Sozialstaat mit Zukunft

Teil 1 - Rente:

Hektischer Stillstand in der Rentenpolitik

Alterssicherung zwischen kurzatmigen Reformen und fehlenden Konzepten

Harry Kunz

In vielen europäischen Ländern orientieren sich die Rentensysteme an Bürgerrechten und einer daraus abgeleiteten (Mindest-)Versorgung. Demgegenüber ist das deutsche System der Alterssicherung sowohl im Hinblick auf den einbezogenen Personenkreis als auch bei der Berechnung von Beiträgen und Leistungen stark erwerbsarbeitszentriert. Der resultierende Zwang zur Erwerbstätigkeit galt freilich nur für Männer, verheiratete Frauen sollten über ihren Gatten abgesichert werden. Mit dem Bedeutungswandel der Erwerbsarbeit und vielfältigeren Lebensformen (Alleinstehende, nichteheliche Partnerschaften, Scheidungen et cetera) verliert dieses gesetzlich verankerte und als Pflichtsystem konzipierte Rentenmodell aber an Geltungskraft. Die verschiedenen Formen einer ergänzenden betrieblichen Alters- oder Zusatzversorgung und die private Vorsorge gewinnen an Bedeutung (Tabelle 4: Alterssicherung für verschiedene Gruppen).

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für Arbeiter und Angestellte erfasste 1995 mit 31,5 Millionen aktiv Versicherten 82 Prozent aller Erwerbspersonen. Weitere Einrichtungen der Basissicherung sind die Beamtenversorgung, die Altershilfe für Landwirte und die berufsständischen Versorgungswerke. Stärker als GRV und Beamtenversorgung bauen diese Altershilfen und die Unterstützungsleistungen für Freiberufler und Handwerker auf eine ergänzende private Vorsorge.

Zu den Zusatzsystemen zählen die Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst und die freiwillige betriebliche Altersversorgung im Bereich der Privatwirtschaft. Nur bei sehr hohen Löhnen erreichen Betriebsrenten im Alter eine größere Bedeutung als GRV-Renten. Das Gros der Betriebsrenten liegt hingegen unter 600 DM, sodass die Säule der Alterssicherung meist nur eine Ergänzung der GRV-Renten bildet. In Ostdeutschland stehen Betriebsrentensysteme überdies erst am Anfang, im Westen profitieren in erster Linie Beschäftigte großer Unternehmen und mehr Männer als Frauen. Wer überdurchschnittliche GRV-Renten bezieht, erhält meist auch höhere Betriebsrenten.

Vermögenseinkünfte – derzeit von der Politik als Königsweg aus der Rentenkrise gepriesen – können auf Grund ihrer ungleichgewichtigen Verteilung für die Mehrheit allenfalls eine ergänzende Rolle bei der Altersabsicherung spielen. Auch Erbschaften konzentrieren sich auf vergleichsweise wenige Haushalte.1 Selbst mit der heutigen "Erben-Generation" wird es nicht zu einer breiteren Vermögensstreuung kommen.

Systemveränderungen?

Diskussionen um einen Systemwechsel in der Alterssicherung konzentrieren sich auf zwei Modelle: Entweder von der Umlagefinanzierung auf ein Kapitaldeckungsverfahren oder ein Umstieg auf eine steuerfinanzierte Grundrente.

Bei Kapitialdeckungsverfahren sammeln die Versicherten nach dem Prinzip privater Lebensversicherungen mit ihren Beiträgen einen Kapitalstock an, aus dem dann ihre (verzinste) Rente finanziert wird. Als wichtigste Vorzüge des Verfahrens gelten die größere Risikostreuung, die geringere Abhängigkeit vom demographischen Wandel – jeder Erwerbstätige zahlt die für seine spätere Rente erforderlichen Beiträge – und die wegen des Zinseszinseffekts über der (Netto-)Lohnentwicklung liegenden Renditen. Doch es bestehen prinzipielle Einwände: Kann ein Kapitaldeckungsverfahren das bisherige System der Finanzierung von Rentenanwartschaften ohne die Gefahr einer Inflation ablösen? Immerhin müsste ein Kapitalstock von 8 bis 10 Billionen DM aufgebaut werden. Ferner ist auch ein kapitalfundiertes Rentensystem gegenüber demographischen Veränderungen nicht immun. Ein Bevölkerungsrückgang impliziert, dass weniger Erwerbstätige Kapital ansammeln und mehr Ruheständler von dem dann abschmelzenden Kapitalstock leben müssen.

