Militär und Männlichkeit

Gemischte Truppe: Die Bundeswehr nach dem EuGH-Urteil1

Uta Klein

Die Regelung in Deutschland, die den Dienst von Frauen in der Bundeswehr ausschließlich auf Tätigkeiten mit Röckchen und Häubchen beschränkte, also auf Musikkorps und Sanitätsdienst, war eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Darum kam das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Ausschluss von Frauen aus sämtlichen bewaffneten Einheiten der Bundeswehr bedeute eine Verletzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg (Richtlinie 76/207/EWG), überhaupt nicht überraschend.

Die zunehmende Einbeziehung der Frauen in Streitkräfte westlicher Industrieländer insgesamt ist allerdings weniger der Umsetzung eines Gleichheitspostulates der Geschlechter geschuldet als vielmehr Faktoren, die mit Professionalisierung und einer Neudefinition der Streitkräfte einhergehen. Gleichwohl hat sich in wenigen Bereichen bis heute eine traditionelle Vorstellung über Zuständigkeiten, über Rechte und Pflichten der Geschlechter so deutlich gehalten wie in der Frage des Militärs.

Der Entscheidung des EuGH ist aus Sicht einer formalen Gleichbehandlung voll und ganz zuzustimmen. Ohne gleich in feministische Euphorie zu verfallen, so trägt sie gesellschaftlich doch zum Abbau eines Geschlechterstereotyps bei: dem der vermeintlich friedfertigen Frau. So angenehm das Stereotyp sein mag, so sehr ist es doch für die Geschlechterhierarchie historisch funktional gewesen. Um diese allerdings im Kern anzugreifen, ist etwas anderes vonnöten: die Entkopplung von Militär und Männlichkeit.

Männliches Kämpfertum und weibliche Friedfertigkeit

Hinter dem EuGH-Urteil verbergen sich tiefer liegende Fragestellungen der Koordinaten von Differenz und Gleichheit der Geschlechter. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die vermeintliche Differenz von Männern und Frauen historisch mit "Waffenfähigkeit" und "Nichtwaffenfähigkeit" begründet wurde. Das war folgenreich: Entlang dieser Dichotomie entstanden Geschlechterstereotype und zugleich sollte damit der Ausschluss von Frauen aus politischen Rechten begründet werden.

Als Begründung der Waffenferne der Frauen hielt sich der Verweis auf ihre Gebärfähigkeit. Selbst Marie le Jars de Gournay, die bereits fünfzig Jahre vor Poulain de la Barres Schrift2 ein leidenschaftliches Manifest mit dem Titel "Über die Gleichheit von Männern und Frauen" [1622] veröffentlichte, argumentierte so. Sie, die "Wahltochter" Montaignes, war so überzeugt von der Gleichheit der Geschlechter, dass sie feststellte: "Nichts ähnelt dem Kater auf einer Fensterbank mehr als die Katze". Unterschiede zwischen Menschen seien nicht das Werk der Natur, sondern ein Ergebnis sozialer Praxis. Gleichwohl war sie überzeugt, der weibliche Körper sei zum Austragen und Nähren der Kinder gedacht und daher für die Anwendung von Waffen weniger geeignet. Keinesfalls könne dies aber, so die Schriftstellerin, die Verweigerung politischer Rechte für Frauen legitimieren.3

Ihre Nachfolger dachten darüber anders. Kant leitete eben aus dieser Dichotomie die aus seiner Sicht notwendige Rechtlosigkeit der Frauen her. Es heißt bei ihm: "Können die Frauen doch, so wenig es ihrem Geschlecht zusteht, in den Krieg zu ziehen, ebenso wenig ihre Rechte persönlich verteidigen und staatsbürgerliche Geschäfte für sich selbst, sondern nur vermittelst eines Stellvertreters treiben, und diese gesetzliche Unmündigkeit in Ansehung öffentlicher Verhandlungen macht sie in Ansehung der häuslichen Wohlfahrt nur desto vermögender; weil hier das Recht des Schwächeren eintritt, welches zu achten und zu verteidigen sich das männliche Geschlecht durch seine Natur schon berufen fühlt" (zit. n. Bourdieu 1997). Obwohl sich in Kants Eheauffassung die Ehegatten als Gleiche gegenübertreten, ist in seinen Augen diese Gleichheit jedoch mit der Unterordnung der Frau vereinbar.

