Michael Blum
Längst sind die Grenzen einer Parteienkrise überschritten, die Ausweitung auf eine Krise von Staat und Gesellschaft droht. Hinter den Skandalen und der Skandalisierung der CDU-Affären muß der Blick auf die Probleme des demokratischen Parteiensystems gerichtet werden. Denn die Folgen für die Parteienlandschaft sind nicht abschätzbar: Italien und Österreichs Haider lassen vorsorglich grüßen. Neunzig Prozent der Deutschen gelten als politisch wenig bis gar nicht interessiert. Die Chancen stehen gut, den 10 Prozent der politisch Hochinteressierten dies auch noch auszutreiben. Politische NichtwählerInnen nennt man das in der Politikwissenschaft.
Was aber an den Korruptionsskandalen dieses Winters macht die Staatskrise aus, wenn es sie überhaupt gibt? Der Politologe Ulrich Sarcinelli sieht die "freiheitlich demokratische Grundordnung" verletzt, die "Staatskrise" sei eingetreten. Die "fdGO"! Jene wertgebundene Konstruktion einer "Superlegalität" (Ulrich K. Preuß) des Grundgesetzes, die im Wandel der alten Bundesrepublik West von der streitbaren Demokratie zur inneren Sicherheit zur Ausschaltung oppositioneller Meinungsbildung genutzt wurde (Denninger). Dieser Teil der Staatsräson der Bundesrepublik (Rudzio) schlägt nun auf die Propagandisten der "Inneren Sicherheit" zurück stünde nicht die politische Kultur und Moral dieses Landes auf dem Spiel, wäre dies kaum mehr als eine ironische Randnotiz. Der Anlaß ist aber ernster: Sarcinelli macht ihn mit seinem Artikel in der Rheinpfalz (22.1.00) deutlich:
"Was wäre die Demokratie ohne politische Skandale? Hätte es sie nicht gegeben, die politischen Krisen vom Kaliber der Spiegel- und der Flick-Affäre, man müsste sie nachträglich erfinden. Dies mag für den verantwortungsbewussten Staatsbürger zynisch klingen. Doch eine Demokratie muss nicht nur ein bestimmtes Quantum an politischen Skandalen verkraften. Sie bewährt sich in der Krise gerade deshalb, weil an die Stelle der Herrschaft von Menschen über Menschen die Herrschaft des Rechts getreten ist oder jedenfalls treten sollte. Deshalb ist die Demokratie auch das einzige politische Ordnungssystem mit eingebautem Lernzwang. Begrenzung der Macht, institutionelle Kontrolle, Verpflichtung auf eine Werteordnung, Offenheit des politischen Prozesses und politische Letztverantwortung des Volkes sind zentrale Voraussetzungen für die Fähigkeit zur politischen Selbstreinigung. In ,normalen Zeiten finden diese Prinzipien und Regeln, auf denen unser System basiert, wenig Aufmerksamkeit. Man kennt das aus den alltäglichen Lebensgewohnheiten. Wohlstand macht träge. Erst im Mangel werden wir darauf gestoßen, was uns fehlt. So sind es auch die politischen Krisenzeiten, in denen wir uns der Grundlagen unserer Demokratie bewusst werden. Kein Zweifel, dass die zweite deutsche Demokratie auf dem Prüfstand steht. Die öffentliche Meinung ist sensibilisiert. Die Presse nimmt ihr Wächteramt wenn auch mit Verspätung ernst. Die in der Rechtsordnung vorgesehenen Verfahren justizieller und parlamentarischer Kontrolle sind im Gange. Trotz der Aufgeregtheiten im Zusammenhang mit täglich neuen Enthüllungen ist also ein gewisses Maß an Gelassenheit angebracht. Diese Gelassenheit sollte unseren Blick aber nicht vorzeitig trüben. Aus dem Skandal lernen können wir alle nur, wenn die Aufklärung nicht zum fernen politischen Machtspiel einer ,Zuschauerdemokratie wird. Sie sollte zu einem Lehrstück politischer Bildung werden. Deshalb ist es auch wichtig zu begreifen, welche verfassungspolitische Dimensionen der aktuelle Fall hat. Das