Rechts-Kommentar:
Der Atomausstieg
Uwe Günther
Die Geschichte der Grünen ist auch eine Geschichte veränderter Auffassungen über den Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie. Zunächst lautete die Parole: "Sofortausstieg". Schon bald wurde unter Sofortausstieg auch ein Ausstieg aus der Kernkraft innerhalb von zwei Jahren verstanden. Im Zuge des Wahlprogramms 1998 war dann die Rede von einem Zehn-Jahres-Zeitraum. Die rot-grüne Regierungskoalition verständigte sich schließlich auf eine Laufzeit der Kernkraftwerke von 30 Jahren. Endgültig vereinbarten Bundesregierung und Energiewirtschaft eine regelmäßige Laufzeit der Kernkraftwerke von 32 Jahren.
Zugegeben: Vordergründig könnte die Haltung der Grünen zum Atomausstieg als Weg des blanken Opportunismus verstanden werden. Eine solche Einschätzung ist zu einfach, weil die Problemlage schwieriger ist.
Erinnern wir uns an den Beginn der Debatte: Wer in dieser Debatte innerhalb der Grünen unter Sofortausstieg nicht heute, allenfalls morgen verstand, galt als Abweichler. Hinweise auf technische, betriebswirtschaftliche, rechtliche, energiewirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Probleme, von denen gemutmaßt wurde, sie könnten mit dem Atomausstieg verbunden sein, wurden als Versuch gewertet, den beschlossenen Pfad der Tugend zu verlassen.
Heute wissen wir: Die Schließung von Kernkraftwerken muss betriebswirtschaftlich für den Betreiber darstellbar sein. Zugleich müssen die Auswirkungen auf die regionale Arbeitsmarktsituation bedacht und es müssen Konzepte zur Schaffung neuer Arbeitsplätze entwickelt werden. Wir wissen auch, dass neben dem Ausstieg aus der Kernkraft gleichzeitig der Einstieg in eine neue Energiewirtschaft stattfinden muss. Uns ist ferner klar, dass einem Ausstieg aus der Kernkraft ohne Entschädigung an die Betreiber der Anlagen juristische Grenzen gesetzt sind und dass über diese Grenzen juristisch vortrefflich gestritten werden kann. Der Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie beinhaltet wie der Ausstieg aus jeder Technologie, auf die sich eine Gesellschaft maßgeblich verlässt, mithin eine Fülle von Problemen. Diese Probleme müssen gelöst und überdies müssen alle Problemlösungen in der Öffentlichkeit als solche akzeptiert werden, und das bei Themen, die nicht gerade leicht gängig sind und bei denen mediale Darstellung eine hervorgehobene Rolle spielt. Unter diesen Bedingungen wäre der Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie gegen den Widerstand der Energiewirtschaft eine Herkulestat, die Herkules der Sage nach bereits im Altertum vollbracht hat, die er aber in einer demokratischen Gesellschaft der Neuzeit mit Sicherheit nicht vollbringen könnte. Daher ist die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Grünen beschlossene Abfolge des Ausstiegs aus der Kernkrafttechnologie erst Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, dann Versuch des Konsenses, dann für den Fall der Nichteinigung ein Ausstiegsgesetz eher Drohgebärde denn Drohung, die hilft, den Konsens zu stiften und die wenig hilfreich ist, wenn der Konsens nicht zustande kommt.
Man stelle sich einmal vor, der Bundestag würde ein Ausstiegsgesetz gegen den Widerstand der Energiewirtschaft formulieren: In Kürze würde die Zunft der Rechtswissenschaftler eine Fülle von Gutachten, Promotionen und Habilitationen produzieren, die in relativer Unabhängigkeit der Rechtslage und in relativer Abhängigkeit vom Auftraggeber die Verfassungswidrigkeit des Ausstiegsgesetzes im Ganzen und in entscheidenden Details darlegen würden. Solche rechtswissenschaftliche Kreativität würde sich niederschlagen in öffentlichen Debatten und in gerichtlichen Auseinandersetzungen. In Erwägung solcher Szenarien ist der politische Preis für den konsensorientierten Ausstieg hoch, aber mit kleinerer Münze nicht zu haben. Denn jeder Versuch, den Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie gegen den Willen der Energiewirtschaft durchzusetzen, birgt die Gefahr, den Konsens in der Bevölkerung für den Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie zu unterminieren, weil Debatten in der Öffentlichkeit und gerichtliche Auseinandersetzungen zur Verunsicherung in der Bevölkerung führen. Die Debatten zu Beginn der rot-grünen Bundesregierung haben gezeigt, dass diese Gefahr nicht irreal ist. Deswegen: 32 Jahre Laufzeit der Kernkraftwerke ist verdammt lange angesichts der ursprünglichen Position, aber ein akzeptabler zeitlicher Rahmen angesichts der Komplexität des Problems.
Wenn man heute rückblickend auf die Anfänge der Grünen und die Forderung nach einem Sofortausstieg blickt, kann man versucht sein, sie zu belächeln. Eine solche Sichtweise wäre ahistorisch. Wäre damals der Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie formuliert worden, unter bewusster Reflexion von technischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, energiepolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekten, wäre eine Position zum Ausstieg aus der Kernkrafttechnologie nie formuliert worden. Die Radikalität der Forderung war Voraussetzung ihrer fortwährenden Wirkung. Um Realität zu werden, bedurfte es allerdings ihrer Anpassung.