Peter Bleses
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur mangelnden Berücksichtigung von Familienlasten bei der Finanzierung der Pflegeversicherung hat frisches Wasser auf die Mühlen derer gespült, die den deutschen Wohlfahrtsstaat als "strukturell rücksichtslos" gegenüber der Familie verdächtigen.(1) Die Klage darum, dass der deutsche Wohlfahrtsstaat sich zu wenig um die Familien kümmere, ist alles andere als neu. Sie stammt bereits aus den späten Siebziger- und Achtzigerjahren.(2) Unser Autor zweifelt an diesem Urteil und führt durch die Entwicklungen der Sozialpolitik und der veränderten Erwerbs- und Familienrealitäten. Eine Konzentration und Neugliederung der Familienpolitik scheint notwendig.
Der deutsche Wohlfahrtsstaat ist in seiner Grundkonzeption auf abhängige Erwerbsarbeit, also auf beitragspflichtige Beschäftigte konzentriert.(3) Seine historischen Kernbestandteile, die Sozialversicherungen, spiegeln das deutlich wider. Allerdings ist das nur eine Seite der Medaille. Der Einbezug der Familie war seit langem die andere, oft sehr viel weniger beachtete Seite. Das mag daran liegen, dass die Einbeziehung der Familie in den Wohlfahrtsstaat lange Zeit weniger sichtbar war oder sogar zweitklassig erschien. Denn die Integration der Familie verlief im Wesentlichen über die Erwerbstätigen selbst. Familie wurde als abhängige Größe des (in aller Regel) männlichen Erwerbstätigen definiert.(4) Sie wurde so zwar in verschiedener Weise mit in die Sozialversicherungen integriert, doch immer nur durch den Erwerbstätigen hindurch. In der sozialen Sicherung setzte sich die Abhängigkeit der Familie (sprich der nicht erwerbstätigen Frauen und Kinder) vom männlichen Alleinernährer fort. Sie partizipierte an seinem aktuellen Erwerbseinkommen und an einigen seiner durch Beiträge erworbenen Ansprüche. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nur in der Krankenversicherung nach dem Bedarf; in der Rentenversicherung richtet sie sich nach dem Einkommen und der Beitragsdauer der Erwerbstätigen. Je höher beide Komponenten, desto höher die Ansprüche der Versicherten und darüber vermittelt auch die Ansprüche der Hinterbliebenen. Ihre geringere Wertigkeit im Vergleich zu den Versichertenansprüchen und ihr Charakter als Sicherung gegen den Ausfall der Versorgung durch den Erwerbstätigen spiegelt sich in der prozentual zum Teil sehr viel niedrigeren Höhe der Hinterbliebenenansprüche.
Dieses Modell der Integration der Familie in die soziale Sicherung (allein) über die Erwerbstätigen und nicht aus eigenem Recht erreichte in den Fünfziger- und Sechzigerjahren seinen Höhepunkt. Es entsprach damals allerdings auch der Familienrealität, die treffend mit dem Begriff der "Normalfamilie" beschrieben werden kann. Die Normalfamilie besteht aus verheirateten Eltern, einem erwerbstätigen Vater und einer nicht oder nur geringfügig erwerbstätigen Mutter, die sich um Aufgaben der Reproduktion der Familie kümmert, sowie zwei bis drei Kindern. Dieses Modell verlor zwar seit den Siebzigerjahren in Deutschland deutlich an Verbindlichkeit, wie unter anderen die steigenden Scheidungszahlen, die Zunahme Alleinerziehender und nichtehelicher Lebensgemeinschaften, die Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen und die abnehmenden Kinderzahlen zeigen. (5) Es ist allerdings immer noch für einen Teil der Familien kennzeichnend. Die auf dieses Familienmodell zugeschnittene Sozialpolitik für die Familie ist damit zwar in den Teilen fehlgesteuert, in denen sie die Familien verfehlt, die nicht mehr dem tradierten Familienmodell entsprechen; sie ist es aber beileibe noch nicht in Gänze. Was sind die wesentlichen Bestandteile dieser "alten" Familienpolitik, die bis heute besteht?
