Michael Opielka
Generationensolidarität neu denken
Plädoyer für eine Bürgerversicherung mit Grundrente
Die Idee der Bürgerversicherung ist, dass alle Bürger nach ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzahlen sollen. Das ist kein sehr neuer,
aber ein wichtiger Gedanke. Er ist seit langem maßgeblich im Einkommensteuerrecht.
In dieser Hinsicht ist die Idee der Bürgerversicherung auf der
Finanzierungsseite nicht mehr als die Umwandlung von Arbeitnehmerbeiträgen zu
einer allgemeinen Sozialsteuer. Auf der Leistungsseite bleibt die rot-grüne
Programmatik blass: die unklaren Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit und ein
fehlendes Konzept öffentlicher Güter. Im Weiteren geht es dann vor allem um den
Bereich der Alterssicherung, um die »Solidarität zwischen den Generationen«.
Gerechtigkeit komplex denken
Das älteste abendländische
Gerechtigkeitskonzept kennen wir von Aristoteles. Er unterscheidet die proportionale
oder austeilende von der ausgleichenden Gerechtigkeit. Karl Marx steht in
dieser Tradition, wenn er für den »entwickelten Kommunismus« als Regel nennt:
»Jeder nach seinen Fähigkeiten, jeder nach seinen Bedürfnissen.« In der
heutigen Diskussion tauchen beide Konzepte als »Leistungsgerechtigkeit« und als
»Bedarfsgerechtigkeit« auf. Für die erste gilt in modernen Gesellschaften der
Markt als zuständig, für die zweite die Gemeinschaft, die Familie oder eine
größere Kommune. Im Sozialstaat tritt ein drittes Konzept dazu, die
»Verteilungsgerechtigkeit«. Die soziologische Trias von Markt, Staat und
Gemeinschaft ist keineswegs akademisch. Die politischen Ideologien gruppieren
sich unverdrossen um sie: Liberale lieben den Markt, Sozialdemokraten den
Staat, Konservative die Gemeinschaft (Familie, Nation, Volk). Nun lässt sich
noch ein viertes Konzept ausmachen: die »Teilhabegerechtigkeit«. Ihr Bezug sind
die Werte, vor allem die Menschenrechte.
Öffentliche Güter einfacher denken
Die Staatsquote, also der Anteil
staatlich induzierter Ausgaben am BIP, lag in Deutschland 2002 bei 48,6
Prozent, die Sozialquote, der Anteil der Sozialausgaben, bei 33 Prozent.
Staatliche Intervention legitimiert sich über die Theorie »öffentlicher Güter«.
Sie war stets strittig. Derzeit sind es die so genannten Neoliberalen, die öffentliche
Güter zugunsten des Marktes vermindern wollen. Subventionen sollen verschwinden,
der Sozialstaat abgebaut werden. Seit den Neunzigerjahren des letzten
Jahrhunderts, also dem Fortfall der sozialistischen Konkurrenz, neigen auch
Sozialdemokraten dazu. Was rechnet man im Sozialstaat berechtigterweise zu
öffentlichen Gütern? Für unsere Frage ist es die wirtschaftliche
Grundsicherung. Was begründet hier das Konzept der Teilhabegerechtigkeit?
Einfach gesagt: das Nötige – und zwar ohne Vorbedingung. Das Nötige als
öffentliches Gut lässt sich nicht für alles begründen. Aber für eine menschenwürdige
Existenzsicherung lässt sich das schon. Dagegen spräche das Prinzip der
Subsidiarität: Erst einmal sollen die anderen Gerechtigkeiten wirken, der
Markt, die Familie, auch noch die Umverteilung. Man kann das aber auch anders
sehen. In einer weltweit arbeitsteiligen Gesellschaft kann man nämlich sagen:
Jede und jeder hat ein Grundrecht auf menschenwürdige Existenz – als Mensch und
nicht erst als Lohnarbeiter, Unternehmer oder Familienmitglied.
Generationensolidarität als Problem
Wie unterstützend ist die ältere
Generation gegenüber der nachwachsenden (jungen)? Die Befunde sind
widersprüchlich: Mikrosoziologische Studien zeigen auf, dass es erhebliche
Solidaritätsnetzwerke innerhalb der Verwandtschaftssysteme gibt, in denen die
ältere gegenüber der jüngeren Generation hohe informelle Transfers leistet. Makrosoziologische
und kultursoziologische Studien wiederum beobachten eine schleichende
Selbstgenügsamkeit der älteren Generation, insbesondere dort, wo sie aufgrund
geringer Kinderzahl informelle Solidarität weder kennt noch übt, und eine immer
geringere Bereitschaft, gegenüber der jüngeren Generation Verzicht zu üben.
Betrachtet man – zumindest einmal theoretisch – eine Generation als »System«
sowie als Kommunikations- und Kulturzusammenhang, dann stellt sich die Frage
nach internen und externen Solidaritätsstrukturen. Wie vorbildlich ist die
ältere Generation gegenüber der jüngeren in Bezug auf interne,
intragenerationale Solidaritätsformen? Und wie vorbildlich ist das deutsche
Modell der externen, der intergenerationalen Solidarität, die gewöhnlich als
»Generationensolidarität« bezeichnet wird?(1)
Im Folgenden möchte ich beide Fragen gemeinsam diskutieren.
