Die "Indernationalisierung" der Einwanderungsdebatte

Marieluise Beck / Bernd Knopf

Es muss irgendwo auf der A 2 von Berlin nach Hannover gewesen sein, als der Kanzler auf dem Weg zur CEBIT die Eingebung hatte: Inder müssen her. Seit Wochen hatte die boomende IT-Branche über fehlende Fachkräfte geklagt und vom Handelsblatt bis zum Spiegel ihr Lamenti lanciert. Und Kanzler Schröder wäre nicht der Genosse der Bosse, wenn er hier nicht Abhilfe schaffen würde. Schafft 10, 20, 30 000 Computerspezialisten ins Land und lasst den Wirtschaftszweig erblühen, auf dass er viele neue Arbeitsplätze erschaffe. Und da das schöne deutsche Wort "Anwerbestopp-Ausnahmeverordnung" zwar die rechtliche Grundlage für die geplante Anwerbung liefert, aber nicht so griffig klingt, wurde der ersten, größeren Anwerbeaktion nach dem Anwerbestopp von 1973 auch schnell ein Name gegeben, der besser in moderne Zeiten passt: Die "Green Card", genauer die "Red Green Card", soll die Tore für die Laptop-Gastarbeiter öffnen.

Über Nacht entbrannte in dem Land, das so lange kein Einwanderungsland sein wollte, eine ausgewachsene Debatte um die Zukunft der Zuwanderung. "Ihr Inderlein kommet", sangen plötzlich auch diejenigen, die bisher die Belastungsgrenze überschritten sahen. Die SPD, die in den Koalitionsverhandlungen noch den Begriff Einwanderung wie der Teufel das Weihwasser scheute, begrüßte den Schritt ihres Vorsitzenden, ohne zum A der "Green Card" auch das B einer Einwanderungsgesetzgebung auszusprechen. Die FDP zog flugs einen Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode aus der Tasche, verschämt verschweigend, dass dieser den Namen "Zuwanderungsbegrenzungsgesetz" trägt. Und auch die CDU, sonst zuverlässige Hüterin der Überschwemmungsrhetorik, denkt laut über ein Einwanderungsgesetz nach, mit dem man gleich auch das lästige Asylgrundrecht entsorgen will. Nur der wahlkämpfende Rüttgers will lieber Kinder statt Inder.

Die allgemeine Inderfreundlichkeit hat ihren Grund: Trotz hoher Arbeitslosigkeit und einem Mangel an Arbeitsplätzen entstehen regionale und branchenspezifische Lücken, die weder durch das im Inland vorhandene Arbeitskräfteangebot noch kurzfristig durch Ausbildungsmaßnahmen zu decken sind. Ob Spargelstecher, Krankenschwestern oder Computerspezialisten, der Bedarf wird wie eh und je durch die Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland gedeckt. In den Sechzigerjahren noch offensiv durch Gastarbeiteranwerbung, seit dem Anwerbestopp von 1973 eher klammheimlich im Rahmen von Ausnahmeverordnungen ist die Politik der Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften durch die Öffnung von Toren und Türchen nachgekommen. Sie tat dies zumeist verschämt – angesichts hoher Arbeitslosigkeit und dem Credo des Nicht-Einwanderungslandes – und immer mit der Betonung, die "Gäste" kämen nur vorübergehend. Daniel Cohn-Bendit schreibt: "Als 1955 erstmals offiziell die Arbeitsmigration aus Südeuropa anstand, entsprang die Idee – wie so vieles in offenen Gesellschaften, deren Planungsmarge außerordentlich klein ist – einer Eingebung des Augenblicks. Da gab es keine langfristige Planung, sondern nur die kurze Bewegung von der Hand zum Mund: Bald schon könnte es an Arbeitskräften mangeln – also mussten, woher auch immer, neue her."1<D>

Als Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard 1954 mit dem italienischen Außenminister still und heimlich über den "Rückgriff auf die Italiener" verhandelte, lag die schwankende Arbeitslosenzahl im Nachkriegsdeutschland bei rund einer Million.

Auch im Frühjahr 2000 ist die Initiative für eine "Green Card" mehr einer Eingebung des Augenblicks entsprungen als Ergebnis langfristiger Planung – eher ist sie das Ergebnis versäumter Planung bei Ausbildung und Qualifizierung –, sind die Reaktionen geprägt durch eine eigentümliche Verschämtheit, mit der nicht nur den deutschen Arbeitslosen erklärt wird, warum osteuropäische und indische Fachkräfte an den Computern gebraucht werden. Und wieder einmal ist die Rede von einer vorübergehenden Maßnahme. Doch wie immer in der deutschen Migrationspolitik wird es erstens anders kommen, als man zweitens denkt.

Die "Green Card" ist ein richtiger, pragmatischer Schritt, weil flexibel auf einen bestehenden Bedarf reagiert wird. Aber gerade deshalb gilt es, die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Das amerikanische Vorbild ist eben gerade kein Monatsticket, sondern eine Dauerkarte. Und auch bei der "Red Green Card" ist es entscheidend, dass die Zugangsmöglichkeit verbunden wird mit einer klaren Möglichkeit zur Verfestigung des Aufenthaltes, zum Familiennachzug und einer Perspektive zur Integration.

