Michael Opielka

 

Generationensolidarität neu denken

 

Plädoyer für eine Bürgerversicherung mit Grundrente

 

 

Die Idee der Bürgerversicherung ist, dass alle Bürger nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzahlen sollen. Das ist kein sehr neuer, aber ein wichtiger Gedanke. Er ist seit langem maßgeblich im Einkommensteuerrecht. In dieser Hinsicht ist die Idee der Bürgerversicherung auf der Finanzierungsseite nicht mehr als die Umwandlung von Arbeitnehmerbeiträgen zu einer allgemeinen Sozialsteuer. Auf der Leistungsseite bleibt die rot-grüne Programmatik blass: die unklaren Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit und ein fehlendes Konzept öffentlicher Güter. Im Weiteren geht es dann vor allem um den Bereich der Alterssicherung, um die »Solidarität zwischen den Generationen«.

 

Gerechtigkeit komplex denken

Das älteste abendländische Gerechtigkeitskonzept kennen wir von Aristoteles. Er unterscheidet die proportionale oder austeilende von der ausgleichenden Gerechtigkeit. Karl Marx steht in dieser Tradition, wenn er für den »entwickelten Kommunismus« als Regel nennt: »Jeder nach seinen Fähigkeiten, jeder nach seinen Bedürfnissen.« In der heutigen Diskussion tauchen beide Konzepte als »Leistungsgerechtigkeit« und als »Bedarfsgerechtigkeit« auf. Für die erste gilt in modernen Gesellschaften der Markt als zuständig, für die zweite die Gemeinschaft, die Familie oder eine größere Kommune. Im Sozialstaat tritt ein drittes Konzept dazu, die »Verteilungsgerechtigkeit«. Die soziologische Trias von Markt, Staat und Gemeinschaft ist keineswegs akademisch. Die politischen Ideologien gruppieren sich unverdrossen um sie: Liberale lieben den Markt, Sozialdemokraten den Staat, Konservative die Gemeinschaft (Familie, Nation, Volk). Nun lässt sich noch ein viertes Konzept ausmachen: die »Teilhabegerechtigkeit«. Ihr Bezug sind die Werte, vor allem die Menschenrechte.

 

Öffentliche Güter einfacher denken

Die Staatsquote, also der Anteil staatlich induzierter Ausgaben am BIP, lag in Deutschland 2002 bei 48,6 Prozent, die Sozialquote, der Anteil der Sozialausgaben, bei 33 Prozent. Staatliche Intervention legitimiert sich über die Theorie »öffentlicher Güter«. Sie war stets strittig. Derzeit sind es die so genannten Neoliberalen, die öffentliche Güter zugunsten des Marktes vermindern wollen. Subventionen sollen verschwinden, der Sozialstaat abgebaut werden. Seit den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts, also dem Fortfall der sozialistischen Konkurrenz, neigen auch Sozialdemokraten dazu. Was rechnet man im Sozialstaat berechtigterweise zu öffentlichen Gütern? Für unsere Frage ist es die wirtschaftliche Grundsicherung. Was begründet hier das Konzept der Teilhabegerechtigkeit? Einfach gesagt: das Nötige – und zwar ohne Vorbedingung. Das Nötige als öffentliches Gut lässt sich nicht für alles begründen. Aber für eine menschenwürdige Existenzsicherung lässt sich das schon. Dagegen spräche das Prinzip der Subsidiarität: Erst einmal sollen die anderen Gerechtigkeiten wirken, der Markt, die Familie, auch noch die Umverteilung. Man kann das aber auch anders sehen. In einer weltweit arbeitsteiligen Gesellschaft kann man nämlich sagen: Jede und jeder hat ein Grundrecht auf menschenwürdige Existenz – als Mensch und nicht erst als Lohnarbeiter, Unternehmer oder Familienmitglied.

 

Generationensolidarität als Problem

Wie unterstützend ist die ältere Generation gegenüber der nachwachsenden (jungen)? Die Befunde sind widersprüchlich: Mikrosoziologische Studien zeigen auf, dass es erhebliche Solidaritätsnetzwerke innerhalb der Verwandtschaftssysteme gibt, in denen die ältere gegenüber der jüngeren Generation hohe informelle Transfers leistet. Makrosoziologische und kultursoziologische Studien wiederum beobachten eine schleichende Selbstgenügsamkeit der älteren Generation, insbesondere dort, wo sie aufgrund geringer Kinderzahl informelle Solidarität weder kennt noch übt, und eine immer geringere Bereitschaft, gegenüber der jüngeren Generation Verzicht zu üben. Betrachtet man – zumindest einmal theoretisch – eine Generation als »System« sowie als Kommunikations- und Kulturzusammenhang, dann stellt sich die Frage nach internen und externen Solidaritätsstrukturen. Wie vorbildlich ist die ältere Generation gegenüber der jüngeren in Bezug auf interne, intragenerationale Solidaritätsformen? Und wie vorbildlich ist das deutsche Modell der externen, der intergenerationalen Solidarität, die gewöhnlich als »Generationensolidarität« bezeichnet wird?(1)

