Teilzeitarbeit – ein Ausweg aus der Massenarbeitslosigkeit?

Matthias Sacher

Sowohl in der deutschen als auch in der internationalen beschäftigungspolitischen Diskussion rückt das Thema Teilzeitarbeit stärker in den Vordergrund. Dabei wird gern auf die Niederlande verwiesen, denn die Niederlande sind heute das Land mit der höchsten Teilzeitquote der westlichen Welt. Die dort in den vergangenen Jahren zu beobachtende Steigerung der Beschäftigung ist zum großen Teil auf die Ausweitung der Teilzeitarbeit zurückzuführen.1 Ausgelöst durch diese Beobachtung rückt auch in Deutschland die Frage, ob eine Ausweitung der Teilzeitarbeit ein erfolgversprechender Beitrag zur Senkung der Massenarbeitslosigkeit sein könnte, mehr und mehr ins Zentrum der öffentlichen Diskussion.2 Aus der Sicht der Beschäftigten (Angebotsperspektive), der Betriebe (Nachfrageperspektive) sowie der Gesamtwirtschaft (volkswirtschaftliche Perspektive).

Was ist Teilzeitarbeit?

Zwei Teilzeitbegriffe sind vor allem verbreitet: Als Teilzeitbeschäftigte werden all jene ArbeitnehmerInnen bezeichnet, die von den Arbeitgebern im Rahmen des Meldeverfahrens als Teilzeitbeschäftigte eingestuft werden ("Fremdeinstufung"). Andererseits werden ArbeitnehmerInnen als Teilzeitbeschäftigte bezeichnet, die sich im Rahmen der Mikrozensus-Haushaltsbefragung3 durch das Statistische Bundesamt als Teilzeitbeschäftigte einstufen ("Selbsteinstufung"). Die Selbsteinstufung ist für die Bestimmung des Ausmaßes von Teilzeitarbeit wenig tauglich, da sich die Befragten häufig als nicht erwerbstätig einstufen, obwohl sie einer – wenn auch in ihrem Umfang geringen – Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies kann, wie aktuelle Vergleiche der Mikrozensus-Daten mit denen des Sozio-ökonomischen Panels4 zeigen, zu einer erheblichen Fehlschätzung der Erwerbstätigenzahl führen.5 Walwei und Werner (1995) berichten beispielsweise, daß etwa 45 Prozent des in Westdeutschland zwischen 1982 und 1993 zu verzeichnenden Anstiegs der Teilzeitbeschäftigung allein aus einer verschärften Erfassung geringfügiger Beschäftigung resultiert (Niederlande ca. 36 %). Einige neuere Entwicklungen, wie etwa die Arbeitszeitregelungen der Volkswagen AG – temporäre Arbeitszeitverkürzungen innerhalb eines tarifvertraglich festgelegten Korridors – erschweren zudem die Definition des Begriffs "Teilzeitarbeit", da die Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeitsverhältnissen zunehmend fließender werden. Ich definiere für die folgenden Betrachtungen Teilzeitarbeit ganz allgemein als ein Arbeitsverhältnis, das "in chronometrischer Hinsicht vom Normalarbeitszeitstandard der vollen Erwerbstätigkeit oder Vollzeitbeschäftigung (abweicht)".6

Förderung von Teilzeitarbeit: Pro und Contra

Beschäftigungsverhältnisse, die von der Normalarbeitszeit abweichen, erlauben oft eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und privaten Aktivitäten, wie Familie, Hobby oder ehrenamtliche Betätigung. Hier steht die Ausweitung von Teilzeitarbeit auch in einem Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Wertewandel hin zu postmateriellen Präferenzen: Ein Mehr an verfügbarer Freizeit wird gegenüber einem Mehr an Geldeinkommen bevorzugt. Teilzeitarbeit kann auch als eine Übergangsstufe zwischen zwei Stadien der Erwerbsbiographie gesehen werden: Sie kann Berufsanfängern einen leichteren Einstieg ins Berufsleben oder durch "Altersteilzeit" einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Die Untersuchungen von Lauterbach haben zudem gezeigt, daß Teilzeitarbeit insbesondere von Frauen im Anschluß an eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung genutzt wird.7 Eine Zunahme von Teilzeitbeschäftigung kann zudem auch in Form "unfreiwilliger Teilzeitarbeit" Ausdruck mangelnder Beschäftigungsalternativen sein.

Aus betrieblicher Sicht kann es sich bei Teilzeitbeschäftigung um ein Kennzeichen sich verändernder Personalpolitik handeln: Teilzeitarbeit erlaubt beispielsweise eine flexiblere Anpassung der Personalkapazitäten an die Bedürfnisse der Produktion und stark schwankendes Nachfrageverhalten im Dienstleistungsbereich. Die Einsparung von Überstunden schlägt sich schnell und direkt in der Kostenstruktur der Unternehmen nieder. Zudem wird inzwischen auch von renommierten Unternehmensberatern darauf hingewiesen, daß Teilzeitbeschäftigte durch eine im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten höhere Produktivität gekennzeichnet sind.8

Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive kann Teilzeitarbeit einerseits bei Arbeitskräfteknappheit die Möglichkeit bieten, das Arbeitsangebot auszuweiten (etwa höhere Attraktivität für Berufsrückkehrer oder Rentner); im Falle von Rezessionen kann durch das Teilen von Arbeitsplätzen unter Umständen bestehende Beschäftigung gesichert und damit Arbeitslosigkeit verhindert werden. Insgesamt haben die Betriebe, wie eine IAB-Befragung im Jahr 1988 gezeigt hat, Teilzeitarbeit wesentlich positiver bewertet als sie dies 1977 taten.9 Zwar weisen sie regelmäßig darauf hin, daß durch Teilzeitbeschäftigung höhere Kosten entstehen (Verwaltung, Ausstattung der Arbeitsplätze), diese jedoch durch die höhere Produktivität – insbesondere durch einen geringeren Krankenstand – ausgeglichen werden.

