Arme Kinder, reiches Land

Über Kinderarmut in Deutschland

Harry Kunz

Den Anstoß zu einer familienpolitischen Großtat entdeckten manche Auguren in der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer deutlichen Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Kinder. Zwar bleibt die politische Umsetzung hinter den Karlsruher Vorgaben zurück. Gleichwohl wird die Mehrheit verheirateter, normal- oder gutverdienender Familien mit maximal zwei Kindern bessergestellt. Eltern, die über längere Zeiträume arbeitslos und ohne eigenes Einkommen sind, sehr junge Eltern, Alleinerziehende und Mehrkinderfamilien spüren hingegen von Verbesserungen wenig. Hier aber konzentrieren sich die wirtschaftlichen Probleme und die daraus folgenden psychischen Belastungen.

Von den rund 1,6 Millionen Alleinerziehenden liegen nach amtlicher Schätzung 1993 im Osten etwa zwei Drittel und im Westen über die Hälfte mit ihrem Einkommen unter der Steuergrenze. Etwa dreißig Prozent von Ein-Eltern-Familien und vierzig Prozent von Familien mit drei und mehr Kindern sind von Sozialhilfe abhängig. Kinder mit mehr als einem Geschwister stellen in den alten wie in den neuen Bundesländern ungefähr die Hälfte der in relativer Armut lebenden Kinder.

Von Steuerfreibeträgen profitieren diese Gruppen nicht oder weit weniger als Gutverdienende. Ein steuerfreies Existenzminimum für Kinder, das zumindest "working poor"-Familien entlasten könnte, gilt weithin als verfassungswidrig. Das alternativ zu Freibeträgen ausgezahlte Kindergeld kann die aufgerissene Gerechtigkeitslücke nicht kompensieren. Erstens wird es nicht parallel zu den Freibeträgen erhöht. Zweitens besitzt seine Konstruktion den prinzipiellen Webfehler, daß es sich nicht um Geld für Kinder, sondern um eine materielle Unterstützung der (juridischen) Eltern handelt. Kindergeld verbessert nicht automatisch den Lebensstandard Heranwachsender. Dies gilt insbesondere für viele der rund 500.000 Kinder und Jugendlichen, die derzeit auf einen staatlichen Unterhalt angewiesen sind, weil nach einer Scheidung oder Trennung der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, aber oft weiterhin die Hälfte des Kindergeldes erhält.

Auch die aktuelle Familienpolitik setzt eine Entwicklung fort, die das weitere Auseinanderfallen der Lebenswirklichkeiten zwischen einer wohlhabenden Mehrheit und einer verarmten Minderheit von Kindern fördert: Bisherige Vergünstigungen für Alleinerziehende, die nicht vom Ehegattensplitting profitieren, fallen weg. Mehrkinderfamilien werden gegenüber der Kleinfamilie zusätzlich benachteiligt, weil die Kindergelderhöhungen auf das erste und zweite Kind begrenzt bleiben. Eine Antwort auf das zentrale sozialpolitische Problem der doppelten Kinderarmut – immer weniger Kinder werden geboren und immer mehr Kinder leben unter wirtschaftlich und sozial problematischen Bedingungen – sucht man vergebens.

Armutsrisiko Kindheit

Ein Kind zu sein bildet das größte Armutsrisiko. Jedes fünfte Kind unter 15 Jahren wächst in (Einkommens-)Armut auf, fast jedes sechste Kind ist sozialhilfeabhängig. Ende 1997 ist der Anteil von Kindern und Jugendlichen an den Empfängern von Sozialhilfe auf 37 Prozent angewachsen. Kinder haben nicht nur einen durchschnittlich niedrigeren Lebensstandard als Erwachsene, ihr Lebensstandard ist wegen der prekären Lage der Mehrkinderfamilie durchschnittlich auch niedriger als der von Eltern. Noch gilt diese Verarmung als ein auf die Phasen von Kindheit und Jugend beschränktes Phänomen. Aber die Gefahr wächst, daß Armut sich wieder verstärkt "sozial vererbt", weil Armut, Vernachlässigung, erhöhte Krankheitsrisiken und insbesondere die fehlenden Bildungsoptionen vielen Kindern auf ihrem weiteren Lebensweg keine Chancen lassen. Besonders die extreme Spreizung der Sozialstruktur und die daraus resultierende "relative Armut" sind brisant. Immer mehr Familien besitzen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens. Und mit zunehmenden Einkommensunterschieden geht eine wachsende subjektive Armutserfahrung einher.

