Georg Vobruba

 

Gute Gründe reichen nicht

Zur neuen Diskussion eines garantierten Grundeinkommens

 

 

Beim Blick auf die gegenwärtige politische und Parteienkonstellation zeigt sich: Das garantierte Grundeinkommen hat realpolitisch kaum Anknüpfungspunkte. Unser Autor hält nichts davon, diese Situation zu überspielen, indem normative Forderungen aufgebaut und hochgradig moralisiert werden. Für ihn kommt es eher auf die Stärkung der sozialwissenschaftlichen Argumente an. Diese müssen weit verbreitete Gerechtigkeitsvorstellungen, den Wandel der sozialpolitischen Institutionen und die Veränderungen der Arbeits- und Einkommensstrategien einbeziehen.

Seit etwa zwei Jahren lässt sich im deutschen Sprachraum ein bemerkenswertes Revival der Grundeinkommensdebatte beobachten. International verlief die wissenschaftliche und politiknahe Debatte um ein Grundeinkommen kontinuierlicher – nicht zuletzt durch ihre institutionelle Stabilisierung im Basic Income European Network (BIEN) mit seinen alle zwei Jahre stattfindenden Großkongressen. In der Bundesrepublik brach die Grundeinkommensdiskussion in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre weitgehend in sich zusammen. Die Wiedervereinigung absorbierte offensichtlich die gesamte sozialwissenschaftliche Aufmerksamkeit. Erst in der jüngsten Vergangenheit findet das Thema wieder sozialwissenschaftliche, publizistische und politische Aufmerksamkeit. (vgl. www.netzwerk-grundeinkommen.de mit diversen Links).

Diese Konstellation legt vergleichende Fragestellungen nahe: In welcher Weise hat sich die Grundeinkommensdiskussion gewandelt (oder auch nicht)? Wie wurde die Forderung nach einem Grundeinkommen früher begründet, wie heute? Welche Verschiebungen von Schwerpunkten lassen sich beobachten? Welche Begründungsmuster halten sich und was folgt daraus?

Bald nach dem Erscheinen der ersten einflussreichen Publikationen zum Thema (vgl. Schmid 1984; Büchele, Wohlgenannt 1985) kam es zu der wenig überraschenden Entdeckung, dass Idee, Forderung und Diskussion auch damals schon keineswegs neu waren. In der Tat finden sich Vorläufer und Wurzeln der heutigen Debatte in den klassischen Utopien, in den heterodoxen sozialistischen Publikationen des 19. Jahrhunderts und in diversen Spielarten des Anarchismus. Ebenso fanden sich deutliche Überschneidungen mit liberal-ökonomischen, radikal bürokratiekritischen und sozialstaatskritischen Positionen quer durch das 20. Jahrhundert (vgl. Vobruba 1989). Die Vielfalt der Ansätze wurde von Wolfram Engels (1985: 95) mit der griffigen Formel erfasst, beim garantierten Grundeinkommen handele es sich um einen »schwarz-rot-grünen Reformvorschlag«. Dies traf den Kern hinsichtlich der ideengeschichtlichen Wurzeln, nicht jedoch hinsichtlich der aktuellen politischen Durchsetzungschancen des Konzepts.

Für diese Phase der Diskussion sind vor allem zwei Eigenschaften charakteristisch: Erstens gab es eine große weltanschauliche Bandbreite, und zweitens eine große Vielfalt an Begründungen (vgl. Opielka, Vobruba 1986; van Parijs 1992).

Ich skizziere die wichtigsten Argumente für ein garantiertes Grundeinkommen und sortiere sie in drei Gruppen.

1. Gesellschaftspolitische Argumente

Das Autonomieargument. Dieses repräsentiert ohne Zweifel die älteste Begründungstradition für ein Grundeinkommen. Explizit oder implizit wurde an die klassischen Utopien, Randfiguren der sozialistischen Bewegung(en) und an die anarchistische Tradition angeknüpft. Die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen richtet sich gegen den Zwang zur und die Fremdbestimmung von Arbeit. Ihre Rechtfertigung findet sie in einem nicht weiter explizierten »Menschenrecht«, ihre Realisierbarkeit in Vorstellungen immenser säkularer Produktivitätssteigerungen der kapitalistischen Ökonomie.