Taktieren mit sprachlich gewundenen Erklärungen muss beendet werden. Die freundliche Umschreibung der unkonventionellen Bargeld- und Koffergeschäfte als ein Tun ,außerhalb des offiziellen Rechenwerks der Partei vernebelt den Sachverhalt. Auch die kryptische Bezeichnung der Vorgänge als ,Fehlentwicklung der offenbar gewordenen Art im jüngsten Bundesvorstandsbeschluss der CDU ist eine Irreführung des Publikums. Die Sache muss beim Namen genannt werden: Es handelt sich um einen langjährigen systematischen Rechtsbruch, um den wohlorganisierten, fortgesetzten Verstoß gegen Buchstaben und Geist unserer Verfassung. Dabei gilt es an ein vergessenes Kürzel zu erinnern: die ,fdGO. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung sie ist kein politischer Ladenhüter ... Danach gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Demokratie auch die Chancengleichheit für alle demokratischen Parteien. Im jüngsten Parteienfinanzierungsurteil von 1992 haben die Karlsruher Richter die ,Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes erneut betont. Ausgerechnet damit wurde auch die Notwendigkeit einer staatlichen Teilfinanzierung der Parteien begründet. Die systematische Missachtung des Prinzips der Chancengleichheit berührt also die Statik des demokratischen Gebäudes. Die Verwirklichung von Volkssouveränität, die freie Bildung von Meinungen, Parteienpluralismus und das Recht auf Ausübung von Opposition, dies alles läuft leer, wenn die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb in Frage gestellt ist. Deshalb dürfen auch die auszusprechenden Sanktionen nicht so weit gehen, dass eine staatstragende politische Kraft nicht mehr handlungsfähig ist. Damit wird deutlich, dass der Spendenskandal der CDU mehr ist als eine Krise der Parteiendemokratie. Er ist eine Staatskrise, weil er an einem der Fundamente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung rührt. Zu einer Verfassungskrise würde die Sache allerdings dann, wenn sich unser demokratisches System als nicht lernfähig erweist."
Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes erklärt Parteien für verfassungswidrig, die etwa durch ihr Verhalten die "fdGO" beeinträchtigen ... Ein Ausgangspunkt des derzeitigen Übels ist aber auch Artikel 21 GG, wo es ganz harmlos und einigermaßen selbstverständlich heißt: Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Ansgar Fürst schreibt in der Badischen Zeitung (15.1.00) hierzu:
"Doch was sie daraus gemacht haben, ist ein Paradestück extensiver Verfassungsauslegung. Zum ersten Mal lässt sich dies in dem Parteiengesetz von 1967 besichtigen, das gleich mit einer Generalermächtigung ins Haus fällt: ,Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen.
Hier liegt die Wurzel für die von den Parteien beanspruchte Allzuständigkeit, ihre Omnipräsenz im gesamten gesellschaftlichen Raum bis tief in das Vereinsleben hinein und die Ausdehnung ihres Herrschaftsbereichs von der Staatsverwaltung über die öffentlich-rechtlichen Medien bis hin zur Stellenbesetzung in Schulen und Universitäten. Kein Winkel ist vor ihrem Zugriff sicher. Dies wird zwar immer wieder beklagt, aber Änderung ist nicht in Sicht. Bitter hat der ehemalige Bundespräsident von Weizsäcker daher davon gesprochen, dass die Parteien neben den im Grundgesetz genannten fünf Verfassungsorganen zu einem sechsten Zentrum geworden seien, welches gar nicht zu den Verfassungsorganen zählt, aber praktisch über ihnen steht. Damit gerät eine der wichtigsten europäischen Verfassungstraditionen, die Teilung und Begrenzung der Gewalten, in Gefahr.