Der Bruch des Generationenvertrages

"Kinder haben die Menschen sowieso", sagte in den fünfziger Jahren Kanzler Adenauer zum Versuch, in die Rentenversicherung auch Leistungen für Kinder einzubeziehen. Ein Kanzler Schröder kann nicht mehr auf diese Selbstverständlichkeit aufbauen. Von den nach 1960 geborenen Männern und Frauen wird fast ein Drittel dauerhaft kinderlos bleiben. Gerade besser ausgebildete, einkommensstärkere Personen entscheiden sich oft gegen Kinder, weil sie sich den elterlichen Anforderungen nicht gewachsen fühlen oder berufliche Tätigkeiten mehr Selbstbestätigung, mehr soziales Ansehen und einen höheren Lebensstandard bieten.1 Waren Kinder früher eine wirtschaftliche Investition in die Zukunft, so heißt Elternschaft heute Inkaufnahme happiger sozialer und wirtschaftlicher Nachteile. Dies gilt insbesondere für die Mehrkinderfamilie. Die hohen Zusatzkosten des dritten Kindes (Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit der Mutter, größere Wohnung und überproportionale Mehrausgaben etwa bei Urlaubsreisen) berücksichtigt die Politik nicht hinreichend. Die so geförderte kulturelle Entwertung dieser Lebensform verschärft wiederum das Dilemma der Familienhilfe: Sie erhöht in ihrer jetzigen Konzeption die ökonomische Attraktivität des "Kinderreichtums" nur bei ohnehin verarmten, sozialhilfeberechtigten Eltern. Wenn sie die zusätzlichen Leistungen nicht primär kindbezogen verwenden, sind sie gegenüber anderen Beziehern von Niedrigeinkommen und Sozialhilfe privilegiert.

War zu Beginn der siebziger Jahre das Armutsrisiko von Kindern unter 7 Jahren nur halb so groß wie das der über 65jährigen, so übertrifft in den neunziger Jahren ihr Anteil an Sozialhilfeempfängern denjenigen der Senioren um ein Dreifaches. Dennoch führt die Rede vom drohenden "Generationenkrieg" in die Irre. Erstens konzentriert sich Verarmung überall da, wo die soziale Absicherung erwerbsarbeitszentriert organisiert ist, generell auf abhängige Personengruppen, denen Bürgerrechte nur eingeschränkt zugestanden werden oder die diese nur begrenzt nutzen. Dies gilt neben Kindern und Jugendlichen nach wie vor auch für das "vierte Lebensalter" der Hochbetagten. Zweitens ist die intergenerationelle Solidarität auf der Ebene verwandtschaftlicher Beziehungen von Großeltern und Eltern zu Kindern intakt. Während bei alten Menschen aber kulturell akzeptiert ist, daß ihre Versorgung auch Aufgabe einer sozialen Ökonomie ist, gelten Kinder als Privatsache ihrer Eltern. Anders als alte Menschen sind Kinder und Jugendliche keine Sozialstaatsbürger, die eigene ökonomische Ansprüche artikulieren können. Die Frankfurter Sozialwissenschaftlerin Marion Möhle verweist deshalb darauf, daß der Generationenvertrag aufgekündigt ist, weil die aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte auf soziale und berufliche Integration Heranwachsender nicht mehr gelten: "Die an sich schon verhältnismäßig kleine Generation von Kindern und Jugendlichen ist insgesamt aufgrund der hohen Armutsquote ,geschwächt`, was sich auf die Leistungsfähigkeit dieser Kindergeneration im Erwerbsleben auswirken wird."2

Am Ende von Kindheit und Jugend?

Kindheit und Jugend sind nichts Selbstverständliches. Erst in der modernen Welt entfalteten sie sich als eigenständige, eines besonderen Schutzes bedürftige Lebensbereiche. Noch bis weit in unser Jahrhundert bildeten Kinder vor allem eine wirtschaftliche Investition in die Zukunft. Man brauchte sie als Arbeitskräfte oder für die eigene Altersabsicherung. Allenfalls für eine kleine Gruppe Gutsituierter besaßen Kinder auch eine "psychologische Funktion". In ihnen wollten die Eltern den eigenen Tod überdauern. Sie sollten verwirklichen, was die Eltern vergebens anstrebten.