Allerdings sollte nicht übersehen werden, daß Teilzeitarbeit auch unerwünschte Nebenwirkungen haben kann, wie "Teilzeitarbeitslosigkeit" oder "Zweit- und Drittjobs".10

Bestandsaufnahme und Entwicklungsdynamik von Teilzeitarbeit

Umfang der Teilzeitbeschäftigung (quantitative Betrachtung) Vergleicht man die Teilzeitquoten verschiedener Länder, so zeigen sich zum Teil beträchtliche Unterschiede. Walwei/Werner (1995) haben dies für die EU-12-Länder sowie Schweden und die Vereinigten Staaten durchgeführt. Grundsätzlich bieten sich zwei Maßzahlen an. Einmal kann man die Zahl der Teilzeitbeschäftigten auf die Summe aller Erwerbstätigen11 (Teilzeitbeschäftigte in % der Erwerbstätigen oder "Teilzeiterwerbstätigenquote") beziehen. Die Teilzeitquoten zeigen auf dieser Berechnungsgrundlage für alle EU-12-Länder (inklusive Schweden und Vereinigte Staaten) eine im Längsschnitt mehr oder weniger stark steigende Tendenz. So stieg für die Bundesrepublik Deutschland (West) die Teilzeitquote zwischen 1973 und 1992 von 10,2 auf 16,4 Prozent an. Den größten Anstieg verzeichnen die Niederlande, nämlich von 4,4 in 1973 auf 34,5 Prozent in 1992. Die Vereinigten Staaten "starten" auf einem verhältnismäßig hohen Teilzeitniveau (13,9 % in 1973), verzeichnen dann aber nur einen moderaten Zuwachs um 5 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent in 1993.12

Teilzeitbeschäftigung ist nach wie vor eine ausgesprochene Frauendomäne. So sind in den Niederlanden 63,8 Prozent der Frauen teilzeitbeschäftigt (West-Deutschland 37,3 %, Vereinigte Staaten 26,5 %). Die Teilerwerbstätigenquoten der Männer schwanken zwischen 1,2 (Luxemburg) und 15,4 Prozent (Niederlande). Die Zuwächse zwischen 1973 und 1993 sind bei den Männern wesentlich geringer als bei den Frauen.

Für die Diskussion darüber, ob durch Teilzeitarbeit neue Arbeitsplätze geschaffen werden, ist die Teilzeitquote bezogen auf die Zahl der abhängig Beschäftigten13 von Interesse (Teilzeitarbeitnehmer in % der abhängig Beschäftigten bzw. "Teilzeitbeschäftigtenquote"). Die Rangfolge der Länder ändert sich unter diesem Bezugsverhältnis nicht, die Quoten teilweise. Deutschland (West) verzeichnet auf dieser Berechnungsgrundlage zwischen 1973 und 1993 einen Zuwachs von 4 Prozentpunkten (von 12 % in 1973 auf 16 % in 1993), die Niederlande von 13,3 Prozentpunkten (von 20,9 % in 1973 auf 34,2 % in 1993) und die Vereinigten Staaten sogar eine Abnahme um 0,9 Prozentpunkte (von 19,3 % in 1973 auf 18,2 % in 1993).

Teilzeitdynamik und Strukturwandel (sektorale Betrachtung) Unter sektoraler Betrachtung fällt auf, daß die Teilzeitquoten im Dienstleistungsbereich am höchsten ausfällt, im produzierenden Gewerbe jedoch relativ gering ist. So liegt die Teilzeitbeschäftigtenquote im Sektor Dienstleistungen in Deutschland (West) bei 22,5 Prozent (1992), im Sektor produzierendes Gewerbe jedoch lediglich bei 7,2 Prozent (1992). Auffallend sind auch hier die Werte für die Niederlande: 41,1 Prozent im Dienstleistungsbereich, 15,2 Prozent im produzierenden Gewerbe.14 Es besteht ganz offensichtlich ein positiver Zusammenhang zwischen dem Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich und der Teilzeitquote. Im Zusammenhang mit der sektoralen Betrachtung muß auf ein wichtiges Phänomen aufmerksam gemacht werden, das bei der Interpretation Probleme bereiten kann. Infolge des technologischen Fortschritts kommt es zu einer zunehmenden "Tertiarisierung des sekundären Sektors".15 Entsprechend nimmt auch im Industriesektor der Anteil der "tertiären Angestelltenberufe" zu. Daher muß innerhalb der Dienstleistungsberufe unterschieden werden zwischen solchen, die auf die industrielle Produktion bezogen sind und solchen, die vom Endverbraucher in Anspruch genommen werden (personenbezogene Dienstleistungen).

Im allgemeinen wird bei der Betrachtung der Entwicklung des Dienstleistungssektors auf die "Drei-Sektoren-Theorie"16 zurückgegriffen, die davon ausgeht, daß es im Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Verschiebung des Beschäftigungsschwerpunktes vom primären Sektor (agrarischen Sektor) über den sekundären (industriellen Sektor) zum tertiären Sektor (Dienstleistungssektor) kommt. Mit Hilfe von statistischen Analysen kann gezeigt werden, in welchem Umfang sektorale Verschiebungen zwischen den Bereichen Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen die Entwicklungsdynamik der Teilzeitbeschäftigung beeinflußt haben. Es geht dabei um die Frage, ob das zu beobachtende Teilzeitwachstum eher auf Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur (Struktureffekt) oder eher auf ein stärkeres Vordringen von Teilzeitarbeit in einzelne oder alle Sektoren (Diffusionseffekt) zurückzuführen ist. Der Struktureffekt wird dadurch ermittelt, daß im Zeitverlauf konstante Teilzeitquoten je Sektor unterstellt werden. Beim Diffusionseffekt hingegen werden die Sektorenanteile des Ausgangsjahres über die Zeit konstant gehalten. Das von Walwei und Werner (1995) präsentierte empirische Material – sie stützen sich dabei auf das Datenmaterial der Europäischen Arbeitskräftestichprobe – zeigt, daß für die Entwicklung der Teilzeitquote vor allem der Diffusionseffekt verantwortlich ist. "Mehr oder weniger in allen Sektoren vereinbaren Betriebe und Beschäftigte immer häufiger <@133> Teilzeitarbeitsverhältnisse, was auf Verhaltensänderungen hindeutet."17 Zwar ist auch ein positiver Struktureffekt meßbar, dieser fällt aber in Relation zum Diffusionseffekt relativ klein aus.