In der Arbeitsteilung der Herrschaft werden der Frau Fügsamkeit und Verzicht, zugleich das Anrecht auf Schutzgewalt zugeschrieben. Kants Äußerung ist für Pierre Bourdieu Beispiel einer fälschlich konstatierenden Sprache, die in Wirklichkeit nichts weiter als die "als Wissenschaft von den Sitten verkleidete theoretische Moral" darstellt (1997: 200).4

Aus den Proklamationen der Freiheit und Gleichheit, aus den Menschenrechtserklärungen infolge der Französischen Revolution waren Frauen bekanntlich ausgeschlossen. Zugleich jedoch bekamen Forderungen nach gleicher Teilhabe einen entscheidenden Schub, da sie die Universalisierung der Menschen- und Grundrechte einklagten – ein Argument, dessen Ablehnung zunehmend schwieriger zu legitimieren war.5

Die Forderungen verdichteten sich im 19. Jahrhundert zur Forderung nach dem Wahlrecht, dem nach Habermas "Paradigma von Rechten überhaupt". Eine Forderung, die in Deutschland, abgesehen von Hedwig Dohm, verhältnismäßig spät zur Sprache kam und 1891 in das Programm der Sozialdemokraten aufgenommen wurde.

Wegen des offensichtlichen Widerspruchs – Forderung nach Gleichheit aller Menschen einerseits, Ausschluss aller Frauen andererseits – kam gegen Ende des 19. Jahrhunderts keine Abhandlung, die sich mit der Geschlechterfrage befasste, an dem Thema Wahlrecht vorbei. Die Bewertung der Geschlechterfrage in den Schriften der Soziologie dieser Zeit bezeichnet Klaus Lichtblau als "kulturelle Frage ersten Ranges" (1992:192). Zur Debatte stehen das Verhältnis der Geschlechter zueinander und die Bedeutung der Geschlechter für die Kulturentwicklung.

Als einer der wichtigen ganz frühen Vertreter einer "Soziologie der Frauen" sei hier Herbert Spencer genannt. In den "Principien der Ethik" spricht er sich (noch) für besseren Zugang der Frau zu beruflichen Tätigkeiten, aber gegen gleiche Rechte in häuslichen Angelegenheiten aus, da der Mann für den Unterhalt sorge. Und er befasst sich mit der Forderung nach Wahlrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass eine politische Gleichstellung abzulehnen sei, da Frauen nicht am Militärdienst beteiligt sind. Das Recht der politischen Mitbestimmung obliegt alleine den Männern, da diese die Pflicht haben, für ihr Vaterland zu fallen (vgl. Dahme 1986).6

Die Haltung Spencers, Frauen wegen ihrer Nicht-Teilnahme am Militär vom Wahlrecht auszuschließen, entsprach der allgemeinen Sicht. Staatsbürgerschaft und Landesverteidigung wurden als zwei Seiten einer Medaille gesehen. Die Gewährung der Bürgerrechte im Nationalstaat war daran gebunden, Waffen tragen zu dürfen und den Staat verteidigen zu müssen. Die "ultimative" staatsbürgerliche Pflicht, sein Leben (als Soldat) der Nation zu opfern, galt nicht für Frauen. Diese waren über ihre Mutterpflichten in die politische Ordnung eingebunden, ihre politische Pflicht ist es, zu gebären (vgl. u.a. Pateman 1992). Das Argument wendete August Bebel feministisch, indem er meinte, "dass eine Frau, die Kinder zur Welt bringt, der Gemeinschaft einen mindestens ebenso großen Dienst erweist wie der Mann, der sein Land verteidigt" (zit. n. Pateman 1992: 64).

Das Militär zog jedenfalls "eine neue, symbolische und alltagsweltliche Trennlinie zwischen allen Frauen und allen Männern und markiert auf diese Weise die Bedeutung des Geschlechts als zentrales gesellschaftliches Organisationsprinzip", – so Ute Frevert über die Funktion des Militärs für die Geschlechterordnung im 19. Jahrhundert (1997: 13). Es avancierte bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zur Schule der Nation und zur Schule der Männlichkeit. Konsequenzen hatte dies auch für eine Gruppe von Männern, nämlich jüdische Männer. Aus der Männlichkeit, die im Prozess der Herausbildung der bürgerlichen Gesellschaft zur zentralen Norm geworden war, fielen Frauen und Juden als vermeintlich Abweichende heraus. Frauen und Juden galten als Deviante und – nach den erfolgreichen Diskursen in der Gynäkologie und Psychiatrie – als bereits im theoretischen Sinne Kranke, Pathologische (vgl. Hödl 1997).