Hinsichtlich der Bedeutung von Kindern für das elterliche Beziehungsnetz haben sich in den letzten Jahrzehnten nachhaltige Veränderungen ergeben. Wer sich heute für ein Kind entscheidet, handelt gegen jede wirtschaftliche Vernunft. Dafür bieten Kinder eine existentielle Sinnstiftung. Sie sind Kommunikationspartner und wesentlicher Bestandteil der Lebensziele ihrer Eltern.

Im Gestrüpp der hieraus erwachsenden neuen Erwartungen, Hoffnungen und Forderungen ist die Ambivalenz gegenwärtiger Kindheit begründet. Kindern kommt heute ein historisch einmaliger Stellenwert zu. Ihnen wird ein hohes Maß an Zuwendung und Liebe gewidmet. Gleichzeitig schrumpfen Kindheit und Jugend als Schutzsphären aber in dem Maße, wie sich dieses Ideal der "Liebe zum Kind" gesellschaftlich durchsetzt. Eine noch vor zwanzig Jahren unumstrittene kulturelle Errungenschaft steht zur Disposition. Es kommt zum "Verlust der Kindheit", weil schon in den ersten Lebensjahren die Voraussetzungen für ein von Eltern und Sozialität als erfolgreich attestiertes Leben gelegt werden. Selbst die Diskussion um ein Mehr an Kinderrechten führt nicht zur Stärkung des Schutzes. Denn parallel erhöhen sich Pflichten und Entscheidungszwänge. Es ist heute normal, daß Kinder schon beim Grundschuleintritt rechnen und schreiben können. Ab der ersten Klasse soll Fremdsprachenunterricht verbindlich werden. Selbst die Freizeit ist mit Sport, Ballett und Musikschule oft fest verplant. Um diesem Verschwinden der Kindheit als einem eigenständigen Schutz- und Schonraum zu genügen, müssen Kinder früh reif werden. Die Biologie stellt sich auf die neuen sozialen Erwartungshaltungen ein. Der durchschnittliche Beginn der Pubertät hat sich in den letzten hundert Jahren um zwei Jahre in die Kindheit verschoben. Kinder und insbesondere Jugendliche sind heute "kleine Erwachsene" mit ähnlichen Leistungsanforderungen und Zwängen. Klassische Kinderkrankheiten schwinden zugunsten typischer Streßsymptome der Erwachsenenwelt: Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände. Und eine Minderheit reagiert auf den enormen Entwicklungsdruck mit sozialen oder sexuellen Entwicklungsstörungen, mit Aggressivität, Depressionen oder dem Versuch, dem Leistungszwang durch ausweichendes Verhalten zu entgehen. Das Einstiegsalter in den Zigaretten- und Alkoholkonsum sinkt. Viele Elf- oder Zwölfjährige nehmen – am Vorbild der Eltern orientiert – die verschiedensten leistungssteigernden Pillen, bis hin zu Ecstasy für den Kick am Wochenende.

Doch es hieße, die Ambivalenz moderner Kindheit zu ignorieren, zöge man den Schluß, daß Kinder und Jugendliche generell Modernisierungsverlierer wären. Die Mehrheit kann mit den Leistungsanforderungen der Erwachsenenwelt überraschend gut umgehen. Der Zwang, Individualität von Kind an unter Beweis stellen zu müssen, beschert ihnen Freiheitschancen und eine Erlebnisvielfalt, von denen frühere Generationen nicht zu träumen wagten. Aber es wird immer deutlicher, daß diese Chancen an materielle, soziale, bildungsmäßige und persönliche Voraussetzungen geknüpft sind, die sehr ungleich verteilt sind. Wo die persönlichen Voraussetzungen und die elterliche Unterstützung fehlen, werden Kinder und Jugendliche in allen westlichen Industriestaaten an den Rand gedrängt. Die Individualisierung von Kindheit und Jugend und der daran gekoppelte Zwang zur optimalen Förderung zementieren den Ausschluß der Schwächeren.

