Thomas Moser
Wie viele Tote es während des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in der DDR gab, wissen selbst Historiker immer noch nicht genau. Bekannt sind lediglich Zirka-Zahlen. Etliche Dutzend Demonstranten, einige Regimetreue und auch paar Dutzend hingerichtete Sowjetsoldaten, die den Schießbefehl verweigert hatten.
Einer der Toten auf Seiten der Aufständischen ist Kurt Heinrich, der damals 44 Jahre alt war und während des Ausnahmezustandes erschossen wurde. Als Todestag ist der 19. Juni 1953 angegeben. Kurt Heinrich wurde auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde Sankt Bartholomäus in Berlin-Weißensee beerdigt. Im Ostteil der Stadt also. Zu DDR-Zeiten musste das Grab geheim bleiben, denn wie alle Aufständischen galt der Tote als Konterrevolutionär und die SED hätte das Grab möglicherweise auflösen lassen. Erst nach dem Abgang dieser Partei und ihres Staates kann der historische Tote nun wieder in die Geschichte zurückkehren. Die Kirchengemeinde will das Grab jetzt als Denkmal sichtbar machen und zum Beispiel eine Schulklasse für eine Grabpatenschaft gewinnen. Geschichtsunterricht in natura sozusagen.
Allerdings hat noch jemand anderes an dem Grab Interesse: die Senatsverwaltung von Berlin. Sie will den Toten holen, rüberholen in den Westen. Dort, im Wedding, gibt es nämlich einen zentralen Gedenkfriedhof für die Opfer der Kriege, der Nazi-Herrschaft und auch acht Tote des 17.-Juni-Aufstandes liegen dort. Verletzte, die in den Westteil gebracht worden waren und dann dort verstarben. Auf diesem Friedhof im Wedding sollen, so der Plan des Senates, alle Opfer-Toten des 17. Juni in Berlin zusammengefasst werden. Dazu suchte man im Osten und stieß auf Kurt Heinrich, der nun umgebettet werden soll.
Dem zuständigen Mann in der Senatsverwaltung ist die Sache etwas unangenehm. "Umbettung" sei nicht ganz richtig, korrigiert er zunächst. Von Umbettung spreche man bei Leichnamen, hier handle es sich nur um Gebeine und das nenne man Verlegung. Im übrigen vollziehe man nur das Gräbergesetz, das nach dem Beitritt Ostdeutschlands zur Bundesrepublik novelliert worden war. Und darin sei nun Paragraf 17.2 rausgefallen, der Paragraf 16.1 für Berlin außer Kraft setzte, vorausgesetzt es handelte sich um Tote, die im Paragraf 1 des Gräbergesetzes ... Und so weiter. Es hört sich an, als haben selbstverständlich auch die Toten dem Gesetz zu dienen. Historie hin, Historie her.
Doch im Osten, bei der Kirchengemeinde Sankt Bartholomäus, hegt man nicht nur den Verdacht, dass mit den Toten Politik gemacht werden soll, sondern hält von dem Ansinnen des Senats ganz und gar nichts. "Der Aufstand war hier bei uns", erklärt man kompromisslos, "die Demonstranten haben hier gelebt, also gehören auch die Toten hierher." Man ist gewillt, um den Toten zu kämpfen. Angehörige hat er nicht mehr. Ein kleiner Gräberkrieg hat sich so in den letzten Monaten hinter den Kulissen entsponnen allerdings mit teuflischen Abhängigkeiten. Denn die Kirchengemeinde hat auch einige Kriegsopfer auf ihrem Friedhof liegen, die sie aus praktischen Gründen ihrerseits zusammenlegen will. Die Senatsverwaltung erkannte ihre Chance schnell und wollte die Zustimmung für die Zusammenlegung der Kriegstoten nur geben, wenn die Kirchengemeinde den 17.-Juni-Toten rausrückt und in den Westen überführen lässt. Streng nach den Regeln der Marktwirtschaft: Alles wird zur Ware und hat seinen Tauschwert sogar die Toten.
Das wiederum trieb die Vereinigung 17. Juni 1953 e. V. auf die Barrikaden. Ihr Vorsitzender, 1953 in der Stalinallee Bauarbeiter und also selbst Aufständischer, wandte sich an den Regierenden Bürgermeister und meldete Protest an: "Ein solches Grab kann doch nicht Handelsobjekt sein!", schrieb er. Der, damals Diepgen, antwortete nie. Und das, obwohl sich beide Herren gut kennen, weil der Regierende doch alljährlich am 17. im Juni demonstrativ an den Kranzniederlegungen teilnahm. Im Westen, auf dem Friedhof im Wedding, wohlgemerkt. Ob sich der Neue inzwischen meldete, ist bisher nicht bekannt. Der Zusammenlegung der Kriegstoten auf dem Ostberliner Friedhof der Bartholomäus-Gemeinde hat die Senatsverwaltung inzwischen zugestimmt der Streit um Kurt Heinrich, den Toten des 17.-Juni-Aufstandes, ist dagegen noch nicht zu Ende.
Es war einmal ein deutscher Feiertag. Der war am 17. Juni und er galt nur im Westen. Die wahren Eigentümer saßen im Osten und hatten nichts davon. Doch als sie endlich und nach erneuter großer Kraftanstrengung in seinen Besitz hätten kommen können, haben ein paar einflussreiche Leute im Westen den Feiertag kurzerhand abgeschafft. Die neue Enteignung nun greift sie sogar nach den Toten im Osten.