Der Grund dafür ist, dass wir über die internen Solidaritätsstrukturen der
älteren Generation nur mikro-, aber kaum makrosoziologisches Wissen haben. Vor
allem was die wechselseitige Sorge bis zum Pflegefall betrifft, übernehmen
ältere Menschen viel Verantwortung – allerdings vor allem im familiären
Zusammenhang. In Bezug auf die überfamiliale Solidarität gegenüber anderen
älteren Menschen wissen wir wenig. Wir können allerdings aus den Fakten des
Sozialstaats einige Vermutungen ableiten. Zwei Vermutungen liegen nahe: Die
älteren Bürger befürworten zum einen die sozialstaatliche Solidarität als
Absicherung des Grundbedarfs in geldlichen und gesundheitlich-pflegerischen
Angelegenheiten; zum zweiten akzeptieren die Bürger die relative Ungleichheit,
die der bislang eher – folgt man internationalen Vergleichsstudien – »konservative«
deutsche Sozialstaat gerade im Alter zementiert: Während Mütter mit mehreren
Kindern und einer Arbeiter- oder Angestelltenkarriere nur geringe Rentenansprüche
erwerben, können Freiberufler und Beamte (und deren Hinterbliebene, meist die
Frauen) auf teils höchst großzügige Renten- und Pensionsleistungen setzen. Die
beiden Vermutungen stehen in einer gewissen Spannung: solidarische Gleichheit
und geradezu ständische Ungleichheit. Aber das ist die Spannung des deutschen
Sozialstaatsmodells – und dies ist das Werk der jetzt älteren Generation. Sie
hat es aufgebaut und legitimiert.
In dieser Spannung von Gleichheit und Ungleichheit sehen
viele der Jüngeren kein Vorbild, sondern eher eine Quelle der Verwirrung. Das
zeigte im Sommer 2003 die öffentliche Debatte um die effektheischende Forderung
des Vorsitzenden der Jungen Union, der Jugendorganisation der Christdemokraten.
Er forderte ein Ende des »ausbeuterischen Umlagesystems, das nur zu Lasten der
Jüngeren in unserem Land geht« und schlug als Einstieg vor, hochbetagten
Bürgern aus der gesetzlichen Krankenversicherung keine künstlichen Hüften mehr
zu finanzieren. Dass diese Forderung einen Ungleichheitsbias barg, weil sie den
wohlhabenderen Älteren nicht wirklich weh tut – solange sie nicht in die
dahinter lauernde Forderung nach einer »Euthanasie« hilfloser Älterer zugunsten
ihrer Erben einmündet –, wurde in der öffentlichen Diskussion über den
jugendlichen Zynismus nicht bemerkt. In dieser wurde der neoliberale Populismus
zwar weit überwiegend zurückgewiesen. Sie konnte gleichwohl nicht verdecken,
dass zwischen Alt und Jung ein Krieg möglich scheint. Angesichts der relativen
Zunahme der älteren Wähler werden sich diese in einer Demokratie allerdings zu
wehren wissen. Die Verwirrung ist trotzdem da. Denn worin soll
Generationensolidarität künftig bestehen?
Das Vorbild der Älteren
Die praktische Vorbilderfahrung im
Familienkontext wird es allein nicht richten. Eingangs habe ich die informellen
Transferleistungen zwischen den Generationen erwähnt. Betrachten wir sie
genauer und vergleichen sie mit den Makro-Umverteilungen. Der Soziologe Martin
Kohli (FU Berlin) entdeckte bei der Auswertung des repräsentativen
Alters-Survey, dass 23 Prozent der Älteren ihre Kinder materiell unterstützen,
nur zwei Prozent der Befragten erhielten etwas von ihren Kindern.(2) 1996
belief sich der durchschnittliche Transferbetrag der über 59-jährigen Geber auf
etwa 3650 Euro, hochgerechnet auf die deutsche Bevölkerung fließen also
jährlich 17,2 Milliarden Euro informell von Alt zu Jung, immerhin rund neun
Prozent der in jenem Jahr geleisteten Zahlungen der gesetzlichen
Rentenversicherung. Immerhin – oder: »nur«? Nun kommen zu jenem zugesteckten
Geld von Oma oder Onkel noch die Erbschaften. Diese sind im Einzelfall
erheblich höher als jene willkommenen Geschenke. Freilich sind sie
offensichtlich ganz und gar ungleich verteilt. In einem Papier für das Deutsche
Institut für Altersvorsorge, einer Einrichtung der Deutschen Bank, rechneten
Ulrich Pfeiffer und Reiner Braun vom Beratungsinstitut empirica aus, dass
zwischen 2001 und 2010 Vermögen im Umfang von etwa 1,4 Billionen Euro zwischen
den Generationen vererbt wird. Davon erben zwei Prozent der einkommensreichsten
