Mechthild Veil
In den Ländern Europas haben sich ganz unterschiedliche Muster der
Gleichberechtigung von Frauen herausgebildet, obgleich sie in ihrer
Wirtschaftsstruktur durchaus vergleichbar und ihre Wohlfahrtsstaaten mit
ähnlichen Problemen konfrontiert sind. In einem Rahmen vergleichender
europäischer Forschung stellt unsere Autorin die Grundmerkmale der
französischen Familienpolitik vor.
Die
Stellung der Frau in Beruf, Familie und Gesellschaft ist länderspezifisch so
verschieden, weil sie als Produkt historischer und kultureller Prägungen tief
in den Alltagskulturen verankert ist und nicht einfach aus dem Marktgeschehen
abgeleitet werden kann. Es ist der Vorteil international vergleichender
Forschung, diese Vielfalt in den Geschlechterbeziehungen vor Augen zu führen
und zu verdeutlichen, dass es zu dem Eigenen und Bekannten durchaus
Alternativen gibt. Nationale Selbstgenügsamkeit ist seit der europäischen
Einigung suspekt geworden.
Ein
Blick nach Frankreich soll dazu anregen, die Gleichstellung von Männern und
Frauen in Verbindung mit Familienpolitik neu zu denken. Da bislang über die
Situation französischer Frauen hier zu Lande wenig bekannt ist – Frankreich
fällt, eigenartig genug, in international vergleichender Forschung oft heraus
–, das Land aber zu diesem Thema durchaus viel beizutragen hat, lohnt sich der
Blick „nach drüben“.
Im
europäischen Vergleich ist Frankreich das Land mit der großzügigsten
Familienpolitik, deren Ziel es ist, die Geburt und Erziehung von Kindern zu
unterstützen. Die Leitbilder für familienpolitische Interventionen seitens des
Staates sind der kinderreiche Haushalt, darunter werden drei und mehr Kinder
verstanden, und die erwerbstätige Mutter. Anders als in Deutschland orientiert
sich Familienpolitik in Frankreich auf Kinder und von Anfang an auf die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ohne dieses Ziel explizit zu benennen. Die
im deutschen Grundgesetz und auch im Familienrecht übliche Gleichsetzung von
Ehe und Familie („Schutz von Ehe und Familie“) ist in Frankreich demnach nicht
anzutreffen, der Familienbegriff ist ganz eindeutig auf das Zusammenleben von
zwei Generationen – mit oder ohne Trauschein – beschränkt. Ordnungspolitische
Gesichtspunkte treten hinter dem Generationenverbund zurück. Dass eine geringe
normative Kraft der Ehe in einem katholischen Land wie Frankreich möglich ist,
lässt sich nur aus seiner Geschichte erklären, die seit der 3. Republik Ende
des 18. Jahrhunderts durch eine antiklerikale und laizistische Tradition
geprägt ist. Zu erinnern sei an die seit 1887 bestehende laizistische
Ganztagsschule, die sich neutral gegenüber Religionen verhält und jeden
Religionsunterricht im öffentlichen Schulwesen untersagt, an die Trennung von
Kirche und Staat im Jahre 1904 und auch an die lange Tradition einer
geburtenfördernden Familienpolitik, die weniger auf Ehe als auf Kinder setzt.
Ergebnis
dieser republikanischen Kultur ist die Verantwortung des Staates (und nicht der
Kirche und der Familien) gegenüber den Kindern. Eine Ausrichtung auf Kinder
findet sich in allen gesellschaftlichen Bereichen: im Steuerrecht (statt
Ehegattensplitting ein Familienquotient), in der Rentenversicherung
(Kinderbonus bei allen Leistungen), im Schulsystem (Ganztagsschule mit Essen in
der Schule) und in der Vielzahl von Betreuungseinrichtungen für Kinder jeden
Alters im häuslichen und außerhäuslichen Bereich, worauf ich genauer eingehen
werde. Im Unterschied zu Deutschland sind in Frankreich die Alltagskulturen
durch das Zusammenleben mit Kindern geprägt, was bereits jeder Touristin und
jedem Touristen auf den französischen Autobahnen auffallen kann, der/die sich
auf den Raststätten umschaut: Diese sind mit Toiletten, Wickeltisch,
Spielplätzen, kindgerechtem Mobiliar und teilweise mit speziellen
Essensangeboten für Kinder ausgestattet. Kinder gehören nicht nur zum privaten,
sondern vor allem auch zum öffentlichen Leben dazu und werden von der Politik
mitgedacht.
