Ein Jahrhundert Heroin

Bettina Paul / Hendrik Walther

Seit Jahrtausenden ist die Verwendung von Opium, dem Saft der unreifen Fruchtkapseln des Mohns, in medizinischen Kontexten bekannt. In Europa erscheinen die Berichte über negative Folgen des Konsums zu Genußzwecken bis weit ins vergangene Jahrhundert hinein als Beleg für die "besondere Schwäche orientalischer Völker" (Sonnedecker 1963: 839). Statt dessen gehörten in der westlichen Welt opiumhaltige Arzneien zur Grundausstattung jeden Haushalts, waren im 19. Jahrhundert mehr oder weniger frei verkäuflich und wurden in großer Breite eingesetzt, unter anderem als Schlummertrunk für Kleinkinder ("soothing syrup", Lomax 1973: 169) und für die wachsende Zahl neu definierter Krankheiten: "Es wäre vermutlich einfacher, die Krankheiten aufzuzählen, bei denen Opium nie eingesetzt wurde, als diejenigen, bei denen es verwendet wurde" (Kreutel 1988: 246). Die große Bandbreite des Einsatzes erklärt sich vor allem aus den schmerzdämpfenden und beruhigenden Wirkungen des Opiums, die mit den damals bekannten Alternativen nicht annähernd erreichbar waren.

Trotzdem hat Opium wie jede Natursubstanz auch einige Nachteile: die jeweilige Qualität und Zusammensetzung schwankt, der orale Konsum verursacht Magen- und Verdauungsprobleme, der Wirkungsbereich ist eher unspezifisch und eine genaue Dosierung schwierig. Zwei entscheidende Fortschritte der Medizintechnik und der Pharmakologie im Verlauf des 19. Jahrhunderts begegneten diesen Einschränkungen: Zum einen wurden viele aus Pflanzen gewonnene Substanzen näher analysiert und deren Wirksubstanzen isoliert. Zu dieser Gruppe der sogenannten Alkaloide gehören etwa auch Chinin, Koffein, Kokain, Nikotin und Strychnin. Eine entsprechende Substanz wurde etwa um das Jahr 1804 vom deutschen Chemiker F. W. A. Sertürner im Opium entdeckt und nach dem Gott der Träume Morphium - systematisch korrekt: Morphin - genannt (Schmitz 1983: 1351). Den entscheidenden Schub für die zunehmende Verbreitung des Morphins leistete zum anderen in den 1850er Jahren die Entwicklung und medizinische Verwendung der Injektionsspritze, mit der bereits im 17. Jahrhundert experimentiert wurde (Terry/Pellens 1928: 64).

Damit bestand die Möglichkeit, das relativ reine, konzentrierte und spezifisch wirkende Morphin direkt in den Körper zu bringen und einen fast augenblicklichen Eintritt der Wirkung zu erreichen. Zum ersten Mal in der Geschichte verfügte die Medizin über eine Methode, durch die sich der Schmerz, das größte menschliche Leiden, effektiv und schnell bekämpfen ließ. Morphin konnte zwar wenig heilen, dafür aber praktisch alles lindern ("(t)hough it could cure little, it could relieve anything", Courtwright 1979: 73).

