Geschlechtervertrag à la française

 

Familienpolitik und Gleichstellung in Frankreich

 

Mechthild Veil

 

In den Ländern Europas haben sich ganz unterschiedliche Muster der Gleichberechtigung von Frauen herausgebildet, obgleich sie in ihrer Wirtschaftsstruktur durchaus vergleichbar und ihre Wohlfahrtsstaaten mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. In einem Rahmen vergleichender europäischer Forschung stellt unsere Autorin die Grundmerkmale der französischen Familienpolitik vor.

 

Die Stellung der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft ist länderspezifisch so verschieden, weil sie als Produkt historischer und kultureller Prägungen tief in den Alltagskulturen verankert ist und nicht einfach aus dem Marktgeschehen abgeleitet werden kann. Es ist der Vorteil international vergleichender Forschung, diese Vielfalt in den Geschlechterbeziehungen vor Augen zu führen und zu verdeutlichen, dass es zu dem Eigenen und Bekannten durchaus Alternativen gibt. Nationale Selbstgenügsamkeit ist seit der europäischen Einigung suspekt geworden.

Ein Blick nach Frankreich soll dazu anregen, die Gleichstellung von Männern und Frauen in Verbindung mit Familienpolitik neu zu denken. Da bislang über die Situation französischer Frauen hier zu Lande wenig bekannt ist – Frankreich fällt, eigenartig genug, in international vergleichender Forschung oft heraus –, das Land aber zu diesem Thema durchaus viel beizutragen hat, lohnt sich der Blick „nach drüben“.

 

Kindbezogene Familienpolitik

Im europäischen Vergleich ist Frankreich das Land mit der großzügigsten Familienpolitik, deren Ziel es ist, die Geburt und Erziehung von Kindern zu unterstützen. Die Leitbilder für familienpolitische Interventionen seitens des Staates sind der kinderreiche Haushalt, darunter werden drei und mehr Kinder verstanden, und die erwerbstätige Mutter. Anders als in Deutschland orientiert sich Familienpolitik in Frankreich auf Kinder und von Anfang an auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ohne dieses Ziel explizit zu benennen. Die im deutschen Grundgesetz und auch im Familienrecht übliche Gleichsetzung von Ehe und Familie („Schutz von Ehe und Familie“) ist in Frankreich demnach nicht anzutreffen, der Familienbegriff ist ganz eindeutig auf das Zusammenleben von zwei Generationen – mit oder ohne Trauschein – beschränkt. Ordnungspolitische Gesichtspunkte treten hinter dem Generationenverbund zurück. Dass eine geringe normative Kraft der Ehe in einem katholischen Land wie Frankreich möglich ist, lässt sich nur aus seiner Geschichte erklären, die seit der 3. Republik Ende des 18. Jahrhunderts durch eine antiklerikale und laizistische Tradition geprägt ist. Zu erinnern sei an die seit 1887 bestehende laizistische Ganztagsschule, die sich neutral gegenüber Religionen verhält und jeden Religionsunterricht im öffentlichen Schulwesen untersagt, an die Trennung von Kirche und Staat im Jahre 1904 und auch an die lange Tradition einer geburtenfördernden Familienpolitik, die weniger auf Ehe als auf Kinder setzt.

Ergebnis dieser republikanischen Kultur ist die Verantwortung des Staates (und nicht der Kirche und der Familien) gegenüber den Kindern. Eine Ausrichtung auf Kinder findet sich in allen gesellschaftlichen Bereichen: im Steuerrecht (statt Ehegattensplitting ein Familienquotient), in der Rentenversicherung (Kinderbonus bei allen Leistungen), im Schulsystem (Ganztagsschule mit Essen in der Schule) und in der Vielzahl von Betreuungseinrichtungen für Kinder jeden Alters im häuslichen und außerhäuslichen Bereich, worauf ich genauer eingehen werde. Im Unterschied zu Deutschland sind in Frankreich die Alltagskulturen durch das Zusammenleben mit Kindern geprägt, was bereits jeder Touristin und jedem Touristen auf den französischen Autobahnen auffallen kann, der/die sich auf den Raststätten umschaut: Diese sind mit Toiletten, Wickeltisch, Spielplätzen, kindgerechtem Mobiliar und teilweise mit speziellen Essensangeboten für Kinder ausgestattet. Kinder gehören nicht nur zum privaten, sondern vor allem auch zum öffentlichen Leben dazu und werden von der Politik mitgedacht.

