Zwischen Vertiefung und Erweiterung:

Europas Integration oder Erosion?

Redaktion: Michael Blum

Europa pflegt eine Lebenslüge. Die Union glaubt, sie könne sich gleichzeitig erweitern und vertiefen", kommentiert Stefan Ulrich in der SZ (13.10.00) den "Gleichschritt zum Stillstand". Die Ursachen macht er in den "Folgen der ungenügenden Reform" aus, die sich rasch zeigen könnten: "Nicht ‚Erweiterung plus Vertiefung’, sondern‚ je größer, desto flacher’ wird die Formel Groß-Europas sein". Dabei bräuchte die europäische Integration als eine "Erfolgsgeschichte des Friedens und der Stabilität" (Karl Lamers, Welt, 6.10.00) dringend "den großen Wurf", den er in der Erarbeitung eines Verfassungsvertrags ausmacht. Eine Art Bauplan und ein Legitimationsinstrument, dessen erstes Kernelement Bundespräsident Johannes Rau in der EU-Grundrechtscharta auf dem Weg zu den "Vereinigten Staaten von Europa" sieht (Welt, 15.9.00).

Bei so viel Zwangsoptimismus ist Skepsis angebracht. Oft hilft ein Blick von "außen", den Blick für Realitäten zu schärfen. Eine hervorragende Sehhilfe ist die Neue Züricher Zeitung (NZZ), die nicht in Verdacht steht, den parteipolitischen Optionen hierzulande anheim zu fallen. Deshalb wird sie im Mittelpunkt dieser "Ereignisse und Meinungen" stehen, und in einem Zeitraum von zwei Monaten die europapolitische Debatte über den deutschen Tellerrand hinaus reflektieren. Aber der Reihe nach: Der Europäische Rat im Dezember in Nizza will die Verhandlungen der laufenden Regierungskonferenz mit Erfolg abschließen. Die NZZ schreibt dazu am 8.8.00:

"Diese soll die bestehenden Institutionen und Verfahren der Europäischen Gemeinschaft so anpassen, dass die EU trotz Erweiterung handlungsfähig bleibt. Diese Hausaufgabe muss bis Ende des Jahres erledigt und das Ergebnis in den folgenden 18 Monaten von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, damit die Union, wie Ende 1999 in Helsinki versprochen, ab 2003 beitrittsfähige Kandidatenländer aufnehmen kann."

Nicht übersehbar ist dabei das eklatante Auseinanderfallen "zwischen der Vielfalt der kühnen Planskizzen für eine langfristige institutionelle Neu- und Umgestaltung der Europäischen Union und den kaum wahrnehmbaren Fortschritten in den konkreten Arbeiten der seit Anfang des Jahres laufenden Regierungskonferenz. Dabei sind die besprochenen Themen keineswegs neu. Schon auf der letzten Regierungskonferenz wurde über die Grösse und Zusammensetzung der Kommission, über die Stimmengewichtung im Ministerrat und über die Ausweitung der Mehrheitsabstimmungen diskutiert. In Amsterdam vermochten sich die Staats- und Regierungschefs aber nicht zu einigen und verschoben diesen Reformteil auf die nächste Regierungskonferenz. Im EU-Jargon spricht man seither von ,Überbleibseln‘ von Amsterdam".

Und die haben es in sich: "Die Gewährleistung von politischer Handlungsfähigkeit in einer auf zwanzig und mehr Mitglieder angewachsenen Europäischen Union geht eben über bloss Organisatorisches hinaus und berührt sehr sensible Bereiche von Macht und Einfluss. Das erklärt, weshalb sich in den bisherigen Verhandlungsrunden noch kaum etwas bewegt hat. ... Die von emeritierten Politikern wie Delors, Giscard d’Estaing oder Schmidt angeschobene, von Aussenminister Fischer weitergeführte und von Präsident Chirac ergänzte Diskussion um die Zukunft Europas kreist zumindest mittelfristig um die Vorstellung eines von ‚Pionieren’ oder einer ‚Avantgarde’ geführten Kerneuropa, um eine Gemeinschaft mit höherem Integrationsniveau und, je nach Variante, mit eigener Rechtsbasis oder separaten Institutionen. Nur eine solche Flexibilität, argumentieren diese Architekten, erspare der erweiterten EU das Dilemma: Integration oder Erosion. Nach einer Übergangsperiode im dualen, aber für Nachzügler offenen System käme dann die Proklamation der vom französischen Präsidenten inhaltlich nicht näher beschriebenen europäischen Verfassung oder die von Fischer beschriebene europäische Föderation mit möglicherweise direkt gewähltem Regierungschef und zwei Parlamentskammern.