Doch ist die Debatte um die "Green Card" auch eine grundsätzliche: Es wird deutlich, dass Arbeitsmigration auf der Grundlage bestehenden Rechtes möglich ist, dass wir nicht unkontrollierte, ungesteuerte Zuwanderung haben, sondern im Gegenteil die bundesdeutschen Zuwanderungsregelungen höchst ausdifferenziert sind. Vom Familiennachzug über den Aussiedlerzuzug bis hin zur Anwerbung chinesischer Spezialitätenköche erstreckt sich die deutsche Einwanderungsgesetzgebung. Nötig sind daher nicht unbedingt grundlegend neue gesetzliche Regelungen, sondern eine Zusammenfassung und Systematisierung, vergleichbar der Reform der Sozialgesetzgebung. Entscheidend dabei wird sein, Zuwanderungsmöglichkeiten konsequent mit Integrationsangeboten und -perspektiven zu verknüpfen. Denn das bisherige "muddling through", das zwar Zuzug zulässt, den Menschen aber dann Zugänge zum Arbeitsmarkt oder zur Sprachförderung verwehrt, ist integrationspolitisch fatal.

Der neue Ruf nach einer Einwanderungsgesetzgebung ist daher richtig und riskant zugleich. Die bestehenden Zuzugsregelungen trennen zwischen rechtlichen Ansprüchen – der EU-Freizügigkeit, dem international und grundrechtlich verbrieften Flüchtlingsschutz, dem grundgesetzlich geschützten Familiennachzug – und politisch oder wirtschaftlich gewollter Zuwanderung wie dem Aussiedlerzuzug, dem Zuzug jüdischer Kontingentzuwanderer oder eben der Arbeitsmigration. Sind die letztgenannten Zugänge quotierbar oder bereits kontingentiert und somit steuerbar, stellen die erstgenannten rechtliche Ansprüche dar, die sich einer Quotenregelung entziehen. Die Formulierung und der Ausbau dieser Rechtsansprüche sind Primat grüner Politik, ob im Bereich des internationalen Flüchtlingsschutzes und des Grundrechts auf Asyl oder beim Familiennachzug, für den Standards auf europäischer Ebene auch für Drittstaaten formuliert werden. Der Ruf nach einem Einwanderungsgesetz seitens der FDP oder der Union zielt aber gerade auf den Abbau dieser Ansprüche: Offen, wenn die CDU für die Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl plädiert, versteckt, wenn die FDP in ihrem Entwurf etwa den Familiennachzug mit anderen Zuwanderern verrechnen und per Quote deckeln möchte.

Genau in der Unterscheidung zwischen Ansprüchen und Quotenregelung lag aber der Kern des Einwanderungsgesetzes, das Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben. Dieses hatte das Recht auf Asyl, hatte den Anspruch auf Nachzug für enge Familienangehörige ausgenommen von jeglicher Quotierung. Gleichzeitig sollte die Entscheidung über Umfang und Kriterien der quotierbaren Zuwanderung zurückgeholt werden in den parlamentarischen Raum: Weg von der verschämten, über Ausnahmeverordnungen gesteuerten Regelung, hin zu einem öffentlich nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungsverfahren über zukünftige Zuwanderung in einer Einwanderungsgesellschaft. Ich glaube nicht, dass es dem Kanzler zumutbar ist, solche Entscheidungen weiterhin einsam auf der A 2 in Höhe von Magdeburg zu treffen.

So sinnvoll eine solche Neuregelung ist, so skeptisch sollte man gegenüber einer gesellschaftlichen, geschweige denn politischen Mehrheit für eine solche Einwanderungsgesetzgebung sein. Der Stimmungsumschwung über Nacht kann schnell zu einem bösen Erwachen führen. Gerade die Diskussion um die Reform des Staatsbürgerrechtes hat gezeigt, wie es einer sinnvollen und richtigen Gesetzesinitiative geht, die gesellschaftlich nicht breit vermittelt ist. Es ist daher eigentümlich, wenn dieselben, die im Nachhinein altklug auf diesen Sachverhalt hinwiesen, nun fordern, die alte grüne Gesetzesinitiative aus der Schublade zu holen und endlich Farbe zu bekennen. Entscheidend wird nicht die kurze Bewegung von der Hand zum Mund sein, sondern die Diskussion um die Zukunft der Zuwanderung auf einer sachlichen und breiten Basis. Gut‘ Ding will manchmal Weile haben. So wie die Reform der Sozialgesetzgebung zehn Jahre brauchte, wird auch eine Einwanderungsgesetzgebung nicht übers Knie zu brechen sein. Für sie zu werben, lohnt sich allemal.

1 Cohn-Bendit/Schmid, Heimat Babylon, Hamburg 1993, S. 82.