Im Folgenden möchte ich beide Fragen gemeinsam diskutieren. Der Grund dafür ist, dass wir über die internen Solidaritätsstrukturen der älteren Generation nur mikro-, aber kaum makrosoziologisches Wissen haben. Vor allem was die wechselseitige Sorge bis zum Pflegefall betrifft, übernehmen ältere Menschen viel Verantwortung – allerdings vor allem im familiären Zusammenhang. In Bezug auf die überfamiliale Solidarität gegenüber anderen älteren Menschen wissen wir wenig. Wir können allerdings aus den Fakten des Sozialstaats einige Vermutungen ableiten. Zwei Vermutungen liegen nahe: Die älteren Bürger befürworten zum einen die sozialstaatliche Solidarität als Absicherung des Grundbedarfs in geldlichen und gesundheitlich-pflegerischen Angelegenheiten; zum zweiten akzeptieren die Bürger die relative Ungleichheit, die der bislang eher – folgt man internationalen Vergleichsstudien – »konservative« deutsche Sozialstaat gerade im Alter zementiert: Während Mütter mit mehreren Kindern und einer Arbeiter- oder Angestelltenkarriere nur geringe Rentenansprüche erwerben, können Freiberufler und Beamte (und deren Hinterbliebene, meist die Frauen) auf teils höchst großzügige Renten- und Pensionsleistungen setzen. Die beiden Vermutungen stehen in einer gewissen Spannung: solidarische Gleichheit und geradezu ständische Ungleichheit. Aber das ist die Spannung des deutschen Sozialstaatsmodells – und dies ist das Werk der jetzt älteren Generation. Sie hat es aufgebaut und legitimiert.

In dieser Spannung von Gleichheit und Ungleichheit sehen viele der Jüngeren kein Vorbild, sondern eher eine Quelle der Verwirrung. Das zeigte im Sommer 2003 die öffentliche Debatte um die effektheischende Forderung des Vorsitzenden der Jungen Union, der Jugendorganisation der Christdemokraten. Er forderte ein Ende des »ausbeuterischen Umlagesystems, das nur zu Lasten der Jüngeren in unserem Land geht« und schlug als Einstieg vor, hochbetagten Bürgern aus der gesetzlichen Krankenversicherung keine künstlichen Hüften mehr zu finanzieren. Dass diese Forderung einen Ungleichheitsbias barg, weil sie den wohlhabenderen Älteren nicht wirklich weh tut – solange sie nicht in die dahinter lauernde Forderung nach einer »Euthanasie« hilfloser Älterer zugunsten ihrer Erben einmündet –, wurde in der öffentlichen Diskussion über den jugendlichen Zynismus nicht bemerkt. In dieser wurde der neoliberale Populismus zwar weit überwiegend zurückgewiesen. Sie konnte gleichwohl nicht verdecken, dass zwischen Alt und Jung ein Krieg möglich scheint. Angesichts der relativen Zunahme der älteren Wähler werden sich diese in einer Demokratie allerdings zu wehren wissen. Die Verwirrung ist trotzdem da. Denn worin soll Generationensolidarität künftig bestehen?

 

Das Vorbild der Älteren

Die praktische Vorbilderfahrung im Familienkontext wird es allein nicht richten. Eingangs habe ich die informellen Transferleistungen zwischen den Generationen erwähnt. Betrachten wir sie genauer und vergleichen sie mit den Makro-Umverteilungen. Der Soziologe Martin Kohli (FU Berlin) entdeckte bei der Auswertung des repräsentativen Alters-Survey, dass 23 Prozent der Älteren ihre Kinder materiell unterstützen, nur zwei Prozent der Befragten erhielten etwas von ihren Kindern.(2) 1996 belief sich der durchschnittliche Transferbetrag der über 59-jährigen Geber auf etwa 3650 Euro, hochgerechnet auf die deutsche Bevölkerung fließen also jährlich 17,2 Milliarden Euro informell von Alt zu Jung, immerhin rund neun Prozent der in jenem Jahr geleisteten Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Immerhin – oder: »nur«? Nun kommen zu jenem zugesteckten Geld von Oma oder Onkel noch die Erbschaften. Diese sind im Einzelfall erheblich höher als jene willkommenen Geschenke. Freilich sind sie offensichtlich ganz und gar ungleich verteilt. In einem Papier für das Deutsche Institut für Altersvorsorge, einer Einrichtung der Deutschen Bank, rechneten Ulrich Pfeiffer und Reiner Braun vom Beratungsinstitut empirica aus, dass zwischen 2001 und 2010 Vermögen im Umfang von etwa 1,4 Billionen Euro zwischen den Generationen vererbt wird. Davon erben zwei Prozent der einkommensreichsten Haushalte rund ein Viertel. Der Rest verteilt sich relativ gleichmäßig. Doch in 60 Prozent der Haushalte gelangt keine Erbschaft.(3)