Das Ökologieargument. Dieses Argument ist dem Autonomieargument insofern verwandt, als das Grundeinkommen die materiell unterfütterte Möglichkeit zur Verweigerung von ökologisch (oder friedenspolitisch) problematischer abhängiger Erwerbstätigkeit einführt. In diesem Aspekt partizipierte die Forderung nach dem Grundeinkommen an der als selbstverständlich vorausgesetzten Rechtfertigung ihres Effekts: Bei einem Instrument, das die ökologie- und friedenspolitische Handlungsfähigkeit stützt, erübrigte sich die Frage seiner Rechtfertigung.

Das frauenpolitische Argument. Auch dieses Argument kann man als eine Art Derivat des Autonomiearguments begreifen. Ein Grundeinkommen wurde begründet als materielle Fundierung zum Ausstieg aus ungewünschten/unzumutbaren Lebenssituationen. Diese Begründung freilich blieb keineswegs unbestritten. Das Gegenargument lautete, dass ein Grundeinkommen die Verdrängung der Frauen aus dem Arbeitsmarkt erleichtere. Offensichtlich steht hinter dieser Diskurskonstellation die – wenn ich recht sehe – bis heute unaufgelöste Kontroverse um die Einschätzung von abhängiger Erwerbstätigkeit als emanzipationsfördernd oder -behindernd.

2. Ökonomische Argumente

Das Argument alternativer Arbeit. Wichtig, und mit dem Ökologieargument verbunden, war das Argument, ein Grundeinkommen könne als Grundlage selbstbestimmter Tätigkeiten fungieren. Weniger prominent war die Variante, es könne als Subvention für Unternehmensgründungen genützt werden. Weit populärer war die Vorstellung, mit einem Grundeinkommen ökonomisch nicht (oder nicht ganz) tragfähige Tätigkeiten in der Alternativökonomie zu flankieren.

Das Kaufkraftargument. Dieses Argument funktioniert in Verlängerung der konventionellen »buildt in stability« der Arbeitslosenversicherung. Der Sozialtransfer stabilisiert die Kaufkraft, und zwar insbesondere in wirtschaftlichen Abschwüngen, sichert so ausreichende Gewinne und Beschäftigung. Wie alle kreislauftheoretischen Argumente läuft dieses auf die Rechtfertigung des Grundeinkommens als im Interesse aller – Konsumenten, Investoren und Arbeitskräfte – hinaus.

Das Arbeitslosigkeitsargument. Das war die Forderung nach einem Grundeinkommen als Reaktion auf die offensichtliche Unmöglichkeit, Vollbeschäftigung im Sinne der Sechziger- und frühen Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts wieder herzustellen. Dieses Argument war rasch dem Einwand ausgesetzt, die Forderung nach einem Grundeinkommen sei das Eingeständnis eines Versagens – womit die Debatte auf die Ebene der gesellschaftspolitischen Argumente wechselte. Das Argument war also umstritten und damals keineswegs dominant.

3. Sozialpolitische Argumente

Das Armutsargument. Es war dem Arbeitslosigkeitsargument ähnlich, aber prominenter. Seine Grundlage war der Nachweis, dass das gegebene System sozialer Sicherung angesichts rascher Wandlungsprozesse auf dem Arbeitsmarkt seine Sicherungsfunktion immer weniger erfüllen kann. Dem Grundeinkommen als Instrument zur Absicherung der Gesellschaft nach unten (»Abschaffung der Armut«) wurde entgegengehalten, dass dieses Ziel auch im Rahmen der gegebenen Institutionen des Sozialstaats, durch »Sockelungen« erzielbar ist; also ohne das Risiko eines sozialpolitischen Systemwechsels.

Das Bürokratieargument. Dieses Argument machte eben diesen Systemwechsel zum Kern des Anliegens. Das Grundeinkommen wurde nicht als Ergänzung, sondern als Ersatz für die bestehenden Systeme sozialer Sicherung angesehen. Durch die Standardisierung der Transferzahlungen und den Wegfall diverser Einzelfallprüfungen wurden Möglichkeiten eines radikalen (Sozial-)Bürokratieabbaus gesehen. Eine problemlose Rechtfertigung ergab dies nur im Rahmen eines liberalen, allenfalls ökolibertären Weltbildes.

