Matthias Sacher
Welche strukturellen Veränderungen lassen sich seit Anfang der
1980er-Jahre auf dem Arbeitsmarkt beobachten? Unser Autor stellt einige
zentrale Arbeitsmarktkennzahlen vor, diskutiert die quantitative Entwicklung
atypischer Beschäftigungsverhältnisse, wirft einen Blick auf
erwerbsbiografische Veränderungen und auf die Folgen für das
Alterssicherungssystem.
Seit
Anfang der 1980er-Jahre wird in Deutschland über Strukturveränderungen des
Arbeitsmarktes diskutiert(1), die im allgemeinen unter dem Schlagwort „Erosion
des Normalarbeitsverhältnisses“ zusammengefasst werden. Im Kern geht es bei
dieser Debatte um die Frage, ob das Normalarbeitsverhältnis, das heißt die
dauerhafte Vollzeitbeschäftigung, quantitativ an Bedeutung und damit für die
Sozial- und Arbeitspolitik seine normative Funktion verloren hat.(2) Denn mit
dem Konzept des Normalarbeitsverhältnisses verknüpft ist die sozialpolitische
Normalitätsannahme einer – zumindest für Männer – kontinuierlichen
Erwerbsbiografie auf der Basis qualifizierter Vollzeitbeschäftigung, die sich
insbesondere in der institutionellen Ausgestaltung der gesetzlichen
Rentenversicherung manifestiert. Diese wird in der sozialwissenschaftlichen
Literatur zu Recht als stark erwerbsarbeitszentriert beschrieben.(3)
Betrachtet
man in einem ersten Schritt die Erwerbstätigenquote als Indikator für
die Arbeitsmarktintegration der Wohnbevölkerung, so zeigt diese für den
Zeitraum 1985 bis 1999 im Aggregat bei konjunkturzyklischem Verlauf insgesamt
einen steigenden Trend (1985: 62 %; 1999: 66 %). Die Quoten weisen jedoch
geschlechtsspezifisch recht unterschiedliche Verläufe auf. Während sie bei den Männern
im Trend leicht sinkt (1985: 77 %; 1999: 75 %), zeigt sie bei den Frauen
eine deutlich steigende Tendenz (1985: 48 %; 1999: 57 %).
Die
Erwerbstätigenquote gibt allerdings noch keine Auskunft darüber, welchen
relativen Stellenwert die Vollzeitbeschäftigung an der
Gesamtbeschäftigung einnimmt. Im Hinblick auf eine mögliche Erosion des
Normalarbeitsverhältnisses ist aber gerade dieser Aspekt von besonderem
Interesse. Ein gut interpretierbarer Indikator hierfür ist die Vollzeitintensität,
also der Anteil der Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse an der Wohnbevölkerung
im erwerbsfähigen Alter. Sollte tatsächlich ein Bedeutungsverlust des
Normalarbeitsverhältnisses eingetreten sein, so müsste sich dies in einem
Rückgang der Vollzeitintensität niederschlagen. Im Aggregat zeigen die
Daten – wie bei der Erwerbstätigenquote – weitgehende Konstanz. Bei den Männern
stellt man jedoch fest, dass bei ebenfalls zyklischem Verlauf die Gipfel- und
Talpunkte der Kurve im Zeitverlauf jeweils um rund 2,5 Prozentpunkte niedriger
ausfallen (Gipfelpunkte: 62,4 % [1980] bzw. 59,9 % [1991]; Talpunkte: 56,2 %
[1984] bzw. 53,5 % [1998]). Die konjunkturellen „Dellen“ werden stärker und in
konjunkturellen Erholungsphasen kann das ursprüngliche Niveau nicht mehr
erreicht werden. Eine Schrumpfung um 2,5 Prozentpunkte entspricht bei etwa 22,7
Millionen Männern im erwerbsfähigen Alter einem Verlust von etwa 560000
Arbeitsplätzen. Für die Frauen zeigt sich auch hier ein wesentlich
positiveres Verlaufsmuster: Sowohl die Gipfel- als auch die Talpunkte liegen im
Zeitverlauf höher (Gipfelpunkte: 31,7 % [1980] bzw. 33,7 % [1992]; Talpunkte:
29,1 % [1984] bzw. 30,2 % [1998]).