... Fest steht aber, dass Fischer und Chirac, jeder auf seine eigene Art, über die bestehenden Verträge hinausgehen wollen. Diese Absicht belastet die Diskussion der erleichterten verstärkten Zusammenarbeit in der laufenden Regierungskonferenz. ... ‚Berufseuropäer’ in Brüssel würdigen zwar das von Fischer angeregte Nachdenken über Europa. Sie fürchten aber, die gleichzeitig weit reichenden und dennoch vagen Projektionen in die Zukunft schafften Verwirrung und Unruhe innerhalb der bestehenden Gemeinschaft und erschwerten die Lösung der kurzfristig anstehenden institutionellen Reformen. Sie verunsicherten ferner die Kandidatenländer, die befürchteten, nach harten Reformen zur Erlangung der Beitrittsfähigkeit nicht in eine Union von Gleichberechtigten aufgenommen, sondern vorerst einmal ausserhalb des exklusiven integrationspolitischen ‚Gravitationszentrums’ angesiedelt zu werden. Kritisiert wird, die grossen Würfe von Fischer und Chirac knüpften nicht an das Bestehende an.

Prinzipiendiskussionen über die innerhalb der Gemeinschaft politisch und emotional sehr unterschiedlich besetzten Begriffe von Verfassung, Föderation und Konföderation führten nicht weiter, warnen die Verteidiger des Gemeinschaftssystems. Dieses müsse zwar durchaus gründlich überholt, im Wesentlichen aber bewahrt werden. Sie plädieren dafür, ausgehend von der durch die Gründerväter proklamierten‚ immer engeren Union der ,Völker Europas’, auch künftig pragmatisch die Integration im Kielwasser der Sachzwang-Dynamik weiterzuführen: keine differenzierte Integration, sondern die geduldige Verpflichtung und Einbindung aller."

Mit Geduld ist das im in Legislaturperioden denkenden Politikbetrieb so eine Sache. In Europa ist das mit der EU-Grundrechtscharta nicht unbedingt anders. Die NZZ schreibt: "Die vom Europäischen Konvent vor kurzem vorgeschlagene Grundrechtscharta soll laut Präambel ‚die Grundrechte sichtbarer machen und dadurch ihren Schutz angesichts der Entwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen verstärken’. Doch kann die Charta diesen Anspruch einlösen? Ist sie tatsächlich ein Beitrag zur Stärkung der Bürgerrechte oder vielmehr ein Fall irreführenden Politmarketings?

Der Reformbedarf ist weitgehend unbestritten. ... In Analogie zur Osterweiterung, die eine umfassende Neuordnung der Entscheidungsprozesse, Institutionen und Kompetenzen erforderlich macht, ist der anhaltenden Akzeptanzkrise der EU nur mit einer stärkeren Ausrichtung auf Bürgeranliegen zu begegnen. Zwar hat sich die Union an verschiedenen Stellen zur Geltung von Grundrechten bekannt, wie sie sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), den Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten und der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) ergeben. Diese Verweise sind jedoch über verschiedene Verträge verteilt, teilweise widersprüchlich und in ihrer Tragweite umstritten. Eine Bündelung der bestehenden Rechtsquellen ist sinnvoll, da Rechte, die vom Bürger nicht als solche wahrgenommen werden, kaum zum Leben erweckt werden können. Darüber hinaus droht die zunehmende Zusammenarbeit der EU-Regierungen im Bereich Polizei und Justiz eine Reihe von Grundrechten schrittweise auszuhöhlen, da die Zuständigkeit des EuGH für diese so genannte dritte Säule der EU-Politik von Mitgliedstaaten bestritten wird. ... Der Rechtsschutz muss mit der Ausweitung der EU-Politiken Schritt halten. Schliesslich könnte die Charta als erster Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung verstanden werden, die den mühsamen und intrans-parenten Prozess ständiger Regierungskonferenzen zur Revision der Verträge entzerrt, die politische Handlungsfähigkeit der EU nach innen und aussen befördert und den Generalverdacht der Integration durch die Hintertür mittels einer öffentlichen Debatte und anschliessenden Abstimmung zumindest mittelfristig beendet. Die Entstehungsgeschichte, der Inhalt und die politische Interessenlage lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob die Charta tatsächlich diese Ziele fördern kann. Zum einen hat die Diskussion im Konvent nur begrenzt und auch nur in manchen Ländern wie Deutschland öffentliche Aufmerksamkeit und Beteiligung erfahren. ... Eine breite, transnationale Diskussion in der Öffentlichkeit ist bisher nicht in Gang gekommen ..." (NZZ, 3.10.00).