Der Sozialstaat stellt folglich die dominante Form materieller Generationensolidarität dar. Nach dem »Sozialbudget« der Bundesregierung wurden im Jahr 2001 250,5 Milliarden Euro an Renten und Pensionen gezahlt. Zwischen 2001 und 2010 dürfte sich dieser Betrag aufgrund der Zunahme des älteren Bevölkerungsanteils und der Inflation auf gut drei Billionen Euro summieren – etwa das Doppelte, das an Erbschaften fließt – die freilich, anders als Renten und Pensionen, zu einem guten Teil in Immobilien und Betriebsvermögen stecken und nicht sofort liquidierbar sind. Nimmt man jedoch noch die informellen Geldflüsse von Alt zu Jung zu Lebzeiten hinzu, dann lässt sich unschwer zweierlei erkennen: Zum einen sind die Leistungen der Älteren an die Jüngeren erheblich, mehr als die Hälfte der von der jüngeren Generation erbrachten sozialstaatlichen Leistungen fließt den Jüngeren an Vermögenstransfers von den Älteren zurück. Das klingt gut. Doch die zweite Erkenntnis ist weniger beruhigend – je nach Perspektive. Denn sie zeigt, dass die Generationensolidarität eine beachtliche Ungleichheit reproduziert. Die Mikro-Solidarität zwischen Alt und Jung – der unmittelbare Transfer zwischen Haushalten – schreibt die Ungleichheit der älteren Generation in die jüngere ein.

Ändert der Sozialstaat etwas an dieser Vererbungslogik? Träufelt er den Balsam der Gleichheit in die Wunden der Ungleichheit? – Wunden wären es jedenfalls dann, wenn die Ungleichheit mit Armut und Ungerechtigkeit verbunden ist. Ersteres kann man nicht sagen. Denn der deutsche Sozialstaat ist geradezu stolz darauf, an der »primären« Einkommensverteilung nicht viel zu ändern. Anders ausgedrückt: Der deutsche Sozialstaat vertritt eine interne wie externe Generationensolidarität, die vorhandene Vermögens- und Einkommens-Ungleichheiten nicht in Frage stellt. Dahinter stehen politische Philosophien, auf die ich noch zurückkommen werde. Doch die näher liegende Frage lautet, ob das so sein muss. Ob also diese Programmatik der Differenz zum »natürlichen« Programm von Sozialpolitik gehört. Das ist – natürlich – nicht der Fall.

 

Zwei Solidaritätsmodelle im Vergleich

Am Beispiel Deutschland-Schweiz lassen sich zwei alternative Solidaritätsmodelle miteinander vergleichen. Während in Deutschland die Rentenzahlungen noch immer als buchhalterische Summe unter dem Begriff der »Beitragsäquivalenz« legitimiert werden (Norbert Blüm, 1984: »Rente ist Alterslohn für Lebensleistung«), hat sich in der Schweiz seit 1982 mit der AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung) ein Rentensystem etabliert, das eine relativ auskömmliche und praktisch jedem Schweizer zustehende Grundrente mit Betriebsrenten und Privatvorsorge kombiniert – vergleichbare Grundrentenmodelle finden sich auch in den Niederlanden und in den skandinavischen Ländern. Jedem Schweizer gilt damit zunächst eine Basis-Solidarität, die nach der spezifischen Lebens-Leistung nicht fragt. Die Frage lautet: welche soziale Kulturbotschaft vermitteln diese beiden Modelle an die jüngere Generation? Welches Vorbild an Generationensolidarität liefern diese Solidaritätsmodelle?

Das deutsche Modell der Alterssicherung gilt international als »konservativ«, weil es seine Leistungen von der Zugehörigkeit zu Berufsgruppen abhängig macht – Arbeiter, Angestellte, Beamte, Freiberufler, Knappen, Richter oder Abgeordnete verfügen über je unterschiedliche Systeme. Je staatsnäher und je elitärer, umso lukrativer. Doch dieses »gegliederte« System trägt zu Unrecht das Label »bismarcksch«: Der konservative Fürst wollte keine Sozialversicherung, sondern eine »Reichsversorgungsanstalt«, die auch dem »kleinen Arbeiter« eine freilich kleine Staatspension zahlt – und ihn damit an den damals überhaupt nicht demokratischen Staat band (– der während jener »bismarckschen« Sozialgesetze gerade die Sozialdemokratie in den Untergrund getrieben hatte). Auf annähernd 120 Jahre kann das deutsche Modell im Grundsatz zurückblicken. Es wurde immer wieder renoviert. Doch die Struktur blieb.