Familie in der deutschen Sozialpolitik
Ich nenne im Folgenden nur ihre wichtigsten Bestandteile:
Der Kinderlastenausgleich mit seinen beiden Hauptkomponenten des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge. Die Geschichte des Kinderlastenausgleichs ist wechselhaft, was das Zusammenspiel dieser beiden Hauptkomponenten und deren jeweilige Gestaltung und Höhe betrifft. Heute existiert ein System der Wahl: Je nachdem, was für die jeweiligen Eltern günstiger ist, kann zwischen Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen gewählt werden. Derzeit beträgt das unabhängig von sonstigem Einkommen gewährte Kindergeld monatlich 270 DM für das erste und zweite Kind, 300 DM für das dritte Kind und 350 DM für jedes weitere Kind. Gegenwärtig wird eine Erhöhung des Kindergeldes um wahrscheinlich 30 DM ab dem Jahr 2002 debattiert.
Die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt einen wenig berücksichtigten Teil der familienbezogenen Sozialpolitik innerhalb der beitragsbezogenen Sozialversicherungen dar. Hier stehen alle Versicherten, unbesehen ihres Familienstandes, mit ihrem einheitlichen Beitrag dafür ein, dass abhängige Familienangehörige Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner Krankenversicherungsschutz genießen.
Die Hinterbliebenensicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wie übrigens auch in der Beamtenversorgung erfolgen für die Versicherten ebenfalls ohne Mehrkosten. Die Kosten der Witwen- und Witwerrente sowie der Waisen- und Halbwaisenrente werden ebenfalls von allen Versicherten unbesehen davon getragen, ob sie selbst Kinder oder Ehepartner haben.
Arbeitslosengeld und -hilfe differenzieren bei der Leistungshöhe ebenfalls zwischen Personen mit sowie Personen ohne Kind(er). Mit mindestens einem Kind beträgt die Lohnersatzrate beim Arbeitslosengeld 67, bei der Arbeitslosenhilfe 57 Prozent. Kinderlose erhalten lediglich 60 oder 53 Prozent. Auch hier zahlen Eltern den gleichen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wie Kinderlose.
Das steuerliche Ehegattensplitting stellt verheiratete Paare unter bestimmten Bedingungen steuerlich besser als unverheiratete Paare sowie Alleinstehende. Das Ehegattensplitting wird zwar vielfach deshalb für problematisch gehalten, weil es nicht direkt auf die Förderung von Kindern zielt, sondern nur den Tatbestand Ehe berücksichtigt. Diese Kritik ist richtig und es sollte überlegt werden, ob diese Mittel nicht in eine direktere Förderung von Gemeinschaften mit Kindern umgelenkt werden können. Allerdings ist es auch unsinnig zu behaupten, dass das Ehegattensplitting Gemeinschaften mit Kindern gar nicht erfassen.(6)
Die bisherige Aufzählung ist nicht abschließend. Des Weiteren gibt es etwa noch das Mutterschaftsgeld, den Mutterschutz, das Baukindergeld, Vergünstigungen für Familien in zahlreichen Lebensbereichen, kostenlose Schulausbildung und Studienplätze, Unterstützung des Studiums durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, öffentliche oder öffentlich geförderte Kindertagesstätten. Auch damit ist zwar noch nicht alles erfasst, wie Familien von möglichen Belastungen durch Kinder ganz oder teilweise befreit werden, doch sind die wesentlichen Komponenten angesprochen.
