Die aktive Bürgergesellschaft

 

Vom Leitbild zur Umsetzung

 

Daniel Dettling

 

Bürgergesellschaft" fordert als Idee und Konzeption ein neues Gleichgewicht zwischen Eigenvorsorge und Selbstverantwortung und kollektiv erbrachter Solidarität. Für unseren Autor markiert der Begriff jene sozialen Aktivitäten und jenen sozialen Raum jenseits von Markt und Staat, in dem die Menschen freiwillig, aber nicht privat, öffentlich sichtbar und wirksam, aber nicht unter staatlicher Regie – und nicht zuletzt not for profit tätig sind, aber trotzdem etwas davon haben, sich selbst und die Gesellschaft bereichern.(1)

 

Der Hintergrund: Die Verstaatlichung des Sozialen

Wirtschaft und Bürgergesellschaft: In dem einen Bereich, so die gängige Theorie, herrscht die Logik der Ökonomie, in dem anderen die Logik des Helfens. Die einen denken an Gewinn – und müssen es auch, denn sonst wären sie schlechte Unternehmer. Die anderen tun Gutes – und denken dabei nicht an den eigenen Vorteil, denn sonst wären sie schlechte Menschen. Der Homo oeconomicus ist ein kalkulierendes Wesen, der Ehrenamtliche gibt Zeit und oft genug auch Geld. Die einen sind beschäftigt mit der Produktion ökonomischer Werte (Wertschöpfung), die anderen sind beschäftigt mit dem Schaffen und der Pflege gesellschaftlicher und moralischer Werte (Wertebildung).

Es geht darum, tragfähige Brücken zwischen diesen vielfach getrennten Welten (hier die Wirtschaft, dort das Soziale) zu bauen. Die Bürgergesellschaft knüpft an die Tradition großer deutscher Unternehmerpersönlichkeiten (Robert Bosch, Alfred Herrhausen, Wilhelm Raiffeisen) an, die als Unternehmer sich stets ihrer sozialen Verantwortung bewusst waren und entsprechend gehandelt haben. Denn eine erfolgreiche Wirtschaft, die im Wissen der besten Köpfe (War for Talents) ihr vorzügliches Kapital hat, ist mehr als eine rein ökonomische Veranstaltung (so wie auch eine in sozialer Hinsicht erfolgreiche Gesellschaft stets mehr ist als ein noch so ausgebauter Sozialstaat). Jede Marktwirtschaft beruht auch auf nicht-ökonomischen Grundlagen und Werten. Wirtschaftspolitik allein ist nicht die beste Sozialpolitik. Die alte Arbeitsteilung – die einen produzieren, die anderen verteilen – geht in Zukunft aus vielen Gründen (Globalisierung, Individualisierung, Digitalisierung) nicht mehr auf. Es verändert sich der Kontext, in dem Wirtschaft, Staat und Gesellschaft zusammenwirken.

Die historische Delegation von Solidarität an andere, an den Staat, an die Gemeinde, an kollektive Systeme war und ist ein folgenschwerer Vorgang und eine elementare Ursache für die Enteignung des Sozialen durch seine Verstaatlichung: Weil die primären Systeme überfordert waren, mussten sekundäre Systeme an deren Stelle treten. Weil sekundäre Systeme groß und mächtig und teuer wurden, haben sie die primären Bereitschaften zur Solidarität unterspült: Solidarität verbraucht, ohne neue zu schaffen.

Die starke Staatszentriertheit des Dritten Sektors belegt dies recht deutlich. Die Haupteinnahmequelle von Nonprofit-Organisationen sind in Deutschland staatliche Zuwendungen (fast zwei Drittel). Private Spenden und Gebühren machen nur einen sehr geringen Anteil aus (private Spenden von Einzelpersonen, Unternehmen und Stiftungen drei Prozent, Gebühren ca. ein Drittel)(2). Dieser Anteil bleibt selbst dann niedrig, wenn man die Einnahmen aus der quasi freiwilligen Kirchensteuer berücksichtigt (Anstieg um lediglich ein Prozent). Die Partnerschaft zwischen Staat und Nonprofit-Sektor hat es den deutschen NPOs offensichtlich auf der Grundlage der Subsidiarität bisher erlaubt, der Abhängigkeit vom Markt zu entgehen. Die privilegierte Position steht im Widerspruch zur marktorientierten Logik auf der Ebene der Europäischen Union, die von gleichen Marktchancen für alle Anbieter gleicher Dienstleistungen ausgeht.