So
überrascht es nicht, dass Frankreich neben Luxemburg eines der wenigen Länder
in Europa ist, das eine Familienkasse innerhalb der Sozialversicherungen
eingerichtet hat, in der, gleichberechtigt neben der Arbeitslosen-, Kranken-
und Rentenversicherung, das Risiko Familie abgesichert wird. Die Familienkassen
finanzieren sich über Steuern und aus Beiträgen der Arbeitgeber, aus ihnen
werden alle Familienleistungen ausgezahlt, zum Beispiel:
–
Kindergeld, allerdings erst ab dem 2. Kind, gestaffelt nach der Kinderzahl, mit
Aufstockungsbeträgen bei niedrigen Haushaltsnettoeinkommen
–
Einkommensabhängige Beihilfen zum Schulbeginn, vom 6. bis zum 16. Lebensjahr
–
Beihilfen für Familien mit drei und mehr Kindern, wenn diese älter als drei und
unter 21 Jahre alt sind. Diese Leistung ist ebenfalls einkommensabhängig
–
Beihilfen für Kinder unter drei Jahren
–
Erziehungsgeld, eine einkommensabhängige Beihilfe für denjenigen Elternteil,
der nach der Geburt des 2. Kindes für die Kindererziehung eine Erwerbstätigkeit
unter- oder abbricht
–
Beihilfen zur häuslichen Kinderbetreuung, wenn beide Eltern berufstätig sind
und das jüngste Kind unter drei Jahre alt ist. Ein Teil der
Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Staat. Die Betreuung findet im
eigenen Haushalt statt
–
Beihilfen zur Beschäftigung einer staatlich anerkannten Tagesmutter, seit 1990.
Voraussetzung: Beide Eltern sind berufstätig und die zu betreuenden Kinder
unter 6 Jahre alt. Die Betreuung findet im Haushalt der Tagesmutter statt
–
Beihilfe für Alleinerziehende, ein nach Kinderzahl gestaffeltes Grundeinkommen,
maximal bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes, in Abhängigkeit vom
Haushaltseinkommen
–
Wohnbeihilfen
–
Ausbau der Kinderkrippen seit den Siebzigerjahren. (Veil 2002)
Die
Vielzahl der familienpolitischen Leistungen ist auf das Kindeswohl hin
orientiert. Unabhängig davon, ob Mütter für die Erziehung ihrer Kinder eine
Berufstätigkeit unterbrechen oder nicht, kümmert sich die öffentliche Politik
um ihr Wohlergeben (Letablier 2002, S. 170). Solch eine Familienpolitik verhält
sich neutral gegenüber dem Berufsverhalten der Erziehenden und auch gegenüber
unterschiedlichen Familienformen. Denn es ist nicht ihr vorrangiges Ziel eine
bestimmte Frauenrolle oder eine bestimmte Familienform zu normieren.
Schlüsselbegriff
französischer Familienpolitik ist das Kindeswohl (Letablier 2002, S. 170). Im
Mittelpunkt steht die staatliche Förderung öffentlicher und privater
Betreuungsangebote für Kleinkinder. Der Ausbau der Krippen wird ergänzt durch
die Förderung der Beschäftigung von Tagesmüttern oder Kinderfrauen. Tagesmütter
sind ausgebildete Kräfte, deren Qualifikation staatlicherseits regelmäßig
überprüft wird, sie arbeiten sozialversicherungspflichtig, wobei sich der Staat
um die Beitragszahlung kümmert. Erklärte Absicht der sozialistischen Regierung
war es, durch eine größere Vielfalt im Angebot zur Kleinkindbetreuung
(geförderte öffentliche und private Betreuung) die Wahlfreiheit der Eltern zu
vergrößern und „den Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu
helfen“ (Fagnani/Letablier 2002). So sind zum Beispiel die Familienkassen seit
den Achtzigerjahren dazu übergegangen, mit den Gebietskörperschaften so
genannte Krippenverträge zur Erhöhung des Angebots abzuschließen. Die auf
örtlicher Ebene bestehenden Familienkassen verpflichten sich in diesen
Verträgen dazu, einen Teil der Betriebskosten der Krippen zu übernehmen, wenn,
im Gegenzug, die Gemeinden bereit sind, neue Einrichtungen zu bauen
(Fagnani/Letablier 2002).
Als
Schwerpunkte französischer Familienpolitik lassen sich also zusammenfassen: 1.
eine Politik des 3. Kindes (natalistischer Ansatz) und 2. eine Politik des
Kindes unter drei Jahren (Förderung der Kleinkindbetreuung).
Berufsorientierte
Frauen können das Angebot familienpolitischer Hilfen zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie nutzen, und sie tun dies auch. Das zeigt ein Blick in die
Statistik. In Frankreich ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern höher als in
Deutschland, auch wenn die Frauenerwerbsquoten sonst gleich hoch sind. Geburten
und Kindererziehung haben in Frankreich einen wesentlich geringeren Einfluss
auf das Erwerbsverhalten von Frauen als dies in Deutschland der Fall ist (vgl.