Neuere Komponenten in der Familienpolitik
Der alte Familienlastenausgleich bezog sich infolge der geschilderten normativen Grundausrichtung des deutschen Wohlfahrtsstaates in seinen Kernelementen folgerichtig auf jene, welche die Familien mit ihren Einkommen ernährten, und er bezog sich vorrangig auf die "Ehefamilie". Seit circa eineinhalb Jahrzehnten haben sich hier durch einige Innovationen wesentliche Veränderungen ergeben. Im Jahre 1986 wurden das Erziehungsgeld, der Erziehungsurlaub und die Anerkennung von Erziehungszeiten sowie Zeiten privater Pflegetätigkeiten in der Rentenversicherung eingeführt. Alle diese neuen familienbezogenen Komponenten wurden sieht man einmal von der Höhe des Erziehungsgeldes ab, das seither im Wesentlichen auf einer Höhe von 600 DM verharrt bis heute ausgebaut.
Heute werden pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung anerkannt. Das Gleiche gilt für Zeiten privater Pflegetätigkeit. Diese Zeiten sind rentenbegründend. Die Erziehungszeiten stehen damit Zeiten beitragspflichtiger Erwerbsarbeit gleich. Da in der Rentenversicherung ein Anspruch nach fünf Beitragsjahren entsteht, führen bereits zwei Kinder zu einem Rentenanspruch, selbst wenn die Erziehungsperson niemals erwerbstätig gewesen ist. Für die Kindererziehung wird heute ein Beitrag in Höhe des Durschnittsverdienstes der Versicherten fingiert. Wird zusätzlich zur Kindererziehung gearbeitet, werden der Beitrag aus Erwerbstätigkeit und jener für die Kindererziehung bis zur oberen Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet.
Erziehungsurlaub kann bis zu drei Jahren beansprucht werden. Danach besteht eine Wiedereinstellungsgarantie beim vorherigen Arbeitgeber. Der gleiche Arbeitsplatz ist jedoch nicht gesichert. Das Erziehungsgeld wird für maximal zwei Jahre gewährt, hängt allerdings von der Bedürftigkeit der Eltern ab. In den ersten sechs Monaten sind die Bedürftigkeitsgrenzen höher, sodass ein Großteil der Eltern in den Genuss der Leistung kommt. In den folgenden 18 Monaten sind die Grenzen niedriger, sodass weniger Eltern Erziehungsgeld beziehen können. Die jüngsten Veränderungen des Erziehungsgeldes und -urlaubs (jetzt: Elternzeit) durch die neue Bundesregierung zielen auf eine Belohnung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile ab.(7)
Bei diesen familienpolitischen Innovationen fällt zweierlei auf. Erstens wurden diese Veränderungen bald nach Einsetzen des Wandels diskutiert, umgesetzt und weiterentwickelt, die das familiale Zusammenleben seit den Siebzigerjahren erlebt. Die Sozialpolitik scheint also durchaus reaktionsfähig zu sein. Sie unterstützt die Familie dann verstärkt, wenn sich Probleme andeuten. Zweitens fällt auf, dass die Neuerungen in der familienbezogenen Sozialpolitik die Familie oder Leistungen, die in und für die Familie erbracht werden, nicht über den Familienernährer, sondern aus eigenem Recht einbeziehen. Für Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und die Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist unerheblich, welches Familienmodell gelebt wird. Erheblich ist vor allem, ob Kinder da sind und dass man sich um die Kinder kümmert.