Haushalte rund ein Viertel. Der Rest verteilt sich relativ gleichmäßig. Doch in
60 Prozent der Haushalte gelangt keine Erbschaft.(3)
Der Sozialstaat stellt folglich die dominante Form
materieller Generationensolidarität dar. Nach dem »Sozialbudget« der
Bundesregierung wurden im Jahr 2001 250,5 Milliarden Euro an Renten und Pensionen
gezahlt. Zwischen 2001 und 2010 dürfte sich dieser Betrag aufgrund der Zunahme
des älteren Bevölkerungsanteils und der Inflation auf gut drei Billionen Euro
summieren – etwa das Doppelte, das an Erbschaften fließt – die freilich, anders
als Renten und Pensionen, zu einem guten Teil in Immobilien und
Betriebsvermögen stecken und nicht sofort liquidierbar sind. Nimmt man jedoch
noch die informellen Geldflüsse von Alt zu Jung zu Lebzeiten hinzu, dann lässt
sich unschwer zweierlei erkennen: Zum einen sind die Leistungen der Älteren an
die Jüngeren erheblich, mehr als die Hälfte der von der jüngeren Generation
erbrachten sozialstaatlichen Leistungen fließt den Jüngeren an
Vermögenstransfers von den Älteren zurück. Das klingt gut. Doch die zweite
Erkenntnis ist weniger beruhigend – je nach Perspektive. Denn sie zeigt, dass
die Generationensolidarität eine beachtliche Ungleichheit reproduziert. Die
Mikro-Solidarität zwischen Alt und Jung – der unmittelbare Transfer zwischen
Haushalten – schreibt die Ungleichheit der älteren Generation in die jüngere
ein.
Ändert der Sozialstaat etwas an dieser Vererbungslogik?
Träufelt er den Balsam der Gleichheit in die Wunden der Ungleichheit? – Wunden
wären es jedenfalls dann, wenn die Ungleichheit mit Armut und Ungerechtigkeit verbunden
ist. Ersteres kann man nicht sagen. Denn der deutsche Sozialstaat ist geradezu
stolz darauf, an der »primären« Einkommensverteilung nicht viel zu ändern.
Anders ausgedrückt: Der deutsche Sozialstaat vertritt eine interne wie externe
Generationensolidarität, die vorhandene Vermögens- und
Einkommens-Ungleichheiten nicht in Frage stellt. Dahinter stehen politische
Philosophien, auf die ich noch zurückkommen werde. Doch die näher liegende
Frage lautet, ob das so sein muss. Ob also diese Programmatik der Differenz zum
»natürlichen« Programm von Sozialpolitik gehört. Das ist – natürlich – nicht
der Fall.
Zwei Solidaritätsmodelle im Vergleich
Am Beispiel Deutschland-Schweiz
lassen sich zwei alternative Solidaritätsmodelle miteinander vergleichen.
Während in Deutschland die Rentenzahlungen noch immer als buchhalterische Summe
unter dem Begriff der »Beitragsäquivalenz« legitimiert werden (Norbert Blüm,
1984: »Rente ist Alterslohn für Lebensleistung«), hat sich in der Schweiz seit
1982 mit der AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung) ein Rentensystem
etabliert, das eine relativ auskömmliche und praktisch jedem Schweizer
zustehende Grundrente mit Betriebsrenten und Privatvorsorge kombiniert – vergleichbare
Grundrentenmodelle finden sich auch in den Niederlanden und in den
skandinavischen Ländern. Jedem Schweizer gilt damit zunächst eine
Basis-Solidarität, die nach der spezifischen Lebens-Leistung nicht fragt. Die
Frage lautet: welche soziale Kulturbotschaft vermitteln diese beiden Modelle an
die jüngere Generation? Welches Vorbild an Generationensolidarität liefern
diese Solidaritätsmodelle?
Das deutsche Modell der Alterssicherung gilt international
als »konservativ«, weil es seine Leistungen von der Zugehörigkeit zu
Berufsgruppen abhängig macht – Arbeiter, Angestellte, Beamte, Freiberufler,
Knappen, Richter oder Abgeordnete verfügen über je unterschiedliche Systeme. Je
staatsnäher und je elitärer, umso lukrativer. Doch dieses »gegliederte« System
trägt zu Unrecht das Label »bismarcksch«: Der konservative Fürst wollte keine
Sozialversicherung, sondern eine »Reichsversorgungsanstalt«, die auch dem
»kleinen Arbeiter« eine freilich kleine Staatspension zahlt – und ihn damit an
den damals überhaupt nicht demokratischen Staat band (– der während jener
»bismarckschen« Sozialgesetze gerade die Sozialdemokratie in den Untergrund
getrieben hatte). Auf annähernd 120 Jahre kann das deutsche Modell im Grundsatz
zurückblicken. Es wurde immer wieder renoviert. Doch die Struktur blieb.
