Wieviel Homogenität braucht Demokratie?

Für eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Verhältnisse auf dem Balkan

Rainer Emschermann

Der Kosovo-Krieg wurde auf seiten der NATO im Namen der Menschenrechte, auch der kollektiven, geführt, nun ist er beendet und die politische Arbeit fängt damit gerade erst an. Die Selbstbestimmung der Kosovaren soll nämlich innerhalb der jugoslawischen Föderation erfolgen, und zwar demokratisch. Damit werden die Garantiemächte wieder von der konstitutionellen Frage eingeholt, was denn im Falle eines grundlegenden Dissenses zwischen Kosovo und der Föderation in einer grundlegenden Angelegenheit zu geschehen habe.

 

Wo ist also sinnvollerweise die Kompetenzgrenze zwischen Belgrad und Pristina anzusiedeln? Dazu ein kurzer Exkurs: Der Staat der Antike und des Mittelalters war überschaubar, seine Aufgaben bestanden in der Sicherung der öffentlichen Ordnung, des Verkehrs, des Münzregals sowie der Verteidigung. Soziale Fürsorge wurde überwiegend im Familienverbund erbracht sowie durch private Almosen für die Ärmsten. Die Interessen des Wahlvolkes waren in diesen Hinsichten strukturell ähnlich. Dies ändert sich erst seit der Romantik, die die Legitimationsgrundlage von Politik vom absolutistischen Herrscher ("l'état c'est moi") auf die Nation überträgt. Diese Hypothese letztlich gleichgerichteter Interessen der "Mitglieder" einer Nation ist eine der Voraussetzungen für die Ausdehnung staatlicher Aktivität im Verlauf des zwanzigsten Jahrhunderts, in dem insbesondere die Sozialpolitik weiterentwickelt wird und der Staat ehemals der Familie zugeschriebene Aufgaben übernimmt. Flossen vor Beginn des Ersten Weltkrieges nur rund ein Zehntel des Bruttosozialprodukts der europäischen Staaten durch öffentliche Hände, so ist es heute rund die Hälfte.

Wo Reichtum in dieser Größenordnung im öffentlichen Prozeß eines demokratischen Systems umverteilt wird, dort bilden sich Interessenkoalitionen, die sich über mindestens ein exklusives Merkmal definieren. Gleichzeitig vereint der einzelne in sich auch verschiedene gegensätzliche Interessen, etwa als Autofahrer und als Fußgänger. Der politische Prozeß lebt davon, daß von Fall zu Fall sachbezogene Abwägungen stattfinden können, bei der jeder einmal auf der Gewinnerseite steht, sich also keine stabilen Koalitionen und Mehrheiten bilden, die die Einzelentscheidungen mit sachfremden Kriterien oder Interessen überlagern.

Genau diese letztere Situation aber scheint in Fällen direkter Umverteilung, die seit diesem Jahrhundert einen wachsenden Anteil staatlicher Aktivität einnimmt, gegeben, da sich der einzelne hier strukturell entweder auf der Seite der Zahlenden oder der der Empfänger sieht. Diese Situation  verdient daher, genauer betrachtet zu werden: Wir fragen uns, warum jemand freiwillig zu einer Umverteilung beitragen sollte, wenn er selbst nicht davon profitiert. Wer nicht an Altruismus glaubt - und hier spricht die massive Steuerhinterziehung auf allen Ebenen des Staates für sich -, für den kann die Antwort nur lauten: Es muß auch für den Beitragenden irgendeinen vergleichbaren Vorteil geben. Dieser könnte in Form von Prestige entstehen - vor dem Hintergrund der Zwangserhebung der Steuern und Beiträge im modernen Staat wirkt diese Theorie allerdings wenig stichhaltig. Die andere Möglichkeit besteht darin, daß sich der Beitragende einen späteren Vorteil erhofft: umfassenden Schutz, den er spätestens als alter Mensch benötigt. Das Unterbewußtsein ist viel rationaler, als das Bewußtsein vermutet. Wir haben es hier folglich mit einem Versicherungsmotiv zu tun, welches im Fall der Renten- und der Krankenversicherung expliziter, im Falle von Steuern, etwa zugunsten der Sozialhilfe, impliziter Natur ist.

 

Vertrauensfrage  Voraussetzung für das Funktionieren eines solchen langfristig ausgerichteten Systems ist daher das Vertrauen der Beitragenden in seine Stabilität. Wo strukturelle Zweifel an dem umfassenden Schutz aufkommen - seien sie berechtigt oder pathologisch - wird das Vertrauen radikal entzogen, die Teilnahme "gekündigt". Daß dieser Prozeß die westeuropäischen Gesellschaften nicht stärker befällt, hängt allein damit zusammen, daß trotz sinkender Rückzahlungserwartungen der Einzahler das Vertrauen in die umfassende Schutzgarantie durch spätere Generationen ungebrochen ist. Die Nation wirkt gewissermaßen als Bürge staatlicher Versprechen.

