Die neue Mehrheit im Bundestag wird, hoffentlich bald, ein neues Staatsbürgerschaftsrecht verabschieden, das das Abstammungsprinzip endlich durch das Territorialprinzip ergänzt. Dann wird die Nation alle umfassen, die in dieser Bundesrepublik Deutschland dauerhaft gesellschaftlich zusammenwirken und folglich auch den Staat bilden werden. Unter der Hand hat auch das Abstammungsrecht schon lange seinen strikt völkischen Charakter verloren. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer von Deutschen abstammt, und das müssen auch bei dem bisherigen Recht nicht mehr unbedingt ethnisch Deutschstämmige sein. In Zukunft wird man davon ausgehen können, mit fast allen, denen man im Alltag begegnet, auch die Staatsbürgerschaft zu teilen, während es bisher noch so ist, daß deutsche Staatsbürger, die ein bißchen oder ganz anders aussehen als die meisten, nach dem Augenschein für Ausländer gehalten werden.
Wenn von deutscher Schuld, deutscher Scham und Schande die Rede ist, sind also in Zukunft nicht alle Deutschen gemeint. Ein Cem Özdemir zum Beispiel kann sie gar nicht und ein Samir und eine Maria, Freund und Freundin meiner Tochter, können sie höchstens zur Hälfte teilen. Werden sie zum entscheidenden Bestandteil einer wie immer gearteten deutschen Identität erklärt, wirkt diese, gerade wenn das Staatsbürgerrecht endlich novelliert wird, doch weiterhin exklusiv, nun nicht mehr ethnisch, sondern historisch.
In meiner Schulzeit war die Auseinandersetzung über die Naziverbrechen eine Auseinandersetzung zwischen Generationen von Deutschstämmigen, egal, ob sie Kwiatkowski oder Schmid hießen. Die Erwachsenen mußten Verantwortung übernehmen vor den Schülern in einer Bundesrepublik, die die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hatte. Es war ein Familienstreit oder eine Art Stammeskonflikt. Die Lehrer erzählten was, und die Schülerinnen und Schüler fragten nach und begehrten dagegen auf. Oder auch nicht. Um nachfragen und aufbegehren zu können, brauchte man unabhängige Informationen und abweichende Perspektiven. Ohne Eugen Kogon, ohne Ingeborg Bachmann und Ilse Aichinger, ohne Alfred Andersch, Wolfgang Koeppen und Heinrich Böll und bald auch ohne Günter Grass und Martin Walser wäre das kaum möglich gewesen. Sie waren die Nestbeschmutzer, die es erleichterten, das Nest zu verlassen. In diesen Auseinandersetzungen, deren Höhe- und Durchgangspunkt dann die Studenten- und Jugendrevolte war, wurden die Grundlagen für ein nichtvölkisches, demokratisches Staatsbewußtsein gelegt, das jetzt endlich auch in einem geänderten Staatsbürgerschaftsrecht seinen Ausdruck finden wird. Deutsche "Erinnerungskultur" und aktuelle Konstitution der Staatsnation treten auseinander.
Wenn Walser und Bubis jetzt derart zusammenstoßen, liegt der Grund vielleicht in dieser Verschiebung. Walser hält die deutsche "Erinnerungskultur" inzwischen für teilweise schamlos und verlogen, ja hat den Verdacht, sie könne auch dazu dienen, "sich für einen Augenblick sogar näher bei den Opfern als bei den Tätern" zu fühlen: "Eine momentane Milderung der unerbittlichen Entgegengesetztheit von Tätern und Opfern." Bubis will die Erinnerung an die deutschen Verbrechen im Staatsbewußtsein der Bundesrepublik als Notabene verankern. Ich sehe keinen Widerspruch. Aber berühren beide überhaupt noch das Problem eines Geschichtslehrers in einer Schulklasse, die zu einem Drittel oder zur Hälfte aus nicht-deutschstämmigen Schülerinnen und Schülern besteht, die hoffentlich bald alle deutsche Staatsbürger sein werden? Und in der die "deutschstämmigen" Jugendlichen die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus nicht mehr als Generationskonflikt austragen können, aber auch nicht müssen?
Es gibt in der Bundesrepublik wenigstens zwei grundlegende Diskurse, die oft unverbunden parallel laufen: den deutschstämmigen, manchmal auch deutsch-jüdischen Diskurs über die deutsche Geschichte und den staatsbürgerlichen Diskurs über die Politik und Zukunft der Bundesrepublik.
Einmal steht das historische Gewissen im Zentrum, das andere Mal die politische Verantwortung. Einmal wird gefragt: Was ist getan worden? Warum konnte es getan werden, ohne einen breiten "Aufstand des Gewissens" hervorzurufen? Das andere Mal: Was tun wir, was lassen wir geschehen, ist die Politik der Bundesrepublik von uns als ihren Bürgerinnen und Bürgern verantwortbar? In dieser aktuellen Auseinandersetzung werden zunehmend Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die nicht mehr spezifisch "deutsch" sind und vielleicht eben deshalb aktuell um so schmerzlicher sein werden. Rettet die intellektuell und moralisch hochstehende Diskussion um ein Holocaust-Mahnmal auch nur einem Kosovaner das Leben? Was tut diese Republik in einer Welt, in der es immer noch Völkermord gibt und die Menschenrechte täglich verletzt werden? Solche Fragen werden immer öfter Gegenstand eines innerdeutschen staatsbürgerlichen Streites werden. Ich sehe gar keine andere Möglichkeit, die Erinnerung an die deutschen Verbrechen lebendig zu halten, ohne sie mit der Diskussion um die aktuellen Pflichten der Bundesrepublik und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verknüpfen. Und da scheint mir sowohl der Schriftsteller als auch der Redner Martin Walser ein wichtiger Mahner zu sein, indem er zeigt, was man im gewöhnlichen Leben alles nicht sieht, und wovon man, wenn man es sieht, am liebsten absehen möchte.