Dass jüdische Männer effeminiert seien, wurde mit ihrer angeblichen Militärdienstuntauglichkeit begründet – ein bereits seit dem 18. Jahrhundert entwickeltes Klischee. Juden wie Frauen mangelte es nach der offiziellen Lesart an konstitutionellen Fähigkeiten zur Ausübung des Heeresdienstes. Diese angebliche Untauglichkeit diente zur Verweigerung der völligen Gleichstellung sowohl der Juden als auch der Frauen.7

Die Entwicklung der Geschlechterdichotomie verläuft mit der Zuschreibung von Friedfertigkeit als Element des weiblichen Wesens und der Wehrhaftigkeit als Element eines männlichen parallel. Die Venus, Inbegriff der Schönheit und der Liebe, steht dem Mars mit den irdischen Entsprechungen der Gewalttäter und Soldaten gegenüber. "Weibliches Wesen, weiblicher Instinkt sind identisch mit Pazifismus", schreibt Lida Gustava Heymann 1922 in ihrer Schrift "Weiblicher Pazifismus".8 Diese Einschätzung eines sozusagen "natürlichen" Pazifismus der Frauen war auch in der bundesdeutschen Frauenfriedensbewegung der 50er-, 60er- und 70er-Jahre üblich und ist ebenfalls Element der wissenschaftlichen Arbeiten der Differenztheoretikerinnen. Dass Frauen in der Regel nicht diejenigen waren und sind, die über Kriege, Aufrüstung und Mobilmachung entschieden haben, wird weniger auf die Verhinderung politischer Partizipation zurückgeführt als auf eine friedensorientiertere Haltung, die aus der Gebärfähigkeit resultiert. Eine freilich sehr angenehme und praktische Vorstellung, spricht sie doch Frauen von jeder Verantwortung für Zerstörung und Gewalt frei.

Die Dichotomie der Geschlechter erachtet den Mann als den Zuständigen für Krieg und Zerstörung. Und eben jene Dichotomie wird von Artikel 12 des deutschen Grundgesetzes transportiert. Er trifft eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern mit erheblichen Auswirkungen, indem er die Wehrpflicht für Männer regelt und Frauen Dienst an der Waffe untersagt. Nach dem bisherigen Soldatengesetz (SG) und der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) konnten Frauen nur freiwillig und nur in den Laufbahnen des Sanitäts- und Militärmusikdienstes eingesetzt werden. Der EuGH moniert nicht Art. 12 GG explizit, sondern, dass Frauen nach deutschem Recht ohne Ausnahme von Positionen ausgeschlossen sind, die den Dienst an der Waffe erfordern.

Festzuhalten bleibt zunächst, dass das EuGH-Urteil beziehungsweise die zukünftige Anwesenheit von Soldatinnen mit dem Stereotyp der generellen Friedfertigkeit der Frau aufräumt, was politisch bisher dazu benutzt wurde, Frauen aus sicherheitspolitischen Macht- und Entscheidungsprozessen auszuschließen.

Der Kampf bleibt männlich

Der EuGH verlangt nicht, dass Frauen uneingeschränkt zu allen Bereichen und Positionen der Streitkräfte Zutritt haben müssen. Noch gilt, dass der Kampf im engeren Sinne als genuin männliche Aufgabe verstanden wird. In so gut wie allen westlichen Streitkräften, die – beginnend mit den USA 1973 – Soldatinnen zugelassen haben, was im Übrigen meist im Zuge der Umstellung auf eine Freiwilligenarmee erfolgte, ist die Öffnung der Kampfpositionen der umstrittenste Teil.

Der Anteil von Soldatinnen in Streitkräften der NATO-Länder insgesamt ist äußerst gering. Ausnahmen sind die USA mit einem Frauenanteil von 14 Prozent und Kanada mit etwas mehr als 11 Prozent. Ansonsten beträgt er unter oder knapp 5 Prozent in Dänemark, Griechenland, Norwegen, Portugal, Ungarn und um die 7 Prozent in Belgien, Großbritannien und den Niederlanden. Dass Deutschland und Italien unter den westlichen Staaten die engsten Zulassungsbeschränkungen für Frauen hatten, ist bekannt.

Nur Norwegen, Spanien und Ungarn haben die Streitkräfte vollständig für Frauen geöffnet. So genannte Kampfunterstützungstruppen sind in zwölf Staaten theoretisch zugänglich für Frauen. Die Öffnungen der Kampftruppen in sieben weiteren Staaten  sind von Einschränkungen begleitet, häufig beziehen sich diese auf U-Boote und Marinekorps. Ein Wort zur USA, da in der deutschen Diskussion hier offenbar falsche Informationen kursieren. Nach dem Zweiten Golfkrieg 1990/91, in dem Frauen in Kampfunterstützungstruppen eingesetzt waren, wurde nach langer Kontroverse die so genannte "Kampfausschlussklausel" für Frauen aufgehoben. Soldatinnen können heute in der Armee beispielsweise 90 Prozent der Berufe ergreifen, aber nur 67 Prozent der Positionen übernehmen.9