Fragt sich heute, ob unter demokratischen Bedingungen jene
bismarcksche Volks-Pension nicht eine bessere Idee wäre als die alte, die
ständische Gesellschaftsordnung verlängernde Gliederungsstruktur. Deren
kulturelle Botschaft ist, wie wir sahen, hoch widersprüchlich. Jeder sei sich
selbst der Nächste, die Beitragsäquivalenz markiert den persönlichen Einsatz –
andererseits neigt jede Demokratie zur Gleichheit und auch der deutsche
Sozialstaat möchte niemanden wirklich ausschließen. Seit 1961 gibt es ein
Bundessozialhilfegesetz (BSHG), das jedem Bürger die materielle Existenz
sichert, und seit dem 1. 1. 2003 auch eine »Grundsicherung« im Alter, die neben
BSHG und Rentenversicherung Einkommen unter Sozialhilfeniveau aufstockt und
dabei nur das persönliche Vermögen, nicht mehr jedoch das der Kinder heranzieht.
Doch deutet die Grundsicherung im Alter eher auf ein Problem als auf eine Lösung.
Trotz 19,5 Prozent Rentenversicherungsbeitrag auf alle Arbeitnehmereinkommen
(Stand 2003), trotz fast einem Drittel Bundeszuschuss zu den Ausgaben der
Rentenkassen, trotz also – beides zusammengerechnet – einem tatsächlichen Rentenbeitrag
in der Größenordnung von beinahe 30 Prozent auf das verfügbare Einkommen der
Arbeitnehmer (denn auch der Bundeszuschuss wird via Einkommens- und
Verbrauchssteuern von ihnen mitfinanziert), gelingt es dem deutschen Rentenwesen
nicht, jedem Bürger ein soziales Grundrecht auf Einkommen im Alter zu garantieren.
Die Schweiz hat ein anderes Modell entwickelt, das durchaus
jenem bismarckschen Ursprungsimpuls ähnelt. Viele Deutsche schauen neidisch
dorthin, aus guten Gründen. Die Schweizer AHV verlangt von allen in der Schweiz
Steuerpflichtigen einen Beitrag. Erwerbstätige zahlen 9,8 Prozent (2003) auf
ihr Einkommen (Selbstständige 9,2 %), ohne Obergrenze, Nichterwerbstätige einen
Beitrag bis zu 9800 Franken im Jahr, je nach Vermögen und Renteneinkommen. Der
Mindestbeitrag beträgt für alle 824 Franken. Wer die durchschnittliche
Beitragszeit seines Jahrgangs erreicht hat (2003: 44 Jahre), erhält die
Grundrente. Sie setzt sich aus der Altersrente (1055 Franken) und der
Zusatzrente (317 Franken – für Männer, deren Ehefrau vor 1941 geboren wurde und
noch keinen eigenen Rentenanspruch hat) sowie gegebenenfalls der Kinderrente
(422 Franken – für unterhaltsberechtigte Kinder) zusammen. Hinzu kommen Ergänzungsleistungen
der AHV für Rentner, die außer der Grundrente über keine anderen Einkommen
verfügen. Sie sollen vor allem Wohnkosten decken. Die Maximalrente beträgt das
Doppelte der Grundrente (für alle drei Elemente Alters-, Zusatz- und
Kinderrente). Männer und Frauen haben einen eigenständigen Rentenanspruch, die
gemeinsame Rente wird jedoch auf 150 Prozent der beiden Einzelrenten begrenzt,
allerdings nur bei gemeinsamem Haushalt. Die meisten Schweizer haben neben der
Rente der AHV noch eine Betriebsrente, sie ist obligatorisch für alle mit einem
Einkommen zwischen 24<|>120 und 72<|>360 Franken im Jahr.(4) Obenauf
kommen als dritte Säule private Ersparnisse wie beispielsweise Lebensversicherungen,
teils steuerlich begünstigt. Auch wenn das alles schon recht kompliziert
klingt, verglichen mit dem Alterssicherungssystem in Deutschland (und in vielen
anderen Ländern) ist das System ganz gut durchschaubar. Im Unterschied zu
Deutschland wird jedoch durch die AHV erheblich umverteilt. Beobachter sehen
hier eine durchaus sozialistische Denkweise am Werk. Ein Mindestbeitrag nach
AHV-Maßgabe würde in Deutschland allenfalls zu einer Rente von etwa einem
Drittel des Sozialhilfeniveaus führen. Das nützt vor allem den Frauen und den
Beziehern niedriger Einkommen.
Natürlich muss man dazu den Schweizer Kontext sehen. Die
Preise sind hoch. Die Umverteilung durch die anderen sozialen Sicherungssystem
ist bescheiden: die Krankenversicherung wird als Kopfpauschale gezahlt
(immerhin erhalten etwa 30 % der Bürger wegen niedriger Einkommen dazu einen
staatlichen Zuschuss), die Steuern sind deutlich niedriger als in Deutschland.
Dennoch ist die Generationensolidarität zwischen den Generationen – intern und
extern –, zumindest was die Alterssicherung betrifft, eindeutig ausgeprägter.