Anders verhielt sich die Lage lange Zeit in Osteuropa. Je weiter man in den Osten oder Südosten Europas geht, desto jünger ist der Nationalstaat. Hier konnte der Begriff von Nation - anders als im Westen - lange Zeit auch unabhängig von Territorium gedacht werden. Vereinfachend und überspitzt könnte man sagen, daß in Westeuropa nach französischem Beispiel dem Staat eine Nation eine "vertikale" Identität angenommen haben, während in Osteuropa bis in dieses Jahrhundert hinein die Nation eher "horizontal" zum Staat gelagert war. Die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien sind beispielhaft für die letzte Phase des gewaltsam erzwungenen Übergangs vom multinationalen Staat zur westeuropäischen Territorialnation. Bosnien-Herzegowina war das tragische Opfer fanatischen Nationalismus' und Machtgier. Beim Wiederaufbau mangelt es nun aus Angst vor Nationalismus allerdings an Phantasie, moderne Staatlichkeit auf die balkanischen Verhältnisse zuzuschneiden und die sich wie auch immer definierenden Nationen unabhängig vom Staat als politische Größen anzuerkennen.

 

Ginge es auch anders?  Im Kosovo stellt sich diese Aufgabe ähnlich, nämlich möglichst schnell eine Struktur zu entwerfen, die die formellen Grenzen Jugoslawiens wahrt, aber gleichzeitig einen möglichst weitgehenden Autonomiegrad für Kosovo garantiert. Denn eines ist klar: Je zentralistischer das jugoslawische Wirtschaftssystem, desto geringer kann sein politisch legitimierbarer Geltungsbereich sein, je dirigistischer Serbien, desto unabhängiger muß das Kosovo sein. Anzustreben ist jener Grad an Selbstverwaltung und Wohlstand, der dem Bestreben der staatlichen Vereinigung mit anderen albanischen Volksgruppen die Schärfe zu nehmen ausreicht.

In vielen Politikbereichen wird es voraussichtlich zu voneinander abweichenden Interessendefinitionen der beteiligten Volksgruppen kommen, wenn auch nicht aus vorwiegend sachlichen Erwägungen; denn in einem plurikulturellen Gesellschaftssystem bildet die - meist ethnisch und kulturell verbrämte - Herkunft immer einen sachlich meist irrelevanten, aber politisch effektiven Hebel zur Konstruktion stabiler politischer Koalitionen, um letztlich politische Einzelinteressen der politischen Protagonisten durchzusetzen. Die Frage stellt sich daher, wie es gelingen kann, die Anfälligkeit eines Systems für mißbräuchliche Instrumentalisierung der "Nation" zu minimieren, ohne das System zu zerstören. Im plurikulturellen Kontext des Balkans gilt es daher zu prüfen, inwieweit Entscheidungskompetenzen entweder dezentralisiert oder "entpolitisiert" werden können, so daß die zentralstaatliche Ebene lediglich solche Funktionen wahrnimmt, deren gemeinsamer Mehrwert unmittelbar erkennbar ist. Im Zweifelsfalle sollte auf eine zentralstaatliche Ermächtigung zugunsten der "Entitäten", "Nationen" oder Kommunen verzichtet werden, selbst wenn dies mit Effizienzverlusten, etwa in der Verkehrspolitik, verbunden wäre: Der Lernprozeß über den "Mehrwert der Kooperation und des Rechtsstaates" kann und darf nicht vorweggenommen werden, er muß von den Bürgern selbst durchlaufen und verstanden werden. Voreilige Beitrittsversprechen der EU an die Balkanstaaten sind aus demselben Grund schädlich.

Jene Politikbereiche, die größere Umverteilungsaspekte beinhalten, sollten folglich entweder auf die Notwendigkeit dieser Umverteilung überprüft und gegebenenfalls privat veranlagt und damit entpolitisiert werden: je privater, desto individueller und damit unabhängiger vom Kollektivkriterium "Herkunft". Wo der Umverteilungscharakter gewollt ist, bestünde die Möglichkeit einer korporatistischen Regelung, etwa für die Sozialversicherung: Beispielsweise könnte für das stark auf intergenerationellem Vertrauen basierende Rentensystem die Bildung verschiedener, nach Volksgruppen organisierter Systeme zugelassen werden, wobei jedem Bürger bis zu seinem - sagen wir - 21. Lebensjahr zugebilligt würde, seine Nationalität gegen eine andere - und damit gegen ein anderes Sozialsystem - einzutauschen.