Ein Beispiel für regelrechte Mythen über Soldatinnen im Kampf ist Israel, dem Land, in dem (jüdische) Frauen der Wehrpflicht unterliegen. Auch hier waren – ganz im Gegensatz zu dem hartnäckigen Mythos – Soldatinnen in direkten Kampffunktionen bislang nicht zugelassen. Es stimmt zwar, dass in der Zeit der jüdischen Untergrundgruppen, vor allem der Eliteeinheit Palmach, eine weit gehende egalitäre sozialistische Ideologie dazu geführt hat, dass auch Frauen an den Kämpfen beteiligt waren. Als aber das britische Mandat beendet war und der offene Kampf gegen die arabischen Armeen ausbrach, wurden die Soldatinnen mehr und mehr – gegen ihren Willen – traditionell eingesetzt (vgl. Klein 1998, 2000). Als schließlich die israelischen Streitkräfte gegründet wurden, existierten Kämpferinnen bald "nur noch in der Phantasie der Araber", wie der Militärhistoriker van Creveld es ausdrückt (1998:270). Die Bilder der hübschen Soldatinnen mit geschultertem Gewehr, die uns vor Augen stehen, täuschen darüber hinweg, dass – nach deutlichen Öffnungen der vergangenen Jahrzehnte – 178 Positionen, das sind 22 Prozent, als Kampf- oder kampfnahe Funktionen gelten und für Frauen bisher nicht zugänglich waren (vgl. Klein 1999, 2000). Vor einigen Jahren erstritt sich und anderen Soldatinnen Alice Miller die Zulassung zur Ausbildung als Pilotin – über ihren Einsatz musste nicht entschieden werden, da alle Teilnehmerinnen dieser Ausbildungsgruppe aus den verschiedensten Gründen vor dem Abschluss ausstiegen. Im Januar dieses Jahres hat die Knesset ein Gesetz verabschiedet, das alle Positionen für Soldatinnen öffnen soll. Das Gesetz ist bei uns durch das parallele EuGH-Urteil etwas untergegangen.

Insgesamt lässt sich jedenfalls für alle Streitkräfte im Großen und Ganzen feststellen, dass erstens die Zahl der Soldatinnen überall äußerst gering ist, sie zweitens vorwiegend in der Verwaltung, im Sanitätsdienst und in der Kommunikation tätig sind, und dass sie drittens kaum in den Führungspositionen vertreten sind – auch in Israel nicht. Auch dafür ist die Situation in den USA bezeichnend. Obwohl hier Frauen seit 1973 Zugang haben und der Frauenanteil am höchsten ist, zeigt sich, dass der Frauenanteil in den höheren Gehaltsstufen überproportional gering ist. In den Offiziersgehaltsstufen der Armee sinkt er ab der Stufe O3 bis zur höchsten Stufe 010 auf 2,1 Prozent. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Unteroffizierinnen.10 Dies wiederum hat mit dem Ausschluss aus bestimmtem Kampftruppen zu tun.

Es bleibt die Frage, warum es eigentlich so wichtig ist, gerade den Kern des Militärischen, den Kampf, als exklusiv männliche Angelegenheit zu definieren. Symbolisch hat sich jedenfalls dadurch in der Gesellschaft ein Beschützermythos etabliert: Die Verteidiger, die Beschützer, sind männlich, die Beschützten dagegen weiblich (vgl. Stiehm 1982). Mythos deswegen, weil doch die Erfahrung gelehrt hat, dass die Realität anders ist. Die Opfer vieler Kriege beweisen, dass die Zivilbevölkerung keineswegs geschützt werden kann. Die Aufrechterhaltung des Bildes der Männer als Beschützer, als Verteidiger, scheint enorm wichtig für die Geschlechteridentitäten zu sein. Offenbar kann, wie Judith Hicks Stiehm schreibt, die Anwesenheit von Frauen und ihre erfolgreiche Aktivität ernsthaft Männer dann demotivieren, wenn die vorwiegende Attraktion einer speziellen Rolle oder Aktivität die Abwesenheit von Frauen ist. Auch die Beschäftigung mit Israel zeigt, dass, obwohl Frauen der Wehrpflicht unterliegen, der Wehrdienst gesellschaftlich und individuell einen Rite de Passage zur Männlichkeit darstellt (vgl. Klein 1999, 2000).