Dementsprechend wurde "König Morphin" enthusiastisch aufgenommen und gefeiert (Schmitz 1983: 1358). Da es - wie auch die Grundsubstanz Opium - bei allen nur möglichen Krankheitssymptomen, insbesondere bei damals "typischen" Alters- und Frauenleiden, verschrieben wurde und eine Selbstmedikation möglich war, entstand zum Beispiel in den USA besonders in der weißen Mittel- und Oberschicht ein erhebliches Ausmaß an problematischem Konsum. Innerhalb der schwarzen Bevölkerung blieb dieses Problem geringer, da sie weniger umfangreich medizinisch versorgt war (Courtwright 1979: 76). In das Bewußtsein der Öffentlichkeit wie der Medizin geriet die "Morphinabhängigkeit" vor allem durch die mit Injektionen versorgten Soldaten und Veteranen. Bereits im amerikanischen Bürgerkrieg (1861-65) und im preußisch-österreichischen (1866) und im deutsch-französischen Krieg (1870/71) sowie in der jeweiligen Nachbehandlung wurde Morphin in einem solchen Umfang eingesetzt, daß die daraus resultierende Abhängigkeit den Beinamen "Soldatenkrankheit" erhielt (Schmitz 1983: 1356 f., engl. "the army disease", Terry/Pellens 1928: 69). Konsequenzen wurden - schon aus Mangel an Alternativen - nicht gezogen, der Einsatz von Morphin nahm weiter zu. Die Bedeutung des Morphins in der Bewältigung kriegsbedingter Leiden wurde für so groß gehalten, daß es nach dem Ersten Weltkrieg und verstärkt während des Nationalsozialismus zu einem wahren Sertürner-Revival mit Straßenbenennungen, Gedenkfeiern und -tafeln und der Errichtung von Denkmälern kam (Schmitz 1983: 1355).

Ende des vergangenen Jahrhunderts wurde von der pharmazeutischen Industrie der Versuch unternommen, bisher verwendete Substanzen weiter zu verbessern, indem häufig eine bestimmte Methode, die Acetylisierung, das Verkochen entsprechender Stoffe mit Essigsäure, angewandt wurde. Diese fälschlicherweise als "Veredelung" oder "Entgiftung" von Naturstoffen wie den Alkaloiden verstandene Methode hatte unter anderem auch die Entwicklung von Aspirin (Acetylsalicylsäure) durch die Bayer-Farbenfabriken zur Folge. Um ein für die Behandlung von Atemwegserkrankungen geeigneteres Mittel - im Vergleich zum damals gebräuchlichen Kodein (ebenfalls ein Alkaloid des Opiums) - zu entwickeln, führte Bayer entsprechende Versuche auch mit dem Morphin durch. Auf diese Art und Weise wurde 1897 Diacetylmorphin (dessen erstmalige Herstellung bereits 1874 in England gelang) synthetisiert und erstmals medizinisch an Menschen getestet (Ridder 1991: 18 ff.). Nach einer kurzen Erprobungsphase kam 1898 das Diacetylmorphin unter dem Markennamen Heroin als sogenanntes "Atmungssedativum" auf den Markt.

Heroin wurde nicht nur als Hustenmittel eingesetzt, sondern sein Anwendungsgebiet weitete sich rasch aus - etwa auf Herzerkrankungen, Geburts- und Narkoseeinleitungen oder als Anaphrodisiakum und wurde von der Ärzteschaft überwiegend gefeiert. Da Heroin vor allem oral und in relativ niedriger Dosis eingenommen wurde, hat die durch medizinischen Konsum verursachte Abhängigkeit anfänglich sehr wahrscheinlich kein großes Ausmaß erreicht (Courtwright 1979: 172 ff.). Populär war das in Deutschland frei erhältliche, lediglich apothekenpflichtige Diacetylmorphin allerdings von Anfang an: Es gab zunächst sogar Überlegungen, mit Hilfe von Heroin die Morphinabhängigkeit zu heilen, deutsche Krankenkassen empfahlen noch in den zwanziger Jahren, bei Reizhusten statt des teuren Kodeins das billigere Heroin zu verordnen. Es soll wegen der vermuteten Wirkung auf die Atmung beim Doping von Rennpferden und bei Bergsteigern im Einsatz gewesen sein (Ridder 1979: 21, Sontheimer 1990).