Teilzeitdynamik und Geschlecht (geschlechtsspezifische Betrachtung) Generell sind die Teilzeitbeschäftigtenquoten von Frauen deutlich höher als die von Männern. In vielen Ländern der EU liegen die Teilzeitquoten von Männern immer noch im marginalen Bereich: Mit Ausnahme von Dänemark (5,1 %), der Niederlande (9,4 %) und den Vereinigten Staaten (9,2 %) lagen 1992 die Teilzeitbeschäftigtenquoten der Männer zwischen 1,2 % (Spanien) und 3,7 % (Großbritannien). Wie zu erwarten, zeigt sich demnach ein positiver Zusammenhang zwischen der Frauenerwerbsquote und der Teilzeitquote: Je höher die Frauenerwerbsquote eines Landes ist, desto höher ist auch die entsprechende Teilzeitquote. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß es auch einen positiven Zusammenhang zwischen der Frauenteilzeitquote und der Männerteilzeitquote gibt. Man kann vermuten, daß eine hohe Teilzeitquote von Frauen einen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Beschäftigungsform insgesamt leistet.

Auch unter diesem Blickwinkel kann mit Hilfe von statistischen Verfahren der Frage nachgegangen werden, wie stark der Einfluß von Veränderungen der geschlechtsspezifischen Beschäftigungsstruktur auf den Anstieg der Teilzeitquote ist. Zu untersuchen ist, ob das Teilzeitwachstum eher aus Veränderungen des Anteils der erwerbstätigen Männer und Frauen an der Beschäftigung insgesamt (Struktureffekt) oder eher aus einem veränderten Erwerbsverhalten der Beschäftigungsgruppen resultiert (Diffusionseffekt). Walwei und Werner (1995) haben diese Analysen durchgeführt und sind zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, daß der Diffusionseffekt der Hauptbestimmungsfaktor des Teilzeitwachstums ist.18 Das heißt, daß sich Teilzeitarbeit auch bei einer im Zeitverlauf konstanten geschlechtsspezifischen Beschäftigungsstruktur in kaum geringerem Maße und in dieselbe Richtung entwickelt hätte: Ein verändertes Verhalten erklärt die Entwicklung. Die Strukturkomponente weist auch hier im allgemeinen ein positives Vorzeichen auf, ist aber in Relation zur Diffusionskomponente unbedeutend.

Teilzeitarbeit und Arbeitslosigkeit

Für die Frage, ob Teilzeitarbeit und die Ausweitung von Teilzeitarbeit einen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Beschäftigungsproblems leisten kann, sind einerseits die Relation von Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsveränderung und andererseits die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten elementar.

Beschäftigungsintensität und Arbeitsvolumen Für die Abschätzung zukünftiger Arbeitsmarktentwicklungen ist der Zusammenhang von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum von zentraler Bedeutung. Es geht hier um die Frage, in welchem Umfang die Beschäftigung bei einem Aufschwung wahrscheinlich zunehmen wird. Maßzahl hierfür ist die Beschäftigungsintensität. Diese gibt an, um welchen Prozentsatz die Beschäftigung zunimmt (resp. abnimmt), wenn sich das Wirtschaftswachstum um 1 Prozent erhöht (resp. vermindert). Walwei und Werner (1995) zeigen in ihrer Untersuchung für die EU-12-Länder, daß für die meisten EU-Länder die durchschnittlichen Wachstumsraten des Bruttosozialprodukts seit 1960 geringer geworden sind, während gleichzeitig die Beschäftigungszuwächse in den 70er und 80er Jahren in der Regel gleich geblieben oder sogar gestiegen sind.19 Für Deutschland (West) lag das BSP-Wachstum in der Dekade 1960 bis 1971 bei + 4,4, in der Dekade 1971 bis 1980 bei + 2,7, in der Dekade 1981 bis 1990 bei + 2,1 und 1991 bis 1993 bei + 1,4 Prozent. Die Beschäftigungszuwächse hingegen zeigen den folgenden Verlauf: 1960 bis 1971: + 0,2, 1971 bis 1980: + 0,2, 1981 bis 1990: + 0,5 und 1991 bis 1993: + 0,6 Prozent. Die Beschäftigungsintensität läßt sich auch als Regression des Beschäftigungszuwachses auf die Bruttosozialprodukt(BSP)-Veränderungen darstellen. Man trägt auf der x-Achse das Wachstum des BSP und auf der y-Achse das Beschäftigungswachstum ab. Die Steigung der Regressionsgeraden stellt dann die Beschäftigungsintensität dar (Regressionskoeffizient der Wachstumsvariable BSP). Für die Bundesrepublik Deutschland (West) ergibt sich nach dieser Methode für den Zeitraum zwischen 1975 und 1992 ein Wert von 0,37, also 1 Prozent Wirtschaftswachstum verbesserte die Beschäftigung um 0,37 Prozent. Für die Vereinigten Staaten betrug der entsprechende Wert 0,73, für die Niederlande 0,54 und im Durchschnitt der EU-12-Länder 0,55 Prozent.20