Auf welche Argumente für den Ausschluss von Frauen als Kampftruppen wird aber heute explizit zurückgegriffen? Zunächst werden biologisch hergeleitete Gründe angeführt: Frauen seien physisch vor allem wegen geringerer Körperkraft ungeeignet.11 Den extremen körperlichen Herausforderungen, den starken Ansprüchen an Kraft und Durchhaltevermögen im Falle eines Bodenkrieges seien Frauen als Gruppe keinesfalls gewachsen. Auch die Menstruation und das Risiko einer Schwangerschaft werden angeführt. Unverhohlen werden zudem demographische Überlegungen angestellt: zur Aufrechterhaltung der Bevölkerungsquote sind bekanntlich weniger Männer als Frauen erforderlich. Ein weiteres Ausschlussargument bezieht sich auf das Risiko der Gefangennahme, nämlich dass diese bei einer Soldatin neben anderer Folter auch zur Vergewaltigung führen könne. Als wichtigstes Kriterium aber wird ein Argument angeführt, das meines Erachtens auf den Kern der ganzen Geschichte hinweist. Es heißt, durch die Anwesenheit von Soldatinnen werde die Kohäsion der Truppe beeinträchtigt. Das für den Krieg so notwendige male bonding – der männliche Zusammenhalt – werde geschwächt.

Die Verbindung zwischen Männlichkeit und vermeintlicher Kampfbereitschaft und -fähigkeit ergibt sich einerseits aus der ausschließlichen Zuständigkeit und Zuweisung von Männern für bewaffnete Auseinandersetzungen, ist andererseits aber tief mit der militärischen Sozialisation verwoben. Horst-Eberhard Richter (1982) war in der deutschsprachigen Literatur einer der Ersten, der auf einen Zusammenhang zwischen männlicher Geschlechtsidentität und Kriegsphantasien hingewiesen hat. Die sexuelle Besetzung von Kriegsgerät offenbare "phallische Größenfantasien". Es scheint mit einer Fragilität und Krisenanfälligkeit des Männlichkeitsbildes zusammenzuhängen, dass dieses über maskulinisierende Rituale, Prüfungen und Praktiken immer wieder hergestellt werden muss. Chaim Shatan (1983) hat in Zusammenhang mit seinen Untersuchungen von Vietnamveteranen gezeigt, dass die militärische Sozialisation eine militarisierte Männlichkeit erzeugt und die Kampfbereitschaft unter anderem mit einer Erotisierung von Gewalt versieht.

Das Ziel militärischer Sozialisation ist es bekanntlich in letzter Konsequenz, eine Kampfbereitschaft zu erzeugen, also die motivationale Bereitschaft zu töten und sich töten zu lassen. Zur Erreichung dieses Sozialisationszieles sind Geschlechterbilder immanent wichtig: Durch militärische Sozialisation wird geschlechtliche Identität konstruiert. Was bewirkt der Wehrdienst? Er trennt Männer von Frauen und bindet sie an andere Männer (vgl. Morgan 1994). Junge Männer ziehen sich durch den Militärdienst in einen Männerbund zurück. "Hier sind eine Menge von Verhaltensweisen, Problemstellungen und Situationen stereotypisiert, ritualisiert: Sowohl Nimbus und Ritualisierung des Waffendienstes als auch die des Zusammenlebens, der Freizeit(nicht)gestaltung", schreibt der Sozialisationsforscher Lothar Böhnisch (1993: 96).

Militärische Sozialisation muss Mut, Entschlossenheit, physische Fitness, Angriffslust, Kampfgeist erreichen. Neben disziplinierenden Maßnahmen werden psychologische Kontrollen eingesetzt, um als männlich erachtete Verhaltensweisen zu erreichen.  Militärische Sozialisation arbeitet implizit mit Verweiblichungsangst (vgl. Erdheim 1982, Albrecht-Heide 1990, Theweleit 1995). In dem Kontext steht auch die Paranoia vor Homosexuellen in der Armee.12 Militärische Sozialisation verstärkt jene Elemente eines Männlichkeitsverständnisses, die auf einer (in unserer Kultur und Gesellschaft praktizierten) Abwertung des Weiblichen beruhen. Frauen werden vor allem als Objekte gesehen: Teile der Ausrüstung und ganze Waffensysteme werden mit weiblichen Namen versehen, Frauen erscheinen vorwiegend in Zusammenhang mit sexuellen Phantasien. Männlichkeit wird mit Gewalt und mit sexueller Dominanz verbunden. Deshalb finden sich auch in der soldatischen Sprachstruktur Frauen verachtende und frauenfeindliche Ausdrücke. Offenbar besteht in der (fast) ausschließlich männlichen Gemeinschaft das starke Verlangen, keine "Unklarheit" über die männliche (heterosexuelle) Geschlechtsidentität aufkommen zu lassen (vgl. Arkin und Dobrofsky 1978: 162).