Tabelle in der gedruckten Ausgabe)
In
Frankreich reduzieren Frauen ihre Erwerbsbeteiligung deutlich erst ab dem
dritten Kind, ein nur leichter Rückgang zeigt sich in Abhängigkeit vom Alter
der Kinder. Sind die Kinder unter drei Jahre alt, reduziert sich ebenfalls,
jedoch in geringem Umfang, die weibliche Erwerbstätigkeit. Die Entscheidungen,
die die Französinnen bei der Geburt des dritten Kindes treffen, treffen Frauen
in Deutschland nach der Geburt des zweiten Kindes.
Weitere
Unterschiede zeigen sich in den Arbeitszeiten. In Frankreich haben sich Frauen
im Laufe der Geschichte auf dem Arbeitsmarkt in Vollzeitarbeit und nicht in
Teilzeit eingeklinkt. Sie folgten hierin dem männlichen Standard der
Arbeitsnormen und Arbeitszeiten. Teilzeitarbeit ist Ausdruck prekärer und
schlecht entlohnter Arbeitsverhältnisse, die die Regierung zur Reduzierung der
Arbeitslosigkeit verstärkt einzusetzen versucht. Teilzeit gilt unter Frauen als
Unterbeschäftigung, sie stellt nicht, wie in Deutschland, ein Scharnier zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar, sondern ist ein Mittel zur Herabwürdigung
der Arbeit. Teilzeitarbeitende in Frankreich sind Jugendliche (unter 25 Jahre
alt) und ältere Frauen (ab 50 Jahre), aber nicht die Frauen, die sich in der
Erziehungsphase befinden. Während in Deutschland Frauen in der Erziehungsphase
ihre Erwerbsbeteiligung also einschränken und die Väter diese ausweiten
(Überstunden arbeiten), haben Frauen in Frankreich im Alter zwischen 30 und 49
Jahren die höchsten Erwerbsquoten. In diesem Lebensabschnitt gleichen sich die
Quoten der Frauen denen der Männer an. In der Lebensphase, in der neben dem
Beruf im Allgemeinen noch Kinder und eine Familie zu versorgen sind, ist die
Erwerbsbeteiligung der Frauen mit Abstand am höchsten, während sie in
Deutschland abnimmt. Französische Frauen sind in der reproduktiven Phase stark
doppelt belastet.(1) Frauen reagieren auf die Doppelbelastung in nur geringem
Umfang mit einer Reduzierung ihrer Arbeitszeiten.
Trotz
der hohen Müttererwerbsbeteiligung gibt es auch in Frankreich
frauendiskriminierende Strukturen des Arbeitsmarktes, die sich in einer
überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit und in den Schwierigkeiten junger
Frauen zeigen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Frauendiskriminierung
kommt auch in den öffentlichen Diskursen zum Ausdruck, die zwar die
Jungendarbeitslosigkeit skandalisieren, den überproportional hohen Anteil
junger Frauen jedoch unerwähnt lassen. Auf Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung
und Nichtbeschäftigung wird unterschiedlich reagiert, je nachdem, ob es sich um
Männer oder um Frauen handelt. Die französische Arbeitsmarktforscherin Margaret
Maruani hat in ihrer Forschung auf diese unterschiedliche Wahrnehmung
eindrücklich hingewiesen.
Arbeitsmarktexterne
Faktoren, wie eine berufsorientierte Familienpolitik, und kulturelle Muster,
wie die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der Mütter-Erwerbstätigkeit, federn
frauendiskriminierende Strukturen des Arbeitsmarktes ab. Sie können diese
jedoch nicht beseitigen, vor allem nicht für Frauen ohne Kinder.
Meine
These ist also: Eine steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen führt nicht
automatisch zu mehr Gleichberechtigung, und zwar so lange nicht, wie die
geschlechtsspezifischen Erträge aus der Erwerbsarbeit für Männer und Frauen
unterschiedlich ausfallen.
Durch
die steigende Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten 40 Jahren hat sich
eine neue soziale Norm durchgesetzt: In der Mehrzahl können Frauen in
Frankreich gegenwärtig auf kontinuierliche Berufsverläufe zurückblicken. Diese
Veränderung weiblicher Berufsverläufe modifiziert das traditionelle Modell zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn bisher galt auch in Frankreich
entweder:
–
das Modell der Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie
–
oder das Dreistufen-Modell (Berufstätigkeit, Familienphase, Wiedereinstieg in
den Beruf)
Im
gegenwärtigen Frankreich hat sich nun das Modell der Gleichzeitigkeit von
Mutterschaft und Berufstätigkeit durchgesetzt. Diese Entwicklung drückt sich
darin aus, dass die Erwerbstätigkeit der Mütter am höchsten ist, während junge
und ältere Frauen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind (vgl.