Den zentralen Einwand gegen einen Umstieg bilden indes die sich über einen langen Zeitraum erstreckenden Übergangsprobleme. Auch nach einem Stopp des Umlageverfahrens müssen die erworbenen Rentenanwartschaften über einen Zeitraum von 30 Jahren von den Erwerbstätigen abgegolten werden. Ein Systemwechsel in den nächsten Jahren hätte demnach zur Folge, dass gerade in der Phase der höchsten demographischen Belastung in den Jahren 2010 bis 2040 die Erwerbstätigen einer Dreifachbelastung ausgesetzt wären: Erstens müssten sie GRV-Beiträge aufbringen, ohne hieraus eigene Anspruchsberechtigungen ableiten zu können. Zweitens wäre ein Kapitalstock für ihre spätere Altersversorgung und drittens eine ergänzende private Vorsorge zu bilden.

Während der Systemwechsel zu einem "reinen" Kapitaldeckungsverfahren kaum auf Zustimmung trifft, werden verschiedene Grundrentenmodelle immer wieder von unterschiedlichen Reformern mit sehr verschiedenen Intentionen ins Gespräch gebracht. Einigen geht es um die "Verschlankung" des Sozialstaates, in dem soziale Hilfen generell auf das Minimum einer Grundsicherung reduziert werden. Andere sehen die Grundrente als Einstieg in eine gänzlich von der Lohnarbeit abgekoppelte soziale Sicherung.2 Unterschieden werden muss außerdem zwischen einer Grundrente, die an die Stelle der jetzigen umlagefinanzierten und beitragsabhängigen Rente tritt, und Ansätzen, die innerhalb des Systems einkommensbezogener Alterssicherung einen Anspruch auf Mindestrenten durchsetzen wollen.

Die früher von Bündnis 90/Die Grünen, heute vor allem vom sächsischen Ministerpräsidenten Biedenkopf propagierte beitragsunabhängige Staatsbürgerrente soll bei Erreichen einer Altersgrenze und für Erwerbsunfähige oder Hinterbliebene ausbezahlt werden. Im Modell Meinhard Miegels läge diese für alle Bürger gleich hohe Grundrente bei 52,5 Prozent des durchschnittlichen Einkommens – also über der Schwelle relativer Armut. Gleichwohl befände sich die Kaufkraft der Grundsicherung bei Berücksichtigung des erheblichen Anstiegs indirekter Steuern aktuell mit rund 1300 DM im Monat (zuzüglich 300 DM Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) bei Alleinstehenden nur etwa auf Sozialhilfeniveau. Zusätzliche Sozialhilfezahlungen wären weiterhin in besonderen Lebenslagen erforderlich, etwa bei einer Pflegebedürftigkeit oder einer Altersheimunterbringung.

Ein Kerngedanke des Grundrentenmodells bildet die Ermöglichung der Vermögensbildung auch bei durchschnittlichen Einkommensbeziehern, die heute oft keine private Altersvorsorge betreiben können. Deshalb sollen neben den GRV-Arbeitnehmerbeiträgen auch zwei Drittel des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung an die Erwerbstätigen ausbezahlt werden. Das restliche Drittel soll die Arbeitskosten der Unternehmen senken.