Das hat Rückwirkungen auf das Modell des deutschen Wohlfahrtsstaates. Er entwickelt sich sukzessive weg von der alleinigen Ausrichtung auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, und immer mehr hin zu einem Modell, das neben der Erwerbstätigkeit vor allem auch die Familie und Familienleistungen gleichberechtigt einbezieht. Wie weit diese Entwicklung gehen wird, inwieweit sie nicht nur von der Entwicklung der Familie, sondern auch von den Dauerproblemen des Arbeitsmarktes beeinflusst wird, sollte Gegenstand weiterer Forschung sein. Ebenso die Art und Weise, wie die politischen Akteure diese Veränderungen wahrnehmen und wie sie gesetzgeberisch darauf reagieren. Erste Erkenntnisse liegen hier bereits vor.(8)
Familienfeindlichkeit versus Familienfreundlichkeit
Ich komme nun auf den Vorwurf der "strukturellen Rücksichtslosigkeit" des deutschen Wohlfahrtsstaates gegenüber der Familie zurück. Der Vorwurf, der deutsche Wohlfahrtsstaat würde die Belange der Familie missachten, wäre gar in allen seinen Gliederungen familienfeindlich und würde auf die Veränderungen der Familienrealität nicht reagieren, muss zurückgewiesen werden. Im Gegenteil existiert ein weit verzweigtes leider unübersichtliches Netz von familienbezogenen Leistungen und Diensten, die in vielen Bereichen soziale Sicherungen für Kinder und Eltern etabliert haben. Es bedarf schon einiger Suche, um Bereiche zu identifizieren, in denen die Familie nicht berücksichtigt wird.
Natürlich ist die Bewertung, was an Familienpolitik ausreichend ist und was nicht, schwierig. Welche Aufwendungen und Nachteile sind überhaupt unter dem Begriff "kinderbezogene Kosten" zu fassen? Was sind geeignete Maßstäbe der Bemessung des Lastenausgleichs? Hier kommen nur politische Gerechtigkeitskriterien in Frage. Und die sind erstens nicht allgemein gültig und zweitens vielfältig. Sollen die Lasten, die Kinder verursachen, in Gänze von der Gesellschaft getragen und damit den Eltern genommen werden? Es gibt kaum ein Beispiel in der sozialen Sicherung, bei dem das der Fall ist. Auch die Lohnersatzleistungen decken in aller Regel nur einen Teil des versicherten Risikos ab, etwa des Alters oder der Arbeitslosigkeit. Wenn verneint wird, dass es tatsächlich alle kinderbezogenen Kosten sein sollen, die von der Gemeinschaft zu tragen sind, dann gerät man natürlich sofort in die Schwierigkeit festzulegen, wie hoch der individuelle Anteil der Eltern und wie hoch derjenige der Gesellschaft sein soll. Vielleicht könnte das Lohnersatzniveau der Rentenversicherung als Maßstab dienen. Dann wären vielleicht 67 bis 70 Prozent der Kosten öffentlich auszugleichen.
Das ist aber nur eine Frage. In Zeiten knapper öffentlicher Kassenlagen, der Konkurrenz zahlreicher verschiedener Interessen und Interessengruppen sowie gesellschaftlicher Bedarfe um öffentliche Berücksichtigung werden all jene, die mehr für die Familie fordern, auch sagen müssen, in welchem Bereich gespart werden soll, welche Interessen zukünftig weniger wert sein sollen als jene der Familie. Gern werden hier ich vereinfache ein wenig Zukunftsausgaben (u. a. für die Familie) gegen jene für die Gegenwart (u. a. die Versorgung älterer und alter Menschen) aufgerechnet. Für die Zukunft, sprich: für die Kinder, werde zu wenig, für die Gegenwart, sprich: für die heute und morgen Alten, werde zu viel ausgegeben. Soll das dann heißen, dass neben anderen Veränderungen weniger Geld für die Renten und mehr für das Kindergeld bereitgestellt werden soll? Wenn das so ist, dann sollte man das erstens offen sagen. Zweitens muss man dann auch über die Konsequenzen für das System der Sozialversicherungen und der Versorgung alter Menschen sprechen. Die werden im Kontrast zu bedürftigen Familien gerne als "überversorgt" dargestellt. Es lässt sich zwar kaum ergründen, ab wann denn "überversorgt" wird beziehungsweise wie lange die Versorgung akzeptable Größenordnungen nicht übersteigt. Dass in der Rentenversicherung hohe Sicherungsniveaus erreichbar sind, liegt nicht daran, dass das Rentenversicherungssystem ausgebeutet wird, sondern am Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Wer hohe Renten erhält, hat vorher auch viel eingezahlt. Durch die Rentenversicherung allein werden jedoch nur relativ wenige Gruppen weit über ihren Bedarf hinaus abgesichert. Vielmehr ist es so, dass bei vielen alten Menschen erst das Zusammenwirken verschiedener Einkommen im Alter ein ausreichendes oder sogar hohes Versorgungsniveau bietet.
