Arbeitsmarkt und Alterssicherung

 

Der deutsche Arbeitsmarkt seit den 1980er-Jahren

 

Matthias Sacher

 

Welche strukturellen Veränderungen lassen sich seit Anfang der 1980er-Jahre auf dem Arbeitsmarkt beobachten? Unser Autor stellt einige zentrale Arbeitsmarktkennzahlen vor, diskutiert die quantitative Entwicklung atypischer Beschäftigungsverhältnisse, wirft einen Blick auf erwerbsbiografische Veränderungen und auf die Folgen für das Alterssicherungssystem.

 

Seit Anfang der 1980er-Jahre wird in Deutschland über Strukturveränderungen des Arbeitsmarktes diskutiert(1), die im allgemeinen unter dem Schlagwort „Erosion des Normalarbeitsverhältnisses“ zusammengefasst werden. Im Kern geht es bei dieser Debatte um die Frage, ob das Normalarbeitsverhältnis, das heißt die dauerhafte Vollzeitbeschäftigung, quantitativ an Bedeutung und damit für die Sozial- und Arbeitspolitik seine normative Funktion verloren hat.(2) Denn mit dem Konzept des Normalarbeitsverhältnisses verknüpft ist die sozialpolitische Normalitätsannahme einer – zumindest für Männer – kontinuierlichen Erwerbsbiografie auf der Basis qualifizierter Vollzeitbeschäftigung, die sich insbesondere in der institutionellen Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung manifestiert. Diese wird in der sozialwissenschaftlichen Literatur zu Recht als stark erwerbsarbeitszentriert beschrieben.(3)

Betrachtet man in einem ersten Schritt die Erwerbstätigenquote als Indikator für die Arbeitsmarktintegration der Wohnbevölkerung, so zeigt diese für den Zeitraum 1985 bis 1999 im Aggregat bei konjunkturzyklischem Verlauf insgesamt einen steigenden Trend (1985: 62 %; 1999: 66 %). Die Quoten weisen jedoch geschlechtsspezifisch recht unterschiedliche Verläufe auf. Während sie bei den Männern im Trend leicht sinkt (1985: 77 %; 1999: 75 %), zeigt sie bei den Frauen eine deutlich steigende Tendenz (1985: 48 %; 1999: 57 %).

Die Erwerbstätigenquote gibt allerdings noch keine Auskunft darüber, welchen relativen Stellenwert die Vollzeitbeschäftigung an der Gesamtbeschäftigung einnimmt. Im Hinblick auf eine mögliche Erosion des Normalarbeitsverhältnisses ist aber gerade dieser Aspekt von besonderem Interesse. Ein gut interpretierbarer Indikator hierfür ist die Vollzeitintensität, also der Anteil der Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse an der Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Sollte tatsächlich ein Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses eingetreten sein, so müsste sich dies in einem Rückgang der Vollzeitintensität niederschlagen. Im Aggregat zeigen die Daten – wie bei der Erwerbstätigenquote – weitgehende Konstanz. Bei den Männern stellt man jedoch fest, dass bei ebenfalls zyklischem Verlauf die Gipfel- und Talpunkte der Kurve im Zeitverlauf jeweils um rund 2,5 Prozentpunkte niedriger ausfallen (Gipfelpunkte: 62,4 % [1980] bzw. 59,9 % [1991]; Talpunkte: 56,2 % [1984] bzw. 53,5 % [1998]). Die konjunkturellen „Dellen“ werden stärker und in konjunkturellen Erholungsphasen kann das ursprüngliche Niveau nicht mehr erreicht werden. Eine Schrumpfung um 2,5 Prozentpunkte entspricht bei etwa 22,7 Millionen Männern im erwerbsfähigen Alter einem Verlust von etwa 560000 Arbeitsplätzen. Für die Frauen zeigt sich auch hier ein wesentlich positiveres Verlaufsmuster: Sowohl die Gipfel- als auch die Talpunkte liegen im Zeitverlauf höher (Gipfelpunkte: 31,7 % [1980] bzw. 33,7 % [1992]; Talpunkte: 29,1 % [1984] bzw. 30,2 % [1998]).