Das Armutsfallenargument. Das Argument beruhte auf der weit verbreiteten Überzeugung, dass an der Schnittstelle von Sozialhilfe und Arbeitsmarkt eine fehlerhafte Anreizstruktur besteht: Die (so gut wie) vollständige Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Sozialtransfer belastet Umsteiger von Sozialhilfe in Erwerbsarbeit mit einem unzumutbar hohen De-facto-Steuersatz – je nach Freibetrag von etwa 80 bis 100 Prozent. Rationalen Einkommenskalkülen folgend verharren darum potenziell Beschäftigte im Sozialhilfebezug und bringen sich damit um die längerfristigen Möglichkeiten materiellen Aufstiegs.(1) Darum: »Armutsfalle«. Dem sollte durch ein Grundeinkommen in der technischen Ausgestaltung einer negativen Einkommenssteuer, welche fließende Übergänge von Sozialtransferbezug in Erwerbseinkommen ermöglicht, entgegengewirkt werden. Das Grundeinkommen (in Form der negativen Einkommensteuer) wird hier gerechtfertigt als Instrument zur Beseitigung einer Anreizkonstellation, welche selbstschädigendes Verhalten nahe legt.

Wo bleibt die Überzeugungswirkung?

Man sieht: Die Argumente in der älteren Grundeinkommensdiskussion waren vielfältig. Entsprechend gab es relativ reichlich Gelegenheit zur (sozial-)wissenschaftlichen Ausarbeitung einzelner Argumente und Diskursstränge.

Die neueste Grundeinkommensdiskussion(2) – soweit ich sie überblicke – unterscheidet sich davon in zwei markanten Aspekten:

Erstens. Die ältere Diskussion war im Kern eine akademische Veranstaltung, mit umfangreichem wissenschaftlich-publizistischem Output (zusammenfassend Wolf 1991). Die neueste Diskussion trägt dagegen viel stärker kampagnenartige Züge. In den letzten beiden Jahren ist es zu einer intensiven Vernetzung unterschiedlicher Initiativen gekommen, die in öffentlichen Diskussionen, im Internet, durch Plakataktionen, Zeitschriftenbeiträge für ein Grundeinkommen werben. Obwohl »autonome Politik« eher in den Achtzigerjahren als heute angesagt war, vermitteln diese Initiativen derzeit deutlich mehr als damals den Eindruck einer autonomen Bewegung für ein Grundeinkommen.

Zweitens. Das Repertoire an Argumenten für ein Grundeinkommen in der neuesten Debatte hat sich gegenüber früher deutlich verengt. Zwar listet die Homepage des »netzwerk-grundeinkommen« zahlreiche Argumentationsmöglichkeiten für ein Grundeinkommen auf. »Aber es ist das Scheitern aller bisherigen Versuche der Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit, welches in den letzten Dekaden dazu geführt hat, dass die Grundeinkommensidee quer durch Europa und die Welt von einer wachsenden Zahl von BürgerInnen, WissenschaftlerInnen und Organisationen ernst genommen wird.« (Ebd.)

Von den Argumentationslinien, die sich in der älteren Grundeinkommensdiskussion gefunden haben, sind also im Wesentlichen zwei übrig geblieben: Das Arbeitslosigkeitsargument und, da es eng damit verbunden ist, das Armutsargument.

Dagegen gibt es keine Differenz zwischen älterer und neuester Diskussion in der grundlegenden Argumentationsweise: In der gesamten Grundeinkommensdiskussion, alter und neuer, geht es in erster Linie um vielfältige Versuche den Nachweis zu führen, ein Grundeinkommen sei wünschenswert, erforderlich, notwendig, »unabdingbar«. Die Frage der Bedingungen der Realisierbarkeit der Forderung, die Analyse politischer Konstellationen, von Interessenpositionen, Einstellungen und Werthaltungen, die sich für oder gegen ein Grundeinkommen richten, führt in der gesamten Diskussion ein Schattendasein. Dies ist ein doppeltes Defizit:

Zum einen verzichtet die Grundeinkommensdebatte auf die Untersuchung der vielfältigen Durchsetzungsbedingungen ihrer Vorschläge. Und insbesondere bringt sie sich um jede Möglichkeit der Reflexion darüber, in welcher Weise sich mit den Rahmenbedingung für die Transfer- und Verteilungspolitik seit der Mitte der Achtzigerjahre auch die Voraussetzungen für die Realisierbarkeit eines garantierten Grundeinkommens verändert haben.(3)

Und zum anderen verbaut sich die Diskussion damit jeden systematischen Bezug zur empirischen Gerechtigkeitsforschung. Stattdessen werden in der Regel die eigenen Gerechtigkeitsüberzeugungen engagierter Autoren mit empirischen Akzeptanzbedingungen in der Gesellschaft verwechselt. Auf Letztere aber kommt es an.