Familienpolitische Steuerung?
Gewarnt werden sollte übrigens auch vor zu viel familienpolitischem Steuerungsoptimismus. Erstens ist die Entwicklung der Familie der vergangenen Jahrzehnte keine direkte Folge politischer Steuerung, sondern vor allem veränderter ökonomischer Bedingungen sowie gesellschaftlicher Lebens- und Wertvorstellungen. Zweitens wird eine veränderte Familienpolitik allenfalls über lange Zeiträume und dann auch nur vergleichsweise wenig dazu beitragen können, dass Menschen wieder mehr Kinder bekommen. Betrachtet man die Geburtenentwicklung im internationalen Vergleich und setzt man sie mit den Ausgaben für die Familie und das Alter ins Verhältnis, so ergeben sich kaum eindeutige Schlussfolgerungen. Nicht überall dort, wo die Leistungen der Familienpolitik hoch sind, sind auch die Geburtenraten besonders hoch (Luxemburg); umgekehrt sind aber vor allem auch nicht überall dort, wo die Leistungen für die Familien niedrig und/oder die Leistungen für das Alter hoch sind, die Geburtenraten besonders niedrig (Irland; Griechenland).(9) Öffentliche Förderung kann dem historischen Trend sinkender Geburtenzahlen in Europa wahrscheinlich nur wenig entgegensetzen. Zu viele andere Einflussfaktoren spielen hier eine Rolle. Was erreicht werden könnte, wäre eine den Wünschen der heutigen Familien angepasste Familienpolitik, die wiederum den Entschluss für Kinder erleichtern könnte. Das allein bringt aber sicher noch keine demographische Wende.
Ergebnisse der international vergleichenden sozialwissenschaftlichen Forschung lassen es bezüglich der Herstellung familienfreundlicher Lebensarrangements vor allem geraten erscheinen, neben den Ausgabenhöhen in der Familienpolitik die verschiedenen familienpolitischen Ausrichtungen zu beachten.(10) Wenn hier der Vorwurf der "strukturellen Rücksichtslosigkeit" des deutschen Wohlfahrtsstaates gegenüber der Familie zwar insgesamt zurückgewiesen wird, so soll damit hinsichtlich der Ausrichtung der deutschen Familienpolitik keine Schönfärberei betrieben werden. Selbstverständlich bestehen fortlaufend Probleme der Anpassung gesetzlicher Maßnahmen an die gesellschaftliche Realität. Das ist in der Familienpolitik nicht anders als in anderen Politikbereichen. Ein Sektor, in dem die Probleme zwar bereits bekannt sind und im deutschen Fall im Unterschied vor allem zu den skandinavischen Staaten noch keine umfassende gesetzgeberische Antwort gegeben wurde, ist die flächendeckende und bedürfnisgerechte Versorgung mit Kindertagesstätten. Wie einige skandinavische Staaten zeigen, bedeutet eine hohe Frauenerwerbsquote zumindest dann nicht unbedingt auch einen Rückgang der Geburtenzahlen, wenn ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen der Kinderbetreuung besteht. In Deutschland bestehen hierbei Probleme vor allem in den alten Bundesländern und hier wiederum vorwiegend in den ländlichen Gebieten sowie bei Einrichtungen, die ausreichend lange und durchgehend geöffnet haben sowie Kinder aller Altersgruppen wenigstens bis zur Vollendung der Grundschule aufnehmen können. Das Defizit an solchen Einrichtungen lässt vielen Eltern keine Wahl, ob und in welchem Rahmen sie neben der Kindererziehung erwerbstätig sein wollen. Die Familienpolitik orientiert sich hier nach wie vor stark an dem Idealbild des einen Elternteils, der möglichst vollzeitig für die Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Sie ist damit zumindest in dieser Beziehung wenig bedürfnisgerecht, vor allem weil sie den wachsenden Wünschen von Frauen nach Erwerbstätigkeit keinen ausreichenden Raum bietet. Das muss nicht bedeuten, dass der Staat nun die vollständige Finanzierung solcher Einrichtungen übernehmen soll. Es erfordert aber eine Initiative des Staates zur Unterstützung des Aufbaus und der Garantie des Bestandes ausreichender Angebote. Bislang ist das durch den Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erst in Ansätzen geschehen. Weitere Entwicklungen in dieser Richtung sind das neue "Teilzeitgesetz" sowie die beschriebene Umwandlung des Erziehungsurlaubs in die Elternzeit, die beiden Elternteilen zugleich Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung ermöglichen kann.