Ein anderer wichtiger Indikator ist das jährliche Arbeitsvolumen, das heißt die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit je Beschäftigten multipliziert mit der Gesamtzahl der Beschäftigten (Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte). Dieser Indikator erlaubt eine Aussage darüber, ob eine Beschäftigungszunahme (in Personen) mit einer Ausweitung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens verbunden war, oder ob das Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Personen verteilt worden ist. Für die Vereinigten Staaten zeigt sich, daß die Zahl der abhängig Beschäftigten und das Arbeitsvolumen eine nahezu gleiche Entwicklungslinie bilden, das heißt, die Ausweitung der Beschäftigung erfolgte gerade nicht durch eine Verringerung der Arbeitszeit (Arbeitsvolumen + 34,2 %, Beschäftigungszuwachs + 38,3 %, Indexjahr 1975). Anders bei den EU-12-Ländern: Hier liegen die Beschäftigungszunahmen zum Teil erheblich über dem Zuwachs des Arbeitsvolumens. Am deutlichsten ist dies wiederum in den Niederlanden zu beobachten. Dort nahm das Arbeitsvolumen um 25,8 Prozent zu (Indexjahr 1975), die Beschäftigtenzahl jedoch um 44,8 Prozent. In Deutschland (West) zeigt sich ausgehend vom gleichen Indexjahr ein Zuwachs des Arbeitsvolumens um 5,2 Prozent und ein Beschäftigungszuwachs von 16,9 Prozent.

Diese Zahlen verdeutlichen, daß die Beschäftigungsintensität gestiegen und die Grenzproduktivität gesunken ist. Der Rückgang der Grenzproduktivität in den meisten EU-12-Ländern ist zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, daß das gegebene Arbeitsvolumen auf mehr Köpfe verteilt wurde: Die Zahl der Beschäftigten stieg entsprechend schneller als das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen. Abgesehen von zwei Ausnahmen (Griechenland und Großbritannien), ist die durchschnittliche Arbeitszeit pro Beschäftigten seit 1983 stetig zurückgegangen. Verringert wurde vor allem die Jahresarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten.

Arbeitszeitpräferenzen Ein Umsteuern in Richtung auf mehr Teilzeitbeschäftigung setzt die Bereitschaft der Arbeitnehmer hierzu voraus. Mit Hilfe der Betrachtung von Arbeitszeitpräferenzen kann der Frage nachgegangen werden, ob durch Umschichtungen des bestehenden Arbeitsvolumens zusätzlich Menschen in Arbeit gebracht werden können. Dies wäre dann möglich, wenn die derzeit in Arbeit befindlichen Personen in größerem Umfang bereit sind, ihre individuelle Arbeitszeit zu verkürzen.

Beckmann (1997) unterscheidet drei Gruppen von Frauen entsprechend ihres gegenwärtigen und des gewünschten Erwerbsstatus: Unterbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und nichterwerbstätige Frauen, deren optimale gewünschte Arbeitszeit größer wäre als ihre derzeitige Arbeitszeit. Überbeschäftigte Arbeitnehmerinnen, bei denen eine umgekehrte Relation gilt; sie wollen ihre Arbeitszeit verkürzen. Und schließlich die Gruppe der normalbeschäftigten Arbeitnehmerinnen, bei denen die gewünschte und die tatsächliche Arbeitszeit weitgehendst übereinstimmen.21 Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) hat 1995 die Arbeitszeitwünsche der oben genannten Gruppen erhoben: Vollzeiterwerbstätige Frauen wollen demnach am wenigsten und nicht erwerbstätige Frauen am häufigsten ihre gegenwärtige Arbeitszeitsituation verändern. Es fällt insbesondere auf, daß den überbeschäftigten Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, erheblich mehr Unterbeschäftigte gegenüberstehen, die mehr arbeiten wollen oder grundsätzlich erwerbstätig sein möchten. Damit wird bereits unter dieser globalen Betrachtung deutlich, "daß sich durch die freiwillige Arbeitszeitreduzierung auf seiten der Voll- und Teilzeitbeschäftigten bei weitem nicht alle Wünsche derer, die (mehr) arbeiten wollen, befriedigen lassen."22 Eine Analyse der Subgruppen läßt das sich hier andeutende Ergebnis sogar noch deutlicher werden.

Unter den überbeschäftigten vollzeiterwerbstätigen Frauen wären lediglich 15 Prozent der vollzeiterwerbstätigen Frauen im Westen und 14 Prozent der vollzeiterwerbstätigen Frauen im Osten bereit, vorübergehend oder dauerhaft in Teilzeit zu wechseln, selbst unter der Idealannahme, daß die Arbeitszeitverkürzung ohne Einkommens- und Renteneinbußen stattfinden würde. Auch die Frage nach dem je gewünschten Teilzeiterwerbsumfang läßt die beschäftigungspolitischen Effekte eher verhalten erscheinen. Denn in Westdeutschland möchte mehr als die Hälfte der Frauen 25 Stunden pro Woche und mehr arbeiten, in Ostdeutschland präferieren sogar nahezu 75 Prozent der Frauen eine Arbeitszeit zwischen 30 und 40 Stunden pro Woche. Darüber hinaus ist auffallend, daß die zusätzliche Nachfrage nach Teilzeitarbeitsplätzen gerade in den Branchen besonders hoch ist, die bislang eher "teilzeitresistent" waren, also unterdurchschnittliche Teilzeitquoten aufweisen (verarbeitendes Gewerbe, Bankenbranche, Versicherungen).