Man kann das Problem, das der Mainstream der Grundeinkommensdiskussion seit längerer Zeit umgeht, auch so formulieren: Die Vielzahl der Begründungen eines garantierten Grundeinkommens ist so eindrucksvoll, und zahlreiche Argumentationen sind so überzeugend, dass sich die Frage stellt, wieso sie nicht breite Überzeugungswirkungen entfaltet haben und ein Grundeinkommen nicht längst realisiert ist. Offensichtlich reichen gute Gründe nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Problem zu diskutieren:

– Eine Möglichkeit ist die Auseinandersetzung mit dem philosophischen Anspruch, dass sich mit wissenschaftlichen Mitteln normative Positionen mit höherem Verbindlichkeitsanspruch begründen lassen, als den normativen Überzeugungen der Leute zugebilligt werden – und dass diese Überlegenheit als Quelle für praktisch wirksame Rechtfertigungen verwendet werden kann. Tatsächlich werden häufig konsistente normative Begründungen für die Wünschbarkeit eines garantierten Grundeinkommens entwickelt und es wird versucht, diese Begründungen mit Geltung auszustatten, indem man sie in der moralphilosophischen professionellen Diskussion verankert. Aber die Moralisierung eines gesellschaftlichen Anliegens ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es politisch nicht durchsetzbar ist (vgl. Luhmann 1990). Politischer Moralinterventionismus (Vobruba 1997: 113 ff.) trägt zur politischen Realisierbarkeit eines garantierten Grundeinkommens nichts bei. Die Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen sollte sich darum nicht in »die schöne Welt des Normativen« (Dux 2004. 297 f.) flüchten und weniger Energie für Rechtfertigungsentwürfe verwenden, die ja doch nur Beiträge zu einem Selbstverständigungsdiskurs sein können, in dem ohnehin schon alle überzeugt sind. Ich habe in einigen Beiträgen (Vobruba 1997; 2003) – insbesondere im Anschluss an Dux (2001; 2004) und Sutter (2003) – zu zeigen versucht, dass das moralphilosophische Projekt in der Moderne hoffnungslos geworden ist, darum werde ich diese Argumentationsstrategie hier nicht weiter verfolgen.

– Die sozialwissenschaftlich ertragreichere und politisch sinnvollere Möglichkeit besteht darin,

1. die Idee eines garantierten Grundeinkommens mit Ergebnissen der empirischen Gerechtigkeitsforschung abzugleichen, um daraus Schlussfolgerungen für die Akzeptanz der Idee zu ziehen.

2. den Wandel der sozialpolitischen Institutionen einerseits und die tatsächliche Entwicklung der Arbeits- und Einkommensstrategien der Leute andererseits zu beobachten und zu analysieren, um Anknüpfungspunkte für ein garantiertes Grundeinkommen zu finden.

Die Plausibilitäts-Frage

Im Folgenden geht es also nicht darum, die in der wissenschaftlichen Publizistik vorgetragenen Begründungsversuche aufzunehmen und – aus welcher Perspektive auch immer – als »wahr« oder wenigstens »überzeugend« auszuzeichnen. Vielmehr sehe ich, um mit diesem Problem voranzukommen, keine andere sozialwissenschaftliche Strategie, als nach den empirisch vorfindbaren normativen Überzeugungen in der Gesellschaft zu fragen. Es geht also um eine Frage an die soziologische empirische Gerechtigkeitsforschung: Welche empirischen Anhaltspunkte gibt es dafür, dass Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen den sozialen Akteuren in der Gesellschaft selbst plausibel erscheinen?

Ich sehe drei Möglichkeiten, sich dieser Frage anzunähern.