Bleibt abschließend die Frage, ob die starke Ausdifferenzierung der Familienpolitik in den verschiedenen sozialpolitischen Bereichen, denen das Bundesverfassungsgericht mit der Beitragsdifferenzierung zwischen Kinderlosen und Eltern jetzt ein weiteres Element hinzufügen will, sinnvoll ist. Damit kann zwar auf verschiedene Lasten der Familien in verschiedenen Lebensbereichen vergleichsweise zielgenau reagiert werden. Der Nachteil besteht aber darin, dass das System für die Öffentlichkeit immer weniger überschaubar wird. Hier könnte die alte Weisheit, dass weniger mehr ist, zutreffen. Weniger muss sich dabei nicht auf die Höhe der öffentlichen Transfers und Dienstleistungen für die Familie beziehen. Es meint vielmehr: Konzentration auf einige wenige, dafür aber klar geregelte und öffentlich gut sichtbare Transfers und Dienstleistungen, direkt für Erziehende und für Kinder.
Siehe zum Thema in der Kommune auch:
Sozialstaat mit Zukunft. Eine Serie von Harry Kunz.
Teil 1: Generationen- und soziale Gerechtigkeit (4/00)
Teil 2: Die Zukunft der Gesundheit (6/00)
Teil 3: Soziale Hilfen (8/00)
Teil 4: Soziales Europa (10/00)
Literatur
Bleses, Peter/Rose, Edgar (1998): Deutungswandel der Sozialpolitik. Die Arbeitsmarkt- und Familienpolitik im parlamentarischen Diskurs, Schriften des Zentrums für Sozialpolitik, Bd. 8, Frankfurt/Main; New York: Campus
Bleses, Peter/Seeleib-Kaiser, Martin (1999): "Zum Wandel wohlfahrtsstaatlicher Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland: Zwischen Lohnarbeit und Familie", in: Zeitschrift für Soziologie 28, S. 114-135
Bleses, Peter/Vobruba, Georg (2000): "Institutionelle Normen und individuelle Handlungsoptionen im sozialstaatlichen Wandel", in: Metze, Regina; Mühler, Kurt; Opp, Karl-Dieter (Hrsg.), Normen und Institutionen: Entstehung und Wirkungen, Band 2 der Reihe Leipziger Soziologische Studien, Leipzig: Leipziger Universitätsverlag, S. 269-297
BMFuS (Bundesministerium für Familie und Senioren) (Hrsg.) (1994): Fünfter Familienbericht. Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland Zukunft des Humanvermögens, Bonn: Bundesministerium für Familie und Senioren
Esping-Andersen, Gøsta (1999): Social Foundations of Postindustrial Economies, Oxford: Oxford University Press
Geißler, Heiner (1976): Die Neue Soziale Frage, Freiburg im Breisgau: Herder
Herlth, Alois/Brunner, Ewald Johannes/Tyrell, Hartmann/Krizet, Jürgen (Hrsg.) (1994): Abschied von der Normalfamilie? Partnerschaft kontra Elternschaft, Berlin/Heidelberg: Springer
Hinrichs, Karl (1996): "Das Normalarbeitsverhältnis und der männliche Familienernährer als Leitbilder der Sozialpolitik", in: Sozialer Fortschritt 45, S. 102-107
Kaufmann, Franz-Xaver (1995): Zukunft der Familie im vereinten Deutschland. Gesellschaftliche und politische Bedingungen, München: C. H. Beck
Lessenich, Stephan/Ostner, Ilona (1995): "Die institutionelle Dynamik ,dritter Wege Zur Entwicklung der Familienpolitik in ,katholischen Wohlfahrtsstaaten am Beispiel Deutschlands und Frankreichs", in: Zeitschrift für Sozialreform 41, S. 780-803
Marschallek, Christian (2000): Sozialstaat und demographischer Wandel Warum gerät der Generationenvertrag unter Druck? Hausarbeit am Institut für Soziologie der Universität Leipzig: Ms.