Anders als die aktuellen Plädoyers für eine die Rente ergänzende private Vorsorge zeichnet das Grundrentenkonzept – nach einer Übergangsphase erhöhter Belastung – damit einen Weg vor, eine relevante private Vermögensbildung auch bei Beziehern durchschnittlicher Einkommen zu ermöglichen. Gemeinsam teilen beide Konzepte aber fragwürdige Annahmen über das zukünftige Sparverhalten. Denn beide gehen bei einer teilprivatisierten Altersvorsorge von einer Lebensstandard sichernden Sparbereitschaft aus. Tatsächlich aber gibt es Indizien für eine rückläufige Sparneigung, insbesondere bei den Jüngeren. Der Bremer Ökonom Winfried Schmähl verweist ferner zu Recht auf die "Gefahr, dass der Einkommensbedarf im Alter unterschätzt bzw. zu spät bewusst wird, sodass die nun freiwillige Altersvorsorge erst deutlich später einsetzt, als sie jetzt über die staatliche Altersvorsorge erzwungen wird."3 Ohne eine – in Ländern mit Grundrenten übliche – verbindliche Zusatzrentenversicherung können das Konzept der Grundrente und die aktuelle Politik der um eine private Vorsorge ergänzten GRV-Rente eine Konzentration von Alterseinkünften in der Nähe des Sozialhilfeniveaus nicht ausschließen.

Überdies verheddert sich auch das Grundrentenmodell in den Fallstricken des Übergangs. Denn von der Einstellung der Beitragspflicht zur GRV bleiben die Anspruchsberechtigungen unberührt. Die verfassungsrechtlich garantierten GRV-Renten müssten aus Steuermitteln finanziert werden. Ein Systemwechsel würde also ein drastisches Ansteigen insbesondere von Einkommens-, Öko- und Mehrwertsteuer zur Folge haben. Miegel und Wahl gehen von einem sofortigen Anstieg der indirekten Steuern um die Hälfte und der direkten Steuern um mehr als ein Viertel aus. Gleichwohl behaupten sie: "Niemand erleidet einen Verlust."4 Tatsächlich erleiden nach einem Umstieg die Rentenbezieher eine drastische Einkommensentwertung, die viele in die Armut treiben würde. Gleichzeitig müssen die Erwerbstätigen für einen langen Übergangszeitraum über Steuern die alten GRV-Renten und die neu hinzukommenden Grundrenten finanzieren, ohne einen eigenen Rentenanspruch jenseits der Grundrente zu erwerben.

Reformen innerhalb des Rentenversicherungssystems

Bleibt somit nur der Versuch, den veränderten Anforderungen durch Reformen innerhalb des bestehenden Rentensystems zu genügen? Dann müssten die Einnahmen durch eine Ausweitung der Versichertengruppen oder einen höheren Beitragssatz vergrößert oder aber die Ausgaben reduziert werden. Weil die im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel prognostizierten Beitragssätze der nächsten 40 Jahre von den rentenpolitischen Akteuren nicht akzeptiert werden, beinhaltet jede Reform deshalb eine Rentenniveausenkung.

Die Wiederkehr der Altersarmut Wo soziale Ungleichheiten in früheren Lebensphasen in Kombination mit geschlechtsspezifischen Benachteiligungen eine Kumulation von Nachteilen im Alter bewirken – und womöglich noch altersbedingte Risiken wie der Tod eines Partners oder eine Pflegebedürftigkeit hinzutreten – kann das gesetzliche Rentensystem Altersarmut nicht verhindern. Eine Problemgruppe bilden seit langem Frauen aus den unteren Sozialschichten, die als Hausfrauen keine Erwerbstätigkeit ausübten oder nur zeitweise in ungeschützten oder gering entlohnten (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen arbeiteten. Immerhin 18,8 Prozent der allein stehenden Frauen erreichen im Westen aktuell nur  ein Gesamteinkommen bis 1250 DM (Tabelle 5: Betroffenheit von relativer Armut; Tabelle 6: Verteilung der Altersrenten; Tabelle 7: Nettogesamteinkommen ab 65 Jahre). Selbst bei Einkünften jenseits der Sozialhilfeschwelle sind prekäre Lebensbedingungen oft nicht ausgeschlossen, weil Senioren mit niedrigem Einkommen (mangels Wohneigentums) meist einen besonders hohen Einkommensanteil für Mieten aufwenden.