 

Neben der geschlechtsspezifisch gegenläufigen Entwicklung der Erwerbstätigkeit sowie der Vollzeitintensität ist der deutsche Arbeitsmarkt seit Beginn der 1980er-Jahre durch eine steigende Zahl von atypischen Beschäftigungsverhältnissen (sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung) gekennzeichnet.(4)

Überdurchschnittlich zugenommen haben in diesem Zeitraum die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung sowie die – bis zur Neuregelung vom 1. April 1999 – sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung.(5)

Nach Auskunft des Mikrozensus stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten von rund 1,7 Millionen Personen Anfang der 1980er-Jahre kontinuierlich auf knapp 3,7 Millionen Ende der 1990er-Jahre an. Dies entspricht einer Verdoppelung der Teilzeitquote von knapp 8 auf gut 16 Prozent. Diese Entwicklung bestätigt sich auch, wenn man Teilzeitbeschäftigung auf die erwerbsfähige Bevölkerung bezieht; die „Teilzeitintensität“ erhöhte sich dann im selben Zeitraum von 4 auf etwa 7 Prozent. Teilzeitbeschäftigung ist nach wie vor eine Domäne der Frauen. Zwar nimmt deren Anteil an der Teilzeitbeschäftigung im Zeitverlauf ab, aber auch Ende des 20. Jahrhunderts waren noch mehr als 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen. Die Expansion sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung hin zur Dienstleistungsgesellschaft. Dies wird daran deutlich, dass der Dienstleistungssektor mit einem Teilzeitanteil von knapp 23 Prozent (1999) eine für diese Beschäftigungsform weit herausragende Stellung einnimmt.(6)

Für die geringfügige Beschäftigung können wegen der problematischen Datenlage keine eindeutige Zahlen über deren Umfang berichtet werden; die Befunde variieren stark mit der verwendeten Datenquelle. Es ist aber unbestreitbar, dass auch diese atypische Beschäftigungsform in den vergangenen beiden Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen hat.(7)

Bei der befristeten Beschäftigung und der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) zeigen sich ebenfalls steigende Trends. Waren 1984 etwas mehr als 1,1 Millionen Personen mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt, so hat sich deren Zahl bis 1999 auf knapp 2,6 Millionen mehr als verdoppelt. Die Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich seit Anfang der 1980er-Jahre sogar sehr deutlich von 47000 (1980) auf schließlich gut 286000 (1999) erhöht.

 

Der Blick in die amtliche Statistik zeigt also zunächst zweierlei. Auf der einen Seite die im Aggregat – abgesehen von konjunkturbedingten Schwankungen – weitgehende Konstanz sowohl der Erwerbstätigenquote als auch der Vollzeitintensität. Auf der anderen Seite aber auch die deutliche Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Zusammengenommen können die beiden Ergebnisse dahingehend interpretiert werden, dass atypische Beschäftigung wohl nicht zu Lasten der Vollzeitbeschäftigung geht, sondern primär auf eine Integration bislang arbeitsmarktferner Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen ist. Bei den Männern sprechen allerdings sowohl das – wenn auch bislang nur geringfügige – Zurückgehen sowohl der Erwerbstätigenquote als auch der Vollzeitintensität durchaus für eine Tendenz zur Erosion des Normalarbeitsverhältnisses im Zuge der De-Industrialisierung.

Unter rentenpolitischen Gesichtspunkten können die Befunde für die Frauen unterschiedlich interpretiert und normativ bewertet werden. Nimmt man das Normalarbeitsverhältnis als Vergleichsmaßstab, so muss selbstverständlich von einer weiterhin existierenden Benachteiligung von Frauen gesprochen werden. Nach wie vor sind sie schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als Männer, ihre zukünftigen Rentenansprüche werden dementsprechend niedriger ausfallen. Nimmt man jedoch nicht das Normalarbeitsverhältnis, sondern die in den vergangenen beiden Jahrzehnten insgesamt steigende Arbeitsmarktintegration von Frauen als Bezugspunkt, so zeigt sich eine positive Entwicklung. Für Frauen ist in Zukunft in Folge der steigenden Erwerbsbeteiligung mit steigenden Rentenanwartschaften und damit auch einem besseren Alterssicherungsniveau zu rechnen. Bei den Männern hingegen wird sich bei einer Fortschreibung des bisherigen Trends das Rentenanspruchsniveau nach unten bewegen.(8)

 

Welche langfristigen Entwicklungstendenzen zeigen sich im Hinblick auf die Erwerbsbiografien?(9) In der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen (Erwerbseinstiegsphase) ist seit den 1980er-Jahren die Bildungspartizipation zu Lasten der Vollzeiterwerbstätigkeit stark angestiegen. Dies gilt für beide Geschlechter gleichermaßen. Waren 1984 noch 17,5 Prozent der 15- bis 20-jährigen Männer in Vollzeitbeschäftigung, so reduziert sich deren Anteil bis 1999 auf 8,8 Prozent; bei den Frauen reduziert sich der Anteil von 17 Prozent (1984) auf 8 Prozent (1999). Dieser Trend setzt sich für beide Geschlechter bis zum 25. Lebensjahr fort.