Vom Zerbröseln der Elternschaft

Parallel dazu wird eine kulturelle Entwicklung beklagt, in deren Folge immer mehr Eltern ihre Kinder nicht mehr erziehen. In der Gemengelage eines "Verschwindens der Kindheit" und der gleichzeitigen "Infantilisierung der Erwachsenenwelt" verdampfe die Differenz zwischen Erwachsenen und Kindern, die Erziehung erst ermöglicht. Für den Jenaer Pädagogen Michael Winkler löst die zu beobachtende "Entdinglichung des Sozialen" zwar nicht die Familie als Lebensmodell auf, unterhöhlt aber deren normativen Gehalt. Viele Eltern seien unfähig, eigene Wert- und Verhaltensmaßstäbe zu artikulieren und ihren Kinder strukturierte Lebensräume zu bieten. Ihr Umgang schwanke zwischen Indifferenz und autoritären Ausbrüchen. Sein pointiertes Resümee: "Kinder sind heute entweder ein perfektes Produkt oder ein vernachlässigter Betriebsunfall der Sexualität."3 Fehlende Chancen und Vernachlässigung von Kindern sind nicht einfach Folge elterlicher Einkommensarmut, sie haben auch lebenskulturelle Ursachen. Erst im Zusammenspiel mit fehlenden Kompetenzen von Beziehungspersonen und sozialer Umwelt verstärken sich Unterschiede im Lebensstandard kumulativ zu Defizitkarrieren. Eindimensionale Zusammenhänge nach dem Motto "Armut führt zu Gewalt, Kriminalität und Drogengebrauch" gibt es deshalb nicht. Der weitaus größte Teil randständiger Kinder und Jugendlicher wächst in bescheidenen, aber unauffälligen Bedingungen auf. Auch mit knappen Ressourcen wissen viele Eltern ein ausreichendes Maß an materieller Versorgung, Entwicklungschancen und sozialen Beziehungen für ihre Kinder sicherzustellen. Vielfach besteht geradezu ein Zwang zur Konformität, weil die Orientierung an sozialen Normen für randständige Familien oft eine zentrale Form gesellschaftlicher Teilhabe darstellt. So imitieren Ein-Eltern-Familien oft bis zur Erschöpfung eine idealisierte Beziehungs- und Erziehungspraxis der Normalfamilien. Und viele "working poor"-Familien mit drei und mehr Kindern können durch stabile familiäre Beziehungen die Selbstwertgefährdung ihrer Kinder kompensieren, die diesen entsteht, weil das Geld für Urlaubsreisen oder für teure Markenklamotten fehlt. Aber oft führt materielle Armut auch zu einer tiefgehenden Beziehungsstörung in der Familie. Fehlende Beziehungs- und Erziehungssouveränität gegenüber den Kindern sind die Folge. Familien geraten in eine "Modernisierungsfalle". Dieser Ansatz geht davon aus, daß das kulturelle Ideal von Familie, Elternschaft und Kindern als "Sinn des Lebens" auch bei den Eltern vorausgesetzt werden kann, die persönlich, bildungsmäßig und materiell nicht in der Lage sind, der Härte und Unerbittlichkeit der Erziehungsverantwortung zu genügen. Beispielhaft hierfür ist die wachsende Zahl junger Mütter. Meist in randständigen Familien oder in Heimen aufgewachsen und ohne eigene Berufsperspektive ist für sie das Kind ein "Mittel", direkt von der Kindheit in den Erwachsenenstatus zu wechseln. Finanzielle Erwägungen und der Prestigegewinn der Mutterschaft gehen einher mit einer völligen Idealisierung ihrer Liebe zum Kind, das es einmal besser haben soll und dem sie all die Zuwendung geben wollen, die sie selbst nie erhalten haben. Doch die Realität kann dem Ideal nicht entsprechen, wo die persönlichen und materiellen Voraussetzungen einer auf das Kind fokussierten Sinnstiftung fehlen. Partnerschaften und Kinder müssen enttäuschen. Und Frustration schlägt leicht um in Gleichgültigkeit oder Aggression.

Hilflose Helfer

Für die institutionelle Kinder- und Jugendhilfe stellen die prekäre wirtschaftliche Situation und der normative Wandel der Familie eine neuartige Herausforderung dar. Zwar bildeten die Folgeprobleme der Armut für Kinder aus sozialen Randgruppen immer eine ihrer wesentlichsten Aufgaben. Aber es geht heute nicht mehr um einen "unvermeidbaren Restbestand" von etwa fünf Prozent Armen in der Gesellschaft.