Vor allem in den USA stieg die Ablehnung von nicht medizinisch begründetem Konsum von Rauschmitteln (wie ja auch des Alkohols) und führte seit dem Ende des vergangenen Jahrhunderts zu vereinzelten Gesetzen gegen bestimmte Substanzen, später dann zu dem wohl als gelungen anzusehenden Versuch, auf internationaler Ebene eine Drogenverbotspolitik zu etablieren. In bezug auf Opium und Opiate begann man zunächst, den von chinesischen Einwanderern in die Vereinigten Staaten eingeführten und in Zusammenhang mit einer entstehenden antichinesischen Haltung problematisierten Konsum von Rauchopium zu illegalisieren (Reinarman 1994). Diese Restriktionen wurden über Zwischenschritte (Einfuhrbeschränkungen, Qualitätskontrollen und Handelsvorschriften) zum völligen Verbot von Opium und Opiaten im nichtmedizinischen Konsum ausgeweitet. Die Verwendung innerhalb der Medizin wurde eingeschränkt (Saper 1974). Entsprechende Verbotsschritte wurden international, zum Teil gegen den Widerstand Englands oder Deutschlands und mit Verspätung, durchgesetzt. Der in den USA generell verbotene Einsatz von Heroin blieb weltweit bis heute allerdings zu medizinischen Zwecken erlaubt (Ridder 1931: 21).

Die Kriminalisierung von Heroin veränderte die Sozialstruktur seiner Konsumenten: sie wurden jünger, städtischer, männlicher und ärmer. Heroin entwickelte sich zur Modedroge im kriminellen Milieu ("the opiate of choice of the underworld", Terry/Pellens 1928: 484) und beide Tendenzen - Stigmatisierung von Heroin und seiner Konsumenten, Attraktivität in entsprechenden Kreisen - verstärkten sich gegenseitig. Die Konsumformen wurden direkter, verursacht nicht zuletzt durch den gestiegenen Preis: Heroin wurde zunehmend injiziert, erst subkutan, dann intravenös (Courtwright 1979: 203). Die medizinischen Urteile über die Substanz wie die Folgen des Konsums folgten, indem man Heroin eine besonders kriminogene, süchtigmachende und persönlichkeitsverändernde Kraft unterstellte:

"We feel that the dangerous nature of heroin from the social point of view overshadows its therapeutic importance. (...) The effect of heroin is in the main to produce a change in personality, as shown by an utter disregard for the conventions and the morals of civilization" (Report of Experts 1931: 273).

Seit dieser Zeit wird Heroin als "Teufelsdroge" verurteilt und wurde in Europa, wo es erst wieder seit Ende der sechziger Jahre als Ausstiegsdroge populär wird, unkritisch übernommen. Dabei sprechen die medizinischen Fakten eine andere Sprache: Zwischen Substanzen wie Heroin, Morphin oder auch dem von Hoechst während des Zweiten Weltkriegs synthetisierten Methadon gibt es nur geringe pharmakologische Unterschiede, insbesondere was Wirkungsweise, therapeutischen Nutzen, Risiken des Konsums, Suchtpotential oder Gesundheitsschädlichkeit betrifft: "The current wisdom in pharmacologic circles (<193>) is to consider heroin and morphine to be close relatives in all ways" (Lasagna 1981: 1539). Das durch eine einfache chemische Reaktion hergestellte Diacetylmorphin scheint etwas schneller als Morphin die Blut-Hirn-Schranke im menschlichen Körper überwinden zu können und wirkt damit rascher, heftiger und kürzer (Ridder 1991: 22).

Wie vom Morphinkonsum bei Soldaten oder Ärzten seit langem bekannt, verursacht Heroin keine irreversiblen körperlichen Schäden, etwa Verstopfung oder Impotenz. Der schlechte Zustand vieler Junkies beruht fast ausschließlich auf deren allgemeiner sozialer Situation und den Konsumbedingungen und nicht auf den Eigenschaften des Heroins.

Auch das von Gegnern wie (ehemaligen) Konsumenten mystifizierte enorme Suchtpotential von Heroin gehört in das Reich der Legende: hier ist es ebenfalls mit anderen Opiaten und anderen Substanzen vergleichbar (Harding 1982). Ausgehend von den Erfahrungen mit den US-Soldaten in Vietnam, die in erheblichem Ausmaß Heroin und Opium konsumiert haben sollen und nach ihrer Rückkehr in die Heimat erstaunlich hohe Heilungsraten vorzuweisen hatten (von etwa 90 Prozent und mehr; Ridder 1991: 27; Robins/Helzer/Davis 1975: 958), wurden in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Studien unternommen, die eine Sonderstellung von Heroin in dieser Beziehung nicht rechtfertigen (z.B. Bülow 1989, Weber/Schneider 1993).