 

Das Kapital der Bürgergesellschaft

Angesichts einer in Zukunft eher negativen Entwicklung der staatlichen Finanzierbarkeit öffentlicher Güter bleibt dem Dritten Sektor nur übrig, mehr privates Geld einzuwerben und eigene Mittel selbst zu erwirtschaften. Dies wirft zum einen die Frage nach einer Verbesserung steuerlicher Anreize für Spender und Stifter, auf der anderen Seite aber auch die Frage nach den Möglichkeiten der Selbsterwirtschaftung auf. Bisher hat die Debatte relativ wenig Bedeutung der Frage beigemessen, woher das Finanzkapital kommen soll, das auch eine Bürgergesellschaft braucht: Wie finanziert sich die Bürgergesellschaft? Wie kann, wie sollte sie sich finanzieren?

Quantitativ ist nicht Philanthropie, sondern gemeinnütziges und soziales Unternehmertum der primäre Ansatz zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur gemeinwohlorientierter Aufgaben. Die Bürger stellen bereits heute andere Ansprüche an eine politische und soziale Ordnung. Es geht in Zukunft vor allem darum, Finanzmittel für Unternehmungen freizusetzen, die der Staat eben nicht zu finanzieren hat (und schon gar nicht immer in der bisherigen Form), die die Gesellschaft aber dringend braucht: Finanzmittel für Kreativität, Solidarität und freiwilliges Engagement.

Die angesprochenen Themen, aber auch Prinzipien wie Transparenz und Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit und Gemeinnützigkeit, bedürfen einer Neukonzipierung im Sinne des gewandelten Verständnisses von Staat und Gesellschaft.

 

Eine Ordnungspolitik für den Dritten Sektor

Das Leitbild Bürgergesellschaft steht kritisch einem allein pragmatischen Politikvollzug gegenüber und wendet sich ab vom Dogma der Staatsbezogenheit. Die zentrale Rolle für die notwendige Revitalisierung der Demokratie hat nach diesem Leitbild der gesellschaftliche Raum. Dieser Raum ist nicht fest gefügt und spielt sich nicht in starren Organisationen ab, die sich in ihrer Konsequenz bis zu einer korporatistischen Blockade steigern können. So stand auch die Enquetekommission des Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, deren Ergebnisse seit einigen Wochen vorliegen, im Zeichen der Staatsbezogenheit und Parteiendominanz. Der Abschlussbericht der Kommission war am Ende ein rotgrüner, ihre Sachverständigen Experten der Parteien, nicht der Bürgergesellschaft.

Besser gestellt sollen nach dem Willen der Kommission künftig zwei starke Lobbygruppen werden: Übungsleiter in Sportvereinen und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Die CDU forderte pauschale Aufwandsentschädigungen für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Grünen entwickelten auf dem Gebiet keine neuen Ideen und die FDP schwieg sich aus. Auch die Gutachten der Kommission brachten wenig Neues hervor. Sie lieferten nicht mehr als „aufwändiges Informationsrecyling ohne kreative Impulse für die politische Gestaltung“ (Thomas Leif(3)), jedoch keine politischen Handlungsempfehlungen, die über die steuerlichen Anreize für lobbystarke Verbände hinausgehen. Die CDU kritisiert in ihrem Sondervotum die Staatsfixiertheit der SPD, als Alternative präsentiert sie jedoch allein die Förderung ihrer Milieus und Wählergruppen. Nach dem Bild der Kommission ist Deutschland ein vitaler Verbändestaat mit funktionierenden Lobbystrukturen. Geht es allen gut, wenn es Sportvereinen, Feuerwehren und Traditionsorganisationen gut geht? Der Kommissionsbericht hat wesentliche Konfliktherde nicht angesprochen:

– das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen;

– die Unbeweglichkeit von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen;

– das Verhältnis von Parteiendemokratie und Bürgergesellschaft;

– die bislang unzureichende Beteiligung der Wirtschaft.

So haben beispielsweise alle Organisationen, Verbände und Parteien in Deutschland bei der Integration von Migranten versagt. Der Kommissionsbericht hat jedoch kein einziges konkretes Modell präsentiert, das Kooperationsbeziehungen herstellt, neue Förderstrukturen auflegt und als Netzwerk fungiert.

Das Projekt von BerlinPolis(4) diskutierte im Frühjahr, vor dem Bericht der Kommission, mögliche Reformansätze und kam zu folgenden Handlungsempfehlungen und Forderungen:

Forderungen zur Umsetzung des Leitbildes

1. Position, Rolle und Aufgaben des Staates müssen neu überdacht werden. Nötig ist ein Paradigmenwechsel, der das Verhältnis von Staat, Wirtschaft und aktiver Bürgergesellschaft in Deutschland und in einem sich vereinigenden Europa neu ordnet. Es geht um eine nachhaltige Umschichtung öffentlicher Aufgaben.