Bei den teilzeitwerbstätigen Frauen fällt das Umschichtungspotential noch geringer aus. Von den in Westdeutschland beschäftigten Frauen gaben nur 9 Prozent an, daß sie ihre derzeitige Arbeitszeit reduzieren möchten; in Ostdeutschland sind es nur 4 Prozent, die weniger arbeiten möchten. Auch der jeweils gewünschte Erwerbsumfang macht insgesamt wenig Hoffnung: Etwa 75 Prozent der befragten Frauen wünschen sich eine Teilzeitbeschäftigung im Bereich von 25 bis 35 Stunden pro Woche. "Allein die Tatsache, daß andererseits im Westen mehr als doppelt so viele und im Osten sogar 11 mal mehr Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen, läßt erkennen, daß das Arbeitsvolumen von Teilzeitbeschäftigten zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblich unter dem eigentlich gewünschten liegt."23 Es erscheint daher fraglich, ob mit den durch potentielle Umschichtungen zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden ohne generelle Arbeitszeitverkürzung – auch bei den Vollzeitarbeitsplätzen – mehr Menschen in Arbeit gebracht werden können.24

Zur Beantwortung der Frage, welche Erwerbsform derzeit nicht erwerbstätige Frauen anstreben, muß die Subgruppe der unterbeschäftigten erwerbstätigen Frauen untersucht werden. Hier zeigt sich, daß die Erwerbsorientierung ostdeutscher Frauen insgesamt stärker ist als die der westdeutschen. So suchen in Westdeutschland etwa 20 Prozent der nicht erwerbstätigen Frauen Arbeit; in Ostdeutschland liegt die Rate bei nahezu 75 Prozent. Ostdeutsche Frauen wünschen sich entsprechend einen wesentlich größeren Arbeitsumfang als die westdeutschen Frauen. Auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik wünschen sich nicht erwerbstätige Frauen überwiegend eine Teilzeitbeschäftigung (60 %), während der Großteil der ostdeutschen Frauen nach einer Vollzeittätigkeit sucht (81 %). Für Westdeutschland wäre unter diesen Prämissen eine Fortschreibung des Trends der 80er Jahre zu erwarten, nämlich eine Zunahme der Erwerbsbeteiligung bei relativ gleichbleibendem Arbeitsvolumen. In Ostdeutschland ergäbe sich jedoch ein völlig anderes Bild: Eine höhere Frauenerwerbsquote erfordert auf Grund der Arbeitszeitpräferenzen auf jeden Fall eine Ausweitung des Arbeitsvolumens.25

Vollzeiterwerbstätige Frauen sind, so kann zusammenfassend gesagt werden, gegenüber Teilzeitarbeit sehr zurückhaltend; das Potential an Frauen, die ihre Arbeitszeit verkürzen wollen, ist als gering einzuschätzen. Den wenigen, die ihre Arbeitszeit verkürzen wollen, steht ein Mehrfaches gegenüber, die diese sogar ausdehnen möchten. Hinzukommt, dass Teilzeitarbeit eine Erwerbsform ist, die in der Regel durch ein Vollzeiteinkommen eines Lebens- oder Ehepartners abgesichert sein muß; insofern stellt sich auch aus frauenpolitischer Perspektive die Frage, ob eine Ausweitung – zumindest der Frauenteilzeitbeschäftigung – im Rahmen des derzeitigen Sozialversicherungssystems überhaupt wünschenswert ist.26 Das durch die Erfüllung der Arbeitszeitwünsche von Frauen freiwerdende Stundenpotential reicht also bei weitem nicht aus, sowohl die derzeit nicht erwerbstätigen Frauen in Arbeit zu bringen, als auch die Möglichkeit zu bieten, den derzeit unterbeschäftigten erwerbstätigen Frauen die Arbeitszeit wunschgemäß aufzustocken. Ohne Schaffung neuer, dauerhafter und sozialrechtlich abgesicherter (Vollzeit- )Arbeitsplätze geht es nicht.

Auffangnetz Dienstleistungsgesellschaft?

Im allgemeinen wird, in Anlehnung an die "Theorieklassiker" der Dienstleistungsgesellschaft – Jean Fourastié (1969), Daniel Bell (1985) und Alan Gartner/Frank Riessman (1978) –, davon ausgegangen, daß insbesondere der personenbezogene Dienstleistungsbereich auf Grund der unterstellten Rationalisierungsresistenz ein Auffangnetz für die Arbeitslosen im sekundären Sektor sein kann. Es würde im Rahmen dieses Beitrags zu weit führen, die Dienstleistungstheorien im einzelnen zu diskutieren; die Fülle der relevanten sozialwissenschaftlichen Literatur ist mittlerweile nahezu unüberschaubar geworden. Ich möchte hier nur noch kurz auf einige Einwände aufmerksam machen, die Scharpf (1986) formuliert hat und die es meiner Meinung nach fraglich erscheinen lassen, ob der personenbezogene Dienstleistungsbereich in ausreichendem Maße als Auffangnetz funktionieren kann.

Nach Scharpf ist die Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen durch zwei Variablen begrenzt, nämlich einmal durch den Grad der Einkommensgleichheit oder Einkommensdifferenzierung und andererseits durch die Höhe der gesamtgesellschaftlichen Abgabenquote.27 Je höher der Grad der Einkommensgleichheit ist, das heißt, je mehr Personen über ein relativ hohes Einkommen verfügen, desto größer ist auch die Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen. Die gesamtgesellschaftliche Abgabenquote auf der anderen Seite führt zu einer Verteuerung der Dienstleistungen, was man auf den griffigen Nenner bringen kann: "Wer Nettolöhne bezieht, kann schlechterdings Bruttolöhne bezahlen." Streng genommen bezieht sich dieser nachfragebegrenzende Zusammenhang allerdings nur auf die privaten Nachfrager. Wird die Nachfrage aber öffentlich finanziert (aus Steuermitteln: "schwedischer Weg"), werden die Wirkungen zumindest zum Teil außer Kraft gesetzt; diese "politisch artikulierte Über-Nachfrage" (Scharpf) sieht sich jedoch der Gefahr des tax backlash (Steuerverweigerung) gegenüber.