Erstens kann man versuchen, aus der empirischen Forschung, die allgemein nach Akzeptanz und Akzeptanzbedingungen des Wohlfahrtsstaats fragt, einzelne Aspekte auf die Begründung eines Grundeinkommens zu beziehen. Generell zeigen die Untersuchungen zum Wohlfahrtsstaat der Bundesrepublik ein hohes Maß an Zustimmung zum Wohlfahrtsstaat im Allgemeinen und eine überraschend hohe Umverteilungstoleranz (vgl. Roller 1992; Ullrich 2000; auch Pioch, Vobruba 1995). Daraus ließe sich schließen, dass die mit einem Grundeinkommen verbundene Umverteilung jedenfalls nicht auf prinzipielle Vorbehalte stoßen würde. Diese Schlussfolgerung ist voreilig. Denn die Akzeptanz von Umverteilungseffekten betrifft Sozialtransfers für spezifische, wohldefinierte sozialpolitische Zwecke, zum Beispiel Heilungskosten oder Armut. Konstitutiv für die Idee eines garantierten Grundeinkommens dagegen ist, dass eine solche Zweckbindung fehlt. Darum hat ein Grundeinkommen die viel anspruchsvollere Voraussetzung einer generalisierten Umverteilungsbereitschaft.

Zweitens kann man direkt nach Akzeptanzbedingungen eines Grundeinkommens fragen. Dazu ist mir nur eine Untersuchung (Liebig, Mau 2002) bekannt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Idee einer generellen Abdichtung der Gesellschaft gegen Armut in der Gesellschaft samt der damit verbundenen Umverteilung breite Zustimmung findet. Damit ist aber nicht eine einheitliche Transferzahlung gemeint, sondern die als gerecht empfundene Höhe der Unterstützung variiert – etwa mit dem Familienstand oder der Arbeitsbereitschaft potenzieller Empfänger (Liebig, Mau 2002: 124). Die empirische Erhebung zeigt also, dass die Zustimmung zur Idee einer Mindestsicherung mit Differenzierungen verbunden ist, wie sie ähnlich auch im sozialpolitischen Status quo stattfinden, dass die generalisierte Umverteilungsbereitschaft also kaum gegeben ist.

Die beiden bisher skizzierten Varianten von Akzeptanzuntersuchungen haben freilich das Argument gegen sich, dass es in politischer Perspektive auf die Einstellungen der Bevölkerungen nicht wirklich ankommt. Es werden, so könnte ein ebenso schlichtes wie plausibles Gegenargument lauten, andere Maßnahmen zum Umbau des Wohlfahrtsstaats ja auch ohne Rücksicht auf die Interessen, Einstellungen und das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerungen realisiert.

Drittens lässt sich also die Frage stellen: Wie steht es um die Einstellungen der politischen Akteure im engeren Sinn, der Politikerinnen und Politiker, zu einem garantierten Grundeinkommen? Im Vergleich der Einstellungen deutscher und niederländischer(4) Spitzenpolitiker lässt sich zeigen (vgl. Pioch 2000), dass die Breite des Spektrums ihrer Vorstellungen von sozialpolitischen Reformmöglichkeiten stark vom jeweiligen Status quo des jeweiligen Systems sozialer Sicherung abhängt: Je rigider die gegebene sozialpolitische Regulierung, umso enger der Horizont sozialpolitischer Veränderungsvorstellungen. Und umgekehrt: Je universalistischer das System, umso eher ist ein Umbau in Richtung auf ein garantiertes Grundeinkommen im Bereich des politisch Vorstellbaren.

Zu beobachten ist also das Wirken einer starken normativen Kraft des Faktischen. Die in die sozialpolitischen Institutionen eingebauten Gerechtigkeitsprinzipien (für die Bundesrepublik vgl. Nullmeier, Vobruba 1995) prägen die Vorstellungen von sozialpolitisch Möglichem, Wünschenswertem und Akzeptablem; und zwar sowohl bei den politischen Akteuren als auch in den Bevölkerungen. Aus den Wechselwirkungen von institutionalisierten Gerechtigkeitsprinzipien und empirischen Gerechtigkeitsvorstellungen ergibt sich für die Institutionen der Systeme sozialer Sicherung ein hohes Potenzial an Selbstlegitimation: Der sozialpolitische Status quo generiert bei Politik und Publikum sozialpolitische Gerechtigkeitsvorstellungen, die affirmativ auf ihn zurückwirken. Die sich daraus ergebende Pfadabhängigkeit wäre nur zu durchbrechen, wenn sich politische Akteure finden, die in Antizipation der selbstlegitimierenden Wirkung realisierter Umbaumaßnahmen Schritte in Richtung Grundeinkommen machen. Dass dies passiert, ist unwahrscheinlich.