In der erwerbsbiografischen Kernphase, also zwischen dem 35. und dem 50. Lebensjahr, ist bei den Männern auch am Ende des 20. Jahrhunderts die Vollzeittätigkeit die dominierende Erwerbsform. Über den gesamten Zeitraum der 1980er- und 1990er-Jahre schwankte der Anteil der vollzeitbeschäftigten Männer dieser Altersgruppe zwischen 88 und 93 Prozent. Die Frauen zeigen in dieser Altersgruppe eine insgesamt steigende Erwerbsbeteiligung, die aber überwiegend auf eine Expansion von Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen ist. So stieg der Anteil der 35- bis 50-jährigen Frauen in Teilzeitbeschäftigung von etwa 24 Prozent (1984) auf 35 Prozent (1999) an, der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen steigt im selben Zeitraum aber nur von 31 auf 33 Prozent.

Für die Erwerbsausstiegsphase, also für die Altersgruppen der 55- bis 59-Jährigen und der 60- bis 64-Jährigen ist auffallend, dass bei den 55- bis 59-jährigen Männern der Anteil der Vollzeitbeschäftigten in den vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen ist. Waren Mitte der 1980er-Jahre noch knapp 80 Prozent der Männer dieser Altersgruppe vollzeitbeschäftigt, so nimmt deren Anteil bis Ende der 1990er-Jahre auf 64 Prozent ab. Weniger als zwei Drittel der 55 bis 59-jährigen Männer waren demnach am Ende des 20. Jahrhunderts noch vollzeitbeschäftigt.(10) Parallel dazu nimmt die Arbeitslosigkeit und die Nichterwerbstätigkeit im selben Zeitraum zu. Dieser Trend setzt sich bei den 60 bis 64-jährigen Männern fort.

Bei den Frauen zeigt sich zwischen dem 55. und dem 59. Lebensjahr ein anderes Bild. Hier nimmt die Arbeitsmarktpartizipation zu, allerdings wiederum hauptsächlich in Form von Teilzeitbeschäftigung. Der Anteil der Frauen in Teilzeitbeschäftigung nimmt in dieser Altersgruppe von 15 (1984) auf 24,5 Prozent zu. Offenbar ist mit dem Erreichen der für Frauen lange Zeit geltenden Altersgrenze von 60 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich das Ende der Erwerbsbiografie erreicht. In der Altersgruppe der 60- bis 64-jährigen Frauen ist während der 1980er- und 1990er-Jahren mit gut 80 Prozent die überwältigende Mehrheit nicht mehr erwerbstätig.

 

Welche Schlüsse lassen sich nun aus dem berichteten Datenmaterial hinsichtlich möglicher Strukturveränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ziehen? Nennenswerte Veränderungen zeigen sich an den Rändern der Erwerbsbiografien, also in den Altersgruppen bis zum 25. sowie jenseits des 55. Lebensjahres. In den jungen Jahren gewinnt die Bildungspartizipation bei beiden Geschlechtern an Gewicht. Bei den Frauen zeigt sich in den jungen Jahren neben der steigenden Bildungspartizipation über alle weiteren Altersgruppen eine insgesamt steigende Erwerbsbeteiligung. Zwar ist bei den Frauen die Vollzeitbeschäftigung weit weniger bedeutend als bei den Männern, aber auch deren zunehmende Arbeitsmarktintegration in Form von Teilzeitbeschäftigung wird auf jeden Fall zu steigenden Rentenanwartschaften und damit auch zu besseren Alterssicherungsniveaus führen.