Fragt sich heute, ob unter demokratischen Bedingungen jene bismarcksche Volks-Pension nicht eine bessere Idee wäre als die alte, die ständische Gesellschaftsordnung verlängernde Gliederungsstruktur. Deren kulturelle Botschaft ist, wie wir sahen, hoch widersprüchlich. Jeder sei sich selbst der Nächste, die Beitragsäquivalenz markiert den persönlichen Einsatz – andererseits neigt jede Demokratie zur Gleichheit und auch der deutsche Sozialstaat möchte niemanden wirklich ausschließen. Seit 1961 gibt es ein Bundessozialhilfegesetz (BSHG), das jedem Bürger die materielle Existenz sichert, und seit dem 1. 1. 2003 auch eine »Grundsicherung« im Alter, die neben BSHG und Rentenversicherung Einkommen unter Sozialhilfeniveau aufstockt und dabei nur das persönliche Vermögen, nicht mehr jedoch das der Kinder heranzieht. Doch deutet die Grundsicherung im Alter eher auf ein Problem als auf eine Lösung. Trotz 19,5 Prozent Rentenversicherungsbeitrag auf alle Arbeitnehmereinkommen (Stand 2003), trotz fast einem Drittel Bundeszuschuss zu den Ausgaben der Rentenkassen, trotz also – beides zusammengerechnet – einem tatsächlichen Rentenbeitrag in der Größenordnung von beinahe 30 Prozent auf das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer (denn auch der Bundeszuschuss wird via Einkommens- und Verbrauchssteuern von ihnen mitfinanziert), gelingt es dem deutschen Rentenwesen nicht, jedem Bürger ein soziales Grundrecht auf Einkommen im Alter zu garantieren.

Die Schweiz hat ein anderes Modell entwickelt, das durchaus jenem bismarckschen Ursprungsimpuls ähnelt. Viele Deutsche schauen neidisch dorthin, aus guten Gründen. Die Schweizer AHV verlangt von allen in der Schweiz Steuerpflichtigen einen Beitrag. Erwerbstätige zahlen 9,8 Prozent (2003) auf ihr Einkommen (Selbstständige 9,2 %), ohne Obergrenze, Nichterwerbstätige einen Beitrag bis zu 9800 Franken im Jahr, je nach Vermögen und Renteneinkommen. Der Mindestbeitrag beträgt für alle 824 Franken. Wer die durchschnittliche Beitragszeit seines Jahrgangs erreicht hat (2003: 44 Jahre), erhält die Grundrente. Sie setzt sich aus der Altersrente (1055 Franken) und der Zusatzrente (317 Franken – für Männer, deren Ehefrau vor 1941 geboren wurde und noch keinen eigenen Rentenanspruch hat) sowie gegebenenfalls der Kinderrente (422 Franken – für unterhaltsberechtigte Kinder) zusammen. Hinzu kommen Ergänzungsleistungen der AHV für Rentner, die außer der Grundrente über keine anderen Einkommen verfügen. Sie sollen vor allem Wohnkosten decken. Die Maximalrente beträgt das Doppelte der Grundrente (für alle drei Elemente Alters-, Zusatz- und Kinderrente). Männer und Frauen haben einen eigenständigen Rentenanspruch, die gemeinsame Rente wird jedoch auf 150 Prozent der beiden Einzelrenten begrenzt, allerdings nur bei gemeinsamem Haushalt. Die meisten Schweizer haben neben der Rente der AHV noch eine Betriebsrente, sie ist obligatorisch für alle mit einem Einkommen zwischen 24<|>120 und 72<|>360 Franken im Jahr.(4) Obenauf kommen als dritte Säule private Ersparnisse wie beispielsweise Lebensversicherungen, teils steuerlich begünstigt. Auch wenn das alles schon recht kompliziert klingt, verglichen mit dem Alterssicherungssystem in Deutschland (und in vielen anderen Ländern) ist das System ganz gut durchschaubar. Im Unterschied zu Deutschland wird jedoch durch die AHV erheblich umverteilt. Beobachter sehen hier eine durchaus sozialistische Denkweise am Werk. Ein Mindestbeitrag nach AHV-Maßgabe würde in Deutschland allenfalls zu einer Rente von etwa einem Drittel des Sozialhilfeniveaus führen. Das nützt vor allem den Frauen und den Beziehern niedriger Einkommen.