Kurioserweise wurde daher die letztlich politisch motivierte Ablehnung der seit den siebziger Jahren geforderten Wiederzulassung als Medikament in den USA medizinisch damit begründet, daß Heroin sich vom erlaubten Morphin so wenig unterscheiden würde, daß es als redundante Substanz überflüssig sei (Sawynok 1986; vgl. Mondzac 1984; Lasagna 1981).

Selbstverständlich birgt ein nichtmedizinischer Konsum von Heroin, wie bei vielen anderen Drogen auch, Risiken in sich: Überdosierung, körperliche und psychische Abhängigkeit oder Gesundheitsschäden. Dies ist bei Heroin ebenso der Fall wie bei Morphin, Alkohol, Nikotin oder Kokain. Wägt man die Risiken und Folgen von Heroinkonsum gegenüber anderen Substanzen ab, so läßt sich eine - zumal strafrechtliche Sonderstellung - nicht erklären: Medizinische Erkenntnisse und Bewertungen haben zwar immer wieder zur Begründung des strafrechtlichen Verbots bestimmter Substanzen hergehalten, die Ursachen und Entscheidungen darüber lagen jedoch immer im politischen Raum. Dort - und nicht in der Auseinandersetzung um medizinische Einschätzungen - sollte auch die Debatte um den rechtlichen Status von Drogen und Rauschmitteln geführt werden. Bleibt man auf einer medizinischen Argumentationsebene, so könnte damit jederzeit jede denkbare Substanz illegalisiert werden, denn auch Substanzen wie Schokolade etc. haben unter einem medizinischen Blickwinkel ein Gefahrenpotential, würde man sie im Übermaß konsumieren. Ob einer Substanz nachgewiesen wird, für gesundheitliche Schäden wie auch für einen therapeutischen Nutzen verantwortlich zu sein, ist für die politische Entscheidung, ob man deren Gebrauch strafrechtlich sanktionieren sollte, unerheblich.

Der Verweis auf Selbstschädigung reicht nicht aus, um ein Verbot und daher einen Eingriff in die individuellen Persönlichkeitsrechte zu begründen. Schädigungen, die durch den Konsum von illegalen Substanzen hervortreten, lassen sich zum einen auf die Folgen der Kriminalisierung zurückführen. So ist die jeweilige Droge selten nur das, was sie zu sein scheint, zumeist wird sie aufgrund der illegalen Bedingungen nur stark verunreinigt und mit unbekannten Substanzen versehen konsumiert. Außerdem ist der Einfluß der Strafverfolgung und nicht zuletzt des Strafvollzugs mit seinen Folgen verantwortlich für einen immensen Anteil am Selbstschädigungspotential, welches oft der Substanz allein zugeschrieben wird. Ein weiterer Aspekt, der zu Selbst- und auch zu Fremdschädigungen führen kann, ist der Drogenkonsum als Mittel zur Lösung für soziale und biographische Probleme. An erster Stelle steht hierbei jedoch nicht die Substanz. Sie ist austauschbar, beliebig und wird bei einer Nichtverfügbarkeit von einer anderen Substanz oder Verhaltensweise ersetzt werden. Ein Schutz vor Selbstschädigung mag bei Kindern und Jugendlichen noch diskutierbar sein, dann jedoch nicht über das Strafrecht, bei Erwachsenen sollte sich der Staat jedoch davor hüten, paternalistische Wege zu gehen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, die individuelle Freiheit der Bürger in der Gestalt einzuschränken, daß er ihm jeglichen Konsum von Substanzen oder die Ausübung von Verhaltensweisen untersagt, die zu Schwierigkeiten führen könnten. Dies hieße totale Kontrolle für den Rechtsapparat und eine Unbeweglichkeit für die Bürger.

LITERATUR

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