Vobruba, Georg (1990): "Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik in der Krise der Lohnarbeit", in: Vobruba, Georg (Hrsg.), Strukturwandel der Sozialpolitik, Frankfurt/Main: Suhrkamp, S. 11-80
1 Der Begriff "strukturelle Rücksichtslosigkeit" entstammt dem Fünften Familienbericht (BMFuS 1994, S. 21 f.). Er findet sich ebenfalls in der Familiensoziologie bzw. Familienpolitikforschung (v. a. Kaufmann 1995).
2 Das Thema wurde zunächst vor allem durch die Entdeckung der "Neuen Sozialen Frage" in den Siebzigerjahren seitens der damaligen CDU-Opposition aufgebracht (Geißler 1976).
3 Vgl. Vobruba 1990; Bleses/Vobruba 2000.
4 Bleses/Rose 1998; Hinrichs 1996; Lessenich/Ostner 1995.
5 Zur Bedeutung und Entwicklung der "Normalfamilie" siehe Herlth et al. (Hrsg.) 1994.
6 Auch heute noch wächst ein großer wenngleich abnehmender Teil der Kinder in Ehen auf. Und in diesen Gemeinschaften erwirbt oft ein Elternteil auf Grund geringerer Arbeitszeiten infolge Kindererziehung weniger Einkommen als der andere Elternteil. Genau dieser Umstand wird mit dem Ehegattensplitting berücksichtigt, da mit zunehmender Einkommensdifferenz auch der steuerliche Begünstigungseffekt steigt. Arbeiten wieder beide Ehepartner vollzeitig, und verdienen sie gar vergleichbar, dann sinkt auch der Begünstigungseffekt des Ehegattensplittings.
7 Wird das Erziehungsgeld nur ein Jahr lang beansprucht, wird es auf bis zu 900 DM aufgestockt. Zudem können beide Eltern zugleich die Elternzeit beanspruchen, wobei Erwerbstätigkeit beider Partner bis zu 30 Stunden in der Woche zulässig ist. Erziehungsgeld kann zusätzlich zu bedürftigkeitsgeprüften Leistungen (v. a. Sozialhilfe) bezogen werden. Nach der letzten Novelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes wird das Erziehungsgeld auf Lohnersatzleistungen (v. a. Arbeitslosenhilfe und jetzt auch Arbeitslosengeld) dann nicht angerechnet, wenn die vorangegangene Beschäftigung 30 Stunden pro Woche nicht überstieg.
8 Siehe hierzu vor allem Bleses/Seeleib-Kaiser 1999.
9 Ich verdanke eine solche Zusammenstellung einschlägiger Daten einer Hausarbeit am Institut für Soziologie der Universität Leipzig (Marschallek 2000).
10 Vgl. Esping-Andersen 1999.