Natürlich muss man dazu den Schweizer Kontext sehen. Die Preise sind hoch. Die Umverteilung durch die anderen sozialen Sicherungssystem ist bescheiden: die Krankenversicherung wird als Kopfpauschale gezahlt (immerhin erhalten etwa 30 % der Bürger wegen niedriger Einkommen dazu einen staatlichen Zuschuss), die Steuern sind deutlich niedriger als in Deutschland. Dennoch ist die Generationensolidarität zwischen den Generationen – intern und extern –, zumindest was die Alterssicherung betrifft, eindeutig ausgeprägter. Dass solch ein sozialistischer Grundrentengeist in der Schweiz möglich wurde, mag seinen Grund in der Ausdehnung der Eidgenossenschaft auf die Sozialpolitik finden. Davon könnte Deutschland freilich lernen, vor allem was die Zukunft und die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Alterssicherung betrifft. Zwar wird wie anderwärts in der Schweiz die demographische Entwicklung mittel- und langfristig zu Finanzierungsproblemen der Alterssicherung führen. Auch in der Schweiz wird eine Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre diskutiert. Wer aber die Diskussion in der Schweiz verfolgt, der bemerkt, dass vor allem die zweite und die dritte Säule, nämlich die privatwirtschaftlich finanzierten Pensionsfonds über künftige Finanzierungssorgen klagen. Schon wurden die Garantiezinsen für die betrieblichen Pensionszusagen reduziert. Zwar hoffen die Verfechter kapitalgedeckter Pensionssysteme auf die Chancen internationaler Kapitalanlagen. Doch eine Garantie für hohe Renditen gibt es nicht, zumal in allen Industriestaaten weltweit eine ähnliche demographische Entwicklung stattfindet. Sicher scheint allein die Umverteilung durch die AHV, also die Grundrente. Während die zweite Säule – die obligatorische Betriebsrente – und die dritte Säule – die private Vorsorge, so, wie sie auf die Kapitalmärkte baut – ins Schwanken geraten und riskanter werden als bisher, verspricht die erste Säule auch langfristige Stabilität.

Könnte folglich die Schweizer AHV als ein Modell für eine basale Generationensolidarität dienen? Wenn man die Lage nüchtern betrachtet, kann man das eigentlich nur bejahen. Man müsste also vermuten, dass die nun auch in Deutschland virulente Diskussion um eine langfristig wirkende Rentenreform aus den Schweizer Erfahrungen lernt.

 

Deutsche Verwirrung zwischen Rürup und Herzog

Seit vielen Jahren findet die Idee einer Grundrente in Deutschland Widerhall. Doch der ist eigentümlich begrenzt. Über zwanzig Jahre lang fochten Kurt Biedenkopf und Meinhard Miegel für eine steuerfinanzierte Grundrente auf Sozialhilfeniveau – allerdings um den Preis, dass oberhalb der Grundrente nur private Vorsorge walten solle. Allein die Grünen vertraten zumindest in den Achtzigerjahren im politischen System ein Grundrentenmodell, und zwar als Kombination aus einer über eine Wertschöpfungssteuer finanzierten Grundrente und einer beitragsfinanzierten, obligatorischen Zusatzrente, was etwa dem damals in Schweden geltenden Rentensystem entsprach.(5) Doch die Nähe zur Macht machte die Grünen in Sachen Grundrente schwach. Schon lange vor Eintritt in eine rot-grüne Bundesregierung vertraten die Grünen nur noch, wie auch die Sozialdemokraten, eine bedarfsorientierte »Grundsicherung« für Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung – die dann 2001 auch beschlossen wurde und 2003 in Kraft trat.

Der deutsche Systemkonsens, den Norbert Blüm mit den Christdemokraten und vor wie nach ihm die Sozialdemokratie verfochten, schien für eine derart »sozialistische« Lösung keinen Raum zu lassen. Das verwundert vor allem deshalb, weil die langfristigen demographischen Probleme für die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung seit langem bekannt waren. Man versuchte sich an einer ganzen Reihe kleinerer Systemkorrekturen. Zwar ahnte man, dass die Jungen für diese Vogel-Strauß-Politik irgendwann bezahlen müssen. Doch noch schlummerte die demographische Bombe in weiter Ferne, in den Jahren nach 2015.

Erst Ende 2002 entschied sich die rot-grüne Regierung, mit Glück in ihre zweite Amtszeit gelangt, zu einer schonungslosen Bestandsaufnahme der langfristigen Perspektiven der sozialen Sicherung. Sie setzte die so genannte Rürup-Kommission ein, die im August 2003 ihren Bericht vorlegte. Schon einen Monat später, im September 2003, veröffentlichte die CDU/CSU-Opposition mit dem Bericht der so genannten Herzog-Kommission einen Gegenvorschlag, den die CDU-Vorsitzende Angela Merkel gar »eins-zu-eins« umsetzen möchte, sollte sie die Chance dazu erhalten. Beide Kommissionsberichte sind sich in einem einig: Eine Grundrente ist nichts für die Deutschen. Vorweg: die Deutschen wurden dabei nicht gefragt. Denn wenn sie gefragt werden, so zuletzt in einer Emnid-Erhebung im Auftrag der Zeitschrift chrismon, dann sprechen sich drei Viertel der Bundesbürger dafür aus und 89 Prozent fordern, dass auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen.(6)

