Daniel
Dettling
Bürgergesellschaft" fordert als Idee und Konzeption ein neues
Gleichgewicht zwischen Eigenvorsorge und Selbstverantwortung und kollektiv
erbrachter Solidarität. Für unseren Autor markiert der Begriff jene sozialen
Aktivitäten und jenen sozialen Raum jenseits von Markt und Staat, in dem die
Menschen freiwillig, aber nicht privat, öffentlich sichtbar und wirksam, aber
nicht unter staatlicher Regie – und nicht zuletzt not for profit tätig sind,
aber trotzdem etwas davon haben, sich selbst und die Gesellschaft
bereichern.(1)
Wirtschaft
und Bürgergesellschaft: In dem einen Bereich, so die gängige Theorie, herrscht
die Logik der Ökonomie, in dem anderen die Logik des Helfens. Die einen denken
an Gewinn – und müssen es auch, denn sonst wären sie schlechte Unternehmer. Die
anderen tun Gutes – und denken dabei nicht an den eigenen Vorteil, denn sonst
wären sie schlechte Menschen. Der Homo oeconomicus ist ein
kalkulierendes Wesen, der Ehrenamtliche gibt Zeit und oft genug auch Geld. Die
einen sind beschäftigt mit der Produktion ökonomischer Werte (Wertschöpfung),
die anderen sind beschäftigt mit dem Schaffen und der Pflege gesellschaftlicher
und moralischer Werte (Wertebildung).
Es
geht darum, tragfähige Brücken zwischen diesen vielfach getrennten Welten (hier
die Wirtschaft, dort das Soziale) zu bauen. Die Bürgergesellschaft knüpft an
die Tradition großer deutscher Unternehmerpersönlichkeiten (Robert Bosch,
Alfred Herrhausen, Wilhelm Raiffeisen) an, die als Unternehmer sich stets ihrer
sozialen Verantwortung bewusst waren und entsprechend gehandelt haben. Denn
eine erfolgreiche Wirtschaft, die im Wissen der besten Köpfe (War for
Talents) ihr vorzügliches Kapital hat, ist mehr als eine rein ökonomische
Veranstaltung (so wie auch eine in sozialer Hinsicht erfolgreiche Gesellschaft
stets mehr ist als ein noch so ausgebauter Sozialstaat). Jede Marktwirtschaft
beruht auch auf nicht-ökonomischen Grundlagen und Werten. Wirtschaftspolitik
allein ist nicht die beste Sozialpolitik. Die alte Arbeitsteilung – die einen
produzieren, die anderen verteilen – geht in Zukunft aus vielen Gründen
(Globalisierung, Individualisierung, Digitalisierung) nicht mehr auf. Es
verändert sich der Kontext, in dem Wirtschaft, Staat und Gesellschaft
zusammenwirken.
Die
historische Delegation von Solidarität an andere, an den Staat, an die
Gemeinde, an kollektive Systeme war und ist ein folgenschwerer Vorgang und eine
elementare Ursache für die Enteignung des Sozialen durch seine
Verstaatlichung: Weil die primären Systeme überfordert waren, mussten
sekundäre Systeme an deren Stelle treten. Weil sekundäre Systeme groß und
mächtig und teuer wurden, haben sie die primären Bereitschaften zur Solidarität
unterspült: Solidarität verbraucht, ohne neue zu schaffen.
Die
starke Staatszentriertheit des Dritten Sektors belegt dies recht deutlich. Die
Haupteinnahmequelle von Nonprofit-Organisationen sind in Deutschland
staatliche Zuwendungen (fast zwei Drittel). Private Spenden und Gebühren machen
nur einen sehr geringen Anteil aus (private Spenden von Einzelpersonen,
Unternehmen und Stiftungen drei Prozent, Gebühren ca. ein Drittel)(2). Dieser
Anteil bleibt selbst dann niedrig, wenn man die Einnahmen aus der quasi
freiwilligen Kirchensteuer berücksichtigt (Anstieg um lediglich ein Prozent).
Die Partnerschaft zwischen Staat und Nonprofit-Sektor hat es den
deutschen NPOs offensichtlich auf der Grundlage der Subsidiarität bisher
erlaubt, der Abhängigkeit vom Markt zu entgehen. Die privilegierte Position
steht im Widerspruch zur marktorientierten Logik auf der Ebene der Europäischen
Union, die von gleichen Marktchancen für alle Anbieter gleicher
Dienstleistungen ausgeht.