Kinder- und Jugendschutz hat sich in den letzten zwanzig Jahren von einer paternalistisch bevormundenden, häufig nur reglementierenden und kontrollierenden Instanz zu einem breiten Hilfsangebot für Kinder in schwierigen Lebenslagen ausdifferenziert. Gesetzlich dokumentiert dies ein Kinder- und Jugendhilfegesetz, das "Hilfen zur Erziehung" und die Unterstützung der Eltern in den Mittelpunkt rückt. Gegründet auf der Annahme, daß ein Wille zur Erziehung und zur elterlichen Verantwortung grundsätzlich vorhanden und nur durch äußere Bedingungen beeinträchtigt ist, sollen Lösungen mit den Eltern statt über sie hinweg getroffen werden. Allenfalls in Extremsituationen sollen Kinder (vorübergehend) aus ihrem familiären Kontext herausgeholt werden. Wesentlich geht es aber um Hilfe zur Selbsthilfe für Eltern, positive Fähigkeiten zu erkennen und zu fördern, um schwierige Lebenssituationen (Vernachlässigung, Aggressionen, sexuelle Gewalt gegenüber den Kindern) zu meistern. Was heißt Kinderschutz aber in einer Situation, wo Anknüpfungspunkte an eine elterliche Verantwortungsfähigkeit fehlen? Und was bedeutet die Orientierung auf "eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten" in einer Gesellschaft, wo etwa 10 Prozent eines Geburtsjahrganges auf Dauer mit der Nichtintegration in das Erwerbsleben rechnen müssen? Antworten auf solche Fragen fallen dem Hilfesystem schwer, das allein auf eine immer weitergehende Ausdifferenzierung und Spezialisierung setzt. Doch die Hilfen fördern in erster Linie diejenigen Kinder und Jugendliche, die bereits im Elternhaus gefördert werden. Von Armut und Ausgrenzung bedrohte Familien suchen Hilfen seltener auf, und die wachsende Zahl von Therapeuten kommt nicht zu ihnen. Je nach Schichtzugehörigkeit wird ein Kind nach wie vor eher als krank, als verhaltensgestört oder als kriminell eingestuft.

Die durch das Kinderhilferecht geförderte Spezialisierung und Ausdifferenzierung der Hilfen setzt die Leitidee "Hilfe statt Strafe" faktisch wieder außer Kraft, indem ein Restbestand an Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen durch das sozial selektierende Raster des Hilfesystems fällt. Außerdem bewirkt die Spezialisierung der Hilfen neue Formen der Stigmatisierung. Wo beständig neue behandlungsbedürftige "Störungen", "Syndrome", "Behinderungen" und "Krankheiten" entdeckt werden, agiert ein prosperierender Hilfemarkt häufig im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung. Mutieren schon geringfügige Entwicklungsanomalien zu Behinderungen oder Krankheiten, werden Kinder häufig durch ihre Defizitkarriere "krank", weil sie für Therapien zu schwierig sind und zugleich durch das Etikett des Krank- oder Behindertseins ins Abseits gedrängt werden.

Deshalb befördert das kostenaufwendige Sozial- und Hilfesystem aktuell weder Verteilungsgerechtigkeit noch Gerechtigkeit als Fairneß. Wo Kinder nicht über stabile Bindungen außerhalb der Hilfeinstitutionen verfügen, scheitern auch die qualifiziertesten und teuersten Hilfsangebote. Sie können ein soziales Netz nicht ersetzen. Häufig verwechseln Kinder und Jugendliche sozialarbeiterische oder therapeutische mit realen Beziehungsangeboten. Durch häufige Beziehungsabbrüche – weil die Krankenkasse eine Therapie nicht mehr bezahlt oder die Stelle des Sozialarbeiters gestrichen wird – werden sie verunsichert. Manche erzeugen Krankheitssymptome oder verhalten sich sozial auffällig, weil ihnen nur dies die Fortsetzung einer persönlichen Beziehung zu einem professionellen Helfer sichert.

Eltern, die in ihrem Verhältnis zu ihrem Kind die eigene problematische Biographie nicht wiederholen, unterscheiden sich von biographiewiederholenden Eltern dadurch, daß sie in ihrer Kindheit erstens über eine stabile und verläßliche Bindung zu mindestens einer Bezugsperson verfügten, sei es ein Angehöriger oder ein professioneller Helfer, und sich zweitens ein Reflexionsvermögen über die eigene Situation entwickeln konnte. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen bekannt, um den Kreislauf sozialer Vererbung von Armut und Vernachlässigung zu durchbrechen und um jedem Kind zumindest eine faire Chance zu geben. Nimmt man zur Kenntnis, daß die Zahl der Eltern wächst, die mit einer dauerhaft verläßlichen Beziehung zu ihren Kindern überfordert sind, ist eine Neuorientierung des Hilfesystems unabdingbar: Langfristig stabile Beziehungsangebote für Kinder und Jugendliche müssen gewährleistet sein, teilweise sind elterliche Aufgaben zu übernehmen.