Die Befunde aus dem berichteten Datenmaterial haben für die gesetzliche Rentenversicherung allerdings schwerwiegende Konsequenzen. Zum einen wird deutlich, dass hinsichtlich der Lebensarbeitszeit durchaus noch Reformreserven bestehen. Eine Heranführung des Renteneintrittsalters der Männer an die gesetzliche Regelung von 63 und 65 Jahren würde zu einer deutlichen Entlastung der Rentenkassen führen. Auf der anderen Seite sollte aber auch darüber nachgedacht werden, wie die steigenden Bildungszeiten am Beginn der Erwerbsbiografien rentenrechtlich besser abgesichert werden können. In den vergangenen Jahrzehnten wurde – völlig kontraproduktiv – die Anrechenbarkeit von Bildungszeiten massiv gekürzt.(11)

Im Hinblick auf die teilzeitige Arbeitsmarktintegration von Frauen muss, obwohl diese natürlich zunächst positiv zu bewerten ist, darüber nachgedacht werden, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass auch bei reduzierten Arbeitszeiten ein armutsvermeidender Alterssicherungsanspruch erworben werden kann. Das Konzept der „flexiblen Anwartschaftszeiten“, das seit einiger Zeit bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) diskutiert wird, könnte hier ein sinnvoller Ansatz sein.(12)

 

 

1

Es handelt sich hier um die strukturellen Veränderungen des westdeutschen Arbeitsmarktes. Die unterschiedliche Arbeitsmarktentwicklung in den alten und in den neuen Bundesländern ist sicherlich von großem sozialwissenschaftlichem und politischem Interesse, würde aber den Rahmen dieses Beitrags ganz eindeutig sprengen.

2

Vgl. Mückenberger 1985; Beck 1986; Kaufmann 1997; Döring 2002.

3

Von Bonß/Plum (1990) wird diese Normalitätsannahme als “Normalitätsfiktion” bezeichnet. – Die Erosionsthese ist allerdings nicht unumstritten. So wird ihr von Kritikern entgegengehalten, dass es sich bei den von ihren Vertretern behaupteten Strukturveränderungen keineswegs (radikale Kritik) – zumindest aber nicht ausschließlich (gemäßigte Kritik) – um eine Erosion des Normalarbeitsverhältnisses handele, sondern lediglich um einen relativen Bedeutungsverlust der Vollzeiterwerbstätigkeit an der Gesamtbeschäftigung. Der Beschäftigungszuwachs der 1980er- und 1990er-Jahre beruhe, so die Argumentation, in erster Linie auf einer Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit, die sich vorwiegend in Form von Teilzeitbeschäftigung vollzogen und aus der stillen Reserve gespeist habe. Vgl. Wagner 1998a, 1998b. Für die Entwicklung in Europa vgl. Europäische Union 1997.

4

Hinzu kommen noch die atypischen Beschäftigungsformen des zweiten Arbeitsmarktes: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM, Aus- und Fortbildung und Kurzarbeit. Weiterhin muss noch auf die illegale Form der Schwarzarbeit hingewiesen werden.

5

Zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung vgl. Sacher 2000.

6

Im primären Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) beträgt die Teilzeitquote 1999 6 %, im sekundären Sektor sogar nur 5,7 %.

7

So hat nach den Daten des Mikrozensus – der aber auf Grund des Berichtswochenkonzepts zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Umfangs geringfügiger Beschäftigung neigt – zwischen 1990 und 1999 die Zahl der geringfügig Beschäftigten von 1,5 Millionen Personen auf 2,2 Millionen zugenommen. Andere Studien, so z.<|>B. auf der Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) oder die ISG-Studien berichten für 1999 sogar von gut 4 bzw. 5,6 Millionen geringfügig Beschäftigter. Vgl. ISG 1999.

8

Dies zeigt sich im Übrigen bereits jetzt in der Rentenzugangsstatistik. Betrachtet man die Entwicklung der Entgeltpunkte von Frauen, so zeigt sich, dass Frauen, die 1980 in Rente gingen, bei durchschnittlich 24,4 Versicherungsjahren 16,3 Entgeltpunkte einbrachten (durchschnittlich 0,669 Entgeltpunkte je Versicherungsjahr). Die Frauen, die im Jahr 2000 in Rente gingen, brachten bereits 25,5 Versicherungsjahre mit durchschnittlich 0,766 Entgeltpunkten je Versicherungsjahr ein; dies entspricht einem Rentenanspruch von 19,5 Entgeltpunkten. Bei den Männern sind die Entgeltpunkte bis Mitte der 1990er-Jahre noch gestiegen. Seither nehmen sie geringfügig ab (vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 2001: S. 105 ff.). Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Studie „Altersvorsorge in Deutschland 1996“ (vgl. Kortmann/Schatz 1999).

9

Dazu wird mit Hilfe von Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP), einer seit 1984 durchgeführten repräsentativen Längsschnittuntersuchung, nach Veränderungen der alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsbeteiligung gefragt. – Zum SOEP vgl. Wagner/Schupp/Rendtel 1994.