Gleichwohl hat das GRV-System Altersarmut in den letzten Jahren zurückdrängen können. Gegenwärtig beziehen weniger als 3 Prozent der über 65-Jährigen Sozialhilfe – wobei freilich von einer Dunkelziffer nicht in Anspruch genommener Leistungen auszugehen ist. Im Vergleich mit anderen Bevölkerungsgruppen (Kindern, Jugendlichen) stellt Altersarmut heute quantitativ kein gravierendes Problem dar.

Doch schon in den nächsten Jahren wird es eine Rückkehr der Altersarmut geben, wenn jene Generationen in Rente gehen, die durch zunehmende Arbeitslosigkeit und durch längere Schul- und Ausbildungszeiten geprägt sind. Anders als heute haben dann auch viele Männer größere Lücken in der Erwerbsbiografie – sei es durch längere Phasen der Arbeitslosigkeit oder durch eine überlange Studienzeit mit nur sozialversicherungsfreien Beschäftigungen.

Die neue Altersarmut ist einerseits Ergebnis der Rentenpolitik: Mit der Abkehr der Rentenerhöhung von der Entwicklung des Nettoeinkommens sinkt das Rentenniveau dauerhaft. Die diskutierten, zusätzlichen Absenkungen des Rentenniveaus würden eine große Zahl von Altersbezügen in die Nähe der Sozialhilfe bringen. Und Renten auf Sozialhilfeniveau münden dann in Altersarmut, wenn sonst keine relevanten eigenen Einkünfte (oder solche des Ehepartners) bestehen.

Beispielhaft gilt dies für viele Angehörige der ersten "Gastarbeiter"-Generationen. Deren durchschnittliche Renten sind auf Grund fehlender Beitragszeiten (im Herkunftsland), erhöhter Arbeitslosigkeit und häufigen Niedriglohntätigkeiten besonders gering. Eine Untersuchung in Mannheim zeigte beispielsweise, dass von den befragten Türken 38 Prozent mit weniger als 1000 DM monatlich auskommen müssen. 21 Prozent verfügten über Monatseinkünfte zwischen 1000 und 1500 DM.

Andererseits ist die künftige Altersarmut aber auch Ergebnis gesellschaftlicher Entwicklungen, auf die die Politik nur unzureichend reagiert. Dies gilt insbesondere da, wo die neue Altersarmut im Gefolge neuer fraulicher Lebensentwürfe wiederum weiblich ist. Zwar wollen etwa die Bündnisgrünen die Entscheidung von Paaren durchsetzen, ob sie ihre Rentenanwartschaften teilen. Doch oft reicht etwa nach einer Trennung die Hälfte – wegen des dann höheren Haushaltsaufwandes – nicht für jeden Einzelnen. Das Rentenrecht erkennt jedoch den höheren Bedarf Alleinlebender nur bei Hinterbliebenen, nicht aber bei Geschiedenen an. Weitere "Problemgruppen" bilden uneheliche Lebensgemeinschaften, in denen ein Partner nicht erwerbstätig ist, und allein erziehende Frauen, von denen jede Fünfte schon in jungen Jahren Sozialhilfe bezieht. Dieses Schicksal wird viele bis ins Alter begleiten, wenn über längere Zeiträume nur unzureichende Rentenansprüche erworben wurden.