Ein solcher Ansatz könnte auch Wettbewerbselemente des Systems stärken, die sich im Falle der bosnischen Währungspolitik bereits integrativ ausgewirkt haben. So hat die durch ein "currency board" an die D-Mark gebundene Zentralwährung durch ihre Stabilität mittlerweile Boden gegenüber den anderen Währungen (kroatische Kuna und jugoslawische Denar) gutgemacht und ist auf dem Weg, eine dominante Stellung einzunehmen. Ähnlich könnte im oben angesprochenen Beispiel verschiedener Alterssicherungssysteme neben den drei existierenden auch eine "bosnisch-herzegowinische" Volksgruppe gebildet werden, die mit internationaler Starthilfe sicherlich bald ein günstigeres Sozialversicherungssystem anbieten könnte.

Kompliziert wird es in allen Wirtschaftsfragen, wie das Beispiel Montenegros beweist, einer armen Gebirgsprovinz mit reizvoller Küste, deren größter Wirtschaftszweig der Tourismus sein könnte - wäre da nicht die Belgrader Zentralregierung, die die Einreise in die Föderation durch eine schikanenreiche Einreisepolitik erschwert. Das Problem stellt sich auch im Kosovo, dem - allerspätestens nach den gegen die Bevölkerung begangenen Greueltaten - ein moralisches Recht auf weitreichende Autonomie zugestanden werden muß. Aber auch wenn in Belgrad über kurz oder lang ein Machtwechsel eintreten wird, ist doch zu erwarten, daß der serbische Nationalismus mindestens noch ein Jahrzehnt lang die politische Agenda begleiten und notwendige Reformen, insbesondere in der Wirtschaft, verschleppen wird: Denn auch wenn Serbien nun ökonomisch völlig am Boden liegt, ist es doch unwahrscheinlich, daß ein Land, welches nicht durch völligen Zusammenbruch zur Auseinandersetzung mit der Kriegesschuldfrage gezwungen wurde, gerade den ehemaligen Kriegsgegnern den wirtschaftlichen Wiederaufbau - und damit die entsprechenden Besitzverhältnisse - überlassen wird. Im Kosovo aber wird nach dem Wiederaufbau der Dörfer mehr privates als öffentliches Kapital gefragt sein, um die ökonomischen Voraussetzungen für eine selbsttragende Entwicklung zu schaffen. Eine Retardierung dieses Prozesses seitens der Zentralregierung, beispielsweise durch die Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen, wäre den leidgeprüften Kosovaren kaum zumutbar; sie würde die Statusfrage des Landes, die ja gerade ausgeklammert wird, immer wieder in den Vordergrund der politischen Situation rücken, die Politik geradezu in einen Dauerkonflikt mit der Zentrale treiben.

Die Bereiche Währung, Außenhandel und Wettbewerbsaufsicht bilden allerdings zentralstaatliche Kompetenzessentials. Da diese in Ermangelung wirtschaftlicher Reformen in Serbien eigentlich weitreichend dezentralisiert werden müßten, ließe dies aber von "jugoslawischer Staatlichkeit" kaum noch etwas übrig, da die Landesverteidigung im Falle Kosovos - wie übrigens auch Bosnien-Herzegowina - aufgrund der internationalen Garantien kurz- und mittelfristig als überflüssig gelten kann. Denkbar wäre, daß in Bosnien-Herzegowina lediglich eine "Bundespolizei" und in Kosovo eine über der lokalen Polizei stehende Landespolizei eingerichtet würde. Alle Fragen der Sozialhilfe fielen hingegen in die kommunale Zuständigkeit.

Bleibt noch das Problem, wie mit der geographischen Vermischung der Nationalitäten in Bosnien und Herzegowina, die von der Bevölkerung als Problem angesehen wird, in einer Weise umgegangen werden soll, die es den Flüchtlingen zurückzukehren erlaubt. Die Politik der Rückführung muß in Bosnien-Herzegowina jedenfalls als gescheitert angesehen werden. Auch hier sollte man nicht Bürgerkriegsopfer zur Geisel von Weltverbesserungsideologien machen, Pragmatik ist angesagt: Der Staat könnte eine Immobilieninformationsbörse einrichten, so daß ein Kroate, dessen Eigentum im heute serbischen Teil Bosnien-Herzegowinas liegt, dieses nicht unter Wertverlust verkaufen, sondern gegen ein vergleichbares Eigentum eines Serben tauschen kann. Idealistischen Einwänden, dies verfestige die ethnische Trennung, muß mit dem vorrangigen Einzelinteresse entgegnet werden.

 

Zur wirtschaftlichen Hilfe in der Region wird die Lektüre der web-site der International Crisis Group empfohlen: www.intl-crisis-group.org/projects/reports