Der Bericht der Regierungskommission um den Ökonomen Bert Rürup verwendet gleich sechs Seiten darauf, zu belegen, warum eine Grundrente – egal in welcher Form – für Deutschland nicht geeignet sei (– in einer ersten Fassung waren es gar 20 Seiten). Der Haupteinwand: Eine Grundrente sei eine »völlige Abkehr vom Prinzip der Beitragsäquivalenz«. Das Zauberwort der »Beitragsäquivalenz« geistert durch den gesamten Bericht wie ein Mantra gefallener Engel. Abgesehen davon, ob die »Beitragsäquivalenz« wirklich das optimale Gestaltungsprinzip für obligatorische Alterssicherungssystem ist, angesichts ihrer prägenden Kraft für das deutsche System kann man sie sicher nicht vollständig aufheben. Doch das Beispiel der Schweiz zeigt, dass es auch mögliche Mischformen zwischen Grundrente und beitragsbezogener Rente gibt. Der Rürup-Bericht spricht gleichwohl von der Grundrente als Gottseibeiuns. Denn selbst der vorsichtige Vorschlag der Katholischen Verbände (und des Christsozialen Horst Seehofer) für eine aus Beiträgen aller Bürger finanzierte »Sockelrente« in Höhe von 410 Euro im Monat wird radikal verworfen – und zwar nicht aufgrund einer sachlichen Diskussion, sondern weil sie als »ein erster Schritt in Richtung auf ein steuerfinanziertes Grundrentensystem« anzusehen sei. Und das sei von Übel. Besonders merkwürdig mutet für eine rot-grüne Kommission die umverteilungspolitische Begründung an: »Immerhin sind zurzeit gut 16 Beitragsjahre als Durchschnittsverdiener erforderlich, um eine Rente in Höhe von etwa 410 Euro pro Monat zu erhalten. Dies entspräche etwa einer Teilzeitbeschäftigung zum halben Durchschnittsentgelt über einen Zeitraum von mindestens 32 Jahren.« Die Kommission, die überwiegend aus gut gesicherten Beamten bestand, scheint in solcher Umverteilung einen sozialistischen Irrweg zu vermuten. Die Schweiz lebt mit mehr Umverteilung ganz gut.

Doch vor der Ideologie sollten die Fakten zählen. Immerhin plant die Rürup-Kommission eine Senkung des Brutto-Rentenniveaus auf 40 Prozent. Da werden viele Rentner unter das Sozialhilfeniveau fallen, die Grundsicherung in Anspruch nehmen – und dazu ihre Ersparnisse vorher aufgeben müssen. Ob das sozial genannt werden kann? Die Kommission um den Ex-Bundespräsidenten Roman Herzog hat dieses Problem erkannt: »Überdies wird die gesetzliche Rentenversicherung in eine erhebliche Legitimationskrise geraten, wenn sie Beiträge erhebt, die nur noch zu Leistungen führen, die in einem anderen Sicherungssystem beitragsfrei bezogen werden können.« Diese richtige Erkenntnis mündet jedoch in nichts, im Gegenteil. Der Kreis um Roman Herzog schlägt sogar eine Absenkung des Bruttorentenniveaus auf 37,3 Prozent (2030) bis 35 Prozent (2050) vor. Als Ausgleich soll eine, allerdings nur diffus angedeutete, steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige »Basisrente«, »etwa 15 Prozent über der Sozialhilfe« die schlimmste Not lindern. Der Vorschlag einer Grundrente wird erst gar nicht diskutiert.

«Wie kann es dazu kommen, dass der ältere Teil der jüngeren Generation – denn diese saß in beiden Kommissionen – so wenig aus den Erfahrungen der Nachbarländer (nicht nur der Schweiz) lernen möchte? Zweifellos wäre die Einführung einer Grundrente mit manchen technischen Problemen verbunden. Doch diese sind lösbar. Der Vorschlag der »Sockelrente« ist ein möglicher Einstieg. Verbunden mit der Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung, also der Einbeziehung der gesamten Bevölkerung, wäre es möglich, den Bereich der Sockel- bzw. Grundrente zunehmend zu erweitern und zugleich die höheren Rentenansprüche abzuschmelzen. Verfassungsrechtliche Einwände dagegen sind haltlos. Denn das Bundesverfassungsgericht fordert mit dem »Eigentumsschutz« der Rentenansprüche stets nur eine relative Positionssicherheit innerhalb der Hierarchie der Leistungsbezieher. Diese garantiert auch die Schweizer AHV – und das weitaus gewisser als das selektive deutsche System.