Eine mögliche Reaktion bestünde im Versuch, entgangene Rentenansprüche auf Grund gesellschaftlich wichtiger Tätigkeiten (Kindererziehung, Angehörigenpflege etc.) entschiedener durch eine steuerfinanzierte Rente zu kompensieren. In diese Richtung weist der Versuch in der aktuellen Rentenreformdebatte, Teilzeittätigkeiten für die Berechnung der Rente stärker zu berücksichtigen, wenn Kinder erzogen werden (benachteiligt wären dann allerdings jene Erziehenden, die während der Familienzeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen).

Einsparungen bei der Hinterbliebenenrente sollen dieses Vorhaben finanzieren. Insbesondere bei langjähriger Berufstätigkeit beider Ehegatten kommt es in diesem Bereich durch die Anhäufung von selbst erworbenen Rentenansprüchen und von Hinterbliebenenrenten bisweilen zu einem hohen Versorgungsniveau. Andererseits müssen sich noch immer viele Frauen ohne eigene Erwerbstätigkeit zur Alterssicherung allein auf eine karge Hinterbliebenenrente stützen.

Das sozialdemokratische Konzept sieht beim Tod eines Partners ein "Rentensplitting" analog zum Versorgungsausgleich nach einer Scheidung vor. Im Versicherungsfall bekäme ein Ehepartner neben den Anwartschaften aus der Zeit vor der Ehe die Hälfte der gemeinsam in der Ehe erworbenen Ansprüche. (Nicht erwerbstätige) Ehefrauen könnten in der Regel mit höheren Renten rechnen. Die Hauptverdiener der Familien müssten sich beim Tod des Ehepartners hingegen mit 60 bis 80 Prozent des in der Ehezeit erworbenen Rentenanspruchs begnügen.

Ist eine Mindestsicherung gerecht? Ergänzende Vorschläge drängen auf eine Mindestsicherung innerhalb des GRV-Systems. Ein Modell zielt auf eine Mindestbeitragspflicht jedes erwachsenen Bürgers. Im voll eigenständigen System hätte im Alter jeder einen Anspruch auf eine mit Steuermitteln aufgestockte Grundrente, der über bestimmte Zeiträume Beiträge geleistet hat. Dieser Vorschlag beinhaltet einen Zwang zur Erwerbstätigkeit: Um einen eigenständigen Rentenanspruch von 1000 DM zu erhalten, müsste ein Versicherter mit 40 Versicherungsjahren im Monat 400 DM zahlen. Dies wäre für Familien mit nur einem Einkommen eine hohe Zusatzbelastung. Wenn zudem  geeignete Arbeitsplätze fehlen, verlagert eine allenfalls durch die Anerkennung von Kindererziehungs- oder Pflegezeiten aufgelockerte Beitragspflicht die Armut nur in die Phase der Familiengründung und in das mittlere Lebensalter.

Eine Alternative bildet die steuerfinanzierte Aufstockung niedriger Renten durch die Rentenversicherung. Bündnis 90/Die Grünen wollen eine bedarfsabhängige Mindestsicherung für Personen, die älter als 65 Jahre alt oder dauerhaft erwerbsunfähig sind. Anders als bei der Sozialhilfe soll die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern entfallen.5 Ob die Mindestabsicherung über dem Niveau (der auch Alterszuschläge beinhaltenden) Sozialhilfe liegen soll, wird indes offen gelassen.  Tatsächlich müsste ein Plädoyer für eine in jedem Fall über dem Sozialhilfeniveau liegende Mindestrente die Frage beantworten, warum eine solche "Sozialhilfe de luxe" situationsunabhängig für Senioren gezahlt wird, nicht aber beispielsweise für Haushalte, in denen Kinder aufwachsen. Eine Bindung der Mindestrente an bestimmte Beitragsleistungen wiederum würde manche von Altersarmut betroffenen Gruppen ausschließen.