2. Nötig sind Selbstverpflichtungen über bestimmte Standards der Transparenz sowohl auf Seiten des Staates als auch auf Seiten des Dritten Sektors.

3. An die Stelle des überholten Korporatismus sollte ein moderner, zeitgemäßer Kooperatismus treten.

4. Entgegen der „zentralistischen Tendenzen“, die eine Machtverschiebung zu Gunsten des Bundes und auf Kosten der niedrigeren föderalen Ebenen forcieren, ist als eine grundlegende Forderung die Umkehrung der Beweislast nötig: „Wenn die höhere Ebene etwas regeln will, muss sie rechtlich darlegen, dass eine zentralstaatliche Regelung sein muss“.

5. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip muss eine Umverteilung der Aufgaben zwischen den föderalen Ebenen stattfinden. Bund und Länder sollten sich vermehrt aus der Förderung von einzelnen Projekten und Initiativen zurückziehen, weil ihre Förderung zu einer viel stärkeren Bürokratisierung der Initiativen führt als die Förderung durch die Kommunen.

6. Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder sollen künftig pauschal den Kommunen zugewiesen werden, um die aufgezeigten neuen Aufgaben unter Beteiligung von NGOs zu erfüllen.

7. Das Leitbild des ermöglichenden und aktiven Staates muss im staatlichen Handeln auf allen Ebenen umgesetzt werden. Ermöglichung heißt: die Verbesserung der individuellen und institutionellen Rahmenbedingungen des Engagements und eine entsprechende Reform der Verwaltungen, Organisationen und Einrichtungen inklusive einer Personal- und Budgethoheit.

8. Eine dezentralisierte und kooperative Förderstrategie ist ein goldener Mittelweg zwischen der Verstaatlichung und der Vermarktlichung des Dritten Sektors.

9. Die Planungssicherheit von bürgergesellschaftlichen Akteuren kann durch die Entschärfung des Prinzips der Jährlichkeit der Haushalte deutlich verbessert werden.

10. Die Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus von Selbsthilfe, Freiwilligenagenturen und soziokulturellen Einrichtungen sollte erleichtert werden.

11. Durch eine Stärkung der Nachfrageseite und Anschubfinanzierungen (”Sunrise-Finanzierung”) sind in Zukunft wichtige Impulse zu erwarten.

12. Auf der Empfängerseite muss es mehr Wettbewerb geben um Ideen und Konzepte – auch um Finanzierungskonzepte. Es geht vor allem um Finanzplanung, Marketing, Service. Gründerlehrstühle für NGOs sind zu errichten.

13. Die Reform des Stiftungszivilrechts ist notwendig, aber nicht hinreichend. Die Einführung eines nach bundeseinheitlichen Maßstäben organisierten Stiftungsregisters an Stelle des herkömmlichen Konzessionssystems steht noch aus.

14. Bürgerstiftungen sind als neue Organisationsform gemeinnützigen Engagements nachhaltig aufzubauen. Qualifizierte Beratung und Professionalisierung von Gründungsinitiativen fehlen bislang (erst jüngst wurde in Berlin „Initiative Bürgerstiftungen“ als Informationszentrum gegründet). Darüber hinaus sollte es ein Gütesiegel für Bürgerstiftungen geben, welches die Erfüllung des Kriterienkataloges garantiert.

15. Das eigentliche soziale „Start up“ bleibt der Verein.

16. Die Wirtschaft muss sich künftig stärker an der Finanzierung der Bürgergesellschaft beteiligen. Corporate Citizenship als Strategie ist bislang kaum erkannt worden. Dass Engagement programmatisch und praktisch in Unternehmenspolitik und in Personalentwicklung umgesetzt wird, ist in Deutschland wenig verbreitet.

17. Entscheidend für das Engagement von Unternehmen in der Bürgergesellschaft ist es, einen return on investment, eine positive Wirkung für die Unternehmen zu erzielen.

18. Ein intensiverer Personalaustausch (Job Rotation, Sabbatical) zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft macht die Bereiche Staat, Wirtschaft und Dritter Sektor durchlässiger und effektiver.

 

Demokratie ohne Bürgergesellschaft?

Die Themen „bürgerschaftliches Engagement“ und „aktive Bürgergesellschaft“ wurden bislang nicht mit einer Ordnungspolitik für den Dritten Sektor verbunden. Die Grenzen des Sozial-Verbändestaats wurden nie überschritten. Eine Veränderung traditioneller Strukturen, die Erfindung neuer Berufsbilder nach dem Vorbild amerikanischer community organizer wären wichtige Perspektiven einer solchen Politik. Bürgergesellschaft besitzt vor allem eine demokratietheoretische Überlegung: Die Fähigkeit zur Partizipation in der Bürgergesellschaft ist gebunden an Sprachgewandtheit, Selbstbewusstsein, Informationszugang und zielorientiertem Wissensmanagement. Der Schlüsselbegriff heißt folgerichtig “Weiterbildung”.