Angesichts
einer in Zukunft eher negativen Entwicklung der staatlichen Finanzierbarkeit
öffentlicher Güter bleibt dem Dritten Sektor nur übrig, mehr privates Geld
einzuwerben und eigene Mittel selbst zu erwirtschaften. Dies wirft zum
einen die Frage nach einer Verbesserung steuerlicher Anreize für Spender und
Stifter, auf der anderen Seite aber auch die Frage nach den Möglichkeiten der
Selbsterwirtschaftung auf. Bisher hat die Debatte relativ wenig Bedeutung der
Frage beigemessen, woher das Finanzkapital kommen soll, das auch eine
Bürgergesellschaft braucht: Wie finanziert sich die Bürgergesellschaft? Wie
kann, wie sollte sie sich finanzieren?
Quantitativ
ist nicht Philanthropie, sondern gemeinnütziges und soziales Unternehmertum der
primäre Ansatz zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur
gemeinwohlorientierter Aufgaben. Die Bürger stellen bereits heute andere
Ansprüche an eine politische und soziale Ordnung. Es geht in Zukunft vor allem
darum, Finanzmittel für Unternehmungen freizusetzen, die der Staat eben nicht
zu finanzieren hat (und schon gar nicht immer in der bisherigen Form),
die die Gesellschaft aber dringend braucht: Finanzmittel für Kreativität,
Solidarität und freiwilliges Engagement.
Die
angesprochenen Themen, aber auch Prinzipien wie Transparenz und
Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit und Gemeinnützigkeit, bedürfen
einer Neukonzipierung im Sinne des gewandelten Verständnisses von Staat und
Gesellschaft.
Das
Leitbild Bürgergesellschaft steht kritisch einem allein pragmatischen
Politikvollzug gegenüber und wendet sich ab vom Dogma der Staatsbezogenheit.
Die zentrale Rolle für die notwendige Revitalisierung der Demokratie hat nach
diesem Leitbild der gesellschaftliche Raum. Dieser Raum ist nicht fest gefügt
und spielt sich nicht in starren Organisationen ab, die sich in ihrer
Konsequenz bis zu einer korporatistischen Blockade steigern können. So stand
auch die Enquetekommission des Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements“, deren Ergebnisse seit einigen Wochen vorliegen, im Zeichen der
Staatsbezogenheit und Parteiendominanz. Der Abschlussbericht der Kommission war
am Ende ein rotgrüner, ihre Sachverständigen Experten der Parteien, nicht der
Bürgergesellschaft.
Besser
gestellt sollen nach dem Willen der Kommission künftig zwei starke Lobbygruppen
werden: Übungsleiter in Sportvereinen und Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr. Die CDU forderte pauschale Aufwandsentschädigungen für alle
ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Grünen entwickelten auf dem Gebiet keine neuen
Ideen und die FDP schwieg sich aus. Auch die Gutachten der Kommission brachten
wenig Neues hervor. Sie lieferten nicht mehr als „aufwändiges
Informationsrecyling ohne kreative Impulse für die politische Gestaltung“
(Thomas Leif(3)), jedoch keine politischen Handlungsempfehlungen, die über die
steuerlichen Anreize für lobbystarke Verbände hinausgehen. Die CDU kritisiert
in ihrem Sondervotum die Staatsfixiertheit der SPD, als Alternative präsentiert
sie jedoch allein die Förderung ihrer Milieus und Wählergruppen. Nach dem Bild
der Kommission ist Deutschland ein vitaler Verbändestaat mit funktionierenden
Lobbystrukturen. Geht es allen gut, wenn es Sportvereinen, Feuerwehren und
Traditionsorganisationen gut geht? Der Kommissionsbericht hat wesentliche
Konfliktherde nicht angesprochen:
–
das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen;
–
die Unbeweglichkeit von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen;
–
das Verhältnis von Parteiendemokratie und Bürgergesellschaft;
–
die bislang unzureichende Beteiligung der Wirtschaft.
So
haben beispielsweise alle Organisationen, Verbände und Parteien in Deutschland
bei der Integration von Migranten versagt. Der Kommissionsbericht hat jedoch
kein einziges konkretes Modell präsentiert, das Kooperationsbeziehungen
herstellt, neue Förderstrukturen auflegt und als Netzwerk fungiert.
Das
Projekt von BerlinPolis(4) diskutierte im Frühjahr, vor dem Bericht der
Kommission, mögliche Reformansätze und kam zu folgenden Handlungsempfehlungen
und Forderungen:
Forderungen
zur Umsetzung des Leitbildes
1.
Position, Rolle und Aufgaben des Staates müssen neu überdacht werden. Nötig ist
ein Paradigmenwechsel, der das Verhältnis von Staat, Wirtschaft und aktiver
Bürgergesellschaft in Deutschland und in einem sich vereinigenden Europa neu
ordnet. Es geht um eine nachhaltige Umschichtung öffentlicher Aufgaben.
2.
Nötig sind Selbstverpflichtungen über bestimmte Standards der Transparenz
sowohl auf Seiten des Staates als auch auf Seiten des Dritten Sektors.
3.