Hinter der Grundrentengegnerschaft steht eine krude Leistungsideologie, die langfristig sogar leistungsfeindlich wirken wird. Diese Ideologie wird wissenschaftlich bemäntelt. Zwei Argumentationsfiguren prägen die Debatte. Sie spiegeln sich – man darf sich wundern – in den Vertretern, die vor allem von den Grünen für die Rürup-Kommission vorgeschlagen wurden: dem Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen und dem Politologen Frank Nullmeier. Raffelhüschen wurde bekannt durch seinen Import der »Generationenbilanzen« in die deutsche Debatte. Zweifellos ist es verdienstvoll einmal nachzurechnen, wie welche Generation von welchen Sozialleistungen profitiert. Hilfreich ist auch sein Nachweis, dass die derzeitige jüngere Generation erheblich geringere Renditen aus ihren Einzahlungen in diese Systeme, vor allem in die Rentenversicherung, erzielen wird. Doch die finanzwissenschaftlich getarnte Antwort ist schlicht neoliberal: Er möchte eine »stärker privatwirtschaftliche Orientierung der Alterssicherung in Deutschland«(7). Dass deren Renditeerwartungen höchst vage sind, zudem eine Umverteilungswirkung zugunsten von Erziehungsleistenden und Einkommensschwachen entfällt, fällt für ihn nicht ins Gewicht. Eine andere, nicht minder ideologische Denkfigur bietet Nullmeier. In seinem Buch Politische Theorie des Sozialstaats argumentiert er ausgiebig für den »sozialen Vergleich« als Grundlage moderner Gesellschaften und verknüpft die Argumentation für die (Einkommens-)Unterschiede auf nicht weniger neoliberale Art mit einem einseitigen Begriff »sozialer Wertschätzung«: »Die Welt des sozialen Vergleichs verlangt nach politischen Institutionen, Regulationen und Lernprozessen, die eine soziale Wertschätzung entstehen lassen, die alle individuellen wie kollektiven Handlungen begleiten können. Die Gesamtheit dieser Einrichtungen soll Sozialstaat heißen.«(8) Dass gerade eine Grundrente Ausdruck von »Wertschätzung« aller Bürger sein kann, als Ausdruck sozialer Grund- und Menschenrechte, kommt Nullmeier nicht in den Sinn.

Um die kulturelle Bedeutung der neoliberalen wie konservativen Einseitigkeit recht einzuschätzen, lohnt ein Blick in ein ganz und gar verfängliches Organ, die rechtsnationale Zeitschrift Junge Freiheit. Dort breitete sich unter der Überschrift »Sozialstaat abbauen« eine elitär-feudalen Zeiten hinterhertrauernde Dame darüber aus, dass der Sozialstaat die »natürliche Rangordnung« unter den Menschen trübt: »Nur darum geht es, um die Rangordnung, weil es nur so Freude macht, etwas zu leisten.« Generationensolidarität wird dabei unnötig: »Die fatale Macht der Leistungsschwachen und Leistungsunwilligen beruht letztlich auf der Unfähigkeit der Starken, ihre sozial privilegierte Stellung moralisch zu rechtfertigen.«(9) Rürup- wie Herzog-Kommission, überhaupt ein Großteil der deutschen politischen Elite, treten aus dem Dunstkreis jenes Denkens nicht heraus.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich sind Differenzen natürlich. Es wird auch stets Hierarchien geben. Freiheit erfordert Unterschiedlichkeit. Zudem werden die hier gescholtenen Eliten – vor allem die gut bezahlten und von Armut dank ihrer Legitimation beim Steuerzahler nie berührten Professoren und Spitzenbeamten – einwenden, dass sie keineswegs gegen eine Grundsicherung oder eine »Basisrente« sind. Beißende Armut findet auch in ihrem Sozialliberalismus oder -konservativismus keine Gnade. Unsere Untersuchungsfrage zielte aber tiefer, auf das Modell der Generationensolidarität, auf die Frage, welches Modell lebt die ältere Generation der jüngeren Generation vor. Die deutschen Eliten neigen zur Sicht, natürliche Differenzen zu verklären und sie nur ex post als politische Caritas auszugleichen. In der Schweiz – und in vielen anderen, kulturell und in Sachen Bildungsniveau den Deutschen keineswegs unterlegenen Ländern – wird für soziale Grundrechte plädiert, jedenfalls im Alter, für eine Kultur dem Markt vorgängiger Menschlichkeit. Die Deutschen in ihrer Mehrheit ahnen die Richtigkeit dieser Richtung, einige Mitglieder der Eliten auch. Wenn sie die Vorbilder sein wollen, dann kann man auch etwas von den künftigen Generationen erwarten.