Einbeziehung aller Erwerbseinkommen Zahlreiche Reformvorschläge der GRV zielen darauf ab, den Kreis der dort versicherten Personen auszuweiten. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS wollen mittelfristig auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, langfristig sogar jeden Bürger. Aktuelle Regierungspolitik ist dies jedoch nicht – zumal nach dem öffentlichen Wirbel um die Einbeziehung von Scheinselbstständigen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in die Sozialversicherungspflicht. Dabei würde die Einbeziehung von Selbstständigen nicht nur die Finanzierungsgrundlage verbreitern, sondern böte auch eine Chance, der vermutlich anwachsenden Altersarmut von Selbstständigen mit nur geringem Einkommen zu begegnen. Ansonsten bliebe diese Gruppe von möglichen künftigen Mindestrenten innerhalb des GRV-Systems ausgeschlossen.

Einen Reformdruck in Richtung auf eine "Versicherungspflicht für alle" dürften die durch Beamtenpensionen verursachten staatlichen Finanzierungsprobleme bewirken: In diesem Jahrzehnt wird jeder dritte Staatsdiener in Pension gehen. Hamburg wird dann ein Zehntel seines Haushalts allein für Renten und Pensionen seiner früheren Beschäftigten aufbringen müssen. Gleichzeitig ist im Vergleich zum Absicherungsniveau der GRV die Altersversorgung von Beamten trotz der Besteuerung üppiger und durch zahlreiche Privilegien geprägt (Tabelle 8: Durchschnittliche Geldleistungen).

Eine universalistische Rentenversicherungspflicht könnte dadurch an Akzeptanz gewinnen, dass sie Voraussetzungen schafft, dass alle Senioren von notwendigen Beschränkungen in inhaltlich gleicher Weise betroffen werden.

Ein neuer Mix in der Alterssicherung? Viel diskutiert werden in Fachöffentlichkeit und Politik auch Vorschläge einer Ergänzung der umlagefinanzierten Rente um kapitalfundierte Elemente. Hierzu zählen:

– Ein erweitertes Umlageverfahren mit einem Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines längeren Zeitraumes ("Abschnittdeckungsverfah-ren"), in dem auch Rücklagen möglich sind.

– Eine Teilkapitalbildung, indem entweder zur Deckung von vorübergehend bedingtem Mehraufwand vom Versicherungsträger Rücklagen im Sinne einer Schwankungsreserve gebildet werden, oder ein dauerhafter Kapitalstock, der zur Kofinanzierung oder Lockerung der Lohnzentrierung unter dem Dach der (ansonsten weiterhin umlagefinanzierten) Rentenversicherung gebildet wird.

Begründet werden diese Vorschläge insbesondere mit der höheren Rendite kapitalgebundener Sicherungsformen gegenüber den umlagefinanzierten Renten der GRV.

Auch bei einem Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb des umlagefinanzierten Systems würde die Abgabenbelastung zunächst steigen – wenn auch geringer als bei einem Systemwechsel zu einer kapitalgebundenen Rentenfinanzierung. Die Simulation einer Teilkapitalbildung des Ifo-Instituts kommt unter anderem zum Schluss, dass die Arbeitslosenquote bis zum Jahre 2025 um bis zu einem halben Prozentpunkt über derjenigen im Umlageverfahren liegen würde – mit der Aussicht auf niedrigere Arbeitslosenquoten ab 2025. Zudem könnte sich ab diesem Zeitpunkt bei entsprechenden Rückflüssen auch das Rentenniveau erhöhen, wenn die dann erwerbstätige Generation nicht dem Beispiel der heutigen Erwerbstätigen folgt und wiederum ein Absenken der Beiträge durchsetzt.