Dass solch ein sozialistischer Grundrentengeist in der Schweiz möglich wurde,
mag seinen Grund in der Ausdehnung der Eidgenossenschaft auf die Sozialpolitik
finden. Davon könnte Deutschland freilich lernen, vor allem was die Zukunft und
die Nachhaltigkeit der Finanzierung der Alterssicherung betrifft. Zwar wird wie
anderwärts in der Schweiz die demographische Entwicklung mittel- und
langfristig zu Finanzierungsproblemen der Alterssicherung führen. Auch in der
Schweiz wird eine Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre diskutiert. Wer aber
die Diskussion in der Schweiz verfolgt, der bemerkt, dass vor allem die zweite
und die dritte Säule, nämlich die privatwirtschaftlich finanzierten
Pensionsfonds über künftige Finanzierungssorgen klagen. Schon wurden die Garantiezinsen
für die betrieblichen Pensionszusagen reduziert. Zwar hoffen die Verfechter
kapitalgedeckter Pensionssysteme auf die Chancen internationaler
Kapitalanlagen. Doch eine Garantie für hohe Renditen gibt es nicht, zumal in
allen Industriestaaten weltweit eine ähnliche demographische Entwicklung
stattfindet. Sicher scheint allein die Umverteilung durch die AHV, also die
Grundrente. Während die zweite Säule – die obligatorische Betriebsrente – und
die dritte Säule – die private Vorsorge, so, wie sie auf die Kapitalmärkte baut
– ins Schwanken geraten und riskanter werden als bisher, verspricht die erste
Säule auch langfristige Stabilität.
Könnte folglich die Schweizer AHV als ein Modell für eine
basale Generationensolidarität dienen? Wenn man die Lage nüchtern betrachtet,
kann man das eigentlich nur bejahen. Man müsste also vermuten, dass die nun
auch in Deutschland virulente Diskussion um eine langfristig wirkende
Rentenreform aus den Schweizer Erfahrungen lernt.
Deutsche Verwirrung zwischen Rürup und Herzog
Seit vielen Jahren findet die Idee
einer Grundrente in Deutschland Widerhall. Doch der ist eigentümlich begrenzt.
Über zwanzig Jahre lang fochten Kurt Biedenkopf und Meinhard Miegel für eine
steuerfinanzierte Grundrente auf Sozialhilfeniveau – allerdings um den Preis,
dass oberhalb der Grundrente nur private Vorsorge walten solle. Allein die
Grünen vertraten zumindest in den Achtzigerjahren im politischen System ein
Grundrentenmodell, und zwar als Kombination aus einer über eine Wertschöpfungssteuer
finanzierten Grundrente und einer beitragsfinanzierten, obligatorischen
Zusatzrente, was etwa dem damals in Schweden geltenden Rentensystem entsprach.(5)
Doch die Nähe zur Macht machte die Grünen in Sachen Grundrente schwach.
Schon lange vor Eintritt in eine rot-grüne Bundesregierung vertraten die Grünen
nur noch, wie auch die Sozialdemokraten, eine bedarfsorientierte »Grundsicherung«
für Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung – die dann 2001 auch
beschlossen wurde und 2003 in Kraft trat.
Der deutsche Systemkonsens, den Norbert Blüm mit den
Christdemokraten und vor wie nach ihm die Sozialdemokratie verfochten, schien
für eine derart »sozialistische« Lösung keinen Raum zu lassen. Das verwundert
vor allem deshalb, weil die langfristigen demographischen Probleme für die
gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung seit langem bekannt
waren. Man versuchte sich an einer ganzen Reihe kleinerer Systemkorrekturen.
Zwar ahnte man, dass die Jungen für diese Vogel-Strauß-Politik irgendwann
bezahlen müssen. Doch noch schlummerte die demographische Bombe in weiter
Ferne, in den Jahren nach 2015.