So überrascht es nicht, dass Frankreich neben Luxemburg eines der wenigen Länder in Europa ist, das eine Familienkasse innerhalb der Sozialversicherungen eingerichtet hat, in der, gleichberechtigt neben der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung, das Risiko Familie abgesichert wird. Die Familienkassen finanzieren sich über Steuern und aus Beiträgen der Arbeitgeber, aus ihnen werden alle Familienleistungen ausgezahlt, zum Beispiel:

– Kindergeld, allerdings erst ab dem 2. Kind, gestaffelt nach der Kinderzahl, mit Aufstockungsbeträgen bei niedrigen Haushaltsnettoeinkommen

– Einkommensabhängige Beihilfen zum Schulbeginn, vom 6. bis zum 16. Lebensjahr

– Beihilfen für Familien mit drei und mehr Kindern, wenn diese älter als drei und unter 21 Jahre alt sind. Diese Leistung ist ebenfalls einkommensabhängig

– Beihilfen für Kinder unter drei Jahren

– Erziehungsgeld, eine einkommensabhängige Beihilfe für denjenigen Elternteil, der nach der Geburt des 2. Kindes für die Kindererziehung eine Erwerbstätigkeit unter- oder abbricht

– Beihilfen zur häuslichen Kinderbetreuung, wenn beide Eltern berufstätig sind und das jüngste Kind unter drei Jahre alt ist. Ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Staat. Die Betreuung findet im eigenen Haushalt statt

– Beihilfen zur Beschäftigung einer staatlich anerkannten Tagesmutter, seit 1990. Voraussetzung: Beide Eltern sind berufstätig und die zu betreuenden Kinder unter 6 Jahre alt. Die Betreuung findet im Haushalt der Tagesmutter statt

– Beihilfe für Alleinerziehende, ein nach Kinderzahl gestaffeltes Grundeinkommen, maximal bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes, in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen

– Wohnbeihilfen

– Ausbau der Kinderkrippen seit den Siebzigerjahren. (Veil 2002)

Die Vielzahl der familienpolitischen Leistungen ist auf das Kindeswohl hin orientiert. Unabhängig davon, ob Mütter für die Erziehung ihrer Kinder eine Berufstätigkeit unterbrechen oder nicht, kümmert sich die öffentliche Politik um ihr Wohlergeben (Letablier 2002, S. 170). Solch eine Familienpolitik verhält sich neutral gegenüber dem Berufsverhalten der Erziehenden und auch gegenüber unterschiedlichen Familienformen. Denn es ist nicht ihr vorrangiges Ziel eine bestimmte Frauenrolle oder eine bestimmte Familienform zu normieren.

Schlüsselbegriff französischer Familienpolitik ist das Kindeswohl (Letablier 2002, S. 170). Im Mittelpunkt steht die staatliche Förderung öffentlicher und privater Betreuungsangebote für Kleinkinder. Der Ausbau der Krippen wird ergänzt durch die Förderung der Beschäftigung von Tagesmüttern oder Kinderfrauen. Tagesmütter sind ausgebildete Kräfte, deren Qualifikation staatlicherseits regelmäßig überprüft wird, sie arbeiten sozialversicherungspflichtig, wobei sich der Staat um die Beitragszahlung kümmert. Erklärte Absicht der sozialistischen Regierung war es, durch eine größere Vielfalt im Angebot zur Kleinkindbetreuung (geförderte öffentliche und private Betreuung) die Wahlfreiheit der Eltern zu vergrößern und „den Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu helfen“ (Fagnani/Letablier 2002). So sind zum Beispiel die Familienkassen seit den Achtzigerjahren dazu übergegangen, mit den Gebietskörperschaften so genannte Krippenverträge zur Erhöhung des Angebots abzuschließen. Die auf örtlicher Ebene bestehenden Familienkassen verpflichten sich in diesen Verträgen dazu, einen Teil der Betriebskosten der Krippen zu übernehmen, wenn, im Gegenzug, die Gemeinden bereit sind, neue Einrichtungen zu bauen (Fagnani/Letablier 2002).

Als Schwerpunkte französischer Familienpolitik lassen sich also zusammenfassen: 1. eine Politik des 3. Kindes (natalistischer Ansatz) und 2. eine Politik des Kindes unter drei Jahren (Förderung der Kleinkindbetreuung).