Veil 2000).
Dank
der familienpolitischen Hilfen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt
nicht nur der Anteil der Erwerbsbeteiligung von Müttern höher als in
Deutschland, sondern auch das Verhältnis zwischen erwerbstätigen Müttern und
Vätern ist ein anderes. Während in Deutschland (West) die Spanne zwischen
erwerbstätigen Müttern und Vätern im europäischen Vergleich sehr groß ist,
erhöhen Männer den Umfang ihrer Erwerbsbeteiligung, wenn sie Väter werden
(Quote liegt bei 96 %) und Frauen reduzieren diese, wenn sie Mütter werden (auf
durchschnittlich 38 %). In Frankreich ist die Spanne weit geringer, 94 Prozent
der Väter und 55 Prozent der Mütter sind erwerbstätig (siehe Schaubild
Europavergleich in der gedruckten Ausgabe).
Der
Geschlechtervertrag in Frankreich entspricht dem Zwei-Verdiener-Modell
skandinavischer Prägung. Haushalte beruhen auf der Erwerbsbeteiligung von
Männern und Frauen, wobei in Frankreich Frauen (noch) überwiegend in Vollzeit
arbeiten. In Deutschland wird demgegenüber vom Eineinhalb-Verdiener Modell
gesprochen, mit einem hohen und wachsenden Anteil von Teilzeitarbeit bei
Frauen.
Das
nationale Geschlechterarrangement in Frankreich beruht demnach auf einer
ausgeprägten Arbeitsteilung zwischen den Frauen und dem Staat. Der Staat
kümmert sich um die Betreuung der Kinder und die Frauen um die Reproduktion der
Gesellschaft. Die Männer sind in diese Arbeitsteilung nicht einbezogen, sie
sind fein raus.
Im
öffentlichen Raum ist in Frankreich eine relative Gleichstellung der Frau unter
anderem auch dank der familienpolitischen Hilfen erreicht worden. Im
Privatbereich hingegen ist dies nicht der Fall. Themen und Realitäten zur
geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung sind gegenüber Deutschland noch wenig
entwickelt. Auch die Frage der privaten Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist
ein relatives Tabu.
Zusammengefasst
lässt sich festhalten, dass auf Grund des jeweiligen historischen und
kulturellen Kontextes die Wege zur Gleichstellung der Frauen sich in den beiden
Ländern kreuzen beziehungsweise spiegelbildlich verlaufen: Während Frauen in
Frankreich zunächst auf dem Arbeitsmarkt Fortschritte erzielen konnten und
Frauen in Deutschland in der Thematisierung und Praktizierung einer anderen
privaten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, so müssen die Französinnen
gegenwärtig darum kämpfen, Männer an der Hausarbeit zu beteiligen und Frauen in
Deutschland darum, dass sich der Staat stärker an der Betreuung der Kinder
beteiligt.
Der
Artikel beruht auf einem Vortrag, gehalten auf der Konferenz des Ministeriums
für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein und der
Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein: „Wie machen es die anderen?“
Familienpolitik und Gleichstellung im internationalen Vergleich, 15.5.02 in
Rendsburg
1
Zu
berücksichtigen ist auch die höhere Geburtenrate in Frankreich. Im Jahr 2000
gab es in Deutschland 9,2 Lebendgeburten je 1000 Einwohner, in Frankreich waren
es 13,1 Lebendgeburten.
Literatur
Fagnani,
Jeanne/Letablier, Marie-Thérèse (2002): „Die französische Politik der
Kleinkindbetreuung in den Fängen der Beschäftigungspolitik“, in: Feministische
Studien, Heft 2 (im Erscheinen).
Jenson,
Jane/Sineau, Mariette (2001): „Alleinerziehende Mütter, moralische Rationalität
und der Rationalitätsfehler von New Labour“, in: Feministische Studien,
Heft 1, S. 34-47.
Letablier,
Marie-Thérèse (2002): „Kinderbetreuungspolitik in Frankreich und ihre Rechtfertigung“,
in: WSI-Mitteilungen, Heft 3, S. 169-175.
Veil,
Mechthild (2000): „Und wer kümmert sich um die Kinder? Ein Blick nach
Frankreich“, in: Angestelltenkammer Bremen (Hrsg.): Von den NachbarInnen
lernen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Europa, Bremen
Veil,
Mechthild (2002): „Geschlechtsspezifischer Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik
in Frankreich“, in: Gottschall, Karin/Pfau Effinger, Birgit: Zukunft der
Arbeit und Geschlecht. Diskurse, Entwicklungspfade und Reformoptionen im
internationalen Vergleich (im Erscheinen)