Vor dem Problem zusätzlicher Belastungen steht aber auch die Variante, sinkenden Renten mit einer vermehrten privaten, kapitalgebundenen Altersvorsorge zu begegnen. Zwar ist ein zunächst angedachtes "Zwangssparen" jedes Erwerbstätigen mittlerweile vom Tisch. Geblieben sind Sparanreize in Höhe von 250 DM jährlich für Erwerbstätige. Einer im Gefolge sinkender Renten wachsenden Altersarmut kann dieses Konzept nicht begegnen. Erstens wären Hausfrauen, Studenten, Arbeitslose und andere Personen ausgeschlossen, die nicht als Erwerbstätige in der GRV eingebunden sind. Zweitens ist der Sparanreiz gerade für Niedriglohnempfänger zu gering. Drittens bleibt die psychologische Tendenz einer "Minderschätzung der Bedürfnisse im Alter" unberücksichtigt.6 Gerade Haushalte im Niedriglohnsektor dürften meist erst nach Abschluss der Familiengründungsphase Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge initiieren.

Um einen finanziellen Freiraum für die private Vorsorge zu schaffen, schlagen CDU/CSU eine Senkung des Rentenbeitrags um 2,5 Prozentpunkte vor. Wer aber soll die entstehenden GRV-Verluste von jährlich etwa 40 Milliarden DM kompensieren? Eine entsprechende Senkung des Rentenniveaus würde die Altersarmut drastisch verschärfen. Denn gerade bei prekären Einkommensverhältnissen würde der eingesparte Rentenbeitrag oft für den aktuellen Bedarf und nicht für eine freiwillige Zusatzversorgung ausgegeben.

Leistungsgerecht oder fair? "Die Renten sind sicher." Diese Botschaft wird auch am Ende der diesjährigen Rentenkonsens-Suche stehen. Dabei wissen alle Beteiligten, dass die gesetzlichen Renten angesichts gesellschaftlicher Alterung, Massenarbeitslosigkeit und neuen Formen der Erwerbstätigkeit zukünftig weder eine Lebensstandardsicherung garantieren, noch Alterarmut wirksam vermeiden können. Trotzdem reduziert sich die politische Auseinandersetzung ritualhaft auf ein Austarieren zwischen Leistungskürzungen und steuerfinanzierten Zusatzhilfen, die den Schein aufrecht erhalten sollen, das GRV-System könne dauerhaft beitragsäquivalente Renten sichern und gleichzeitig Armut vermeiden. Natürlich wäre es möglich, statt linearer Rentenniveauabsenkungen kleine Renten zu verschonen und dafür höhere Renten stärker zu belasten. Mit einer parallelen, steuerfinanzierten Ausweitung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten könnte so einer Massierung von Altersrenten auf Sozialhilfeniveau begegnet werden. Doch würde eine solche Umverteilung, die jedem eine faire Chance zur verantwortlichen Ausgestaltung seines Lebensabends anbietet, dem bei Politik und Wahlvolk verbreiteten Glauben zuwiderlaufen, GRV-Renten könnten nach dem Modell der Leistungsgerechtigkeit organisiert werden. Mit der zukünftigen Konzentration von Alterseinkommen im Bereich der Sozialhilfe mag sich eine neue Orientierung durchsetzen. – Wenn die Zusatzbelastungen eines Rentensystemwechsels mit den schärfsten Belastungen des demographischen Wandels zusammenfallen, ist es für einen wirklichen Umbau – etwa in Richtung auf eine allgemeine Bürger-Grundsicherung – dann aber womöglich zu spät.

1 Vgl. H. Schlomann, Vermögensverteilung und private Altersvorsorge, Frankfurt/M. 1992.

2 Vgl. M. Opielka/G. Vobruba, Das garantierte Grundeinkommen, Frankfurt/M. 1986.

3 Vgl. W. Schmähl, Mindestsicherung im Alter, Frankfurt/M. 1993, S. 303.

4 M. Miegel/St. Wahl, Solidarische Grundsicherung, private Vorsorge, München 1999, S. 155.

5 Diese Rückgriffsmöglichkeit auf das Einkommen erwachsener Kinder gilt als wesentlicher Grund für die "versteckte Altersarmut" durch nicht beanspruchte Sozialhilfeleistungen.

6 Vgl. auch das Kapitel "Systemveränderungen" im ersten Teil dieses Renten-Projektes.