Neben der geschlechtsspezifisch gegenläufigen Entwicklung der Erwerbstätigkeit sowie
der Vollzeitintensität ist der deutsche Arbeitsmarkt seit Beginn der
1980er-Jahre durch eine steigende Zahl von atypischen
Beschäftigungsverhältnissen (sozialversicherungspflichtige
Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung,
Arbeitnehmerüberlassung) gekennzeichnet.(4)
Überdurchschnittlich
zugenommen haben in diesem Zeitraum die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung
sowie die – bis zur Neuregelung vom 1. April 1999 – sozialversicherungsfreie
geringfügige Beschäftigung.(5)
Nach
Auskunft des Mikrozensus stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten von
rund 1,7 Millionen Personen Anfang der 1980er-Jahre kontinuierlich auf knapp
3,7 Millionen Ende der 1990er-Jahre an. Dies entspricht einer Verdoppelung der
Teilzeitquote von knapp 8 auf gut 16 Prozent. Diese Entwicklung bestätigt sich
auch, wenn man Teilzeitbeschäftigung auf die erwerbsfähige Bevölkerung bezieht;
die „Teilzeitintensität“ erhöhte sich dann im selben Zeitraum von 4 auf etwa 7
Prozent. Teilzeitbeschäftigung ist nach wie vor eine Domäne der Frauen. Zwar
nimmt deren Anteil an der Teilzeitbeschäftigung im Zeitverlauf ab, aber auch
Ende des 20. Jahrhunderts waren noch mehr als 80 Prozent der
Teilzeitbeschäftigten Frauen. Die Expansion sozialversicherungspflichtiger
Teilzeitbeschäftigung steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung hin zur Dienstleistungsgesellschaft.
Dies wird daran deutlich, dass der Dienstleistungssektor mit einem
Teilzeitanteil von knapp 23 Prozent (1999) eine für diese Beschäftigungsform
weit herausragende Stellung einnimmt.(6)
Für
die geringfügige Beschäftigung können wegen der problematischen
Datenlage keine eindeutige Zahlen über deren Umfang berichtet werden; die
Befunde variieren stark mit der verwendeten Datenquelle. Es ist aber
unbestreitbar, dass auch diese atypische Beschäftigungsform in den vergangenen
beiden Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen hat.(7)
Bei
der befristeten Beschäftigung und der Arbeitnehmerüberlassung
(Leiharbeit) zeigen sich ebenfalls steigende Trends. Waren 1984 etwas mehr
als 1,1 Millionen Personen mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag
beschäftigt, so hat sich deren Zahl bis 1999 auf knapp 2,6 Millionen mehr als
verdoppelt. Die Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich seit Anfang der 1980er-Jahre
sogar sehr deutlich von 47000 (1980) auf schließlich gut 286000 (1999) erhöht.
Der Blick in die amtliche Statistik zeigt also zunächst zweierlei. Auf der
einen Seite die im Aggregat – abgesehen von konjunkturbedingten Schwankungen –
weitgehende Konstanz sowohl der Erwerbstätigenquote als auch der
Vollzeitintensität. Auf der anderen Seite aber auch die deutliche Zunahme
von atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Zusammengenommen können die beiden
Ergebnisse dahingehend interpretiert werden, dass atypische Beschäftigung wohl
nicht zu Lasten der Vollzeitbeschäftigung geht, sondern primär auf eine Integration
bislang arbeitsmarktferner Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt
zurückzuführen ist. Bei den Männern sprechen allerdings sowohl das –
wenn auch bislang nur geringfügige – Zurückgehen sowohl der Erwerbstätigenquote
als auch der Vollzeitintensität durchaus für eine Tendenz zur Erosion
des Normalarbeitsverhältnisses im Zuge der De-Industrialisierung.