 

Berufsorientierte Familienpolitik – erwerbstätige Mütter

Berufsorientierte Frauen können das Angebot familienpolitischer Hilfen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nutzen, und sie tun dies auch. Das zeigt ein Blick in die Statistik. In Frankreich ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern höher als in Deutschland, auch wenn die Frauenerwerbsquoten sonst gleich hoch sind. Geburten und Kindererziehung haben in Frankreich einen wesentlich geringeren Einfluss auf das Erwerbsverhalten von Frauen als dies in Deutschland der Fall ist (vgl. Tabelle in der gedruckten Ausgabe)

 

In Frankreich reduzieren Frauen ihre Erwerbsbeteiligung deutlich erst ab dem dritten Kind, ein nur leichter Rückgang zeigt sich in Abhängigkeit vom Alter der Kinder. Sind die Kinder unter drei Jahre alt, reduziert sich ebenfalls, jedoch in geringem Umfang, die weibliche Erwerbstätigkeit. Die Entscheidungen, die die Französinnen bei der Geburt des dritten Kindes treffen, treffen Frauen in Deutschland nach der Geburt des zweiten Kindes.

Weitere Unterschiede zeigen sich in den Arbeitszeiten. In Frankreich haben sich Frauen im Laufe der Geschichte auf dem Arbeitsmarkt in Vollzeitarbeit und nicht in Teilzeit eingeklinkt. Sie folgten hierin dem männlichen Standard der Arbeitsnormen und Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit ist Ausdruck prekärer und schlecht entlohnter Arbeitsverhältnisse, die die Regierung zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit verstärkt einzusetzen versucht. Teilzeit gilt unter Frauen als Unterbeschäftigung, sie stellt nicht, wie in Deutschland, ein Scharnier zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar, sondern ist ein Mittel zur Herabwürdigung der Arbeit. Teilzeitarbeitende in Frankreich sind Jugendliche (unter 25 Jahre alt) und ältere Frauen (ab 50 Jahre), aber nicht die Frauen, die sich in der Erziehungsphase befinden. Während in Deutschland Frauen in der Erziehungsphase ihre Erwerbsbeteiligung also einschränken und die Väter diese ausweiten (Überstunden arbeiten), haben Frauen in Frankreich im Alter zwischen 30 und 49 Jahren die höchsten Erwerbsquoten. In diesem Lebensabschnitt gleichen sich die Quoten der Frauen denen der Männer an. In der Lebensphase, in der neben dem Beruf im Allgemeinen noch Kinder und eine Familie zu versorgen sind, ist die Erwerbsbeteiligung der Frauen mit Abstand am höchsten, während sie in Deutschland abnimmt. Französische Frauen sind in der reproduktiven Phase stark doppelt belastet.(1) Frauen reagieren auf die Doppelbelastung in nur geringem Umfang mit einer Reduzierung ihrer Arbeitszeiten.

Trotz der hohen Müttererwerbsbeteiligung gibt es auch in Frankreich frauendiskriminierende Strukturen des Arbeitsmarktes, die sich in einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit und in den Schwierigkeiten junger Frauen zeigen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Frauendiskriminierung kommt auch in den öffentlichen Diskursen zum Ausdruck, die zwar die Jungendarbeitslosigkeit skandalisieren, den überproportional hohen Anteil junger Frauen jedoch unerwähnt lassen. Auf Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Nichtbeschäftigung wird unterschiedlich reagiert, je nachdem, ob es sich um Männer oder um Frauen handelt. Die französische Arbeitsmarktforscherin Margaret Maruani hat in ihrer Forschung auf diese unterschiedliche Wahrnehmung eindrücklich hingewiesen.

Arbeitsmarktexterne Faktoren, wie eine berufsorientierte Familienpolitik, und kulturelle Muster, wie die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Mütter-Erwerbstätigkeit, federn frauendiskriminierende Strukturen des Arbeitsmarktes ab. Sie können diese jedoch nicht beseitigen, vor allem nicht für Frauen ohne Kinder.

Meine These ist also: Eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen führt nicht automatisch zu mehr Gleichberechtigung, und zwar so lange nicht, wie die geschlechtsspezifischen Erträge aus der Erwerbsarbeit für Männer und Frauen unterschiedlich ausfallen.

 

Der Geschlechtervertrag à la française

Durch die steigende Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten 40 Jahren hat sich eine neue soziale Norm durchgesetzt: In der Mehrzahl können Frauen in Frankreich gegenwärtig auf kontinuierliche Berufsverläufe zurückblicken. Diese Veränderung weiblicher Berufsverläufe modifiziert das traditionelle Modell zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn bisher galt auch in Frankreich entweder:

– das Modell der Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie

– oder das Dreistufen-Modell (Berufstätigkeit, Familienphase, Wiedereinstieg in den Beruf)

Im gegenwärtigen Frankreich hat sich nun das Modell der Gleichzeitigkeit von Mutterschaft und Berufstätigkeit durchgesetzt. Diese Entwicklung drückt sich darin aus, dass die Erwerbstätigkeit der Mütter am höchsten ist, während junge und ältere Frauen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind (vgl. Veil 2000).