Die Annahmen bestätigend, kann Scharpf zeigen, daß es einen stark negativen Zusammenhang zwischen der gesamtgesellschaftlichen Abgabenquote und den verbraucherbezogenen Dienstleistungen gibt, das heißt, diese werden um so mehr vom Markt verdrängt, je höher die Abgabenquote ist. Zudem gibt es einen positiven Zusammenhang zwischen dem Grad der Lohndifferenzierung und den verbraucherbezogenen Dienstleistungen, das heißt, die wenig produktiven Dienstleistungen können sich dort am Markt behaupten, wo große Einkommensunterschiede bestehen.28 Die personenbezogenen Dienstleistungen sind hier allerdings im Niedriglohnsektor angesiedelt ("amerikanischer Weg").

Soll also eine spürbare Ausdehnung des (personenbezogenen) Dienstleistungssektors erreicht werden, muß zwischen dem "schwedischen Weg" – Steuerfinanzierung – und dem "amerikanischen Weg" – starke Lohndifferenzierung und Schaffung eines Niedriglohnsegments – entschieden werden. Beide Wege erscheinen mir im Rahmen der derzeitigen politischen Situation in Deutschland mehr als zweifelhaft. Eine Differenzierung der Lohnsätze nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten wird aller Wahrscheinlichkeit nach (noch) an der Macht der deutschen Gewerkschaften scheitern. Eine Senkung der Abgabenquote erscheint angesichts der aktuellen Staatsverschuldung ebenfalls eher unwahrscheinlich. Bleibt die Finanzierung aus Steuermitteln nach dem Vorbild Schwedens, im Klartext: weitere Steuererhöhungen. Dies würde vermutlich politisch nicht durchsetzbar sein. Möglicherweise ist Deutschland nach wie vor, auch mehr als zehn Jahre nach Scharpfs Überlegungen, nicht in der Lage, die Verminderung der Beschäftigtenzahl im sekundären Sektor durch eine Ausweitung der Dienstleistungsbeschäftigung auszugleichen. Scharpfs Fazit: "Wenn wir weder den amerikanischen noch den schwedischen Weg einschlagen wollen oder können, dann müssen Staat und Gewerkschaften sich zu einer wirksamen Politik der kostenneutralen Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung entschließen ..., um die andernfalls drohende Spaltung der Gesellschaft in eine Mehrheit von überbeschäftigten und gestreßten Arbeitsplatzbesitzern und eine wachsende Minderheit von Frührentnern, Aussteigern, Gelegenheitsarbeitern und Arbeitslosen zu vermeiden ..."29

Fazit und Vorschläge für eine aktive Teilzeitförderung

Im Mittelpunkt stand hier die Frage nach der Tauglichkeit von Teilzeitarbeit für die Beseitigung – oder zumindest deutliche Reduktion – der Massenarbeitslosigkeit. Die Betrachtung der aktuellen Lage hat insgesamt zu einem skeptischen Befund geführt. Die derzeitigen Rahmenbedingungen lassen eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigung in einem Umfang, der als Ausweg aus der Massenarbeitslosigkeit dienen könnte, unwahrscheinlich erscheinen.

Damit soll jedoch keinesfalls der Eindruck erweckt werden, daß nicht auch Möglichkeiten und Perspektiven einer gezielten Teilzeitförderung denkbar sind. Diese Förderungsmaßnahmen müssen allerdings sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite ansetzen. Hinzu kommen neue Anforderungen im Bereich der Sozialpolitik.

Betriebliche und außerbetriebliche Zeitstrukturen liegen häufig im Konflikt. Hier ist vor allem auf der Unternehmensebene die Einsicht zu fördern, daß die Arbeitszeitbedürfnisse der Arbeitnehmer im Lebensverlauf variieren, das heißt, weder Vollzeitbeschäftigung (i. S. des sogenannten "Normalarbeitsverhältnisses") noch Teilzeitbeschäftigung sind zukünftig als dauerhafte Muster individueller Erwerbsverläufe zu betrachten. Der Wunsch nach einer Reduktion von Arbeitszeiten ist als eine individuelle Reaktion auf bestimmte Lebensumstände, wie etwa die Kindererziehung, Fortbildungsmaßnahmen oder auch bürgerschaftliches Engagement, zu akzeptieren. Außerdem sollten durch entsprechende Aufklärungsmaßnahmen, beispielsweise durch die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Arbeitgeberverbände, aber auch die Politik, unternehmensseitige Vorurteile gegenüber Teilzeitbeschäftigung abgebaut werden. Diese Aufklärungsarbeit muß das Bewußtsein dafür fördern, daß unter Teilzeitbeschäftigung nicht nur die "klassische Halbtagsarbeit" zu verstehen ist, sondern eine breite Palette von in Dauer, Lage und Verteilung variabel gestaltbaren Arbeitsverhältnissen.30 Freilich ist nicht von der Hand zu weisen, daß "aus einer optionalen Arbeitszeitgestaltung erhebliche personalpolitische und arbeitsorganisatorische Belastungen erwachsen können"31, wobei allerdings gilt: "Je stärker in einem Betrieb von Teilzeitarbeit und variabler Arbeitszeitgestaltung insgesamt Gebrauch gemacht wird, um so leichter fällt der personalpolitische und arbeitsorganisatorische Ausgleich, wenn Wünsche nach einer Reduktion der Arbeitszeit bzw. nach einer Rückkehr zur Vollzeitarbeit geäußert werden."32

Aber all die denkbaren Maßnahmen auf seiten der Arbeitgeber werden nicht ausreichen, um insbesondere bei den Männern die Bereitschaft zur Teilzeitarbeit nachhaltig zu stärken. Hier ist vor allem das "Sackgassen-Problem" aufzubrechen. Darunter verstehe ich die Tatsache, daß die Entscheidung zur individuellen Arbeitszeitverkürzung in den weitaus meisten Fällen als unumkehrbar verstanden wird und insbesondere berufliche Entwicklungsperspektiven infolge der Arbeitszeitreduktion versperrt bleiben. Insbesondere im Bereich höher- und hochqualifizierter Tätigkeiten bedeutet eine Verringerung der Arbeitszeit häufig den Ausschluß von weiterer innerbetrieblicher Förderung und Weiterbildung und damit einen irreversiblen "Karriere-Knick".