10

Bei den Männern nimmt nach dem 55. Lebensjahr die Erwerbsbeteiligung deutlich ab; allerdings scheint dieser Trend in den späten 1990er-Jahren – wohl in Folge restriktiverer Frühverrentungsbedingungen – zum Stillstand gekommen zu sein. Die frühverrentungsbedingten Veränderungen am Ende der männlichen Erwerbsbiografien mögen aus Sicht der Individuen durchaus rational sein, für das System der sozialen Alterssicherung haben sie aber weitreichende negative Konsequenzen.

11

Bis 1991 wurden schulische Ausbildungszeiten bis zu 13 Jahre mit je 1,0 Entgeltpunkten und berufliche Ausbildungszeiten in den ersten fünf Jahren mit 0,9 Entgeltpunkten bewertet. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) wurden die Zeiten beruflicher Ausbildung auf vier Jahre verkürzt und im „Sparpaket 1997“ weiter auf drei Jahre reduziert, wobei gleichzeitig der Anrechnungswert von 0,9 auf 0,75 Entgeltpunkte verringert wurde. Zudem reduzierte das RRG 1992 die maximal anrechenbaren Ausbildungszeiten auf 7 Jahre und die Basis der Rentenberechnung auf maximal 0,75 Entgeltpunkte. Die Neuregelungen des „Sparpakets 1997“ verkürzten die anrechenbaren Ausbildungsjahre um weitere vier auf drei Jahre (vgl. Schmid 1997: S. 77 ff.).

12

Zum Konzept flexibler Anwartschaftszeiten vgl. Rabe/Langelüddeke 1999.

 

Literatur:

Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Bonß, Wolfgang/Plum, Wolfgang (1990): „Gesellschaftliche Differenzierung und sozialpolitische Normalitätsfiktion“, in: Zeitschrift für Sozialreform 36, S. 692 – 715

Döring, Diether (2002): Die Zukunft der Alterssicherung, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Europäische Union (1997): Beschäftigung in Europa 1997, Brüssel: Eigenverlag

ISG Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (1999): Geringfügige Beschäftigung nach der Neuregelung des „630-DM-Gesetzes“, Köln/Düsseldorf: Eigenverlag

Kaufmann, Franz-Xaver (1997): Herausforderungen des Sozialstaats, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Kortmann, Klaus/Schatz, Christof (1999): Altersvorsorge in Deutschland 1996, in: Deutsche Rentenversicherung, S. 573 – 597

Mückenberger, Ulrich (1985): „Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses. Hat das Arbeitsrecht noch Zukunft?“, in: Zeitschrift für Sozialreform, S. 415 – 434 und S. 457 – 475

Rabe, Birgitta/Langelüddeke, Anne (1999): „Flexible Anwartschaften als Element der Rentenreform“, in: Wirtschaftsdienst, S. 237 – 244

Sacher, Matthias (2000): „Mehr als ein erster Schritt? Ein Jahr ,Reform der geringfügigen Beschäftigung‘“, in: Kommune, Heft 4, S. 49 – 50 und S. 67

Schmid, Achim (1997): Sozialpolitische Kürzungsmaßnahmen in Deutschland und Großbritannien seit Anfang der 1980er-Jahre, Konstanz: Universität Konstanz

Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (2001): Rentenversicherung in Zeitreihen. Ausgabe 2001, Frankfurt am Main: Eigenverlag

Wagner, Gert (1998a): „Teilzeitbeschäftigung zu Lasten der Vollzeitbeschäftigung?“, in: DIW-Wochenbericht, S. 807 – 811

Wagner, Gert (1998b): „Alterssicherung im Wandel der Erwerbsgesellschaft. Menschen statt Arbeitsplätze versichern!“, in: Landeszentralbank der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Innovationen für die Zukunft. Symposium anlässlich des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Hans Jürgen Krupp, Hamburg: Eigenverlag, S. 65 – 80

Wagner, Gert/Schupp, Jürgen Schupp/Rendtel, Ulrich (1994): „Das sozio-ökonomische Panel (SOEP) – Methoden der Datenproduktion und -aufbereitung im Längsschnitt“, in: Hauser, Richard/Ott, Notburga/Wagner, Gert (Hrsg.): Mikroanalytische Grundlagen der Gesellschaftspolitik. Band 2: Erhebungsverfahren, Analysemethoden und Mikrosimulation, Berlin: Akademie Verlag, S. 70 – 112