Die Zusicherung verbindlicher Freiräume für den Dritten Sektor ist ein wesentlicher Ansatz dafür, gemeinnützige Organisationen davor zu bewahren, zu Lückenbüßern staatlicher Haushaltslöcher zu werden. Wo die Eigenständigkeit des Dritten Sektors anerkannt wird, können gemeinnützige Organisationen dort tätig werden, wo sie den Bedarf sehen.

Regelungen, wie sie in den britischen compacts für die finanzielle Unterstützung des Dritten Sektors vorgesehen sind, unterstützen dabei die Eigenständigkeit der NGOs, indem sie eine „Strukturpolitik“ im Dritten Sektor betreiben und die Infrastruktur der Organisationen stärken. Die Entwicklung regionaler und lokaler compacts gewährleistet schließlich eine nachhaltige Umsetzung der Vereinbarungen, deren Impulse sich über die letzten Jahre kontinuierlich verstärkt haben(5).

Bürgergesellschaft bedeutet Abgabe von Macht etablierter Politik

Die bisherigen Problemgruppen – soziale Unterschichten und Unternehmen – werden nur durch politische Anreize für eine Beteiligung in der Bürgergesellschaft zu gewinnen sein. Die Unbeweglichkeit der Dinosaurier des Verbände- und Parteiensystems geht einher mit einer Abwehrhaltung der Unternehmen, die in dem Satz gipfelt: „Solange Deutschland ein Hochsteuerland ist, können wir uns finanziell nicht stärker engagieren.“ Soll das politische Leitbild Bürgergesellschaft in Zukunft tatsächlich zu einer Revitalisierung der repräsentativen Demokratie führen, muss diese empfänglicher werden für Impulse aus der Bürgergesellschaft. Die aktive Bürgergesellschaft ist das notwendige Äquivalent zum Konzept des aktivierenden Sozialstaats. Ihr Empowerment bedeutet Abgabe von Macht etablierter Politik. Solange Parteien und real existierender Parlamentarismus gegenüber einer Bürgergesellschaft und ihren Ansprüchen nach mehr (direkter) Demokratie skeptisch bleiben, wird das Leitbild Bürgergesellschaft bleiben, was es ist: eine korporatistische Klüngelveranstaltung. Neben innerparteilichen Reformen („Netzwerkpartei“) und einem Kulturbruch in den Dinosaurier-Organisationen ist eine Ordnungspolitik für den Bereich des Dritten Sektor jenseits von Staat und Markt erforderlich, die die Konfliktbereiche klar benennt und die Systemfrage stellt. Zu dieser gibt es keine Alternative. Eine repräsentative Demokratie ohne aktive Bürger macht sich selbst entbehrlich.

 

Die Ergebnisse des Projektes erscheinen demnächst unter dem Titel Das Kapital der Bürgergesellschaft – Impulse für eine Ordnungspolitik für den Dritten Sektor, ISBN 3-8311-4072-3, BOD.

 

Siehe zum Thema in der Kommune auch:
Willfried Maier: „Politische Freiheit braucht Bürgeraktivität. Öffentliche Dienste demokratisch organisieren“ (2/00)
Daniel Dettling: „,Deutschland ruckt‘. Von der Besitzstands- zur Teilhabegesellschaft“ (5/00)
Christian Liermann, Elisabeth Meyer-Renschhausen und Daniel Dettling über „Bürgergesellschaft“ (5/01)

 

1

Vgl. Thomas Meyer: „Zivilgesellschaft, Politische Kultur und Politische Bildung“, in: ders./Reinhard Weil: Die Bürgergesellschaft. Perspektiven für Bürgerbeteiligung und Bürgerkommunikation, Bonn: Dietz Verlag 2002.

2

Datenbasis: John Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project, deutsche Teilstudie.

3

In: Berliner Republik, Heft 1/02, 60 ff.

4

Das webbasierte Projekt des Think Tanks BerlinPolis unter jungen Nachwuchswissenschaftlern und Führungskräften, gefördert durch die Robert-Bosch-Stiftung, befasste sich mit Fragen steuerlicher Anreize für Spender und Stifter, Restrukturierung bestehender Finanzströme zur Deregulierung des Dritten Sektors, Weckung bürgerschaftlichen Engagements, Ansporn für neue gesellschaftliche Akteure sowie ihrer Finanzierung.

5

Siehe den Beitrag von Karsten Timmer in dem zitierten Buch Das Kapital der Bürgergesellschaft