Am Ende des Wegs in den Parteienstaat steht so die Sorge, dass das Land aus der Balance gerät, dass der Staat wirklich in Gefahr ist, zur Beute der Parteien zu werden, deren hybride Gleichsetzung von Parteiinteresse und Allgemeinwohl in dem Satz gipfelt: ,Wir sind der Staat. Dieses Bild wird aber erst dann plastisch und erschreckend, wenn man es nicht nur in seinen vordergründigen Aspekten sieht der institutionalisierten Geldgier, dem Pfründengeist und der Ämterpatronage, die sich wie eine Schleimspur durch das politische Leben der Bundesrepublik ziehen , sondern wenn man das dahinter liegende Grundproblem erkennt. Geld ist dabei nur die hässliche Unterabteilung des Oberbegriffs Macht, und wie Macht kontrolliert wird und wie die Mächtigen am Missbrauch gehindert werden können, das ist die Frage aller Fragen."
Der Politikwissenschaftler Peter Lösche verniedlicht die Krise noch, wenn er in der taz (15.1.00) schreibt, das Parteiengesetz "kann nicht nach jedem Skandal wieder novelliert" werden. Dies ist aber nur insofern richtig, wenn man unterstellt, daß Gesetze auch eingehalten werden. Oder man setzt auf ein Herumkurieren an den Symptomen wie der Parteienfinanzierung und geht nicht an die Wurzeln selbst. Die Probleme habe ich bereits in der letzten Ausgabe benannt: Sie liegen in der Entwicklung von der Parteiendemokratie zum Parteienstaat. Es geht um nicht weniger als, im Falle der CDU, um "ein Paradebeispiel für organisierte Kriminalität", wie die Frankfurter Rundschau<D> den Frankfurter Jura-Professor Albrecht zitiert. Ein "halbes Dutzend" Strafrechtstatbestände macht er allein im Falle der Hessen-CDU aus. Wenn dem so ist, fragt man sich, warum in der deutschen Rechtswissenschaft derzeit noch keine Diskussion um den §129 Strafgesetzbuch entbrannt ist: Der nämlich klammert Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht nicht als verfassungsfeindlich beurteilt werden, von der Anwendung des Straftatbestandes "kriminelle Vereinigung" ausdrücklich aus.
Der Parteienrechtler Martin Morlok forderte bereits 1994 eine "zweite Generation des Partienrechts": "Das Ziel, das mit einer zweiten Generation des Parteienrechts zu verfolgen ist, liegt darin, die Funktionsfähigkeit der Parteien im Rahmen unserer parlamentarischen Demokratie zu erhalten, d.h. also, die Sensibilität der institutionalisierten Entscheidungsstrukturen über die Parteien zu sichern. Der rechtliche Status der Parteien ist bislang ausgerichtet vor allem auf Gefahren, die der Freiheit und der Gleichheit der Parteien vom Staat her, hauptsächlich von der Exekutive, drohen. Kaum eingestellt ist das Recht auf Gefahren, die der Funktionsfähigkeit des politischen Prozesses drohen durch Aktivitäten der Parteien selbst, welche die Freiheit und die Chancengleichheit der politischen Aktivitäten der Bürger einschränken. Diese Gefahren realisieren sich auch über die staatlichen Institutionen, die im Griff der Parteien sind; nicht zuletzt droht Gefahr durch das von den etablierten Parteien beherrschte Parlament, die in der Frage ihrer Vorteile und der Abwehr von neu auftauchender Konkurrenz gerne ganz große Koalitionen bilden. Der Rechtsstatus der Parteien, der bislang vor allem der Abwehr von Eingriffen galt, ist also jetzt zusätzlich auszugestalten durch Grenzen der Parteiaktivitäten, durch Pflichten und durch weitere Kontrollen. Der Status der Öffentlichkeit der Parteien hat hierbei eine wesentliche Rolle, ist es doch gerade die Öffentlichkeit, der die Chance zukommt, die sich selbst, ggf. auch qua Gesetzgebung, berechtigenden Parteien zu kontrollieren und in ihre Schranken zu verweisen."
Der Politikwissenschaftler Ulrich von Alemann hat 1995 beschrieben, um was es dabei geht: "Eine durchgreifende Parteireform muß ... das Wahlrecht und die Parteienfinanzierung sowie das Verhältnis von Parteien und Gesellschaft und die Parlaments- und Verfassungsreform thematisieren.
Redaktion: Michael Blum