Prozesse des Wandels

Ich komme damit zum letzten Punkt, zur Untersuchung des Wandels sozialpolitischer Institutionen und der Entwicklung der Arbeits- und Einkommensstrategien der Leute. Welche Entwicklungen lassen sich erkennen, die in Richtung Grundeinkommen gehen und in diesem Sinne forciert werden könnten?

Tatsächlich ist die gegenwärtige Entwicklung mehrdeutig: Einerseits gibt es zurzeit einen breiten öffentlichen Diskurs, der Niveauabsenkungen und Verschärfungen der Zugangsbedingungen zu Sozialtransfers als zwingend erforderlich darstellt,(5) und eine Politik, die diesem Diskurs im Bereich arbeitsmarktnaher Sozialleistungen – bisher allerdings nur zögerlich – gefolgt ist (vgl. Huber, Stephens 2001; Palier 2001). Andererseits finden sich Ansätze des Ausbaus der sozialpolitischen Unterstützung arbeitsmarktferner Lebenslagen (vgl. Bleses, Seeleib-Kaiser 2004).

Es wäre sinnvoll, an die Analysen dieser uneindeutigen sozialpolitischen Entwicklung anzuknüpfen, um weiterführende Fragemöglichkeiten im Hinblick auf ein garantiertes Grundeinkommen zu erschließen.

Die international vergleichende Sozialpolitikforschung liefert eine Fülle an Informationen über die Wirkungen sozialer Kräfteverhältnisse und institutioneller Konstellationen für Abbau oder Stabilität von Sozialleistungen. Insbesondere besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Höhe der Arbeitslosigkeit und dem Ausmaß des Sozialabbaus (vgl. Huber, Stephens 2001). Dagegen ist der Zusammenhang zwischen Globalisierungsgrad und sozialpolitischer Entwicklung keineswegs empirisch eindeutig und theoretisch bisher nur unzureichend geklärt. – Was lässt sich daraus für die Frage nach Realisierungschancen eines Grundeinkommens lernen? Sind jene Konstellationen, welche für die bemerkenswerte Krisenfestigkeit (zumindest) einiger Bereiche der Sozialpolitik verantwortlich sind, potenzielle Anknüpfungspunkte für ein Grundeinkommen? Lassen sich die selektiven sozialpolitischen Ausbaumaßnahmen einiger arbeitsmarktferner Sozialleistungen (Familientransfers) als Vorboten eines Grundeinkommens interpretieren, oder sind sie diesbezüglich Sackgassen?

In ähnlicher Weise kann die Grundeinkommensdiskussion an Forschungen über vorfindbare Arbeits- und Einkommensstrategien der Leute anschließen. Hier geht es um Fragen, wie: In welcher Weise werden die tatsächlich verfügbaren Ressourcen – Arbeitsgelegenheiten, Sozialtransfers, soziale Netzwerke – von den Leuten genützt, um aus zunehmend diskontinuierlichen Arbeitsbiographien einigermaßen kontinuierliche Einkommensbiographien zu machen? Das Wissen um Möglichkeiten des Rückgriffs auf staatliche Sozialtransfers stellt – wenn auch von Land zu Land in unterschiedlichem Maße – eine Hintergrundgewissheit und stabile Handlungsressource dar (vgl. Steinert, Pilgram 2003). Empirische Forschungen zu Strategien der Normalisierung atypischer Erwerbsverläufe zeigen, dass sich die Leute keineswegs nur als Opfer der Transformation des Arbeitsmarktes sehen. Was also wissen wir über Strategien der Leute, Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünfte und Sozialtransfers zu kombinieren (vgl. Vobruba 2000), und über die derart erzielbare Lebensqualität? Mit anderen Worten: Will man Aufschluss über Anknüpfungspunkte für eine Grundeinkommenspolitik an die Lebensentwürfe und -strategien der Leute, muss man diese erst genau kennen lernen und verstehen. Es geht also darum, diese Phänomene entlang der Frage zu durchforsten, ob hier einzelne Aspekte eines Grundeinkommens ansatzweise vorweggenommen werden.

Insgesamt bedeutet dies einen Realitätsschwenk der Grundeinkommensdiskussion. Es geht darum

– Institutionen zu beobachten und zu fragen, ob der Wandel der sozialpolitischen Institutionen Ergebnisse hervorbringt, die sinnvoll als Vorformen eines Grundeinkommens verstanden und genützt werden können.