Die Europäische Union steht unter erhöhtem Druck, die öffentlichen "Sandkastenübungen zur EU-Erweiterung" (NZZ) nehmen zu. Bemerkungen von EU-Kommissar Verheugen, Premierminister Blair und anderen haben die Diskussion über die Daten der EU-Erweiterung neu belebt, ohne allerdings viel zu ihrer Klärung beizutragen. Hinter den Jahreszahlen verstecken sich heikle Strategiefragen. Die NZZ schreibt: "Hinter der in der Öffentlichkeit im Vordergrund stehenden oberflächlichen Diskussion um Jahreszahlen versteckt sich eine politisch heikle Debatte um Ländergruppen und Strategien. Offiziell gilt weiterhin das am EU-Gipfel im Dezember 1999 vorgegebene ‚Regatta-Modell‘: Bei Beitrittsentscheiden soll der Grundsatz ,jeder nach seinen Verdiensten‘ gelten, und kein Kandidat soll auf einen anderen warten müssen. Staaten der Helsinki-Gruppe (Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei, Rumänien), mit denen erst seit diesem Jahr verhandelt wird, sollen bei entsprechenden Fortschritten Länder der seit 1998 verhandelnden Luxemburg-Gruppe (Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) einholen können. Doch in der Praxis scheint es weder wünschenswert noch machbar, Jahr für Jahr einen einzigen oder einige wenige Beitritte zu vollziehen. Realistischer ist die Bildung von Gruppen. Doch wie könnten diese aussehen? Eneko Landaburu, Generaldirektor für die Erweiterung in der EU-Kommission, hat dieser Tage die beiden Pole dieser Diskussion umrissen. Im einen Szenarium würden zwei bis drei Länder in zwei bis drei Jahren beitreten, im anderen, dessen Eintreten er ähnlich wie andere Experten als wahrscheinlicher bezeichnete, könnte Ende 2005 eine grosse Zahl dazustossen. Derzeit seien noch alle Szenarien möglich. Auch wenn niemand öffentlich Namen nennen will, würde die im ersten Szenarium beschriebene Mini-Erweiterung wohl nur Staaten wie Slowenien, Ungarn, Estland, vielleicht auch Malta oder Tschechien, kaum aber Polen, umfassen. Die übrigen Länder könnten dann in etwa zwei weiteren Wellen folgen. ... Soll die erste Welle hingegen grösser ausfallen, ergeben sich Abgrenzungsprobleme. ... Derartige Überlegungen haben in den letzten Monaten in Brüssel zu einem Liebäugeln mit einem Big Bang geführt. Warum nicht etwas später, um etwa 2005, gleich eine Gruppe von acht bis zehn Staaten aufnehmen? ... Doch auch dies ist nicht unproblematisch. Die gleichzeitige Aufnahme so vieler neuer Mitglieder könnte die Institutionen überfordern, und sie wäre nicht unbedingt schon 2005 reif ..." (NZZ, 17.10.00).

Der Blick von außen lenkt das Augenmerk auf den Punkt: Europa ist, gerade in Zeiten der Globalisierung und der Zukunftsfähigkeit des Kontinents, zum Erfolg verdammt. Eine Entschleunigung des Erweiterungsprozesses scheint vorrangiges Ziel zu sein: Vor der Erweiterung muss eine (demokratische) Vertiefung stehen, nur dann kann eine Erosion verhindert werden. Das Maastricht-Europa als Wirtschaftsraum gestartet und entpolitisiert, hat nur dann eine reale Chance auf Weiterentwicklung, wenn es die Grundfragen offen angeht und bereit ist, sich auf einen offenen Prozess darüber einzulassen, was überhaupt eine zukunftsfähige europäische Identität sein könnte. Dazu bedürfte es auch einer politischen Öffentlichkeit in Europa – und die ist aufgrund des Demokratiedefizits allenfalls als Abkehr bei Wahlen und als ferne Vision sichtbar.

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Zeitschrift Kommune. Forum für Politik, Ökonomie, Kultur.

Kühl-Verlag (Frankfurt/Main)

Ausgabe November 2000 (18. Jg., Heft 11/2000)