Die Politik muß aber – und dies ist wohl der zentrale Ansatzpunkt einer erfolgreichen Teilzeitförderung – vor allem im Bereich der Sozialpolitik Rahmenbedingungen schaffen, welche die bisher vorherrschende Benachteiligung, den fehlenden Sozialausgleich, mindern. Denn insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung führt Teilzeitbeschäftigung wegen des dort vorherrschenden Äquivalenzprinzips zu negativen "Spätfolgen". Phasen der Teilzeitbeschäftigung schlagen sich auf Grund des entsprechend verminderten Einkommens bei der Rentenberechnung um so stärker negativ nieder, je länger diese Phasen innerhalb der Erwerbsbiographie dauern. Insbesondere Frauen mit langjährigen Teilzeitepisoden, häufig in Kombination mit insgesamt hochgradig fragmentierten Erwerbsverläufen, müssen mit niedrigen Renten rechnen.33 Auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung bedeutet der Wechsel auf eine Teilzeitbeschäftigung, daß sich die Ansprüche reduzieren. Das Arbeitslosengeld berechnet sich nämlich nach dem letzten (Teilzeit- )Einkommen, unabhängig davon, ob und wie lange vor der Teilzeitepisode Vollzeit gearbeitet wurde. Hier sind – in Anlehnung an die Vorschläge von Bäcker/Stolz-Willig (1995)34 eine Reihe von Maßnahmen denkbar, die diese Nachteile zumindest ansatzweise ausgleichen könnten. Aus Platzgründen sei nur auf zwei Aspekte kurz hingewiesen. Zur Verbesserung der Alterssicherung wäre an eine Regelung in Anlehnung an die "Rente nach Mindesteinkommen" zu denken. Dies würde bedeuten, daß niedrige Einkommen zur Rentenberechnung aufgestockt würden. Ein Bestandsschutz bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes könnte Arbeitslosen, die von Vollzeit- auf Teilzeitarbeit gewechselt haben, für einige Jahre ein auf der Basis des ursprünglichen Vollzeiteinkommen berechnetes Arbeitslosengeld garantieren.35

Zusammenfassend kann man wohl sagen, daß zwar eine Reihe von ökonomischen, kulturellen und individuellen Problemlagen derzeit der Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung im Wege stehen. Auf der anderen Seite sind aber auch eine Reihe von Reformmaßnahmen denkbar, die eine Zunahme von Teilzeitbeschäftigung – auch auf seiten der Männer – in der nahen Zukunft nicht unwahrscheinlich erscheinen lassen. Gefordert sind letztlich alle beteiligten Akteure: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Gesetzgeber. Aber dennoch: Es bleibt ein zentraler pessimistischer Einwand bestehen, den auch die oben angerissenen Teilzeitförderungsperspektiven nicht gänzlich entkräften können: "Häufig wird vernachlässigt, daß durch Arbeitszeitverkürzungen bewirkte Beschäftigungsanstiege nicht mit einem äquivalenten Abbau der registrierten Arbeitslosigkeit einhergehen müssen. Bei der Teilzeitarbeit ist (wie schon in der Vergangenheit) davon auszugehen, daß ein Mehrangebot vor allem dazu führt, daß viele arbeitssuchende Frauen aus der Stillen Reserve heraus die Arbeitsplätze besetzen <@133> Der Arbeitsmarkteffekt einer Ausweitung von Teilzeitarbeit dürfte insofern zu einem großen Teil darin bestehen, die steigende Frauenerwerbsquote zu absorbieren."36

Literaturverzeichnis

Bäcker, G./Stolz-Willig, B. (1995): Förderung von Teilzeitarbeit: Aufgabe für die Tarif-, Sozial- und Gleichstellungspolitik; in: Keller, B./Seifert, H. (Hrsg.): Atypische Beschäftigung. Verbieten oder gestalten? (S. 25-64), Köln: Bund Verlag

Beckmann, P. (1997): Beschäftigungspotentiale der Ausweitung von Teilzeitarbeit. Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, WSI-Mitteilungen, 50, 634-640

Bell, D. (1985): Die nachindustrielle Gesellschaft, Frankfurt am Main: Campus

Büchtemann, C. F./Schupp, J. (1986): Sozioökonomie der Teilzeitbeschäftigung in der BRD, Berlin (WZB IIM/LMP 86-15)

Bündnis 90/Die Grünen (1998): Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Bonn

Clark, C. (1940): The Conditions of Economic Progress, London: Macmillan

Fourastié, J. (1969): Die große Hoffnung des zwanzigsten Jahrhunderts, Köln: Bund-Verlag

Gartner, A./Riessman, F. (1978): Der aktive Konsument in der Dienstleistungsgesellschaft. Zur politischen Ökonomie des tertiären Sektors, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Häußermann, H./Siebel, W. (1995): Dienstleistungsgesellschaften, Frankfurt am Main: Suhrkamp