Erst Ende 2002 entschied sich die rot-grüne Regierung, mit
Glück in ihre zweite Amtszeit gelangt, zu einer schonungslosen Bestandsaufnahme
der langfristigen Perspektiven der sozialen Sicherung. Sie setzte die so
genannte Rürup-Kommission ein, die im August 2003 ihren Bericht vorlegte. Schon
einen Monat später, im September 2003, veröffentlichte die CDU/CSU-Opposition
mit dem Bericht der so genannten Herzog-Kommission einen Gegenvorschlag, den
die CDU-Vorsitzende Angela Merkel gar »eins-zu-eins« umsetzen möchte, sollte
sie die Chance dazu erhalten. Beide Kommissionsberichte sind sich in einem
einig: Eine Grundrente ist nichts für die Deutschen. Vorweg: die Deutschen
wurden dabei nicht gefragt. Denn wenn sie gefragt werden, so zuletzt in einer
Emnid-Erhebung im Auftrag der Zeitschrift chrismon, dann sprechen sich
drei Viertel der Bundesbürger dafür aus und 89 Prozent fordern, dass auch
Beamte in die Rentenkasse einzahlen.(6)
Der Bericht der Regierungskommission um den Ökonomen Bert
Rürup verwendet gleich sechs Seiten darauf, zu belegen, warum eine Grundrente –
egal in welcher Form – für Deutschland nicht geeignet sei (– in einer ersten
Fassung waren es gar 20 Seiten). Der Haupteinwand: Eine Grundrente sei eine
»völlige Abkehr vom Prinzip der Beitragsäquivalenz«. Das Zauberwort der
»Beitragsäquivalenz« geistert durch den gesamten Bericht wie ein Mantra
gefallener Engel. Abgesehen davon, ob die »Beitragsäquivalenz« wirklich das
optimale Gestaltungsprinzip für obligatorische Alterssicherungssystem ist,
angesichts ihrer prägenden Kraft für das deutsche System kann man sie sicher
nicht vollständig aufheben. Doch das Beispiel der Schweiz zeigt, dass es auch
mögliche Mischformen zwischen Grundrente und beitragsbezogener Rente gibt. Der
Rürup-Bericht spricht gleichwohl von der Grundrente als Gottseibeiuns. Denn
selbst der vorsichtige Vorschlag der Katholischen Verbände (und des
Christsozialen Horst Seehofer) für eine aus Beiträgen aller Bürger finanzierte
»Sockelrente« in Höhe von 410 Euro im Monat wird radikal verworfen – und zwar
nicht aufgrund einer sachlichen Diskussion, sondern weil sie als »ein erster
Schritt in Richtung auf ein steuerfinanziertes Grundrentensystem« anzusehen
sei. Und das sei von Übel. Besonders merkwürdig mutet für eine rot-grüne
Kommission die umverteilungspolitische Begründung an: »Immerhin sind zurzeit
gut 16 Beitragsjahre als Durchschnittsverdiener erforderlich, um eine Rente in
Höhe von etwa 410 Euro pro Monat zu erhalten. Dies entspräche etwa einer
Teilzeitbeschäftigung zum halben Durchschnittsentgelt über einen Zeitraum von
mindestens 32 Jahren.« Die Kommission, die überwiegend aus gut gesicherten
Beamten bestand, scheint in solcher Umverteilung einen sozialistischen Irrweg
zu vermuten. Die Schweiz lebt mit mehr Umverteilung ganz gut.
Doch vor der Ideologie sollten die Fakten zählen. Immerhin
plant die Rürup-Kommission eine Senkung des Brutto-Rentenniveaus auf 40
Prozent. Da werden viele Rentner unter das Sozialhilfeniveau fallen, die
Grundsicherung in Anspruch nehmen – und dazu ihre Ersparnisse vorher aufgeben
müssen. Ob das sozial genannt werden kann? Die Kommission um den
Ex-Bundespräsidenten Roman Herzog hat dieses Problem erkannt: »Überdies wird
die gesetzliche Rentenversicherung in eine erhebliche Legitimationskrise
geraten, wenn sie Beiträge erhebt, die nur noch zu Leistungen führen, die in
einem anderen Sicherungssystem beitragsfrei bezogen werden können.« Diese
richtige Erkenntnis mündet jedoch in nichts, im Gegenteil. Der Kreis um Roman
Herzog schlägt sogar eine Absenkung des Bruttorentenniveaus auf 37,3 Prozent
(2030) bis 35 Prozent (2050) vor. Als Ausgleich soll eine, allerdings nur
diffus angedeutete, steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige »Basisrente«,
»etwa 15 Prozent über der Sozialhilfe« die schlimmste Not lindern. Der
Vorschlag einer Grundrente wird erst gar nicht diskutiert.
«Wie kann es dazu kommen, dass der ältere Teil der jüngeren
Generation – denn diese saß in beiden Kommissionen – so wenig aus den
Erfahrungen der Nachbarländer (nicht nur der Schweiz) lernen möchte? Zweifellos
wäre die Einführung einer Grundrente mit manchen technischen Problemen
verbunden. Doch diese sind lösbar. Der Vorschlag der »Sockelrente« ist ein
möglicher Einstieg. Verbunden mit der Erweiterung der gesetzlichen
Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung, also der Einbeziehung der
gesamten Bevölkerung, wäre es möglich, den Bereich der Sockel- bzw. Grundrente
zunehmend zu erweitern und zugleich die höheren Rentenansprüche abzuschmelzen.
Verfassungsrechtliche Einwände dagegen sind haltlos. Denn das
Bundesverfassungsgericht fordert mit dem »Eigentumsschutz« der Rentenansprüche
stets nur eine relative Positionssicherheit innerhalb der Hierarchie der Leistungsbezieher.
Diese garantiert auch die Schweizer AHV – und das weitaus gewisser als das
selektive deutsche System.
Hinter der Grundrentengegnerschaft steht eine krude
Leistungsideologie, die langfristig sogar leistungsfeindlich wirken wird. Diese
Ideologie wird wissenschaftlich bemäntelt. Zwei Argumentationsfiguren prägen
die Debatte. Sie spiegeln sich – man darf sich wundern – in den Vertretern, die
vor allem von den Grünen für die Rürup-Kommission vorgeschlagen wurden: dem
Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen und dem Politologen Frank Nullmeier.