Dank der familienpolitischen Hilfen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt nicht nur der Anteil der Erwerbsbeteiligung von Müttern höher als in Deutschland, sondern auch das Verhältnis zwischen erwerbstätigen Müttern und Vätern ist ein anderes. Während in Deutschland (West) die Spanne zwischen erwerbstätigen Müttern und Vätern im europäischen Vergleich sehr groß ist, erhöhen Männer den Umfang ihrer Erwerbsbeteiligung, wenn sie Väter werden (Quote liegt bei 96 %) und Frauen reduzieren diese, wenn sie Mütter werden (auf durchschnittlich 38 %). In Frankreich ist die Spanne weit geringer, 94 Prozent der Väter und 55 Prozent der Mütter sind erwerbstätig (siehe Schaubild Europavergleich in der gedruckten Ausgabe).

Der Geschlechtervertrag in Frankreich entspricht dem Zwei-Verdiener-Modell skandinavischer Prägung. Haushalte beruhen auf der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen, wobei in Frankreich Frauen (noch) überwiegend in Vollzeit arbeiten. In Deutschland wird demgegenüber vom Eineinhalb-Verdiener Modell gesprochen, mit einem hohen und wachsenden Anteil von Teilzeitarbeit bei Frauen.

Das nationale Geschlechterarrangement in Frankreich beruht demnach auf einer ausgeprägten Arbeitsteilung zwischen den Frauen und dem Staat. Der Staat kümmert sich um die Betreuung der Kinder und die Frauen um die Reproduktion der Gesellschaft. Die Männer sind in diese Arbeitsteilung nicht einbezogen, sie sind fein raus.

Im öffentlichen Raum ist in Frankreich eine relative Gleichstellung der Frau unter anderem auch dank der familienpolitischen Hilfen erreicht worden. Im Privatbereich hingegen ist dies nicht der Fall. Themen und Realitäten zur geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung sind gegenüber Deutschland noch wenig entwickelt. Auch die Frage der privaten Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist ein relatives Tabu.

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass auf Grund des jeweiligen historischen und kulturellen Kontextes die Wege zur Gleichstellung der Frauen sich in den beiden Ländern kreuzen beziehungsweise spiegelbildlich verlaufen: Während Frauen in Frankreich zunächst auf dem Arbeitsmarkt Fortschritte erzielen konnten und Frauen in Deutschland in der Thematisierung und Praktizierung einer anderen privaten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, so müssen die Französinnen gegenwärtig darum kämpfen, Männer an der Hausarbeit zu beteiligen und Frauen in Deutschland darum, dass sich der Staat stärker an der Betreuung der Kinder beteiligt.

 

Der Artikel beruht auf einem Vortrag, gehalten auf der Konferenz des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein und der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein: „Wie machen es die anderen?“ Familienpolitik und Gleichstellung im internationalen Vergleich, 15.5.02 in Rendsburg

 

1

Zu berücksichtigen ist auch die höhere Geburtenrate in Frankreich. Im Jahr 2000 gab es in Deutschland 9,2 Lebendgeburten je 1000 Einwohner, in Frankreich waren es 13,1 Lebendgeburten.

 

Literatur

 

Fagnani, Jeanne/Letablier, Marie-Thérèse (2002): „Die französische Politik der Kleinkindbetreuung in den Fängen der Beschäftigungspolitik“, in: Feministische Studien, Heft 2 (im Erscheinen).

Jenson, Jane/Sineau, Mariette (2001): „Alleinerziehende Mütter, moralische Rationalität und der Rationalitätsfehler von New Labour“, in: Feministische Studien, Heft 1, S. 34-47.

Letablier, Marie-Thérèse (2002): „Kinderbetreuungspolitik in Frankreich und ihre Rechtfertigung“, in: WSI-Mitteilungen, Heft 3, S. 169-175.

Veil, Mechthild (2000): „Und wer kümmert sich um die Kinder? Ein Blick nach Frankreich“, in: Angestelltenkammer Bremen (Hrsg.): Von den NachbarInnen lernen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Europa, Bremen

Veil, Mechthild (2002): „Geschlechtsspezifischer Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik in Frankreich“, in: Gottschall, Karin/Pfau Effinger, Birgit: Zukunft der Arbeit und Geschlecht. Diskurse, Entwicklungspfade und Reformoptionen im internationalen Vergleich (im Erscheinen)