In diesem Kontext müssen wir die Vergewaltigungen in Kriegen sehen, deren Systematik der Krieg im ehemaligen Jugoslawien offenbart hat. Vergewaltigungen haben Kriege immer begleitet, sie waren Kriegsmittel. Sie dienen der Kriegsführung unter Männern. Damit soll hier nicht das Leiden der betroffenen Frauen verharmlost, aber der symbolische Gehalt verdeutlicht werden: der männliche Gegner soll gedemütigt werden. Ihm wird gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, seine Frauen zu schützen (vgl. Birckenbach 1993, Seifert 1993).

In den Streitkräften selber laufen Soldatinnen Gefahr, Opfer jener Verbindung von Frauenabwehr und Gewalt zu werden. Der Tailhook-Skandal in der US-amerikanischen Armee, der sich 1991 in Las Vegas ereignete, ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Am Tag, nachdem die Zulassung von Frauen als Pilotinnen angekündigt worden war, fielen bei der Jahrestagung der Marineflieger die Männer über die Soldatinnen her und rissen ihnen die Kleider vom Leib. Ermittelt wurde auch in einigen Fällen wegen Vergewaltigung.

Der Zusammenhang zwischen militärischer Sozialisation und Frauenabwehr und –hass gehört dringend auch in unserer Diskussion erörtert. Wie kommt es, dass die damaligen rechtsradikalen Vorfälle in der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und auch in einer Untersuchungskommission durchaus Thema waren, die nachgestellten Vergewaltigungen, die ja ebenfalls auf den Videofilmen zu sehen waren, aber (auch von den Grünen) schweigend übergangen wurden?

Es geht also bei dem Ausschluss von Frauen aus bestimmten Positionen in den Streitkräften weniger um "Weiblichkeit" als vielmehr um "Männlichkeit". Nach den Erfahrungen in anderen Ländern ist zu vermuten, dass die Einbeziehung von Frauen in die Bundeswehr auf längere Sicht so vorgenommen wird, dass sie den Männerbund (vgl. Kreisky 1995) Militär nicht stören.

Militärreform, präventive Friedenspolitik und Geschlechteraspekte gehören zusammen

In der Reaktion auf das EuGH-Urteil ergänzen sich überraschenderweise die Haltung der Sozialwissenschaftlerin Sibylle Toennies mit der des Verteidigungsministers. Frauen können, so Toennies in einem Fernsehinterview, die Truppe pazifizieren. Frauen werden begrüßt, weil sie in  Scharpings schlichteren Worten, "eine andere Atmosphäre in die Truppe bringen". Das erinnert allerdings sehr fatal an die Bezeichnung des Frauenkorps in der israelischen Armee: Chen, seine Abkürzung, ist nicht zufällig der hebräische Ausdruck für Charme. Wer ernsthaft nun auch noch den Soldatinnen die Aufgabe zuteilt, pazifizierend zu wirken, arbeitet an der Konstruktion von Geschlechterstereotypen mit!

Aus einer Geschlechterperspektive ist eines dringend vonnöten: nämlich die Entkopplung von Männlichkeit und Kampfbereitschaft und damit das Aufbrechen auch der symbolischen Ordnung mit dem Mann als Verteidiger und der Frau als Beschützter. Nicht die Geschlechtszugehörigkeit darf über den – freiwilligen – Einsatzbereich entscheiden, sondern die individuelle Eignung. Zuallererst ist die Abschaffung der Wehrpflicht notwendig. Der EuGH äußert sich in seinem Urteil bekanntlich nicht dazu, wie denn die Verletzung des Gleichbehandlungspostulates durch die unterschiedliche Behandlung des Mannes durch § 12 GG, nämlich eingezogen werden zu können, zu legitimieren sein soll. Die Wehrpflicht suggeriert, dass Männer anders sind, dass alle Männer anders sind und sich für Streitkräfte prinzipiell eignen. Das lässt sich nicht aufrechterhalten, wenn der Abbau von Geschlechterstereotypen vorangetrieben werden soll. Es ist doch erstaunlich, dass wir offenbar Frauen gar nicht mehr so stereotyp sehen, Männer aber doch.

Die Umstellung in eine Freiwilligenarmee – noch dazu deutlich personell reduziert – muss von intensiven Bemühungen in der Geschlechterfrage begleitet werden. Die Rolle der Streitkräfte als – wie van Creveld es ausdrückt – "lebendige Kampfmaschinen" (1998:273) geht dem Ende entgegen. Die Einbeziehung von Frauen in Streitkräfte der westeuropäischen Staaten fällt mit Professionalisierung und Neudefinition der Rolle der Streitkräfte zusammen. Abschreckung und Kampf müssen nicht nur als prioritäre Funktion der Streitkräfte insgesamt zurückgedrängt werden, sondern auch als mentale Koordinaten. Fragen der Geschlechterdemokratie und die Problematik eines militärischen Männlichkeitsbildes müssen aktiv in die Ausbildung der Soldaten und Soldatinnen eingebracht werden.