Raffelhüschen wurde bekannt durch seinen Import der »Generationenbilanzen« in
die deutsche Debatte. Zweifellos ist es verdienstvoll einmal nachzurechnen, wie
welche Generation von welchen Sozialleistungen profitiert. Hilfreich ist auch
sein Nachweis, dass die derzeitige jüngere Generation erheblich geringere
Renditen aus ihren Einzahlungen in diese Systeme, vor allem in die
Rentenversicherung, erzielen wird. Doch die finanzwissenschaftlich getarnte
Antwort ist schlicht neoliberal: Er möchte eine »stärker privatwirtschaftliche
Orientierung der Alterssicherung in Deutschland«(7). Dass deren Renditeerwartungen
höchst vage sind, zudem eine Umverteilungswirkung zugunsten von Erziehungsleistenden
und Einkommensschwachen entfällt, fällt für ihn nicht ins Gewicht. Eine andere,
nicht minder ideologische Denkfigur bietet Nullmeier. In seinem Buch Politische
Theorie des Sozialstaats argumentiert er ausgiebig für den »sozialen
Vergleich« als Grundlage moderner Gesellschaften und verknüpft die
Argumentation für die (Einkommens-)Unterschiede auf nicht weniger neoliberale
Art mit einem einseitigen Begriff »sozialer Wertschätzung«: »Die Welt des
sozialen Vergleichs verlangt nach politischen Institutionen, Regulationen und
Lernprozessen, die eine soziale Wertschätzung entstehen lassen, die alle
individuellen wie kollektiven Handlungen begleiten können. Die Gesamtheit
dieser Einrichtungen soll Sozialstaat heißen.«(8) Dass gerade eine Grundrente
Ausdruck von »Wertschätzung« aller Bürger sein kann, als Ausdruck sozialer
Grund- und Menschenrechte, kommt Nullmeier nicht in den Sinn.
Um die kulturelle Bedeutung der neoliberalen wie
konservativen Einseitigkeit recht einzuschätzen, lohnt ein Blick in ein ganz
und gar verfängliches Organ, die rechtsnationale Zeitschrift Junge Freiheit.
Dort breitete sich unter der Überschrift »Sozialstaat abbauen« eine
elitär-feudalen Zeiten hinterhertrauernde Dame darüber aus, dass der Sozialstaat
die »natürliche Rangordnung« unter den Menschen trübt: »Nur darum geht es, um
die Rangordnung, weil es nur so Freude macht, etwas zu leisten.« Generationensolidarität
wird dabei unnötig: »Die fatale Macht der Leistungsschwachen und
Leistungsunwilligen beruht letztlich auf der Unfähigkeit der Starken, ihre
sozial privilegierte Stellung moralisch zu rechtfertigen.«(9) Rürup- wie
Herzog-Kommission, überhaupt ein Großteil der deutschen politischen Elite,
treten aus dem Dunstkreis jenes Denkens nicht heraus.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich sind
Differenzen natürlich. Es wird auch stets Hierarchien geben. Freiheit erfordert
Unterschiedlichkeit. Zudem werden die hier gescholtenen Eliten – vor allem die
gut bezahlten und von Armut dank ihrer Legitimation beim Steuerzahler nie
berührten Professoren und Spitzenbeamten – einwenden, dass sie keineswegs gegen
eine Grundsicherung oder eine »Basisrente« sind. Beißende Armut findet auch in
ihrem Sozialliberalismus oder -konservativismus keine Gnade. Unsere
Untersuchungsfrage zielte aber tiefer, auf das Modell der Generationensolidarität,
auf die Frage, welches Modell lebt die ältere Generation der jüngeren
Generation vor. Die deutschen Eliten neigen zur Sicht, natürliche Differenzen
zu verklären und sie nur ex post als politische Caritas auszugleichen. In der
Schweiz – und in vielen anderen, kulturell und in Sachen Bildungsniveau den
Deutschen keineswegs unterlegenen Ländern – wird für soziale Grundrechte
plädiert, jedenfalls im Alter, für eine Kultur dem Markt vorgängiger
Menschlichkeit. Die Deutschen in ihrer Mehrheit ahnen die Richtigkeit dieser
Richtung, einige Mitglieder der Eliten auch. Wenn sie die Vorbilder sein
wollen, dann kann man auch etwas von den künftigen Generationen erwarten.
Gibt es
Grund zur Erwartung, dass die deutsche Sozialpolitik ihren »konservativen«
Kurs verlässt? Ein Anzeichen könnte die neue Diskussion um die Einführung einer
»Bürgerversicherung« sein. Sie beschränkt sich bislang – leider – auf die Reform
der Krankenversicherung und irrlichtert zwischen einer »Bürgerversicherung« und
»Gesundheitsprämien«, Letztere vertreten von einem Teil der »Rürup«- und der
»Herzog«-Kommission. Hier könnte man weniger von der Schweiz als von Österreich
lernen, das seit gut 50 Jahren eine »Bürgerversicherung« als obligatorische Krankenversicherung
kennt.(10) Auch hier spielt der solidarische Ausgleich eine weit größere Rolle
als im deutschen Modell der gegliederten Krankenversicherungen, vor allem wird
die ältere Generation deutlich stärker in die Finanzierung der Gesundheitskosten
einbezogen. Der Verweis auf die beiden Nachbarn, Schweiz und Österreich, soll
helfen, die Diskussion gleichzeitig zu entideologisieren und zu politisieren:
denn die Entscheidung über die Institutionen des Sozialstaats ist immer eine
Entscheidung über Wertorientierungen. Wenn man Generationensolidarität will,
dann muss sich der Fokus der deutschen Sozialpolitik verändern: weg von einer
überwiegend lebenslaufbezogenen Umverteilung hin zu Umverteilung innerhalb und
quer zu den Generationen. Das mag man sozialistisch nennen. In jedem Fall
entspricht es einer sozialen Demokratie.