An die Stelle des überholten Korporatismus sollte ein moderner, zeitgemäßer
Kooperatismus treten.
4.
Entgegen der „zentralistischen Tendenzen“, die eine Machtverschiebung zu
Gunsten des Bundes und auf Kosten der niedrigeren föderalen Ebenen forcieren,
ist als eine grundlegende Forderung die Umkehrung der Beweislast nötig: „Wenn
die höhere Ebene etwas regeln will, muss sie rechtlich darlegen, dass eine
zentralstaatliche Regelung sein muss“.
5.
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip muss eine Umverteilung der Aufgaben zwischen
den föderalen Ebenen stattfinden. Bund und Länder sollten sich vermehrt aus der
Förderung von einzelnen Projekten und Initiativen zurückziehen, weil ihre
Förderung zu einer viel stärkeren Bürokratisierung der Initiativen führt als
die Förderung durch die Kommunen.
6.
Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder sollen künftig pauschal den
Kommunen zugewiesen werden, um die aufgezeigten neuen Aufgaben unter
Beteiligung von NGOs zu erfüllen.
7.
Das Leitbild des ermöglichenden und aktiven Staates muss im staatlichen Handeln
auf allen Ebenen umgesetzt werden. Ermöglichung heißt: die Verbesserung der
individuellen und institutionellen Rahmenbedingungen des Engagements und eine
entsprechende Reform der Verwaltungen, Organisationen und Einrichtungen inklusive
einer Personal- und Budgethoheit.
8.
Eine dezentralisierte und kooperative Förderstrategie ist ein goldener
Mittelweg zwischen der Verstaatlichung und der Vermarktlichung des Dritten
Sektors.
9.
Die Planungssicherheit von bürgergesellschaftlichen Akteuren kann durch die
Entschärfung des Prinzips der Jährlichkeit der Haushalte deutlich verbessert
werden.
10.
Die Erlangung des Gemeinnützigkeitsstatus von Selbsthilfe,
Freiwilligenagenturen und soziokulturellen Einrichtungen sollte erleichtert
werden.
11.
Durch eine Stärkung der Nachfrageseite und Anschubfinanzierungen
(”Sunrise-Finanzierung”) sind in Zukunft wichtige Impulse zu erwarten.
12.
Auf der Empfängerseite muss es mehr Wettbewerb geben um Ideen und Konzepte –
auch um Finanzierungskonzepte. Es geht vor allem um Finanzplanung, Marketing,
Service. Gründerlehrstühle für NGOs sind zu errichten.
13.
Die Reform des Stiftungszivilrechts ist notwendig, aber nicht hinreichend. Die
Einführung eines nach bundeseinheitlichen Maßstäben organisierten
Stiftungsregisters an Stelle des herkömmlichen Konzessionssystems steht noch
aus.
14.
Bürgerstiftungen sind als neue Organisationsform gemeinnützigen Engagements
nachhaltig aufzubauen. Qualifizierte Beratung und Professionalisierung von
Gründungsinitiativen fehlen bislang (erst jüngst wurde in Berlin „Initiative
Bürgerstiftungen“ als Informationszentrum gegründet). Darüber hinaus sollte es
ein Gütesiegel für Bürgerstiftungen geben, welches die Erfüllung des
Kriterienkataloges garantiert.
15.
Das eigentliche soziale „Start up“ bleibt der Verein.
16.
Die Wirtschaft muss sich künftig stärker an der Finanzierung der
Bürgergesellschaft beteiligen. Corporate Citizenship als Strategie ist
bislang kaum erkannt worden. Dass Engagement programmatisch und praktisch in
Unternehmenspolitik und in Personalentwicklung umgesetzt wird, ist in
Deutschland wenig verbreitet.
17.
Entscheidend für das Engagement von Unternehmen in der Bürgergesellschaft ist
es, einen return on investment, eine positive Wirkung für die
Unternehmen zu erzielen.
18.
Ein intensiverer Personalaustausch (Job Rotation, Sabbatical) zwischen Politik,
Wirtschaft und Wissenschaft macht die Bereiche Staat, Wirtschaft und Dritter
Sektor durchlässiger und effektiver.
Demokratie ohne Bürgergesellschaft?
Die
Themen „bürgerschaftliches Engagement“ und „aktive Bürgergesellschaft“ wurden
bislang nicht mit einer Ordnungspolitik für den Dritten Sektor verbunden. Die
Grenzen des Sozial-Verbändestaats wurden nie überschritten. Eine Veränderung
traditioneller Strukturen, die Erfindung neuer Berufsbilder nach dem Vorbild
amerikanischer community organizer wären wichtige Perspektiven einer
solchen Politik. Bürgergesellschaft besitzt vor allem eine
demokratietheoretische Überlegung: Die Fähigkeit zur Partizipation in der
Bürgergesellschaft ist gebunden an Sprachgewandtheit, Selbstbewusstsein,
Informationszugang und zielorientiertem Wissensmanagement. Der Schlüsselbegriff
heißt folgerichtig “Weiterbildung”.