Hier ist grüne Politik gefragt. Dass die Frage des Zuganges von Frauen zur Bundeswehr schlicht eine Frage der demokratischen Gleichstellung ist – in den Worten Rita Griesshabers "eine pure Selbstverständlichkeit" –, wird inzwischen von der Mehrheit des Grünenspektrums akzeptiert. Es mangelt aber am Geschlechterblick in der Debatte um die Wehrstrukturreform und um zukünftige Krisenbewältigung.

Der Einsatz der KFOR-Truppen im Kosovo zeigt die Problematik. Einerseits kristallisiert sich bereits ein neues Selbstverständnis der Soldaten heraus: eine zentrale Aufgabe besteht in Aufbauarbeiten, da werden Häuser gebaut und Steine geschleppt. Andererseits zeigt sich ein unverändertes männlich-militärisches Selbstverständnis darin, dass mit den KFOR-Truppen Bordelle entstanden sind, dass Frauen an Zuhälter verkauft werden, dass Armut in einer Krisenregion brutal ausgenutzt wird. Hier würde erstens der Einsatz von Soldatinnen Sinn machen und zweitens wird die Notwendigkeit offensichtlich, in der Ausbildung auf eine Sensibilisierung hinsichtlich der Geschlechterproblematik in Kriegs- und Krisengebieten hinzuarbeiten. Ein verändertes Aufgaben- und Ausbildungsprofil der Soldaten muss dazu beitragen, dass die Bundeswehr nicht mehr genutzt wird, beschädigte Männlichkeitsbilder zu reparieren.

Literatur

Albrecht-Heide, Astrid: "Erziehung zur ‚Weiblichkeit‘ durch Militär und Militarismus"; in: Politische Pädagogik. Beiträge zur Humanisierung der Gesellschaft. Hg. von Friedhelm Zubke, Weinheim 1990

Albrecht-Heide, Astrid: "Frauen und Bundeswehr. Referat für die Bundesarbeitsgemeinschaft für Friedens- und internationale Politik von Bündnis 90/Die Grünen"; in: Andere Zeiten 4, 1996, S. 43–47

Arkin, William/Dobrofsky, Lynne R.: "Military Socialisation and Masculinity"; in: Journal of Social Issues 34, 1 (1978), S. 151–168

Birckenbach, Hanne-Margret: "Das Verbrechen beschreiben, analysieren und ihm vorbeugen. Zur Vergewaltigung im Krieg aus der Sicht der Friedensforschung"; in: Massenvergewaltigung. Krieg gegen die Frauen. Hg. von Alexandra Stiglmayer, Freiburg i. Br. 1993, S. 233–247

Böhnisch, Lothar/Winter, Reinhard: Männliche Sozialisation: Bewältigungsprobleme männlicher Geschlechtsidentität im Lebenslauf, Weinheim [u.a.] 1993

Bourdieu, Pierre: "Die männliche Herrschaft"; in: Ein alltägliches Spiel. Geschlechterkonstruktion in der sozialen Praxis. Hg. von Irene Dölling und Beate Krais, Frankfurt/M. 1997, S. 153-217

Dahme, Heinz-Jürgen: "Frauen- und Geschlechterfrage bei Herbert Spencer und Georg Simmel – Ein Kapitel aus der Geschichte der ‚Soziologie der Frauen‘"; in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 38. Jg., 1986, S.490-509

Erdheim, Mario: "‚Heiße‘ Gesellschaften – ‚kaltes‘ Militär"; in: Kursbuch 67 (März 1982), S. 59–70

Frevert, Ute: Gesellschaft und Militär im 19. und 20. Jahrhundert: Sozial-, kultur- und geschlechtergeschichtliche Annäherungen; in: Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Hg. von Ute Frevert, Stuttgart 1997, S. 7–16

Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/M. [u.a.] 1992

Hagemann, Karen/Pröve, Rolf (Hg.): Landsknechte, Soldatenfrauen und Nationalkrieger. Militär, Krieg und Geschlechterordnung im historischen Wandel, Frankfurt/M. [u.a.] 1998

Hödl, Klaus: Die Pathologisierung des jüdischen Körpers, Wien 1997

Klein, Uta: "Gender and War: What do we learn from Israel?"; in: The Women and War Reader. Ed. by Lois Ann Lorentzen and Jennifer Turpin, New York 1998, S. 148-157

Klein, Uta: "Das zionistische Projekt und die Geschlechterfrage"; in: Inamo. Berichte und Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und Mittleren Osten, Heft 13, Frühjahr 1998, S. 17-21

Klein, Uta: ",Our best boys‘ – The gendered nature of civil-military relations in Israel"; in: Men and Masculinities 2 (1), July 1999, S. 47-65

Klein, Uta: Militär und Geschlecht in Israel. Strukturmerkmale einer Gesellschaft, Frankfurt/M. [u.a.] (erscheint 2000)

Kreisky, Eva (Hg.): Feministische Standpunkte in der Politikwissenschaft: Eine Einführung, Frankfurt/M. [u.a.] 1995.