Unter
rentenpolitischen Gesichtspunkten können die Befunde für die Frauen
unterschiedlich interpretiert und normativ bewertet werden. Nimmt man das Normalarbeitsverhältnis
als Vergleichsmaßstab, so muss selbstverständlich von einer weiterhin
existierenden Benachteiligung von Frauen gesprochen werden. Nach wie vor
sind sie schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als Männer, ihre zukünftigen
Rentenansprüche werden dementsprechend niedriger ausfallen. Nimmt man jedoch
nicht das Normalarbeitsverhältnis, sondern die in den vergangenen beiden
Jahrzehnten insgesamt steigende Arbeitsmarktintegration von Frauen als
Bezugspunkt, so zeigt sich eine positive Entwicklung. Für Frauen ist in Zukunft
in Folge der steigenden Erwerbsbeteiligung mit steigenden Rentenanwartschaften
und damit auch einem besseren Alterssicherungsniveau zu rechnen. Bei den Männern
hingegen wird sich bei einer Fortschreibung des bisherigen Trends das
Rentenanspruchsniveau nach unten bewegen.(8)
Welche langfristigen Entwicklungstendenzen zeigen sich im Hinblick
auf die Erwerbsbiografien?(9) In der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen (Erwerbseinstiegsphase)
ist seit den 1980er-Jahren die Bildungspartizipation zu Lasten der
Vollzeiterwerbstätigkeit stark angestiegen. Dies gilt für beide Geschlechter
gleichermaßen. Waren 1984 noch 17,5 Prozent der 15- bis 20-jährigen Männer in
Vollzeitbeschäftigung, so reduziert sich deren Anteil bis 1999 auf 8,8 Prozent;
bei den Frauen reduziert sich der Anteil von 17 Prozent (1984) auf 8 Prozent
(1999). Dieser Trend setzt sich für beide Geschlechter bis zum 25. Lebensjahr
fort.
In
der erwerbsbiografischen Kernphase, also zwischen dem 35. und dem 50.
Lebensjahr, ist bei den Männern auch am Ende des 20. Jahrhunderts die
Vollzeittätigkeit die dominierende Erwerbsform. Über den gesamten Zeitraum der
1980er- und 1990er-Jahre schwankte der Anteil der vollzeitbeschäftigten Männer
dieser Altersgruppe zwischen 88 und 93 Prozent. Die Frauen zeigen in dieser
Altersgruppe eine insgesamt steigende Erwerbsbeteiligung, die aber überwiegend
auf eine Expansion von Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen ist. So stieg der
Anteil der 35- bis 50-jährigen Frauen in Teilzeitbeschäftigung von etwa 24
Prozent (1984) auf 35 Prozent (1999) an, der Anteil der vollzeitbeschäftigten
Frauen steigt im selben Zeitraum aber nur von 31 auf 33 Prozent.
Für
die Erwerbsausstiegsphase, also für die Altersgruppen der 55- bis
59-Jährigen und der 60- bis 64-Jährigen ist auffallend, dass bei den 55- bis
59-jährigen Männern der Anteil der Vollzeitbeschäftigten in den
vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen ist. Waren Mitte der 1980er-Jahre
noch knapp 80 Prozent der Männer dieser Altersgruppe vollzeitbeschäftigt, so
nimmt deren Anteil bis Ende der 1990er-Jahre auf 64 Prozent ab. Weniger als
zwei Drittel der 55 bis 59-jährigen Männer waren demnach am Ende des 20.
Jahrhunderts noch vollzeitbeschäftigt.(10) Parallel dazu nimmt die
Arbeitslosigkeit und die Nichterwerbstätigkeit im selben Zeitraum zu. Dieser
Trend setzt sich bei den 60 bis 64-jährigen Männern fort.
Bei
den Frauen zeigt sich zwischen dem 55. und dem 59. Lebensjahr ein
anderes Bild. Hier nimmt die Arbeitsmarktpartizipation zu, allerdings wiederum
hauptsächlich in Form von Teilzeitbeschäftigung. Der Anteil der Frauen in
Teilzeitbeschäftigung nimmt in dieser Altersgruppe von 15 (1984) auf 24,5
Prozent zu. Offenbar ist mit dem Erreichen der für Frauen lange Zeit geltenden
Altersgrenze von 60 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich
das Ende der Erwerbsbiografie erreicht. In der Altersgruppe der 60- bis
64-jährigen Frauen ist während der 1980er- und 1990er-Jahren mit gut 80 Prozent
die überwältigende Mehrheit nicht mehr erwerbstätig.
Welche Schlüsse lassen sich nun aus dem berichteten Datenmaterial hinsichtlich möglicher
Strukturveränderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt ziehen? Nennenswerte
Veränderungen zeigen sich an den Rändern der Erwerbsbiografien, also in
den Altersgruppen bis zum 25. sowie jenseits des 55. Lebensjahres. In den
jungen Jahren gewinnt die Bildungspartizipation bei beiden Geschlechtern
an Gewicht. Bei den Frauen zeigt sich in den jungen Jahren neben der
steigenden Bildungspartizipation über alle weiteren Altersgruppen eine
insgesamt steigende Erwerbsbeteiligung. Zwar ist bei den Frauen die
Vollzeitbeschäftigung weit weniger bedeutend als bei den Männern, aber auch
deren zunehmende Arbeitsmarktintegration in Form von Teilzeitbeschäftigung wird
auf jeden Fall zu steigenden Rentenanwartschaften und damit auch zu besseren
Alterssicherungsniveaus führen.
Die
Befunde aus dem berichteten Datenmaterial haben für die gesetzliche
Rentenversicherung allerdings schwerwiegende Konsequenzen. Zum einen
wird deutlich, dass hinsichtlich der Lebensarbeitszeit durchaus noch
Reformreserven bestehen. Eine Heranführung des Renteneintrittsalters der
Männer an die gesetzliche Regelung von 63 und 65 Jahren würde zu einer
deutlichen Entlastung der Rentenkassen führen. Auf der anderen Seite sollte aber
auch darüber nachgedacht werden, wie die steigenden Bildungszeiten am Beginn
der Erwerbsbiografien rentenrechtlich besser abgesichert werden können. In den
vergangenen Jahrzehnten wurde – völlig kontraproduktiv – die Anrechenbarkeit
von Bildungszeiten massiv gekürzt.(11)
Im
Hinblick auf die teilzeitige Arbeitsmarktintegration von Frauen muss, obwohl
diese natürlich zunächst positiv zu bewerten ist, darüber nachgedacht werden,
wie dafür Sorge getragen werden kann, dass auch bei reduzierten Arbeitszeiten
ein armutsvermeidender Alterssicherungsanspruch erworben werden kann.
Das Konzept der „flexiblen Anwartschaftszeiten“, das seit einiger Zeit bei der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) diskutiert wird, könnte hier
ein sinnvoller Ansatz sein.(12)
1
Es
handelt sich hier um die strukturellen Veränderungen des westdeutschen
Arbeitsmarktes. Die unterschiedliche Arbeitsmarktentwicklung in den alten und
in den neuen Bundesländern ist sicherlich von großem sozialwissenschaftlichem
und politischem Interesse, würde aber den Rahmen dieses Beitrags ganz eindeutig
sprengen.
2
Vgl.
Mückenberger 1985; Beck 1986; Kaufmann 1997; Döring 2002.
3
Von
Bonß/Plum (1990) wird diese Normalitätsannahme als “Normalitätsfiktion”
bezeichnet. – Die Erosionsthese ist allerdings nicht unumstritten. So wird ihr
von Kritikern entgegengehalten, dass es sich bei den von ihren Vertretern
behaupteten Strukturveränderungen keineswegs (radikale Kritik) –
zumindest aber nicht ausschließlich (gemäßigte Kritik) – um eine Erosion
des Normalarbeitsverhältnisses handele, sondern lediglich um einen relativen
Bedeutungsverlust der Vollzeiterwerbstätigkeit an der Gesamtbeschäftigung. Der
Beschäftigungszuwachs der 1980er- und 1990er-Jahre beruhe, so die
Argumentation, in erster Linie auf einer Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit,
die sich vorwiegend in Form von Teilzeitbeschäftigung vollzogen und aus der
stillen Reserve gespeist habe. Vgl. Wagner 1998a, 1998b. Für die Entwicklung in Europa vgl.
Europäische Union 1997.
4
Hinzu
kommen noch die atypischen Beschäftigungsformen des zweiten Arbeitsmarktes:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM, Aus- und Fortbildung und Kurzarbeit.
Weiterhin muss noch auf die illegale Form der Schwarzarbeit hingewiesen werden.
5
Zur
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung vgl. Sacher 2000.
6
Im
primären Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) beträgt die
Teilzeitquote 1999 6 %, im sekundären Sektor sogar nur 5,7 %.
7
So hat
nach den Daten des Mikrozensus – der aber auf Grund des Berichtswochenkonzepts
zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Umfangs geringfügiger Beschäftigung
neigt – zwischen 1990 und 1999 die Zahl der geringfügig Beschäftigten von 1,5
Millionen Personen auf 2,2 Millionen zugenommen. Andere Studien, so
z.<|>B. auf der Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) oder die
ISG-Studien berichten für 1999 sogar von gut 4 bzw. 5,6 Millionen geringfügig
Beschäftigter. Vgl. ISG 1999.
8
Dies
zeigt sich im Übrigen bereits jetzt in der Rentenzugangsstatistik.
Betrachtet man die Entwicklung der Entgeltpunkte von Frauen, so zeigt sich,
dass Frauen, die 1980 in Rente gingen, bei durchschnittlich 24,4
Versicherungsjahren 16,3 Entgeltpunkte einbrachten (durchschnittlich 0,669
Entgeltpunkte je Versicherungsjahr). Die Frauen, die im Jahr 2000 in Rente
gingen, brachten bereits 25,5 Versicherungsjahre mit durchschnittlich 0,766
Entgeltpunkten je Versicherungsjahr ein; dies entspricht einem Rentenanspruch
von 19,5 Entgeltpunkten. Bei den Männern sind die Entgeltpunkte bis Mitte der
1990er-Jahre noch gestiegen. Seither nehmen sie geringfügig ab (vgl. Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger 2001: S. 105 ff.). Zu ähnlichen Ergebnissen
kommt die Studie „Altersvorsorge in Deutschland 1996“ (vgl. Kortmann/Schatz
1999).
9
Dazu wird
mit Hilfe von Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panel (SOEP), einer seit 1984
durchgeführten repräsentativen Längsschnittuntersuchung, nach Veränderungen der
alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsbeteiligung gefragt. – Zum SOEP vgl.
Wagner/Schupp/Rendtel 1994.
10
Bei den
Männern nimmt nach dem 55. Lebensjahr die Erwerbsbeteiligung deutlich ab;
allerdings scheint dieser Trend in den späten 1990er-Jahren – wohl in Folge
restriktiverer Frühverrentungsbedingungen – zum Stillstand gekommen zu sein.
Die frühverrentungsbedingten Veränderungen am Ende der männlichen
Erwerbsbiografien mögen aus Sicht der Individuen durchaus rational sein, für
das System der sozialen Alterssicherung haben sie aber weitreichende negative
Konsequenzen.
11
Bis 1991
wurden schulische Ausbildungszeiten bis zu 13 Jahre mit je 1,0 Entgeltpunkten
und berufliche Ausbildungszeiten in den ersten fünf Jahren mit 0,9
Entgeltpunkten bewertet. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) wurden die
Zeiten beruflicher Ausbildung auf vier Jahre verkürzt und im „Sparpaket 1997“
weiter auf drei Jahre reduziert, wobei gleichzeitig der Anrechnungswert von 0,9
auf 0,75 Entgeltpunkte verringert wurde. Zudem reduzierte das RRG 1992 die
maximal anrechenbaren Ausbildungszeiten auf 7 Jahre und die Basis der
Rentenberechnung auf maximal 0,75 Entgeltpunkte. Die Neuregelungen des
„Sparpakets 1997“ verkürzten die anrechenbaren Ausbildungsjahre um weitere vier
auf drei Jahre (vgl. Schmid 1997: S. 77 ff.).
12
Zum
Konzept flexibler Anwartschaftszeiten vgl. Rabe/Langelüddeke 1999.
Literatur:
Beck,
Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne,
Frankfurt am Main: Suhrkamp
Bonß,
Wolfgang/Plum, Wolfgang (1990): „Gesellschaftliche Differenzierung und
sozialpolitische Normalitätsfiktion“, in: Zeitschrift für Sozialreform 36,
S. 692 – 715
Döring,
Diether (2002): Die Zukunft der Alterssicherung, Frankfurt am Main:
Suhrkamp
Europäische
Union (1997): Beschäftigung in Europa 1997, Brüssel: Eigenverlag
ISG
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (1999): Geringfügige Beschäftigung
nach der Neuregelung des „630-DM-Gesetzes“, Köln/Düsseldorf: Eigenverlag
Kaufmann,
Franz-Xaver (1997): Herausforderungen des Sozialstaats, Frankfurt am
Main: Suhrkamp
Kortmann,
Klaus/Schatz, Christof (1999): Altersvorsorge in Deutschland 1996, in: Deutsche
Rentenversicherung, S. 573 – 597
Mückenberger,
Ulrich (1985): „Die Krise des Normalarbeitsverhältnisses. Hat das Arbeitsrecht
noch Zukunft?“, in: Zeitschrift für Sozialreform, S. 415 – 434 und S.
457 – 475
Rabe,
Birgitta/Langelüddeke, Anne (1999): „Flexible Anwartschaften als Element der
Rentenreform“, in: Wirtschaftsdienst, S. 237 – 244
Sacher,
Matthias (2000): „Mehr als ein erster Schritt? Ein Jahr ,Reform der
geringfügigen Beschäftigung‘“, in: Kommune, Heft 4, S. 49 – 50 und S. 67
Schmid,
Achim (1997): Sozialpolitische Kürzungsmaßnahmen in Deutschland und
Großbritannien seit Anfang der 1980er-Jahre, Konstanz: Universität Konstanz
Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger (2001): Rentenversicherung in
Zeitreihen. Ausgabe 2001, Frankfurt am Main: Eigenverlag
Wagner,
Gert (1998a): „Teilzeitbeschäftigung zu Lasten der Vollzeitbeschäftigung?“, in:
DIW-Wochenbericht, S. 807 – 811
Wagner,
Gert (1998b): „Alterssicherung im Wandel der Erwerbsgesellschaft. Menschen
statt Arbeitsplätze versichern!“, in: Landeszentralbank der Freien und
Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Innovationen für die Zukunft. Symposium
anlässlich des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Hans Jürgen Krupp, Hamburg:
Eigenverlag, S. 65 – 80
Wagner,
Gert/Schupp, Jürgen Schupp/Rendtel, Ulrich (1994): „Das sozio-ökonomische Panel
(SOEP) – Methoden der Datenproduktion und -aufbereitung im Längsschnitt“, in:
Hauser, Richard/Ott, Notburga/Wagner, Gert (Hrsg.): Mikroanalytische
Grundlagen der Gesellschaftspolitik. Band 2: Erhebungsverfahren,
Analysemethoden und Mikrosimulation, Berlin: Akademie Verlag, S. 70 – 112