Kohler, H./Spitznagel, E. (1995): Teilzeitarbeit in der Gesamtwirtschaft und aus der Sicht von Arbeitnehmern und Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland, Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 28, 339-364

Lauterbach, W. (1994): Berufsverläufe von Frauen. Erwerbstätigkeit, Unterbrechung und Wiedereintritt, Frankfurt am Main: Campus

McKinsey (1994): Teilen und Gewinnen. Das Potential der flexiblen Arbeitszeitverkürzung, München

Sacher, M. (1998): Arbeitszeitpräferenzen 1997. Konsequenzen für die Förderung von mehr Teilzeitarbeit (Universität Konstanz, unveröffentlichtes Manuskript)

Sacher, M. (1999a): Die herrschende Fiktion. Das Ende des Normalarbeitsverhältnisses?, Kommune, 17, Heft 8 (August), 12-15

Sacher, M. (1999b): Wer arbeitet Teilzeit? Analysen zum Sozialprofil teilzeitbeschäftigter Frauen (Universität Konstanz, unveröffentlichtes Manuskript)

Scharpf, F. W. (1986): Strukturen der post-industriellen Gesellschaft, oder: Verschwindet die Massenarbeitslosigkeit in der Dienstleistungs- und Informations-Ökonomie?, Soziale Welt, 37, 3-24

Schupp, J./Schwarze, J./Wagner, G. (1997): Erwerbsstatistik unterschätzt Beschäftigung um 2 Mio. Personen. DIW-Wochenbericht, 38: 689-694

Walwei, U./Heinz, W. (1995): Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung im internationalen Vergleich. Ursachen, Arbeitsmarkteffekte und Konsequenzen, Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 28, 365-382

1 Walwei/Heinz (1995): 365.

2 So wird eine aktive Förderung der Teilzeitbeschäftigung sowohl im Wahlprogramm 1998 von Bündnis 90/Die Grünen (Bündnis 90/Die Grünen 1998: 46 f.) als auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt.

3 Beim Mikrozensus handelt es sich um eine im Oktober 1957 eingeführte laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens im Bundesgebiet. Der Zensus wird jährlich einmal mit einer Stichprobe von 1 % der Bevölkerung durchgeführt. Umgangssprachlich wird daher häufig von der sogenannten "Ein-Prozent-Stichprobe" gesprochen.

4 Beim Sozio-ökonomischen Panel handelt es sich um eine seit 1984 jährlich durchgeführte Längsschnittbefragung.

5 Vgl. Schupp/Schwarze/Wagner (1995, 1997).

6 Büchtemann/Schupp (1986): 9.

7 Vgl. Lauterbach (1994): 182 ff.

8 Vgl. McKinsey (1994): 10; Kohler/Spitznagel (1993): 88 ff.

9 Vgl. Kohler/Spitznagel (1995): 346.

10 Vgl. Walwei/Heinz (1995): 366.

11 Erwerbstätige: Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben (Definition nach Mikrozensus).

12 Vgl. Walwei/Werner (1995): 366 ff.

13 Abhängig Beschäftigte: Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende (Definition nach Mikro-Zensus).

14 Vgl. Walwei/Werner (1995): 368.

15 Vgl. Scharpf (1986): 7; Häußermann/Siebel (1995): 24 ff.

16 Die "Drei-Sektoren-Theorie" geht zurück auf Clark, C. (1940).

17 Vgl. Walwei/Werner (1995): 369.

18 Vgl. Walwei/Werner (1995): 369.

19 Vgl. Walwei/Werner (1995): 374.

20 Vgl. Walwei/Werner (1995): 375.

21 Vgl. Beckmann (1997): 636.

22 Vgl. Beckmann (1997): 636.

23 Vgl. Beckmann (1997): 638.

24 Die Ergebnisse decken sich ihrer Tendenz nach mit Befunden des Verfassers, die er auf der Basis des Sozio-ökonomischen Panels (Welle N/1997) für Westdeutschland ermittelt hat. Von den vollzeitbeschäftigten Männern bezeichnen sich lediglich 15 % als überbeschäftigt, wohingegen 65 % ihre vereinbarte Arbeitszeit als ideal und sogar 20 % als zu gering bezeichnen. Allerdings gaben 35 % der vollzeitbeschäftigten Frauen an, überbeschäftigt zu sein, d. h. eine Verkürzung der Arbeitszeit anzustreben. Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, daß gleichzeitig fast 34 % der teilzeitbeschäftigten Frauen eine Ausweitung ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wünschen (vgl. Sacher [1998; 1999b]).

25 Vgl. Beckmann (1997): 638.

26 Vgl. Sacher (1999).

27 Vgl. Scharpf (1986): 9.

28 Vgl. Scharpf (1986): 12 ff.

29 Scharpf (1986): 22.

30 Vgl. Bäcker/Stolz-Willig (1995): 37 ff.

31 Bäcker/Stolz-Willig (1995): 49.

32 Bäcker/Stolz-Willig (1995): 49. Für mittlere und kleine Betriebe schlagen die Autoren eine offenere Diskussion über die Möglichkeiten des gezielten Einsatzes von befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeit vor. Zu denken ist hier auch an einen überbetrieblichen Personalausgleich durch Arbeitgeber-Verbundsysteme (Pool-Lösung) (vgl. Bäcker/Stolz-Willig [1995]: 49 f.).

33 Vgl. Bäcker/Stolz-Willig (1995): 51 ff.

34 Vgl. Bäcker/Stolz-Willig (1995): 62 ff.

35 Um ungerechtfertigte Bevorteilungen von vormals teilzeitbeschäftigten Arbeitslosen zu vermeiden, muß allerdings das daraus resultierende Arbeitslosengeld in der Höhe des Teilzeitnettoeinkommens "gedeckelt" sein.

36 Bäcker/Stolz-Willig (1995): 38.