Rastlose Ratlosigkeit der Politik

Den tiefgreifenden strukturellen und normativen Wandel der Familie ignorieren auch eine Bildungspolitik und ein Schulsystem, die noch immer davon ausgehen, daß eine "intakte Normalfamilie" anspruchsvolle schulergänzende Funktionen übernehmen kann. Die Armutsproblematik bleibt unberücksichtigt. Die Schule versagt als Sozialpuffer: Selbst bei jenen Kindern, deren Eltern unter schwierigen Bedingungen ein bildungsförderliches Klima aufrechterhalten, kann sie den Anspruch auf Chancengleichheit nicht einlösen, weil die schulischen Lerninhalte und -formen dem Lebensstil und den späteren Lebensanforderungen dieser Kinder und Jugendlichen nicht entsprechen. Wo per Deregulierung, Dezentralisierung und Wettbewerb ein Mehr an schulischer Selbstverwaltung ermöglicht werden soll, bedeutet dies keinesfalls auch ein Mehr an Chancen für benachteiligte Schülergruppen. Denn Förderkurse für Migrantenkinder oder Angebote zur Integration behinderter oder sozial randständiger Schüler erhöhen nicht die Schulattraktivität für die Mehrheit leistungsstarker Kinder und deren Eltern, um die die Schulen im Wettbewerb miteinander buhlen.

Wie eine Politik für Minderheiten partiell zu Lasten einer Mehrheit möglich sein kann, bildet somit die Kernfrage einer Politik gegen Kinderarmut. Zwar erstreckt sich die eine Problemtrias von Vernachlässigung, Unterversorgung und Gewalt begünstigende (relative) Verarmung längst bis in die gesellschaftliche Mitte. Dennoch wird das alte Problem der neuen Armut, die Unfähigkeit zu einer gebündelten sozialen und politischen Artikulation ihrer Anliegen, hier besonders deutlich. Wie kann ein Schutz vor Kinderarmut politisch mehrheitsfähig werden, wenn eine Mehrheit von Erwachsenen und Kindern von einer Familienpolitik profitiert, die eine Minderheit ins Abseits stellt?

Zwar sind in der Bevölkerung ein Wunsch nach Erneuerung des sozialen Zusammenhalts und eine Problemsensibilität für die Armut von Kindern vorhanden. Doch würde diese labile Solidaritätsbereitschaft rasch versiegen, wenn Hilfen für Familien die Mehrheit nicht mehr erreichen. Deshalb sind alle Vorschläge einer Konzentration der Leistungen auf bedürftige Familien jenseits verfassungsrechtlicher Bedenken vor allem deshalb problematisch, weil sie den Familientransfer mit dem Stigma staatlicher Wohlfahrt versehen. Nicht gesellschaftlich notwendige Leistungen würden honoriert, sondern Almosen für Bedürftige gewährt.

Im Zentrum einer kindorientierten Reform des Sozialstaates muß demgegenüber ein neuer Bürgerrechtsstatus für Kinder stehen.4 Bislang gelten Kinder und Jugendliche als ökonomisch unproduktiv und rechtlich unmündig. Dies verfestigt wiederum den Eindruck, daß Kinder Privatsache der Eltern seien. Mit dem Ergebnis, daß die Fürsorge für Kinder trotz gravierender Änderungen der Lebensformen weiterhin privatisiert bleibt. Nur ein Mehr an Bürgerrechten für Kinder und Jugendliche und ihre Einbeziehung in die soziale Ökonomie verspricht einen Ausweg aus dem sozial abhängigen und deshalb wirtschaftlich prekären Status von Kindheit und Jugend. Kinder und Jugendliche müssen eigenständige Anspruchsrechte gegenüber dem Sozialstaat erhalten, und die Gesellschaft muß ihre "Kinderarbeit" in Form von schulischen Leistungen und sozialer Eingliederung durch ein eigenständiges Jugendeinkommen honorieren. Ein erster Schritt zu einem derartigen "Humankapital" fördernden "Sozial Investment-Staat" (Anthony Giddens) wäre ein Kindergeld, das seinen Namen verdient. Als Jugendeinkommen ab dem 13. Lebensjahr direkt an die Betroffenen ausgezahlt, würde es direkt an der Lebenslage Jugendlicher ansetzen und ihren sozialen Status verbessern (im Unterschied etwa zu Grund- oder Mindesteinkommensansätzen bei Bündnis 90/Die Grünen, die das Elterneinkommen berühren). Anders als beim Familienlastenausgleich würden nicht länger "Kinderlasten" kompensiert, sondern Heranwachsende als (Sozialstaats-)Bürger akzeptiert.