Lichtblau, Klaus: "Eros und Kultur. Zur Geschlechterproblematik in der deutschen Soziologie der Jahrhundertwende"; in: Feministische Vernunftskritik. Ansätze und Traditionen. Hg. von Ilona Ostner und Klaus Lichtblau, Frankfurt/New York 1992, S. 189-219

Morgan, David J.: "Theater of War. Combat, the Military, and Masculinities"; in: Theorizing Masculinities. Hg. von Harry Brod und Michael Kaufman, New York [u.a.] 1994

Pateman, Carole: "Gleichheit, Differenz, Unterordnung. Die Mutterschaftspolitik und die Frauen in ihrer Rolle als Staatsbürgerinnen"; in: Feministische Studien 1/1992, S. 54-69

Richter, Horst-Eberhard: Zur Psychologie des Friedens, Reinbek bei Hamburg 1982

Seifert, Ruth: "Krieg und Vergewaltigung. Ansätze zu einer Analyse"; in: Das Argument, 197 (1993), S. 81–90

Shatan, Chaim F.: "Militarisierte Trauer und Rachezeremoniell"; in: Krieg und Frieden aus psychoanalytischer Sicht. Hg. von Peter Passett und Emilio Modena, Basel [u.a.] 1983

Stiehm, Judith Hicks: "The Protected, the Protector, the Defender"; in: Women’s Studies International Forum, 5, 3 / 4 (1982), S. 367–376

Theweleit, Klaus: Das Land, das Ausland heißt. Essays, Reden, Interviews zu Politik und Kunst, München 1995

Van Creveld, Martin: The Sword and the Olive. A Critical History of the Israeli Defense Force, New York 1998

1 Leicht überarbeitete Fassung meiner Antrittsvorlesung am Institut für Soziologie der WWU Münster, Februar 2000.

2 Über die Gleichheit der Geschlechter [1673].

3 Zur realen Einbeziehung von Frauen in Söldnerheere und Truppen vom 16. bis zum frühen 20. Jahrhundert vgl. Karen Hagemann und Ralf Pröve (1998).

4 Es sei aber darauf hingewiesen, dass die jüngere Kantschule das soziale Rechtsprinzip der Gleichheit vorantrieb. Zur differenzierteren Auseinandersetzung mit Kant, vor allem auch den Meinungswandel vom jungen zum späten Kant, vgl. Ursula Pia Jauch. Immanuel Kant zur Geschlechterdifferenz. Wien 1988.

5 Z. B. Jean A. de Condorcet, Theodor Gottlieb Hippel, Mary Wollstonecraft, Olympe de Gouges.

6 Der spätere Spencer spricht sich wegen ihrer "psychischen Inferiorität" gegen eine Gleichstellung der Frauen aus (vgl. Dahme 1986).

7 Siehe bereits die Reaktion auf Christian Dohms Schrift Über die bürgerliche Verbesserung der Juden aus dem Jahr 1781.

8 Mir geht es hier um Argumentationslinien. Nicht übersehen werden soll, dass während Heymann und wenige andere sich 1915 gegen den Krieg einsetzten und an der Haager Konferenz teilnahmen, die Mehrheit der Ersten Frauenbewegung um eine weibliche Dienstpflicht ersuchte, um aktiver am Krieg beteiligt zu sein.

9 Beruf bezeichnet die berufliche Spezialisierung. Position bezeichnet den speziellen Job in einer Einheit. Wegen des Verbotes von Frauen in der Infanterie, Panzereinheiten, Spezialtruppen und U-Booten sind die Positionen überall geringer als der Berufszweig.

10 Quelle: U.S. Department of Defense, Manpower Data Center, unpublished data, May 31, 1999.

11 Eine in den USA nach dem Zweiten Golfkrieg eingesetzte Kommission gibt Aufschluss über Argumente: Women in Combat. Report to the President. London: 1994.

12 Zur Erinnerung der jüngste Fall in der Bundeswehr: Oberleutnant Winfried Stecher war von seinem Posten als Ausbilder in die Schreibstube versetzt worden, nachdem seine Homosexualität bekannt geworden war. Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping meint dazu, homosexuelle Vorgesetzte könnten zu einem "Autoritätsverlust" in der Truppe führen.