– Arbeits- und Einkommensstrategien der Leute zu beobachten und zu fragen, in welcher Weise sie damit praktisch Ziele verfolgen, welche in der Grundeinkommensdiskussion normativ hochgehalten werden.

Dass dies alles ein reichlich akademisches Programm sei, könnte man nun entgegenhalten. Aber der Einwand zieht nicht wirklich. Denn die Grundeinkommensdiskussion war immer eine weitgehend akademische Angelegenheit. Schon in den Achtzigerjahren gab es nur vereinzelte Übersprünge in die parlamentarische Arbeit (der Grünen). Wenn die Diskussion damals überhaupt einen politischen Effekt gehabt hat, dann den: Sozialdemokratie und Gewerkschaften, die bis dahin auf eine strikte Anbindung von Sozialleistungen an abhängige Erwerbstätigkeit festgelegt waren, öffneten sich angesichts solcher viel weiter gehender Vorschläge zumindest der Idee eines Einbaus von Grundsicherungselementen in die bestehenden Sicherungssysteme.

Gegenwärtig findet das Grundeinkommen Anschluss an die konventionelle Politik allenfalls via PDS/Die Linke. Es könnte zwar gut sein, dass Bündnis90/Die Grünen die Grundeinkommensidee als Oppositionskonzept wieder entdecken. Damit aber könnte die folgende Blockadesituation entstehen: Einerseits finden die Grünen das Thema von der PDS/Die Linke besetzt vor, andererseits aber ist es nicht einmal in der PDS/Die Linke selbst durchsetzbar. Der von der »sozialistischen Arbeitsgesellschaft« (Nissen 1992) geprägten Mentalität ihrer Stammwähler entspricht die Forderung »Arbeit für alle« (Wahlprogramm) viel besser.

Bei dem Artikel handelt es sich um den Vorabdruck eines Kapitels aus: Georg Vobruba: Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Das Grundeinkommen in der Arbeitsgesellschaft (VS Verlag für Sozialwissenschaften, erscheint im Frühjahr)

 

1

Anhand der Analyse von Längsschnittdaten lässt sich zeigen, dass dieses Argument empirisch weitgehend ungedeckt ist (vgl. Gebauer u.<|>a. 2003). Dass damit ein prominentes Argument für eine negative Einkommensteuer entfällt, ist von ihren Verfechtern bisher nicht bemerkt worden.

2

Für Kontinuität vgl. vor allem M. Opielka (2004); zur Wiederaufnahme der älteren Diskussion vgl. Zeitschrift für Gemeinwirtschaft Nr. 3–4 (2000), Füllsack (2002) und Blaschke (2004).

3

Die einzige mir bekannte Ausnahme ist Pioch (2003).

4

Zur Akzeptanz des Wohlfahrtsstaats der Niederlande bei der Bevölkerung vgl. Van Oorschot (2001).

5

Konstruktionen von Sozialabbau als Sachzwang werden vor allem auf der Grundlage von »Globalisierung« und »alternder Gesellschaft« errichtet. Kritisch dazu Seeleib-Kaiser (2001) und Marschallek (2004).

 

Literatur:

Blaschke, Roland (2004): Garantiertes Grundeinkommen. Entwürfe und Begründungen aus den letzten zwanzig Jahren, Dresden (4. aktualisierte Ausgabe) (www.labournet,de/diskussion/arbeit/existenz/blaschke/pdf)

Bleses, Peter/Seeleib-Kaiser, Martin (2004): The Dual Transformation of the German Welfare State, Houndmills/Basingstoke: Palgrave

Büchele, Herwig/Wohlgenannt, Lieselotte (1985): Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg zu einer kommunikativen Gesellschaft, Wien: Europaverlag

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Dux, Günter (2004): Die Moral in der prozessualen Logik der Moderne. Warum wir sollen, was wir sollen, Weilerswist: Velbrück

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Füllsack, Manfred (2002): Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens, Berlin: Avinus

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Ullrich, Carsten C. (2000): Solidarität im Sozialversicherungsstaat. Die Akzeptanz des Solidarprinzips in der gesetzlichen Krankenkasse, Frankfurt am Main: Campus

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Wolf, Jürgen (1991): »Sozialstaat und Grundsicherung. Ein Bericht über den Forschungsstand«; in: Leviathan, Heft 3, S. 36–410

Zeitschrift für Gemeinwirtschaft Nr. 3–4/2000. Schwerpunkt: »Garantiertes Grundeinkommen?«, Wien: Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs