Die Eidgenossenschaft feiert in diesem Jahr
gleich drei Jubiläen und will sich nicht zuletzt aus diesem
Anlaß eine neue, wenn auch nicht grundlegend erneuerte Verfassung
geben. Doch im Brennpunkt stehen andere Fragen: das Verhältnis
des Landes zu seiner jüngeren Geschichte und zur Europäischen
Union. Viele SchweizerInnen glauben, fälschlicherweise am
Pranger der Weltöffentlichkeit zu stehen. Ein paar versuchen,
trotz der Misere etwas zu machen.
Die Schweiz weiß nicht genau, was sie feiern soll; sie steckt in einer tiefen Identitätskrise. In Wirklichkeit ist ja der moderne Staat, um den es heute geht, aus einer Niederlage heraus entstanden. Er ist Napoleon zu verdanken. Also einem Ausländer und Eroberer. Aber darüber reden die Schweizer nicht so gern wie über den Wilhelm-Tell-Mythos, der 700 Jahre alt sein soll, aber ziemlich frei erfunden ist."1
Kurz vor seinem Tod sprach Friedrich Dürrenmatt mit dem Publizisten Michael Haller über die Veränderungen in Europa nach dem Ende des "real-existierenden Sozialismus" und über den Zustand der Schweiz. Daß sie nicht genau wisse, was sie feiern solle, bezog sich auf das Jubiläumsjahr 1991, das Dürrenmatt nicht mehr erlebte. Damals wurde der angeblichen Gründung der alten Eidgenossenschaft im Jahre 1291 gedacht. Das Wort von der "siebenhundertjährigen Demokratie" war da in vieler Munde, obwohl von einem einigermaßen demokratischen Staatswesen (unter Ausschluß von Frauen und Juden) erst seit 1848 die Rede sein kann. Ein paar kritische Intellektuelle wollten die Gedenk-Show boykottieren, doch das Volk ließ sich den Spaß an Wilhelm-Tell- und anderen Spielen nicht verderben.
Vor sieben Jahren konnte noch - wenn auch nicht mehr ganz ungebrochen - eine Feier inszeniert werden, die den Anspruch erhob, das Land zu repräsentieren. Die Identitätskrise, von der Dürrenmatt sprach, schien eine Angelegenheit von wenigen Miesmachern zu sein, die die Errungenschaften der Schweiz um keinen Preis zur Kenntnis nehmen wollten. Daß die Schweiz nicht wisse, was sie feiern solle, gilt nun - 1998 - in einer Weise, die selbst der Neuen Zürcher Zeitung zu denken gibt:
"Im Jubiläumsjahr des Bundes der
Alten Eidgenossenschaft 1991, so will es einem scheinen, war die
Diskussion über das Selbstverständnis der gegenwärtigen
und der historischen Schweiz weit heftiger als heute. Wovor scheuen
wir uns?" fragt Claudia Schoch und versucht eine Antwort:
"Sind die Fragen nach unserem Verhältnis zur Europäischen
Union, die Frage nach dem Umgang mit unserer Vergangenheit während
des Zweiten Weltkrieges so dominant geworden, daß sie eine
Rückbesinnung auf die Staatsgründung und die zu ihrem
Beginn äusserst spannungsreiche Geschichte nicht erlauben?"
(NZZ, 15./16.8.98).
Mit "äusserst spannungsreich" ist fein umschrieben, was vor 150 Jahren Sache war: Die Gründung des modernen Bundesstaates stellte einen revolutionären Akt dar - selbst wenn dieser in einem, nach damaligen Umständen, einigermaßen demokratischen Verfahren bestätigt wurde. Zur Erinnerung: In den vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts fanden in den eidgenössischen Kantonen heftige Auseinandersetzungen zwischen Liberal-Radikalen und Katholisch-Konservativen statt. Es herrschte "eine Art politischer Glaubenskrieg", schreibt der Schweizer Historiker Albert Tanner.2 Im Zentrum stand der "jesuitische Popanz" (Tobias Kästli): Durch die Zuspitzung der Konfessionsfrage, speziell durch ihre Agitation gegen das Auftreten der Jesuiten in der Schweiz, gelang es den hauptsächlich reformierten, oftmals auch religiös indifferenten Liberalen und Radikalen,3 bei der protestantischen Mehrheit irrationale Ängste zu wecken und politische Dynamik zu gewinnen. Bezeichnenderweise lagen die Wurzeln der antijesuitischen Bewegung allerdings im Reformkatholizismus des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Mit der Aufhebung des Jesuitenordens 1773 hatte dieser einen ersten Erfolg zu verzeichnen. Allerdings wurde die Ordensgemeinschaft bereits 1814 wieder errichtet - als "Speerspitze der katholischen Restauration", die sich auch gegen den damals noch starken innerkatholischen Liberalismus richtete, wie der Historiker Marco Jorio im bereits erwähnten Sammelband ausführt.4 Die katholische Wehr gegen die Ideen der Moderne fand bei konservativen Protestanten Unterstützung. So behauptete der Pfarrer und Dichter Jeremias Gotthelf von den Radikalen, diese forderten dazu auf, den alten treuen Gott zu "schlachten". Der gleiche Gotthelf hatte übrigens noch wenige Jahre zuvor gegen die "fremde Anmassung" der europäischen Großmächte protestiert, die die Aufnahme politischer - also vor allem liberal oder radikal gesinnter - Flüchtlinge in der Schweiz unterbinden wollten.
Anstelle einer einheitlichen schweizerischen Republik schwebte den Katholisch-Konservativen - zumindest ihren Vordenkern - die Schaffung einer katholischen Schweiz vor. Dieses corpus catholicum sollte auf dem Prinzip der katholischen Volkssouveränität bestehen und zusammen mit einem corpus evangelicum den neuen eidgenössischen Bund von zwei gleichberechtigten Partnern bilden. Die katholisch-konservativen Avantgardisten "sahen ihren Kampf in einem europäischen Rahmen, waren bereit, mit den restaurativen Mächten zusammenzuarbeiten und stützten sich in ihrem Prinzipienkampf (...) auf die katholische Kirche", hält Marco Jorio fest. Hier waren die liberalen Kräfte bereits zurückgedrängt worden. Die Auflösung des Bistums Konstanz 1821, das vom liberal gesinnten Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg verwaltet worden war, sowie die Verdammung der Gewissensfreiheit durch die Enzyklika "Mirari vos" von Papst Gregor XVI., 1832, stellten entscheidende Etappen des katholischen Kampfes gegen die Moderne dar.
Die Versuche des Sonderbunds der katholischen
Kantone, der sich 1847 gebildet hatte, Unterstützung bei
den konservativen Mächten Europas zu finden, wurden von vielen
Schweizern (und vermutlich auch Schweizerinnen) als Gefahr für
die nationale Unabhängigkeit empfunden. So trug das Verhalten
des Sonderbunds seinerseits zur Politisierung des Volkes bei und
stärkte den Wunsch nach einer neuen, liberal-demokratischen
Ordnung, die den "Kantönligeist" der Alten Eidgenossenschaft
endgültig überwinden sollte. Der Sieg der liberal-radikalen
Mehrheit im sogenannten Sonderbundskrieg im Spätherbst 1847
machte schließlich den Weg frei für den Bundesstaat.
Die Revolutionswelle des Jahres 1848 sorgte dafür, daß
die Mächte der "Heiligen Allianz" nicht in die
Umgestaltung der Schweiz eingreifen konnten. Gewollt hätten
sie schon gerne, wie sich einem Brief des Preußenkönigs
Friedrich Wilhelm an seinen Gesandten in London vom 4. Dezember
1847 entnehmen läßt: In der Schweiz gehe es "allein
darum, ob die Seuche des Radicalismus, das heisst einer Secte,
die wissentlich von Christentum, von Gott, von jedem Rechte, das
besteht, von göttlichen und menschlichen Gesetzen abgefallen,
los und ledig ist, ob diese Secte die Herrschaft in der Schweiz
durch Mord, Blut und Thränen erringen und so ganz Europa
gefährden soll oder nicht."5
Die alten Mächte sorgten dafür, daß die "Seuche des Radicalismus" sich nicht ausbreiten konnte. Die Hoffnung auf ein "Junges Europa" der Völker hatte sich vorerst zerschlagen. Im monarchischen Europa stellte die halbwegs demokratische Republik, die sich immer noch - und bis heute - "Schweizerische Eidgenossenschaft" nennt, tatsächlich einen "Sonderfall" dar. Der äußere Druck auf den neuen Staat war groß - und so verschlechterte sich bereits im Revolutionsjahr 1848 das Klima für die politischen Flüchtlinge, die in der Schweiz um Asyl ersucht hatten. Nach dem kurzen Intermezzo der "Deutschen Republik", die am 21. September von Gustav Struve im grenznahen Lörrach ausgerufen worden war, zogen sich viele der geschlagenen Freischärler über den Rhein zurück. Selbst ein bislang flüchtlingsfreundlicher Kanton wie Basel-Landschaft stellte daraufhin Listen von unerwünschten "Individuen" auf, die wegzuweisen waren.6
Die junge Republik hatte sich nicht nur gegenüber den antirevolutionären Mächten Europas zu behaupten, sondern auch gegenüber den konservativen Kräften im eigenen Land. Die neue Verfassung war nicht auf Verständigung mit den Opponenten des Bundesstaates ausgerichtet, sondern auf deren Marginalisierung. Dies wird schon durch die Einteilung der Wahlkreise deutlich, die für eine freisinnige Machterhaltung sorgte.7 Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts versöhnte sich der Freisinn mit den Katholisch-Konservativen, um die bürgerliche Front gegen die aufkommende ArbeiterInnenbewegung zu stärken. Allerdings stellte der katholische Volksteil keine geschlossene ideologische Einheit dar. An der Gründung des Bundesstaates waren nicht wenige liberale Katholiken beteiligt. Zwei von ihnen - Josef Munzinger und Stefano Franscini - gehörten auch dem ersten Schweizer Bundesrat (Regierung) an. Der Schweizer Kirchenhistoriker Urban Fink stellt fest, damals seien "die Fronten nicht so klar und eindeutig" gewesen, "wie sie im Jubiläumsjahr 1998 gerne und häufig dargestellt werden".8 Zum Bild eines Schweizer Katholizismus auf dem Weg ins "Ghetto" (Urs Altermatt) hat allerdings auch eine Geschichtsforschung beigetragen, die lange Zeit wenig Interesse an widerständigen gesellschaftlichen Strömungen zeigte.
Das "progressivste Element" (Alfred Kölz) der Verfassung von 1848 stellte das Recht des Stimmvolks dar, eine Volksinitiative auf Totalrevision eben dieser Verfassung lancieren zu können. Die erste - und bislang einzige - Gesamtrevision ging allerdings vom Bundesrat aus. Unter dem Druck radikaldemokratischer Bewegungen in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen, die die Verankerung der direkten Demokratie (Referendum, Initiative, Direktwahl der Kantonsregierung) durchsetzten, konnte 1874 eine neue Verfassung verabschiedet werden. Sie stärkte einerseits die Rechte und Kompetenzen des Bundes, gab andererseits den (männlichen) Bürgern mehr individuelle Freiheiten. Petitionen zur Verbesserung des rechtlichen Status von Frauen hingegen zeigten keine Wirkung.9
Die Verfassung von 1874 wurde immer wieder
der veränderten gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit
angepaßt - wenn auch vielfach mit großen zeitlichen
Verzögerungen. Immerhin hat die Bundesverfassung seither
rund 140 Teilrevisionen erlebt. Der große Wurf für
eine grundlegend erneuerte Verfassung blieb aber bislang aus.
Ende der fünfziger, aber vor allem in den sechziger Jahren,
erlebte die Verfassungsdebatte neue Anstöße. 1959,
als endlich auch die Sozialdemokratie mitregieren durfte, legte
der Staatsrechtler Max Imboden einen Entwurf dafür vor. 18
Jahre später präsentierte eine offizielle Expertenkommission
den Vorschlag für eine totalrevidierte Bundesverfassung.
1981 erklärte der Präsident dieser Kommission, Bundesrat
Kurt Furgler: "Es wäre schön, wenn die neue Verfassung
auf den 700. Geburtstag der Eidgenossenschaft in Kraft treten
könnte" (Tages-Anzeiger, 19.6.84). Dazu sollte
es allerdings nicht kommen. Der Entwurf fand weder rechts noch
links die notwendige Unterstützung: Die Bürgerlichen
glaubten, der Entwurf wolle den Staat zu Lasten der Kantone und
der Wirtschaft "umkrempeln"; den SozialdemokratInnen
fehlte die Vision einer neuen, gerechteren Schweiz darin. 1984
starteten die Staatsrechtler Alfred Kölz und Jörg Paul
Müller einen weiteren Versuch: Demokratischer und ökologischer
sollte ihrer Auffassung nach die Bundesverfassung werden.
Das gegenwärtige Projekt einer "nachgeführten" Verfassung wird diesen beiden Postulaten kaum gerecht. Nach dem Debakel der späten siebziger und frühen achtziger Jahre wollte sich der Bundesrat nicht mehr zu weit vorwagen. Deshalb verzichtete die Landesregierung in ihrem Entwurf auf neue Elemente - von ein paar entscheidenden Ausnahmen abgesehen. So sollen beispielsweise die Unterschriftenzahlen für Referenden und Initiativen wesentlich heraufgesetzt werden. Gestartet wurde das Unternehmen 1995 mit einer "Volksdiskussion". Damit sei "eine politische Debatte über die Schweiz von heute und morgen in Gang gekommen", erklärte Justizminister Arnold Koller hoffnungsfroh bei der Präsentation der Ergebnisse (vergleiche NZZ und TA vom 1./2.6.96). Das darf bezweifelt werden: Seit bald einem Jahr ziehen sich die Diskussionen in den beiden Parlamentskammern, dem National- und dem Ständerat, eher lustlos dahin.
Grundlegende Fragen bleiben in diesem Nachführungskonzept weitgehend ausgeschlossen. Weder die Rolle der Schweiz in einer globalisierten Welt noch ihr Verhältnis zu einem sich vereinigenden Europa werden thematisiert - geschweige denn, daß darüber nachgedacht würde, in welche Verfassung sich dieses Land bringen müßte, um den Kriterien der Nachhaltigkeit und Mitwelt-Verträglichkeit zu entsprechen. Ideen und neue Ansätze in dieser Richtung sind durchaus vorhanden. So präsentierte der linksliberale Ökonom Hans Christoph Binswanger den Vorschlag, eine dritte Kammer zu konstituieren: "Als Korrektiv gegen die Kurzsichtigkeit heutiger Entscheidungen und als Treuhänder für die Lebenschancen künftiger Generationen sollte ein ,Ökologischer Rat` geschaffen werden" (Weltwoche, Nr. 12, 21.3.97).10
Der sozialdemokratische Historiker Tobias Kästli warnt allerdings vor zu maximalistischen Erwartungen an die gegenwärtige Verfassungsdebatte. Die heutige Auseinandersetzung erinnere ein wenig an die Streitigkeiten während der Helvetischen Republik und der Zeit zwischen 1830 und 1848: "Wie damals scheinen wir auch heute nicht fähig zu sein, die Verfassung als ein Grundgesetz anzusehen, das eine Einigung der Staatsbürgerschaft auf einen Minimalkonsens darstellt." Wer eine nach demokratischen Spielregeln durchgeführte Verfassungsrevision wolle, müsse "auf unterschiedliche Gewohnheiten, historisch Gewachsenes und widersprüchliche Interessen Rücksicht nehmen"11. Die Sorge spricht daraus, der bislang tragende Konsens könne zerbrechen. Und auch noch etwas anderes schwingt mit: die Einsicht, daß die Kräfte gegenwärtig nicht vorhanden sind, die etwas wirklich Neues schaffen wollen. Auf bürgerlicher Seite diagnostiziert Nationalrat Peter Tschopp, ein Freigeist unter den Freisinnigen, als nationalen Geisteszustand eine "seelische Krise", die das Land nur noch "aus Trotz" reagieren läßt: "Wir feiern die (...) heile Welt von gestern, ganz einfach weil wir sie überlebt haben, und fürchten um unsere Zukunft in der neuen Welt" (NZZ, 12./13.9.98).
Bei der offiziellen Feier zum 150jährigen
Bestehen des Bundesstaates wagte es nur einer, der sozialdemokratische
Nationalratspräsident Ernst Leuenberger, die Zukunftsfragen
anzusprechen und zugleich die dunklen Kapitel der Vergangenheit
nicht zu verschweigen. Während Leuenberger sprach, nahm die
Berner Stadtpolizei "unsanft ein paar Demonstranten fest"
(Tages-Anzeiger, 14.9.98). Die hatten während der
Rede des Bundespräsidenten Flavio Cotti ein Transparent hochgehalten:
"Wann entschuldigt sich der Bundesrat für die heutige
Flüchtlingspolitik?"
Reformatorische Kräfte sind durchaus vorhanden. Das zeigt beispielsweise die Tatsache, daß noch nie für so viele Volksinitiativen Unterschriften gesammelt wurden wie gegenwärtig: So hat die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) im März zwei Initiativen für eine solidarische Friedenspolitik gestartet. Bei der einen geht es um die Schaffung eines Zivilen Friedensdienstes (ZFD), der aus Freiwilligen bestehen soll, die sich im In- und Ausland für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen und in Konflikten vermitteln, bevor es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Der Titel der zweiten Initiative lautet: "Für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee." Die Gewerkschaften sammeln gleich für ein ganzes Initiativen-Bouquet. Es geht unter anderem um die Verkürzung der Arbeitszeit auf 36 Stunden, um die finanzielle Entlastung von Betrieben, die Lehrstellen schaffen, sowie um die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer, wie sie bereits die meisten Industriestaaten kennen.
Es fehlt also nicht an Ideen für eine
soziale, zivile, weltverträgliche Schweiz. Die Bedingungen,
eine gesellschaftliche Resonanz zu finden, sind angesichts der
herrschenden Verunsicherung auf vielen Gebieten vielleicht schwieriger
als noch in den achtziger Jahren. Doch zugleich darf die begründete
Hoffnung gehegt werden, daß sich in solchen Krisen und Umbruchsituationen
auch die individuellen und kollektiven Bewußtseinskräfte
bilden, die den Status quo hinter sich lassen wollen.
1 Friedrich Dürrenmatt, Die Schweiz - ein Gefängnis. Rede auf Václav Havel. Mit einem Gespräch des Autors mit Michael Haller sowie einer Rede von Bundesrat Adolf Ogi, Zürich (Diogenes Verlag) 1997, S. 51 f.
2 Albert Tanner, Das Recht auf Revolution. Radikalismus - Antijesuitismus - Nationalismus, in: Thomas Hildbrand/Albert Tanner (Hrg.), Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798-1848, Zürich (Chronos Verlag) 1997, S. 113-137, Zitat S. 113.
3 Der Schweizer Historiker Tobias Kästli stellt in seiner breit angelegten Untersuchung Die Schweiz - eine Republik in Europa. Geschichte des Nationalstaats seit 1798 (Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 1998) die drei geistigen und politischen Strömungen in Europa, wie sie sich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts herausbildeten, so dar: Den Konservativen ging es darum, den Wertewandel der Moderne zu bremsen. Die Liberalen wollten die von der Geschichte überholten Wertsetzungen abschaffen und den Fortschritt zugleich in geordnete Bahnen lenken. Die Radikalen hingegen sahen ihre Aufgabe darin, den geschichtlichen Prozeß zu beschleunigen.
4 Marco Jorio, "Wider den Pakt mit dem Teufel". Die Gegenwehr der Konservativen, in: Hildbrand/Tanner, a.a.O., S. 139-160, Zitat, S. 143.
5 Zitiert nach Tobias Kästli, a.a.O., S. 345.
6 Haus der Geschichte Baden-Württemberg u.a. (Hrsg.), Nationalität trennt, Freiheit verbindet. Ein trinationales Ausstellungsprojekt, Stuttgart 1998, S. 170 f.
7 Vergleiche dazu: Alfred Kölz, Das Fundament für Demokratie und Freiheit. Die Bundesverfassung von 1848 als Ausgangspunkt, in: NZZ, 12./13.9.98, S. 87.
8 Urban Fink, Zürcher Katholizismus zwischen Liberalismus und Ultramontanismus: Der liberale Zürcher Stadtpfarrer Rober Kälin und die Bundesstaatsgründung (unveröffentlichtes Manuskript).
9 Vergleiche Tobias Kästli, a.a.O., S. 373-376. - Eine andere "heikle" Frage der helvetischen Verfassungsdebatten des 19. und 20. Jahrhunderts betrifft die Judenemanzipation. Auf die konstitutive Bedeutung der "Judenfrage" für den modernen schweizerischen Bundesstaat habe ich bereits in "Das Ende einer nationalen Legende", Kommune 2/97, hingewiesen. In einer Sammelrezension der Neuen Zürcher Zeitung erläutert der Historiker Thomas Maissen die Funktion antisemitischer Aus- und Abgrenzungen: "Sie erlaubt der äusserst disparaten schweizerischen Bevölkerung, sich durch eine ,Negativbestimmung` als nationale Einheit zu begreifen" ("Die Schweiz als Nationalstaat", in: NZZ, 14.9.98, S. 33).
10 In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, daß Rudolf Bahro die Idee des "Ökologischen Rates" bereits 1987 entwickelte: Rudolf Bahro, Logik der Rettung. Wer kann die Apokalypse aufhalten? Ein Versuch über die Grundlagen ökologischer Politik, Stuttgart/Wien 1977, S. 493 f. Gemeint war dort allerdings noch etwas anderes als bei Binswanger: Kein WissenschaftlerInnen-Gremium, sondern ein "Bezugspunkt für alle auszugsbereiten Bewußtseinsinhalte in der Bevölkerung" (S. 494). Ein solcher Ort könnte ganz unabhängig von einer institutionalisierten Verfassungsdebatte konstituiert werden. Bescheidene Versuche in diese Richtung unternimmt die "Gruppe von Flüh" mit ihrem Konzept "Zukunftsrat" (Kontaktadresse: Forum für verantwortbare Anwendung der Wissenschaft, CH 4112 Flüh, Tel. 0041-61-7312272).
11 Tobias Kästli, Von der Schwierigkeit einer Verfassungsrevision. Überlegungen aus der Sicht eines Historikers, in: Neue Wege. Beiträge zu Christentum und Sozialismus, Nr. 3, März 1998, S. 89.