Die
Zusicherung verbindlicher Freiräume für den Dritten Sektor ist ein wesentlicher
Ansatz dafür, gemeinnützige Organisationen davor zu bewahren, zu Lückenbüßern
staatlicher Haushaltslöcher zu werden. Wo die Eigenständigkeit des Dritten
Sektors anerkannt wird, können gemeinnützige Organisationen dort tätig werden,
wo sie den Bedarf sehen.
Regelungen,
wie sie in den britischen compacts für die finanzielle Unterstützung des
Dritten Sektors vorgesehen sind, unterstützen dabei die Eigenständigkeit der
NGOs, indem sie eine „Strukturpolitik“ im Dritten Sektor betreiben und die
Infrastruktur der Organisationen stärken. Die Entwicklung regionaler und
lokaler compacts gewährleistet schließlich eine nachhaltige Umsetzung
der Vereinbarungen, deren Impulse sich über die letzten Jahre kontinuierlich
verstärkt haben(5).
Bürgergesellschaft
bedeutet Abgabe von Macht etablierter Politik
Die
bisherigen Problemgruppen – soziale Unterschichten und Unternehmen – werden nur
durch politische Anreize für eine Beteiligung in der Bürgergesellschaft zu
gewinnen sein. Die Unbeweglichkeit der Dinosaurier des Verbände- und
Parteiensystems geht einher mit einer Abwehrhaltung der Unternehmen, die in dem
Satz gipfelt: „Solange Deutschland ein Hochsteuerland ist, können wir uns
finanziell nicht stärker engagieren.“ Soll das politische Leitbild
Bürgergesellschaft in Zukunft tatsächlich zu einer Revitalisierung der
repräsentativen Demokratie führen, muss diese empfänglicher werden für Impulse
aus der Bürgergesellschaft. Die aktive Bürgergesellschaft ist das notwendige
Äquivalent zum Konzept des aktivierenden Sozialstaats. Ihr Empowerment
bedeutet Abgabe von Macht etablierter Politik. Solange Parteien und real
existierender Parlamentarismus gegenüber einer Bürgergesellschaft und ihren
Ansprüchen nach mehr (direkter) Demokratie skeptisch bleiben, wird das Leitbild
Bürgergesellschaft bleiben, was es ist: eine korporatistische
Klüngelveranstaltung. Neben innerparteilichen Reformen („Netzwerkpartei“) und
einem Kulturbruch in den Dinosaurier-Organisationen ist eine Ordnungspolitik
für den Bereich des Dritten Sektor jenseits von Staat und Markt erforderlich,
die die Konfliktbereiche klar benennt und die Systemfrage stellt. Zu dieser
gibt es keine Alternative. Eine repräsentative Demokratie ohne aktive Bürger
macht sich selbst entbehrlich.
Die
Ergebnisse des Projektes erscheinen demnächst unter dem Titel Das Kapital
der Bürgergesellschaft – Impulse für eine Ordnungspolitik für den Dritten
Sektor, ISBN 3-8311-4072-3, BOD.
Siehe zum
Thema in der Kommune auch:
Willfried Maier: „Politische Freiheit braucht Bürgeraktivität. Öffentliche Dienste
demokratisch organisieren“ (2/00)
Daniel Dettling: „,Deutschland ruckt‘. Von der Besitzstands- zur
Teilhabegesellschaft“ (5/00)
Christian Liermann, Elisabeth Meyer-Renschhausen und Daniel Dettling über
„Bürgergesellschaft“ (5/01)
1
Vgl.
Thomas Meyer: „Zivilgesellschaft, Politische Kultur und Politische Bildung“,
in: ders./Reinhard Weil: Die Bürgergesellschaft. Perspektiven für
Bürgerbeteiligung und Bürgerkommunikation, Bonn: Dietz Verlag 2002.
2
Datenbasis:
John Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project, deutsche Teilstudie.
3
In: Berliner
Republik, Heft 1/02, 60 ff.
4
Das
webbasierte Projekt des Think Tanks BerlinPolis unter jungen
Nachwuchswissenschaftlern und Führungskräften, gefördert durch die
Robert-Bosch-Stiftung, befasste sich mit Fragen steuerlicher Anreize für
Spender und Stifter, Restrukturierung bestehender Finanzströme zur
Deregulierung des Dritten Sektors, Weckung bürgerschaftlichen Engagements,
Ansporn für neue gesellschaftliche Akteure sowie ihrer Finanzierung.
5
Siehe den
Beitrag von Karsten Timmer in dem zitierten Buch Das Kapital der
Bürgergesellschaft