1
Der hier verwendete
»Generationen«-Begriff ist – entsprechend seiner sozialpolitischen Verwendung –
recht pauschal. Insbesondere in der modernen Lebenslauf- und
Schichtungssoziologie wird der Generationenbegriff zumindest um die Kategorie
der Alterskohorten ergänzt, teils auch dadurch ersetzt. Ein empirischer Grund
dafür ist, dass durch die verlängerte Lebenserwartung mehr als 3 Generationen
gleichzeitig leben, auch wenn dies durch das zunehmend (derzeit in Deutschland
auf ca. 29 Jahre) erhöhte Alter der Erst-Elternschaft teilweise ausgeglichen
wird.
2
Vgl. Martin Kohli:
»Generationengerechtigkeit ist mehr als Rentenfinanzierung«, in: Zeitschrift
für Gerontologie und Geriatrie, 35. Jg., 2002, S. 129–138.
3
Ulrich Pfeiffer, Reiner
Braun: Erben in Deutschland, Köln: DIA 2002.
4
Alle Daten nach Angaben des
Schweizer Bundesamts für Sozialversicherung.
5
Eberhard Bueb, Michael
Opielka, Michaele Schreyer: »Umverteilung für die Alten«, in: Die Zeit,
17.5.85; vgl. ausführlich Michael Opielka (Hrsg.): Grundrente in Deutschland,
Opladen: Leske + Budrich 2003 (i.E.).
6
Vgl. Chrismon, März
2003; leider hat sich die mittlerweile etablierte Forschung zur Akzeptanz des
Wohlfahrtsstaates der hier diskutierten Frage nach einer Akzeptanz sozialer
Grundrechte und damit eines universalistischen Konzeptes der sozialen Sicherung
noch kaum angenommen, vgl. Carsten G. Ullrich: Die soziale Akzeptanz des
Wohlfahrtsstaates. Anmerkungen zum Forschungsstand, Arbeitspapiere Nr. 22,
Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung 2003.
7
Vgl. Bernd Raffelhüschen:
»Zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung – eine unendliche Geschichte«,
in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 3, 2002, S. 319–327.
8
Frank Nullmeier: Politische
Theorie des Sozialstaats, Frankfurt am Main/New York 2000, S. 18; zur
Kritik vgl. Michael Opielka: »Bürgergesellschaft und Sozialpolitik.
Entscheidungspfade grüner Sozialpolitik«, in: Forschungsjournal Neue Soziale
Bewegungen, 2, 2003, S. 107–114; eine differenziertere Argumentation bietet
Nullmeier in einer Auseinandersetzung mit Nancy Fraser und Axel Honneth
unterdessen in: Frank Nullmeier: »Anerkennung: Auf dem Weg zu einem kulturalen
Sozialstaatsverständnis?«, in: Stephan Lessenich (Hrsg.): Wohlfahrtsstaatliche
Grundbegriffe, Frankfurt am Main/New York: Campus 2003, S. 395–418, ohne
jedoch den Schritt zu einer Interpretation sozialer Grundrechte als Ausdruck
von »Wertschätzung« beziehungsweise »Anerkennung« gehen zu wollen.
9
Angelika Willig:
»Sozialstaat abbauen«, in: Junge Freiheit, 20.9.03.
10
Vgl. Michael Opielka: »Die
Bürgerversicherung«, in: Die Krankenversicherung, 12, 2003 (i.E.).
Literatur:
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
(Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.
Bericht der Kommission, Berlin 2003 (so genannte Rürup-Kommission)
CDU: Bericht der Kommission »Soziale Sicherheit« zur
Reform der sozialen Sicherungssysteme, Berlin (29.9.2003) (so genannte
Herzog-Kommission)
Gøsta Esping-Andersen et al.: Why
We need a New Welfare State, Oxford: Oxford University Press 2002
Michael Opielka (Hrsg.): Grundrente in Deutschland,
Opladen: Leske + Budrich 2003 (i.E.)
Roswitha Pioch: Soziale Gerechtigkeit in der Politik.
Orientierungen von Politikern in Deutschland und den Niederlanden,
Frankfurt am Main/New York: Campus 2000
Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Handbuch
Generationengerechtigkeit, München: ökom 2003
Aus: »Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur«, Ausgabe
6/03, Dezember 2003.