 

Gibt es Grund zur Erwartung, dass die deutsche Sozialpolitik ihren »konservativen« Kurs verlässt? Ein Anzeichen könnte die neue Diskussion um die Einführung einer »Bürgerversicherung« sein. Sie beschränkt sich bislang – leider – auf die Reform der Krankenversicherung und irrlichtert zwischen einer »Bürgerversicherung« und »Gesundheitsprämien«, Letztere vertreten von einem Teil der »Rürup«- und der »Herzog«-Kommission. Hier könnte man weniger von der Schweiz als von Österreich lernen, das seit gut 50 Jahren eine »Bürgerversicherung« als obligatorische Krankenversicherung kennt.(10) Auch hier spielt der solidarische Ausgleich eine weit größere Rolle als im deutschen Modell der gegliederten Krankenversicherungen, vor allem wird die ältere Generation deutlich stärker in die Finanzierung der Gesundheitskosten einbezogen. Der Verweis auf die beiden Nachbarn, Schweiz und Österreich, soll helfen, die Diskussion gleichzeitig zu entideologisieren und zu politisieren: denn die Entscheidung über die Institutionen des Sozialstaats ist immer eine Entscheidung über Wertorientierungen. Wenn man Generationensolidarität will, dann muss sich der Fokus der deutschen Sozialpolitik verändern: weg von einer überwiegend lebenslaufbezogenen Umverteilung hin zu Umverteilung innerhalb und quer zu den Generationen. Das mag man sozialistisch nennen. In jedem Fall entspricht es einer sozialen Demokratie.

 

1

Der hier verwendete »Generationen«-Begriff ist – entsprechend seiner sozialpolitischen Verwendung – recht pauschal. Insbesondere in der modernen Lebenslauf- und Schichtungssoziologie wird der Generationenbegriff zumindest um die Kategorie der Alterskohorten ergänzt, teils auch dadurch ersetzt. Ein empirischer Grund dafür ist, dass durch die verlängerte Lebenserwartung mehr als 3 Generationen gleichzeitig leben, auch wenn dies durch das zunehmend (derzeit in Deutschland auf ca. 29 Jahre) erhöhte Alter der Erst-Elternschaft teilweise ausgeglichen wird.

2

Vgl. Martin Kohli: »Generationengerechtigkeit ist mehr als Rentenfinanzierung«, in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, 35. Jg., 2002, S. 129–138.

3

Ulrich Pfeiffer, Reiner Braun: Erben in Deutschland, Köln: DIA 2002.

4

Alle Daten nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Sozialversicherung.

5

Eberhard Bueb, Michael Opielka, Michaele Schreyer: »Umverteilung für die Alten«, in: Die Zeit, 17.5.85; vgl. ausführlich Michael Opielka (Hrsg.): Grundrente in Deutschland, Opladen: Leske + Budrich 2003 (i.E.).

6

Vgl. Chrismon, März 2003; leider hat sich die mittlerweile etablierte Forschung zur Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates der hier diskutierten Frage nach einer Akzeptanz sozialer Grundrechte und damit eines universalistischen Konzeptes der sozialen Sicherung noch kaum angenommen, vgl. Carsten G. Ullrich: Die soziale Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates. Anmerkungen zum Forschungsstand, Arbeitspapiere Nr. 22, Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung 2003.

7

Vgl. Bernd Raffelhüschen: »Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung – eine unendliche Geschichte«, in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 3, 2002, S. 319–327.

8

Frank Nullmeier: Politische Theorie des Sozialstaats, Frankfurt am Main/New York 2000, S. 18; zur Kritik vgl. Michael Opielka: »Bürgergesellschaft und Sozialpolitik. Entscheidungspfade grüner Sozialpolitik«, in: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen, 2, 2003, S. 107–114; eine differenziertere Argumentation bietet Nullmeier in einer Auseinandersetzung mit Nancy Fraser und Axel Honneth unterdessen in: Frank Nullmeier: »Anerkennung: Auf dem Weg zu einem kulturalen Sozialstaatsverständnis?«, in: Stephan Lessenich (Hrsg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe, Frankfurt am Main/New York: Campus 2003, S. 395–418, ohne jedoch den Schritt zu einer Interpretation sozialer Grundrechte als Ausdruck von »Wertschätzung« beziehungsweise »Anerkennung« gehen zu wollen.

9

Angelika Willig: »Sozialstaat abbauen«, in: Junge Freiheit, 20.9.03.

10

Vgl. Michael Opielka: »Die Bürgerversicherung«, in: Die Krankenversicherung, 12, 2003 (i.E.).

 

Literatur:

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Bericht der Kommission, Berlin 2003 (so genannte Rürup-Kommission)

CDU: Bericht der Kommission »Soziale Sicherheit« zur Reform der sozialen Sicherungssysteme, Berlin (29.9.2003) (so genannte Herzog-Kommission)

Gøsta Esping-Andersen et al.: Why We need a New Welfare State, Oxford: Oxford University Press 2002

Michael Opielka (Hrsg.): Grundrente in Deutschland, Opladen: Leske + Budrich 2003 (i.E.)

Roswitha Pioch: Soziale Gerechtigkeit in der Politik. Orientierungen von Politikern in Deutschland und den Niederlanden, Frankfurt am Main/New York: Campus 2000

Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Handbuch Generationengerechtigkeit, München: ökom 2003

 

 

Aus: »Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur«, Ausgabe 6/03, Dezember 2003.