1 Ausführlich hierzu: K. Schneewind u.a., Optionen der Lebensgestaltung junger Ehen und Kinderwunsch, Stuttgart (Kohlhammer) 1996 (Schriftenreihe des Bundesfamilienministeriums Bd. 128.1)

2 Marion Möhle, Die Aufkündigung des Generationenvertrages; in: J. Mansel/K.-P. Brinkhoff, Armut im Jugendalter, Weinheim 1998, 107.

3 Michael Winkler, "Wandel und Widerspruch in der Moderne". Vortrag beim 2. Kinderschutzforum Köln, 24.9.98.

4 Vgl. hierzu ausführlich: Thomas Olk/Johanna Mierendorff, "Kinderarmut und Sozialpolitik"; in: J. Mansel/G. Neubauer, Armut und soziale Ungleichheit bei Kindern, Opladen 1998, 230–257.

 

 

Kinderarmut – nur eine Frage der Definition?

Als absolut arm gilt, wer ohne ein Einkommen lebt, das die physische Existenzerhaltung dauerhaft sichern kann. Politische oder bekämpfte Armut<D> bezieht sich auf jene, die ein staatliches Mindesteinkommen beziehen. Dieser Armutsindikator erfaßt allerdings die verdeckte Armut jener nicht, die ihren Sozialhilfeanspruch nicht einlösen. Andererseits erhöht sich bei einer Ausweitung der Kriterien zum Sozialhilfebezug der statistische Anteil politischer Armut gerade durch Maßnahmen zur Armutsbekämpfung. Relative Einkommensarmut schließlich zielt auf die Festlegung einer Mindesteinkommensgrenze relativ zum nationalen Durchschnittseinkommen. Als relativ arm gilt, wer über weniger als 50 (40) Prozent des gesellschaftlichen Durchschnittseinkommens verfügt. Dem entspricht hierzulande etwa die Berechtigung zum Sozialhilfebezug. Diese Definition materieller und sozialer Benachteiligungserfahrungen über Einkommensdisparitäten ist politisch umstritten. Sozialpsychologisch ist sie nur plausibel, wenn bei gravierenden Ungleichheiten zugleich soziale Vergleichsprozesse über Milieugrenzen hinweg eröffnet werden. Damit ist relative Armut eine notwendige Begleiterscheinung eines Sozialsystems, das sich mit Ungleichheit arrangiert, aber ein Minimum sozialer Teilhabechancen für alle eröffnet.

 

Literatur:

Elisabeth Beck-Gernsheim. Was kommt nach der Familie? Einblicke in neue Lebensformen, München (C. H. Beck) 1998

Bundesfamilienministerium (Hrsg.), Zehnter Kinder- und Jugendbericht, Bonn 1998

Gudrun Cyprian/Gaby Franger, Familie und Erziehung in Deutschland, Stuttgart/Berlin (Kohlhammer, Schriftenreihe des Bundesfamilienministeriums Band 177), 1998

Dieter Henkel/Irmgard Vogt (Hrsg.), Sucht und Armut, Opladen (Leske + Budrich) 1998

Manfred Kappeler u.a., Jugendliche und Drogen, Opladen (Leske + Budrich) 1999

Andreas Klocke/Klaus Hurrelmann (Hrsg.), Kinder und Jugendliche in Armut, Opladen (Westdeutscher Verlag) 1998

Charlotte Köttgen (Hrsg.), Wenn alle Stricke reißen. Kinder und Jugendliche zwischen Erziehung, Therapie und Strafe, Bonn (Psychiatrie-Verlag) 1998

Jürgen Mansel/Klaus-Peter Brinkhoff (Hrsg.), Armut im Jugendalter. Soziale Ungleichheit, Gettoisierung und die psychosozialen Folgen, Weinheim/München (Juventa) 1998

Jürgen Mansel/Georg Neubauer (Hrsg.), Armut und soziale Ungleichheit bei Kindern, Opladen (Leske + Budrich) 1998